Rechtliche Verantwortung Musterklauseln

Rechtliche Verantwortung. 2.4.1 Sollte es im Zusammenhang mit OTS-Aussendungen zu gerichtlichen oder behördlichen Verfahren jeglicher Art kommen oder Aufforderungen durch Dritte bzw. deren anwaltlicher Vertretung bei APA-OTS einlangen (dies bezieht sich insbesondere auf behauptete Verletzungen aufgrund von Bestimmungen des StGB oder des AGBG iVm MedienG, z. X. Xxxxxxxxxxxxxxxx, Verleumdung, übler Nachrede etc.), gilt Folgendes: − Der Vertragspartner verpflichtet sich, APA-OTS sämtliche Kosten zu ersetzen, die sich im Zuge der Publizierung von OTS-Aussendungen und daran anschließenden von wem auch immer gerichtlich, behördlich oder anwaltlich eingeleiteten Schritten oder Verfahren aus welchen Gründen auch immer ergeben. − Solche Kosten sind insbesondere: jegliche Anwaltskosten von APA-OTS; Anwaltskosten der Gegenseite und jegliche gerichtliche Kosten, zu deren Ersatz APA-OTS verpflichtet wird; jegliche Geldstrafen, Ersatz- und Entschädigungsbeträge, zu deren Ersatz APA-OTS nach den angewandten gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet wird bzw. sich im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zur Zahlung verpflichtet.
Rechtliche Verantwortung. Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die medien- sowie presserechtliche und wettbe- werbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt sämtlicher bereit gestellter Werbespots/Koopera- tionsinhalte, insbesondere des zur Verfügung gestellten Materials, trägt ausschließlich der Ver- tragspartner. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen und die jeweils geltenden gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstoßen. Der Vertragspartner gewährleistet, dass durch den je- weiligen Inhalt Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Vertragspartner gewährleistet, im Rahmen der Kooperation keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu publizieren oder auf diese Bezug zu nehmen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Xxxxx.Xxx Media und/oder den jewei- ligen Internetanbieter bzw. Sender von allen etwaigen Nachteilen auf erste Anforderung vollum- fänglich freizustellen, die Xxxxx.Xxx Media aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages erwachsen können. Dies gilt insbesondere im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, und die daraus entstehenden Kosten der Rechtsvertei- digung. Xxxxx.Xxx Media und der Vertragspartner sind berechtigt, von Aufträgen bis zu sechs Kalenderwochen vor dem Ausstrahlungstermin zurückzutreten, wenn ein sachlich gerecht- fertigter Grund hierfür vorliegt. Xxxxx.Xxx Media kann jederzeit von einem Auftrag zurücktreten, wenn die Erfüllung der von Xxxxx.Xxx Media geschuldeten Leistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist oder wenn nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, welche Xxxxx.Xxx Media nicht zu vertreten hat wie z.B. Programm- änderungen und Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstiger staatlicher Stellen. In diesem Fall sind Ansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen. Ein Rücktritts- recht besteht nicht in Fällen, in denen Xxxxx.Xxx Media das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat. Der Rücktritt des Vertragspartners von einem Auftrag ist ausgeschlossen, der die Ausstrah- lung eines Werbefilms mit einer Dauer von mehr als 89 Sekunden Länge oder der das For- matsponsoring (inkl. Trailersponsoring) sowie Titelsponsoring zum Gegenstand hat. Sollte Xxxxx.Xxx Media ausnahmsweise Rücktrittsersuchen des Vertragspartners nach Ab- lauf der sechs Kalenderwochen vor Ausstrahlungstermin (Kampagnenstart) zustimmen, er- folgt dies nur...
Rechtliche Verantwortung. Die Verantwortung für den Inhalt der Werbematerialien und der Werbeflächen trägt ausschließlich der Werbetreibende. Der Werbetreibende garantiert, dass durch die Schaltung der Werbung Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Werbetreibende stellt YEM von allen Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen frei. Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte der Werbung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. XXX ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbung vorzunehmen. YEM ist berechtigt, Werbung, die gegen vorstehende Bestimmungen verstößt und Links, welche zu Inhalten führen, die gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, aus dem Angebot zu nehmen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. YEM wird den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme unterrichten. Der Werbetreibende bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass YEM die Werbung zu Unrecht aus dem Angebot genommen hat. Weitergehende Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Werbetreibenden sind ausgeschlossen.
Rechtliche Verantwortung. Die Verantwortung für den Inhalt der Werbematerialien und der Werbeflächen trägt ausschließlich der Werbetreibende. Der Werbetreibende garantiert, dass durch die Schaltung der Werbung Rechte Dritter insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Patent-, Marken-, Urheber-, Namens-und Designrechte nicht beeinträchtigt werden. Der Werbetreibende stellt Futteronkel von allen Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger Nichteinhaltung solcher Rechte schad- und klaglos. Der Werbetreibende garantiert, dass die Inhalte der Werbung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
Rechtliche Verantwortung. Jeder Nutzer, der das europäische Emblem oder Teile hiervon verwenden möchte, kann dies auf eigene rechtliche Verantwortung tun. Die Nutzer haften entsprechend den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten oder von Drittländern für Missbrauch und für etwaige Beeinträchtigungen, die sich hieraus ergeben.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und