Terminplan Musterklauseln

Terminplan. Für die Terminplanung ist die Bauherrschaft zuständig.
Terminplan. Für die Terminplanung ist die Bauherrschaft zuständig. Ausführungstermine. Die Pflicht des Unternehmers zur Einhaltung der vereinbarten Ausführungstermine setzt einen rechtzeitigen Eingang der technischen Detailangaben beim Unternehmer voraus. Dieser Termin ist im Werkvertrag genau zu bestimmen. Ist der Besteller in Verzug, so hat der Unternehmer Anspruch auf eine angemessene Erstreckung der betreffenden Frist.
Terminplan. (IATF 16949: Kapitel 8.1) Der LIEFERANT erstellt einen projektbezogenen Terminplan inklusive Ressourcenplanung, der auch die Terminplanung der Unterlieferanten mit einbezieht. Dieser Terminplan ist dem AUFTRAGGEBER mit der finalen Angebotsabgabe vorzustellen und beinhaltet die folgenden Kriterien: • Herstellbarkeitsanalyse • Berechnungen (Simulationen) • Prozessablaufplan • Prozess-FMEA / ggf. Produkt-(Design-)FMEA • Produktionslenkungsplan (PLP) / Prüfplan • Ressourcen zur Überwachung und Messung • Werkzeugterminplan inkl. regelmäßiger Aktualisierung • Korrekturphase / Optimierungsschleifen LIEFERANT • Projektbezogene Meilensteine inkl. Meilensteine des AUFTRAGGEBERS o Termin der Erstbemusterung o Arbeitsplatzfreigabe / internes Prozessaudit o Start of Production (SOP) Änderungen des Terminplans dürfen nur in Abstimmung mit dem AUFTRAGGEBER erfolgen und sind mit ausreichend Vorlauf anzuzeigen.
Terminplan. Nach Auftragserteilung ist vom AN, binnen vierzehn Tagen, mit dem AG ein vollständiger Terminplan inklusive aller zusammenhängenden vor- und nachgelagerten Gewerke/Lieferungen auszuarbeiten, welcher beiderseits schriftlich zu bestätigen ist. Dieser Terminplan wird Vertragsbestandteil. Sollte der AN den Terminplan nicht oder nur unvollständig erstellen oder an der Erstellung nicht ausreichend bzw. zeitgerecht mitwirken, ist der AN an die vom AG getroffenen Terminfestlegungen gebunden und hat keinen Anspruch auf sich daraus allenfalls ergebende Forcierungs- oder sonstige Mehraufwendungen.
Terminplan. Die Frist in Abschnitt ?? beginnt nicht vor Beibringung der fu¨r den jewei- ligen Arbeitsabschnitt vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, Pflichtenhefte usw. und nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten An- bzw. Abschlagszahlung. Die Fertigstellungsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die In- genieurleistung fertiggestellt und die Fertigstellung mitgeteilt ist. Die Fertigstellung verl¨angert sich angemessen bei Arbeitska¨mpfen wie Streik und Aussperrung und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernis- se, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen, gleichviel, ob bei ihm, einem Unterauftragnehmer oder einem Sachversta¨ndigen aufge- treten, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ingenieurleistung von erheblichem Einfluß sind. Die vorbezeichneten Hindernisse sind auch dann vom Auftragnehmer nicht zu vertreten, wenn sie w¨ahrend eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber baldmo¨glichst mitteilen.
Terminplan. 2.1.2. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Terminplan. Die wesentlichen Meilensteine und Termine ergeben sich aus dem Terminplan (vgl. Anlage 2). Der Netzbetreiber ist zur Änderung des technischen Umstelltermins berechtigt, z.B. bei terminlichen Verzögerungen in den Netzgebieten der vorgelagerten Netzbetreiber. Der Netzbetreiber hat, wenn er von einem Grund für eine Terminänderung Kenntnis erlangt, dem Kunden die Änderung und den Grund unverzüglich mitzuteilen.
Terminplan. Derzeit sieht die Planung eine Realisierung des ausgeschriebenen Umfanges bis 30.11.2019 vor. Bis Ende zweites Quartal 2018 ist geplant die ersten Anschlüsse in Betrieb zu nehmen. Hierzu sind die Backbone-Anbindung und die Hausanschlüsse mit den Abschlusspunkten des Liniennetzes (APL) fertig zu stellen. Darüber hinaus sind die Glasfaserverlegungen sowie die Aktivierungen der ersten Kunden mit Auflegen auf den ODF im PoP sowie den APL bei Endkunden zu leisten. Bei Verzögerungen in der Vermarktung oder aus sonstigen Gründen kann das Projekt zeitlich länger andauern. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, hieraus Mehrforderungen abzuleiten oder die Arbeit einzustellen.
Terminplan. Die auf Seite 4 bekanntgemachten Terminvorgaben gelten als verbindlich. Der Anbieter hat mit den Angebotsunterlagen einen Terminplan für die Umsetzung der entsprechenden Arbeiten und Leistungen einzureichen.
Terminplan. Für das Vergabeverfahren gilt der folgende vorläufige Terminplan, auf den sich die Bieter verbindlich einzurichten haben: Fristende zur Einreichung von Bieterfragen Bis spätestens 15.03.2017 Ablauf der Angebotsfrist 20.03.2017 12.00 Uhr Voraussichtlicher Versand der Vorabinformati- on 18.04.2017 Voraussichtlicher Zuschlagstermin KW 18/2017 Ablauf der Bindefrist 31.08.2017 Übergabe des ersten Berichtes zum Stand der Anbindung gem. Ziffer 2.5 der Leistungsbe- schreibung 06.06.2017 Übergabe des zweiten Berichtes zum Stand der Anbindung gem. Ziffer 2.5 der Leistungs- beschreibung 03.07.2017 Bereitstellung der Leistung bis zum 20.07.2017 Teststellung Los 1 21.07. – 31.07.2017 Leistungsbeginn Los 1 19.08.2017 Terminplan Los 2 Zeitpunkt/ Zeitraum Leistungsbeginn Los 2 19.08.2017 Terminplan Los 3 nach Vergabe Zeitpunkt/ Zeitraum Leistungsbeginn Los 3 19.08.2017 Bereitstellung der Leistung bis zum 16.07.2017 Probebetrieb Los 4 17.07. – 30.07.2017 Abnahme/Vertragsstrafentermin 31.07.2017 Leistungsbeginn Los 4 01.08.2017 Falls aus Sicht des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Auslegungsfra- gen bestehen, ist der Bieter aufgefordert, Unklarheiten und/oder Auslegungsfragen als Bieterfragen einzureichen. Bieterfragen sind umgehend, jedoch spätestens bis zu dem unter Ziffer 3.3 "Fristenanga- ben" genannten Termin an Westdeutscher Rundfunk Köln Direktion Produktion und Technik Hauptabteilung Planung und Controlling Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxx Xxxxxxxxxxx oder per E-Mail an xxxxxxx_xxx@xxx.xx unter dem Stichwort „DPT-ZA O1/2017 – Über- tragungsressourcen aus den Spielstätten der Fußbal-Bundesliga“ unter Bezugnahme auf die entsprechende Nummerierung der Vergabeunterlage bzw. der Anlage zu richten. Die Beantwortung von Fragen, die später als zu der unter Ziffer 3.3 genannten Frist beim WDR eingehen, kann nicht garantiert werden. Die Beantwortung wird allen Bietern in einem Fragen-/Antwortenkatalog übersandt und wird somit zum Bestandteil der Vergabeunterlagen. Der Fragen-/ Anwortenkatalog wird darüber hinaus auch auf den Unternehmensseiten des WDR unter „aktuelle Auftragsvergaben“ in dem Ordner zu dem jeweiligen Vergabeverfah- ren veröffentlicht und steht dort zum Download zur Verfügung. (siehe xxxx://xxx0.xxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxx- wdr/serviceangebot/auftragsvergaben/auftragsvergaben-100.html) Dem Angebot sind die übersandten Vergabeunterlagen zugrunde zu legen. Das Angebot muss die in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen, Erklä...