Test. 8.1. Auf Wunsch der TERRITORY CTR übernimmt es der Kunde als selbständige Pflicht, bei der Überprüfung der von der TERRITORY CTR erbrachten Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit unentgeltlich mitzuwirken (Test). Das Testverfahren nach dieser Ziff. V. 8. ersetzt dann das Freigabe/Abnahmeverfahren nach Ziff. V. 3. 8.2. Die TERRITORY CTR wird den Kunden rechtzeitig vor der Durchführung des Tests den Leistungsabschnitt, auf den sich der Test bezieht, das Testverfahren, den Ort, die Zeit sowie die bei dem Test vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen mitteilen und ihn zur Teilnahme an dem Test auffordern. Bei der Festlegung des Test-Zeitpunktes wird die TERRITORY CTR auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen. 8.3. Im Rahmen des Tests wird ein schriftliches Testprotokoll erstellt, in dem der Ort, die Zeit, die technischen Umstände des Tests, das Testergebnis sowie die Teilnehmer an dem Test festgehalten werden. Der Kunde wird im Rahmen des Tests die Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit prüfen und für ihn erkennbare nachteilige Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit in das Protokoll aufnehmen lassen. 8.4. Gibt der Kunde von ihm im Rahmen des Tests erkannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannte nachteilige Abweichungen der Leistungen von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu Protokoll, so gelten die Leistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Für den Fall, dass der Kunde seiner Pflicht zur Teilnahme an dem Test nicht oder nicht vollständig nachkommt, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht, es sei denn es liegen Abweichungen vor, die bei einer pflichtgemäßen Teilnahme erkennbar gewesenen wären. Die TERRITORY CTR wird dem Kunde mit der Mitteilung nach Ziff.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Test. 8.14.8.1. Auf Wunsch des Lieferanten oder nach Vereinbarung der TERRITORY CTR Parteien übernimmt es der Kunde Auftraggeber als selbständige Pflicht, bei der Überprüfung der von der TERRITORY CTR vom Lieferant erbrachten Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit unentgeltlich mitzuwirken (Test). Das Testverfahren nach dieser Ziff. V. 8. ersetzt dann das Freigabe/Abnahmeverfahren nach Ziff. V. 3.
8.24.8.2. Die TERRITORY CTR Der Lieferant wird den Kunden mit dem Auftraggeber rechtzeitig vor der Durchführung des Tests den Leistungsabschnitt, auf den sich der Test bezieht, das Testverfahren, den Ort, die Zeit sowie die bei dem Test vom Kunden Auftraggeber zu erbringenden Mitwirkungshandlungen mitteilen und ihn zur Teilnahme an dem Test auffordern. Bei der Festlegung des Test-Zeitpunktes wird die TERRITORY CTR auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmenabstimmen.
8.34.8.3. Im Rahmen des Tests wird ein schriftliches Testprotokoll erstellt, in dem der Ort, die Zeit, die technischen Umstände des Tests, das Testergebnis sowie die Teilnehmer an dem Test festgehalten werden. Der Kunde Auftraggeber wird im Rahmen des Tests die Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit prüfen und für ihn erkennbare nachteilige Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit in das Protokoll aufnehmen lassen.
8.44.8.4. Gibt der Kunde Auftraggeber von ihm im Rahmen des Tests erkannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannte nachteilige Abweichungen der Leistungen von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu Protokoll, so gelten die Leistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Für den Fall, dass der Kunde Auftraggeber seiner Pflicht zur Teilnahme an dem Test nicht oder nicht vollständig nachkommt, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht, es sei denn es liegen soweit keine Abweichungen vorvorliegen, die bei einer pflichtgemäßen Teilnahme erkennbar gewesenen gewesen wären. Die TERRITORY CTR wird dem Kunde Das setzt voraus, dass der Lieferant den Auftraggeber mit der Mitteilung nach Ziff4.8.2. auf diese Bedeutung seines Verhaltens hingewiesen hat. Soweit der Lieferant Beschaffenheitsabweichungen arglistig verschwiegen hat, kann er sich auf die Regelungen dieses Absatzes nicht berufen.
4.8.5. Eine etwaig bestehende weitere Obliegenheit des Auftraggebers, auf erkannte Mängel hinzuweisen, bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Test. 8.13.13.1. Auf Wunsch des Lieferanten oder nach Vereinbarung der TERRITORY CTR Parteien übernimmt es der Kunde Auftraggeber als selbständige Pflicht, bei der Überprüfung der von der TERRITORY CTR vom Lieferant abschließend erbrachten Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit unentgeltlich mitzuwirken (Test). Das Testverfahren nach dieser Ziff. V. 8. ersetzt dann das Freigabe/Abnahmeverfahren nach Ziff. V. 3.
8.23.13.2. Die TERRITORY CTR Der Lieferant wird den Kunden mit dem Auftraggeber rechtzeitig vor der Durchführung des Tests den Leistungsabschnitt, auf den sich der Test bezieht, das Testverfahren, den Ort, die Zeit sowie die bei dem Test vom Kunden Auftraggeber zu erbringenden Mitwirkungshandlungen mitteilen und ihn zur Teilnahme an dem Test auffordern. Bei der Festlegung des Test-Zeitpunktes wird die TERRITORY CTR auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmenabstimmen.
8.33.13.3. Im Rahmen des Tests wird ein schriftliches Testprotokoll erstellt, in dem der Ort, die Zeit, die technischen Umstände des Tests, das Testergebnis sowie die Teilnehmer an dem Test festgehalten werden. Der Kunde Auftraggeber wird im Rahmen des Tests die Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit prüfen und für ihn erkennbare nachteilige Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit in das Protokoll aufnehmen lassen.
8.43.13.4. Gibt der Kunde Auftraggeber von ihm im Rahmen des Tests erkannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannte nachteilige Abweichungen der Leistungen von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu Protokoll, so gelten die Leistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Für den Fall, dass der Kunde Auftraggeber seiner Pflicht zur Teilnahme an dem Test nicht oder nicht vollständig nachkommt, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht, es sei denn es liegen soweit keine Abweichungen vorvorliegen, die bei einer pflichtgemäßen Teilnahme erkennbar gewesenen gewesen wären. Die TERRITORY CTR wird dem Kunde mit Das setzt voraus, dass der Mitteilung nach ZiffLieferant den Auftraggeber vor Beginn des Tests auf diese Bedeutung seines Verhaltens hingewiesen hat. Soweit der Lieferant Beschaffenheitsabweichungen arglistig verschwiegen hat, kann er sich auf die Regelungen dieses Absatzes nicht berufen.
3.13.5. Eine etwaig bestehende weitere Obliegenheit des Auftraggebers, auf erkannte Mängel hinzuweisen, bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Test. 8.1. 11.1 Auf Wunsch der TERRITORY CTR übernimmt es der Kunde als selbständige Pflicht, bei der Überprüfung der von der TERRITORY CTR SICOR IT erbrachten Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit unentgeltlich mitzuwirken (Test). Das Testverfahren nach dieser Ziff. V. 8. ersetzt dann das Freigabe/Abnahmeverfahren nach Ziff. V. 3.
8.2. Die TERRITORY CTR 11.2 SICOR IT wird den mit dem Kunden rechtzeitig vor der Durchführung des Tests den Leistungsabschnitt, auf den sich der Test bezieht, das Testverfahren, den Ort, die Zeit sowie die bei dem Test vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen mitteilen und ihn zur Teilnahme an dem Test auffordern. Bei der Festlegung des Test-Zeitpunktes wird die TERRITORY CTR auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmenabstimmen.
8.3. 11.3 Im Rahmen des Tests wird ein schriftliches Testprotokoll erstellt, in dem der Ort, die Zeit, die technischen Umstände des Tests, das Testergebnis sowie die Teilnehmer an dem Test festgehalten werden. Der Kunde wird im Rahmen des Tests die Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit prüfen und für ihn erkennbare nachteilige Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit in das Protokoll aufnehmen lassen.
8.4. 11.4 Gibt der Kunde von ihm im Rahmen des Tests erkannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannte nachteilige Abweichungen der Leistungen von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu Protokoll, so gelten die Leistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Für den Fall, dass der Kunde seiner Pflicht zur Teilnahme an dem Test nicht oder nicht vollständig nachkommt, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht, es sei denn es liegen soweit keine Abweichungen vorvorliegen, die bei einer pflichtgemäßen Teilnahme erkennbar gewesenen gewesen wären. Die TERRITORY CTR SICOR IT wird dem Kunde den Kunden mit der Mitteilung nach Ziff. 10.2 auf diese Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Soweit SICOR IT Beschaffenheitsabweichungen arglistig verschwiegen hat, können diese sich auf die Regelungen dieses Absatzes nicht berufen.
11.5 Eine etwaig bestehende weitere Obliegenheit des Kunden, auf erkannte Mängel hinzuweisen, bleibt unberührt.
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Samples: Zusatzbedingungen