Testversion Musterklauseln

Testversion. Der vorliegende Abschnitt 2.8. und seine Teilparagraphen gelten zusätzlich zu der oben in Abschnitt I gewährten Lizenz und nur für den Fall, dass Sie von TechSmith eine gültige Testversion des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE erhalten haben. (i) TechSmith gewährt Ihnen unter den Bedingungen und Bestimmungen der vorliegenden LVTS eine nicht-exklusive Lizenz, die Sie berechtigt, eine Kopie der Testversion auf einem einzigen Computer zu installieren und ausschließlich zu internen Evaluierung und Prüfung einzusetzen, jedoch nicht zu Produktionszwecken. (ii) Sie sind nicht berechtigt: (a) mehr als eine Kopie der Testversion zu installieren oder zu verwenden, (b) ggf. die Testversion unter mehr als einem Benutzernamen herunterzuladen, (c) den Inhalt einer Festplatte oder eines Computersystems zu ändern, um die Testversion über den zur Evaluierung vorgesehenen Testzeitraum hinaus nutzen zu können, (d) die ggf. festgestellten Ergebnisse und Vergleichswerte der mit der Testversion des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE durchgeführten Leistungstests ohne vorherige schriftliche Genehmigung von TechSmith an Dritte weiterzugeben, (e) die Testversion für andere Zwecke zu nutzen als zur Entscheidung über den Kauf einer Lizenz des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE. Unbeschadet der obigen Bestimmungen ist Ihnen zudem strikt untersagt, eine Kopie der Testversion zu kommerziellen Schulungszwecken zu installieren und zu verwenden. (iii) Ihr Lizenzrecht, eine Kopie der Testversion gemäß dem vorliegenden Abschnitt 2.8. zu installieren und zu verwenden, erlischt augenblicklich entweder (a) mit Ablauf des Testzeitraums oder (b) mit Ihrem Erwerb einer Lizenz für das SOFTWAREPRODUKT bzw. die SOFTWARE, je nachdem, welches der beiden Ereignisse früher eintritt. TechSmith behält sich das Recht vor, Ihre Lizenz für die Testversion jederzeit nach eigenem Ermessen zu widerrufen. Soweit eine Bestimmung im vorliegenden Abschnitt 2.8 mit irgendeiner anderen Bestimmung oder Bedingung dieser LVTS nicht vereinbar ist, setzt Abschnitt 2.8. die betreffenden anderen Bestimmungen oder Bedingungen außer Kraft; dies gilt jedoch ausschließlich für die Testversion und nur so weit, wie es erforderlich ist, um den Konflikt zu beheben. SIE AKZEPTIEREN, DASS DIE TESTVERSION EINEN EINGESCHRÄNKTEN FUNKTIONSUMFANG HAT, FÜR EINEN BEGRENZTEN ZEITRAUM FUNKTIONIERT UND IM VERGLEICH ZU EINER NICHT FÜR TESTZWECKE BEREITGESTELLTEN VOLLVERSION DIESER SOFTWARE WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN AUFWEISEN KANN. UNGEACHTET ETW...
Testversion. Der vorliegende Abschnitt 2.8. und seine Teilparagraphen gelten zusätzlich zu der oben in Abschnitt I gewährten Lizenz und nur für den Fall, dass Sie von TechSmith eine gültige Testversion des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE erhalten haben. (i) TechSmith gewährt Ihnen unter den Bedingungen und Bestimmungen der vorliegenden LVTS eine nicht-exklusive Lizenz, die Sie berechtigt, eine Kopie der Testversion auf einem einzigen Computer zu installieren und ausschließlich zu internen Evaluierung und Prüfung einzusetzen, jedoch nicht zu Produktionszwecken. (ii) Sie sind nicht berechtigt: (a) mehr als eine Kopie der Testversion zu installieren oder zu verwenden,
Testversion. Mit Kauf der App erhalten Sie zunächst eine 14-tägige, kostenfreie Testversion der App. Sie wählen zwar eine Zahlungsmethode aus, bis zum Ende des Testzeitraums entstehen Ihnen jedoch keine Kosten. Die Belastung Ihres Xxxxxx erfolgt erst nach Ablauf der genannten Testzeit über den jeweiligen App-Store. Innerhalb dieses Testzeitraums haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag über den App Store zu kündigen (xxxxx://xxxxxxx.xxxxx.xxx/xx-xx/XX000000) bzw. (xxxxx://xxxxxxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxxxxx/xxxxxx/0000000?xx=XXXXX.Xxxxxxxx%0XXxxxxxx&xx=xx). Bei fristgemäßer Kündigung erfolgt keine Belastung Ihres Xxxxxx. Unberechtigter Zugriff Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzerdaten sicher zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Veräußerung, Verteilung oder Übertragung an Dritte Es ist zu unterlassen: ⮚ die Software zu kopieren, zu vervielfältigen oder Einstellungen am Betriebssystem vorzunehmen, welche die Soft- bzw. Hardware beeinflussen oder verändern; ⮚ die Software und/oder die ihr zugrunde liegenden Quellcodes zu entschlüsseln oder zurück zu erschließen oder in sonstiger Weise offenkundig zu machen; ⮚ die Software zu verkaufen, zu vermieten, zu lizenzieren oder in sonstiger Weise einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen oder die Software bzw. eine unzulässige Kopie oder Nachbildung der Software dazu zu benutzen, eine Maschine mit informationsverarbeitenden Fähigkeiten zu steuern.
Testversion. HQLabs bietet eine kostenlose Testversion der Software an. Der Lizenz- nehmer kann sich hierzu über die Website unter Angabe der erforderli- chen Daten registrieren. Mit der Registrierung kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über die Testversion zustande. Für die Nutzung der Testversion räumt HQLabs dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches (einfaches), zeitlich auf 14 Tage beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Testversion ein. Ent- scheidet sich der Lizenznehmer für eine Nutzung der kostenpflichtigen Version, so kann er nach Maßgabe von Ziff. E eine entsprechende Be- stellung aufgeben. Der Nutzungsvertrag für die Testversion endet nach 14 Tagen, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Testversion. Mit Kauf der App erhalten Sie zunächst eine 14-tägige, kostenfreie Testversion der App. Bis zum Ende des Testzeitraums entstehen Ihnen keine Kosten. Die Belastung Ihres Xxxxxx erfolgt erst nach Ablauf der genannten Testzeit über den Apple-Store. Innerhalb dieses Testzeitraums haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag über den entsprechenden Store zu kündigen. Bei fristgemäßer Kündigung erfolgt keine Belastung Ihres Xxxxxx. Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzerdaten sicher zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben. • die Software zu kopieren, zu vervielfältigen oder Einstellungen am Betriebssystem vorzunehmen, welche die Soft- bzw. Hardware beeinflussen oder verändern; • die Software und/oder die ihr zugrunde liegenden Quellcodes zu entschlüsseln oder zurück zu erschließen oder in sonstiger Weise offenkundig zu machen; • die Software zu verkaufen, zu vermieten, zu lizenzieren oder in sonstiger Weise einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen oder die Software bzw. eine unzulässige Kopie oder Nachbildung der Software dazu zu benutzen, eine Maschine mit informationsverarbeitenden Fähigkeiten zu steuern.
Testversion. Alpega kann eine Testversion seiner Dienste anbieten. Alpega behält sich das Recht vor, auf die Nutzung der Testversion zusätzliche Geschäftsbedingungen anzuwenden, die vor deren Abonnement mitgeteilt werden. Die mit der Testversion bereitgestellten Dienste werden im Istzustand und ohne jegliche Haftung verfügbar gemacht.
Testversion. 18.1 DATENDO bietet seinen Abonnenten über die Website von DATENDO (xxxxx://xxx.XXXXXXX.xx) Zugang zu einer Testversion der My.DATENDO-Software im Rahmen eines sog. Test-Abos an. 18.2 DATENDO weist darauf hin, dass die Nutzung der Testversion keinen Anspruch auf Erbringung von DSB-Services und/oder etwaiger weiterer Services begründet. 18.3 Soweit sich der Abonnent für die Nutzung dieser Testversion entscheidet, stellt DATENDO dem Abonnenten die My.DATENDO-Software zu Testzwecken im Rahmen eines Software-as- a-Service (SaaS)-Modells zur Verfügung. Das Nutzungsrecht des Abonnenten ist auf eine Laufzeit von zwei (2) Wochen ab Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Testversion im Rahmen des Test-Abos beschränkt. 18.4 Die Nutzung der Testversion im Rahmen des Test-Abos ist für den Abonnenten kostenfrei. 18.5 Soweit nicht in dieser Ziff. 18 abweichend geregelt, gelten sämtliche Regelungen dieser Service-Bedingungen (einschließlich des Auftragsverarbeitungsvertrages) auch für die Nutzung der Testversion.
Testversion. Wird für die Software eine Lizenz auf Testbasis erteilt, so sind Ihre Rechte zur Nutzung der Software auf den Testzeitraum beschränkt. Während der Testdauer kann die Software beschränkt funktionsfähig sein und die Nutzung der Software erfolgt vollumfänglich auf eigene Gefahr. Während und nach der Testzeit haben Sie die Xxxx, eine vollumfängliche Lizenz zu erwerben. Ist der Testzeitraum abgelaufen und Sie haben keine vollumfängliche Lizenz erworben, wird die Software automatisch deaktiviert.
Testversion. WKTS kann eine Testversion seiner Dienste anbieten. WKTS behält sich das Recht vor, auf die Nutzung der Testversion zusätzliche Geschäftsbedingungen anzuwenden, die vor deren Abonnement mitgeteilt werden. Die mit der Testversion bereitgestellten Dienste werden im Istzustand und ohne jegliche Haftung verfügbar gemacht.
Testversion. 6.1. Die Parteien können sich auf eine Testversion einigen. Zu diesem Zweck bietet Quotation Factory auf ihrer Website ein Registrierungsformular an, das vom Nutzer ausgefüllt und abgesendet werden kann. Quotation Factory schickt dem Nutzer per E-Mail eine Empfangsbestätigung des Registrierungsformulars. 6.2. Haben sich die Parteien auf eine Testversion geeinigt, ist der Nutzer dazu berechtigt, den Service für einen begrenzten Zeitraum zu nutzen oder eine begrenzte Anzahl von Kostenvoranschlägen durchzuführen, ohne an eine Zahlungsverpflichtung gebunden zu sein. Dieser Zeitraum beginnt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem Quotation Factory die Anfrage bearbeitet und die Nutzung der Testversion per E-Mail bestätigt hat. Die Testversion endet automatisch nach dem vereinbarten Zeitraum oder mit der erreichten Anzahl der vereinbarten Kostenvoranschläge. Nach Ablauf dieses Zeitraums hat der Nutzer keinen Zugang mehr zum Service. 6.3. Quotation Factory behält sich das Recht vor, die Testversion jederzeit zu entfernen, auszusetzen oder zu verlängern. 6.4. Quotation Factory kann in keiner Weise für die Nutzung der Testversion haftbar gemacht werden. 6.5. Die Nutzungsbedingungen gelten für den Nutzer und die Nutzung der Testversion, wie sie für den Nutzer und die Nutzung des Services gelten, unter Berücksichtigung der Bestimmungen des vorliegenden Artikels. 6.6. Wenn der Nutzer den Service weiterhin nutzen möchte, muss er einen Vertrag mit Quotation Factory abschließen.