Ticketversand Musterklauseln

Ticketversand. Die bestellten Tickets werden nach Zahlungseingang per Einschreiben versendet. Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten der Hockenheim-Ring GmbH oder der von ihr beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die Hockenheim-Ring GmbH.
Ticketversand. 4.1 Der Ticketversand erfolgt je nach gewählter Lieferoption:
Ticketversand. Der Versand der Tickets erfolgt ca. 14 Tage vor der Veranstaltung und auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Besteller, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Versenders oder der von ihm beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch den Versender.
Ticketversand. Der Versand des Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des VfR oder der von ihm beauftragten Person vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den VfR bzw. seinen Ticketdienstleister.
Ticketversand. Übersendet die AMG dem Käufer auf seinen Wunsch Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine, so trägt dieser das Versandrisiko. AMG ist weder in diesem Fall, noch wenn der Karteninhaber eine Eintrittskarte verliert, zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch AMG. Neben der Vorverkaufsgebühr wird bei zu versendenden Eintrittskarten oder Geschenkgutscheinen eine Versandgebühr von z.Zt. € 3,90 (Standardbrief) oder € 5,90 (Einwurf-Einschreiben) erhoben. Zzgl. zu den in den Eintrittskarten enthaltenden Vorverkaufsgebühren wird eine ticketbezogene Gebühr von € 2,00 pro Ticket erhoben.
Ticketversand. Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Vereins oder der von ihm beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunter- nehmens erfolgt durch den Verein.
Ticketversand. 2.1. Übersendet CT dem Kunden Tickets, so trägt der Kunde das Versandrisiko. Weder CT noch der Veranstalter sind verpflichtet Ersatz zu leisten. CT ist berechtigt, für den Versand eine Bearbeitungs- und Versandgebühr zu erheben.
Ticketversand. Der Versand der Tickets im In- und Ausland erfolgt auf Kosten und eigener Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Vereins oder der von ihm beauftragten Dienstleistern vor. Die Auswahl des Transportunternehmens, wie auch die Art und Weise der Warensendung erfolgt durch den Verein. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden korrekte und vollständige Kundendaten dem Verein bei der Ticketbestellung anzugeben. Bei Veränderungen der Kundendaten sind diese dem Verein umgehend und in schriftlicher Form an die unten genannte Kontaktadresse zu übermitteln. Der Ticketversandservice steht nur für Ticketbestellungen zur Verfügung, die bis 5 Werktage vor dem angesetzten Spieltermin beim Verein eintreffen. Die Ausgliederung telefonischer Ticketanfragen zur kostenpflichtigen Ticketmaster Ticket-Hotline liegt im Ermessen des Vereins. Wenn Sie Ihre Tickets bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn nicht erhalten haben, dann kontaktieren Sie bitte umgehend den Verein unter den genannten Kontaktdaten (siehe letzte Seite). Reklamationen aufgrund nicht zugestellter Tickets, für die der Verein keine rechtzeitige Meldung erhalten hat, können nicht berücksichtigt werden. Bei Bestellvorgängen, die keinen rechtzeitigen postalischen Ticketversand bis 48 Stunden vor Spielbeginn mehr ermöglichen, werden Ihnen nur solche Versandoptionen angeboten, die eine rechtzeitige Zustellung vor Veranstaltungsbeginn gewährleisten (z.B. xxxxx@xxxx Tickets, Mobile Tickets oder Tickethinterlegung). An der Tages- bzw. Abendkasse vom jeweiligen Spieltag können nur bereits bezahlte Tickets aus dem Verkauf des Online-Ticket-Shops oder der Ticket-Hotline gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung und eines gültigen Lichtbildausweises abgeholt werden. Eine Vorabreservierung nichtbezahlter Tickets ist mit Ausnahme von Gruppen- oder Gästekartenbestellungen, deren vollständige Kontaktdaten vorliegen, nicht möglich. Im Fall einer Nichtabholung der bestellten Tickets werden diese komplett im Nachgang in Rechnung gestellt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.