Ticketbestellung Musterklauseln

Ticketbestellung. Tickets für die von der Hockenheim-Ring GmbH veranstalteten Events sind grundsätzlich nur bei der Hockenheim-Ring GmbH oder den von ihr autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen. Durch Zusendung der Bestellunterlagen gleich auf welchem Weg (per Post, Fax, E-Mail, Online-Abruf) erhält der Kunde kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots (Bestellung). Einen Anspruch auf Annahme seines Angebots hat der Kunde nicht. Die Hockenheim-Ring GmbH kann das Vertragsangebot daher ohne Angabe von Gründen ablehnen. Spätestens mit Lieferung des Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebene Angebot durch die Hockenheim-Ring GmbH angenommen.
Ticketbestellung. (1) Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen des Clubs sind grundsätzlich nur beim Club oder bei von diesem autori- sierten Verkaufsstellen zu beziehen. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden.
Ticketbestellung. Aus dem Kontingent des Berliner Fußball-Verbandes e. V. (BFV) können Mitglieder des BFV, ehrenamtliche Mitarbeiter und Partner des BFV Tickets bestellen. Dazu ist der offizielle Bestellbogen des BFV zu verwenden. Nach Beendigung der angegebenen Frist erfolgt die Zuteilung der Tickets aus allen vorliegenden Anfragen. Sollten mehr Anfragen als Tickets vorliegen, erfolgt die Verteilung in einem EDV- gesteuerten Losverfahren. Der Besteller wird über die erfolgreiche Zuteilung schriftlich informiert, indem eine Reservierungsbestätigung zugesandt wird. Die Geltendmachung von gesetzlichen Widerrufs-, Gewährleistungs-, und Anfechtungsrechten bleibt unberührt.
Ticketbestellung. 1. Tickets für die vom VfR veranstalteten Fußballspiele (Veranstaltungen) sind grundsätzlich nur beim VfR oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen und zu erwerben.
Ticketbestellung. 2.1 Tickets für die vom SVWW veranstalteten Fußballspiele sind nur beim SVWW, per Online-Ticketing, per Ticket-Hotline, per Fax (offizielles Bestellformular) oder bei den vom SVWW autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen. Ob eine Vorverkaufsstelle vom SVWW autorisiert ist, kann jederzeit unter der in Ziffer 16 angegebenen Kontaktadresse erfragt werden oder unter xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx eingesehen werden. Schriftliche Bestellungen, die nicht mit dem offiziellen Bestellformular getätigt werden (z.B. E-Mail-Bestellungen), werden nicht berücksichtigt. Unvollständige Bestellungen bleiben unbearbeitet. Auf alle schriftlichen Bestellungen wird eine erhöhte Bearbeitungsgebühr (inkl. Versand) von 4,00 Euro pro Bestellung erhoben. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden, spätestens mit dessen Zugang beim Kunden, wird das von diesem abgegebene Angebot zum Erwerb des Tickets vom SVWW angenommen. Eine Rücknahme oder Änderung der Bestellung ist ab dem Zeitpunkt des Versandes der / des Tickets ausgeschlossen.
Ticketbestellung. Tickets für die vom Verein veranstalteten Handballspiele sind grundsätzlich nur bei dem Verein oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zu- rückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebene Ange- bot von dem Verein angenommen.
Ticketbestellung. Tickets, für die vom Verein veranstalteten Heimspiele sind grundsätzlich nur bei dem Verein oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen und zu beziehen. Für Tickets, die über andere Quellen erworben werden, nimmt der Verein keine Haftung. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird die Nachfrage vom Kunden von Vereinsseite angenommen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.