Tierbetreuung Musterklauseln

Tierbetreuung. Es wird einmalig eine Betreuung von gewöhnlichen Haustieren (Hunde, Katzen, Vögel etc.) der versicherten Person vermittelt. Wir vermitteln einmalig die Pflege des Gartens sowie das Schneeräumen und benennen einmalig Anbieter für die Pflege von Gräbern verstorbener Angehöriger. Angehörige sind der Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte 1. Grades (Eltern/ Kinder) oder die Schwiegereltern der versicherten Person. Für Ziffer 3.3.2 und 3.3.3 gilt: Die Kosten im Rahmen der Tierbetreuung bzw. für Garten- und Grabpflege sowie Schneeräumdienst werden bis zu einem Betrag von insgesamt 250 EUR übernommen.
Tierbetreuung. Wenn die versicherte Person aufgrund eines Versicherungsfalls außerstande ist, ihr vor- handenes Haustier zu versorgen, vermitteln wir für gewöhnliche Haustiere (z. B. Hunde, Katzen, Fische, Vögel) die Unterbringung und Versorgung. Die dadurch entstehenden Kosten übernehmen wir bis zu einer Höhe von 1.000 EUR. Ausgenommen sind Kosten für Haustiere, für die eine behördliche Genehmi- gung nötig ist, wie z. B. Reptilien. Wir vermitteln der versicherten Person – eine Beratung zum behindertengerechten Umbau des Kraftfahrzeuges, – eine Beratung zum behindertengerechten Umbau der Wohnung („barrierefreies Woh- nen“), – ein Umzugsunternehmen zur Durchführung ihres aufgrund eines Versicherungsfalls not- wendigen Umzuges (ggf. Möbeleinlagerung oder Wohnungsauflösung). Wir organisieren und übernehmen die Kosten für eine einmalige Pflegeschulung von Angehö- rigen, falls diese die versicherte Person nach einem Versicherungsfall selbst pflegen wollen.
Tierbetreuung. Für gewöhnliche Haustiere der versicherten Person (z. B. Hunde, Katzen, Vögel usw.) vermitteln wir eine passende Tierbetreuung.
Tierbetreuung. Wir organisieren die Unterbringung und Versorgung von Hun- den, Katzen, Kaninchen, Vögeln sowie von gezähmten Klein- tieren (z. B. Hamster, Meerschweinchen), die in Ihrem Haushalt leben, in einem Tierheim oder einer Tierpension. Das Tier muss dem von uns Beauftragten übergeben werden. Die Organisation der Unterbringung ist nur möglich, wenn das Tier die erforderlichen Impfungen besitzt und keine es anste- ckenden Krankheiten und/oder Parasitenbefall aufweist. Wir übernehmen die Kosten für den Transport und die Betreu- ung bis zu maximal 300 Euro. Alternativ übernehmen wir bei einer Selbstorganisation die nachgewiesenen Kosten für den Transport und die Betreuung bis maximal 300 Euro. Befindet sich die/der über diesen Vertrag versicherte Mutter/ Vater infolge eines Unfalls gemäß Ziffer 1.3 und/oder Ziffer 1.4 ABUG in vollstationärer Heilbehandlung, wird für eine Dauer von bis zu zwei Wochen für bis zu acht Stunden am Tag eine qualifizierte häusliche Kinder-Betreuung organisiert und vermit- telt. Die Kosten für die Betreuung übernehmen wir. Xxxxxx die über diesen Vertrag versicherten Eltern infolge eines Unfalles gemäß Ziffer 1.3 und/oder Ziffer 1.4 ABUG den Fahrdienst Ihrer Kinder zur Schule oder zum Sport nicht über- nehmen, organisieren und vermitteln wir einen entsprechenden Fahrdienst. Die Kosten für den Fahrdienst übernehmen wir für eine Dauer von bis zu vier Wochen. Kann ein über diesen Vertrag mitversichertes Kind infolge eines Unfalles gemäß Ziffer 1.3 und/oder Ziffer 1.4 ABUG die Schule nicht besuchen, organisieren und vermitteln wir eine notwen- dige Betreuung und Nachhilfe. Die Kosten für die Betreuung und Nachhilfe übernehmen wir für eine Dauer von bis zu vier Wochen.
Tierbetreuung. Der versicherten Person wird bei Bedarf einmalig für die gewöhnlichen Haustiere (z. B. Hunde, Katzen, Fische, Vögel) eine Tierbetreuung vermittelt. Wir übernehmen die Kosten für die Tierbetreuung für einen Monat bis zu 500 €. Der versicherten Person wird bei Bedarf einmalig eine Beratung für den behindertengerechten Umbau ihres Kraftfahrzeugs vermittelt. Der versicherten Person wird bei Bedarf einmalig eine Beratung für den behindertengerechten Umbau ihrer Wohnung vermittelt. Der versicherten Person wird bei Bedarf ein Hausmeister- dienst zur Einhaltung der Hausordnung (z. B. für Garten- pflege oder Winterdienste) vermittelt. Wir organisieren für die versicherte Person eine Wohn- raumberatung und Wohnraumbegehung zum „barriere- freien Wohnen“. Ziel dieser Fachberatung ist z. B. die Beseitigung von Stolperfallen und die Übermittlung von Handlungsvorschlägen von einem Wohnraumbe- rater. In Notfällen garantieren wir die Vermittlung eines Pflege- platzes für nicht suizidgefährdete Erwachsene in einer qualitätsgeprüften Pflegeeinrichtung. Es wird ein möglichst ortsnaher Pflegeplatz vermittelt; hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Die Kosten für die Unterbringung sind von der versicherten Person selbst zu tragen. Auf Wunsch inkl. Transport (Selbstzahler).
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

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