Nebenberufliche Tätigkeiten. A1-6.20.1 Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht aus selbständigen, neben- beruflichen Tätigkeiten bis zu einem Jahresumsatz von maximal 15.000 EUR, sofern hierfür kein Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht. Bei dieser selbständigen, nebenberuf- lichen Tätigkeit muss es sich handeln um
Nebenberufliche Tätigkeiten. 12.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu einem Jahresge- samtumsatz von maximal 1.200 Euro, sofern hierfür kein Versicherungs- schutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht.
Nebenberufliche Tätigkeiten. Geht die versicherte Person mehreren beruflichen Tätigkeiten nach, so sind sämtliche Tätigkeiten ab einem wöchentlichen Arbeitspensum von 10 Stunden anzeigepflichtig.
Nebenberufliche Tätigkeiten. 11. Betriebspraktika / Ferienjobs / Fachpraktischer Unterricht
Nebenberufliche Tätigkeiten a) Versichert sind Nebentätigkeiten in den Bereichen: • Handarbeiten, z. B. Bügeln, Nähen (auch als Änderungsschneider) oder Sticken; • Kunst und Kunsthandwerk der bildenden Künste (nicht jedoch im Bauwesen), der dar- stellenden Künste sowie der Musik und Lite- ratur, z. B. als Fotograf, Maler, Musiker, Al- leinunterhalter, Töpfer, Mitwirkender bei Kar- nevalsveranstaltungen; • Markt- und Meinungsforschung, z. B. als Inter- viewer; • Schönheitspflege, z. B. als Friseur, Kosmeti- ker, Nagelpfleger und -designer; kosmeti- sche Fußpflege; • Textverarbeitung, z. B. Erledigung von Schreib- arbeiten, Datenerfassungen, Anfertigung von Übersetzungen; • Tierbetreuung, z. B. als Tierhüter; • Unterrichtserteilung z. B. als Musiklehrer, Nachhilfelehrer; • Handel (nicht Herstellung) mit z. B. Dessous, Haushaltswaren, Haushaltsgeräten, Haus- haltsreinigungsmitteln, Kosmetika, Kerzen, Geschirr, Kochgeräten, Souvenirs; • Handel mit und Herstellung von Schmuck (nicht jedoch medizinische Artikel); • Xxxxxx auch im Rahmen einer Annahmestel- le für Sammelbesteller; • Handel als Floh-, Weihnachtsmarkt-, Basar- verkäufer; • Erteilung von Fitnesskursen, z. B. Yoga, Pila- tes, Spinning, Zumba, Tanzen, Ballett, Body- forming; • Babysitting.
Nebenberufliche Tätigkeiten a) Versichert sind Nebentätigkeiten in den Bereichen: • Handarbeiten, z. B. Bügeln, Nähen (auch als Änderungsschneider) oder Sticken; • Kunst und Kunsthandwerk der bildenden Künste (nicht jedoch im Bauwesen), der dar- stellenden Künste sowie der Musik und Lite- ratur, z. B. als Fotograf, Maler, Musiker, Al- leinunterhalter, Töpfer, Mitwirkender bei Kar- nevalsveranstaltungen; • Markt- und Meinungsforschung, z. B. als Inter- viewer; • Schönheitspflege, z. B. als Friseur, Kosmeti- ker, Nagelpfleger und -designer; kosmeti- sche Fußpflege;
Nebenberufliche Tätigkeiten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus selbstständi- gen, nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu einem Jahresge- samtumsatz von maximal 12.000 Euro. Bei dieser selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit muss es sich um: • den Vertrieb von Kosmetika, Haushaltsartikeln, Beklei- dung, Schmuck, Kunsthandwerk, Kerzen, Wellnessarti- keln, Geschirr oder Kochgeräten, • den gelegentlichen Verkauf auf Flohmärkten oder Ba- saren, • die Erteilung von Musik- und Nachhilfeunterricht, • die Durchführung von Fitnesskursen, • Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung, • Änderungsschneiderei, Handarbeiten, handeln. Hierbei dürfen keine Angestellten beschäftigt werden. Sofern der Jahres- Gesamtumsatz den o.g. Betrag übersteigt, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leis- tung frei. Versicherungsschutz ist in diesem Fall nur über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung möglich. Die Ausschlüsse nach A1-7.17 finden Anwendung.
Nebenberufliche Tätigkeiten. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus selbstständigen, nebenberuf- lichen Tätigkeiten bis zu einem Jahres-Gesamtumsatz von maximal 6.000 EUR, sofern hierfür kein Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflicht- versicherung besteht. Bei dieser selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit muss es sich handeln um ▪ Flohmarkt- und Basarverkauf, ▪ die Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie Fitnesskursen, ▪ den Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, ▪ Gästeführungen. Hierbei dürfen keine Angestellten beschäftigt werden. Sofern der Jahres- Gesamtumsatz den oben genannten Betrag übersteigt, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Nebenberufliche Tätigkeiten. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus selbständi- gen, nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu einem Jahres-Ge- samtumsatz von maximal 6.000 EUR, sofern hierfür kein Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversiche- rung besteht. Bei dieser selbständigen, nebenberuflichen Tätigkeit muss es sich handeln um – Alleinunterhalter – Flohmarkt- und Basarverkauf, – Änderungsschneiderei, Handarbeiten, Stickerei – Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung, Bo- tendienste, – Annahme von Sammelbestellungen, – Markt- und Meinungsforschung, Daten- und Texterfas- sung, Daten- und Textverarbeitung – die Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie Fitnesskursen, – den Vertrieb von Waren (z. X. Xxxxxxxx, Kerzen, Haus- haltsartikeln, Bekleidung, Dessous, Schmuck, Souve- nirs, Kunst bzw. Kunsthandwerk, Töpferei). – Fotografen, Hierbei dürfen keine Angestellten beschäftigt werden. Sofern der Jahres-Gesamtumsatz den o. g. Betrag übersteigt, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Nebenberufliche Tätigkeiten. A1.6.25 Besserstellung gegenüber den GDV- Musterbedingungen A1.6.26 Besserstellung gegenüber den Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse