Tiere. A1-6.9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von - Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, - wilden Tieren sowie von - Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. A1-6.9.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers - als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, - als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, - als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Tiere. A1-6.9.1 6.9.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren Klein- tieren und Bienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von - HundenHunden (ausgenommen Blinden-, Behinder- tenbegleit- sowie Hör- und Signalhunde), Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, - wilden Tieren sowie von - Tieren, die zu gewerblichen gewerbli- chen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
A1-6.9.2 6.9.2. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers - als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, - als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, - als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung Haftpflichtversi- cherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche Haft- pflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer Fuhrwerksei- gentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Tiere. A1-6.9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von - Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, - wilden Tieren sowie von - Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Mitversichert ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Haltung von Blinden-, Signal- und Behindertenbegleithunden.
A1-6.9.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers - als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, - als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, - als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung
Tiere. A1-6.9.1 6.16.1 Versichert ist die Ihre gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche gesetz- liche Haftpflicht als Halter oder Hüter von - von
(1) Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, - Zug- tieren,
(2) wilden Tieren sowie von - von
(3) Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen landwirtschaftli- chen Zwecken gehalten werden.
A1-6.9.2 6.16.2 Versichert ist die Ihre gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers - Haftpflicht
(1) als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, - ,
(2) als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, - ,
(3) als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche Haft- pflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie so- wie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und VermögensschädenVermö- gensschäden.
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Samples: Privathaftpflicht Versicherung
Tiere. A1-6.9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren Kleintie- ren und Bienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von - HundenHunden (ausgenommen Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Signalhun- de), Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, - wilden Tieren sowie von - Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen landwirt- schaftlichen Zwecken gehalten werden.
A1-6.9.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers - als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, - als Reiter bei der Benutzung fremder PferdePfer- de, - als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer - eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Tiere. A1-6.9.1 Versichert Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Haftpflicht
6.1 als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren Kleintie- ren und Bienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter Bienen - nicht jedoch von - Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen sons- tigen Reit- und Zugtieren, - wilden Tieren sowie von - Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
A1-6.9.2 Versichert werde. Abweichend davon ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers - als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder PferdeHalter eines ausgebildeten Blindenführhundes mitversichert. Vorausset- zung für die Mitversicherung ist, - dass vom Versorgungsamt auf- grund einer Sehbehinderung ein gültiger Schwerbehindertenaus- weis mit dem Merkzeichen „BIì erteilt wurde.
6.2 als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde.
6.3 aus dem Hüten fremder Hunde, - soweit dies nicht gewerbsmäßig erfolgt. Leistungen aus der Haftpflichtversicherung des Tierhalters gehen diesem Versicherungsschutz voraus. Nicht versichert ist das Hüten von Hunden, die von mitversicherten Personen gehalten werden oder in deren Eigentum stehen.
6.4 als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit .
6.5 Kein Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche besteht für Ansprüche der Tierhalter oder -eigentümer Eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- Fuhrwerkseigentümer, es sei denn es handelt sich um Personenschäden und Vermögensschädensoweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.
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Samples: Versicherungsvertrag
Tiere. A1-6.9.1 6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen. Vom Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von - − Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, - Zugtieren − wilden Tieren sowie von - Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
A1-6.9.2 6.11.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers - − als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, - − als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, - − als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer Tiereigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden. Schäden an den zur Beaufsichtigung übernommenen Tieren bleiben vom Versicherungs- schutz ausgeschlossen.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Tiere. A1-6.9.1 Versichert Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Haftpflicht
6.1 als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten gez‰hmten Kleintieren und Bienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter Bienen - nicht jedoch von - Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, - wilden Tieren sowie von - Tieren, die zu gewerblichen gewerbli- chen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
A1-6.9.2 Versichert werde. Abwei- chend davon ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers - als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder PferdeHalter eines ausgebildeten Blindenführhundes mitversichert. Voraussetzung für die Mitversicherung ist, - dass vom Versorgungsamt aufgrund einer Sehbehinderung ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BI“ erteilt wurde.
6.2 als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde.
6.3 aus dem Hüten fremder Hunde, - soweit dies nicht gewerbsm‰flig erfolgt. Leistungen aus der Haftpflichtversicherung des Tierhalters gehen diesem Versicherungsschutz voraus. Nicht versichert ist das Hüten von Hunden, die von mitversicherten Personen gehalten werden o- der in deren Eigentum stehen.
6.4 als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit .
6.5 Kein Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche besteht für Ansprüche der Tierhalter oder -eigentümer Eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- Fuhrwerkseigentümer, es sei denn es handelt sich um Personensch‰den und Vermögensschädensoweit kein Versicherungsschutz über ei- ne Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.
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Samples: Jagd Versicherung
Tiere. A1-6.9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen HaustierenHaus- tieren, gezähmten Kleintieren und Bienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche gesetzli- che Haftpflicht als Halter oder Hüter von - Hunden• Hunden (ausgenommen Blindenhunde, Behindertenbe- gleithunde und Signalhunde), Rindern, Pferden, sonstigen sonsti- gen Reit- und Zugtieren, - • wilden Tieren sowie von - • Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
A1-6.9.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers - Versi- cherungsnehmers • als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, - • als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, - • als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten pri- vaten Zwecken, • soweit Versicherungsschutz nicht über eine TierhalterTierhal- ter-Haftpflichtversicherung besteht. • Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche Haft- pflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie - eigentümer so- wie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und VermögensschädenVermö- gensschäden.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Tiere. A1-6.9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von - − Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, - − wilden Tieren sowie von - − Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
A1-6.9.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers - − als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, - − als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, - − als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv)
Tiere. A1-6.9.1 6.13.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von - zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und - Bienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von - Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, - wilden Tieren sowie von - Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
A1-6.9.2 6.13.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers - als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, - als Reiter bei der Benutzung fremder PferdePferde zu privaten Zwecken, - als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Tierhalter- Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
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Samples: Allgemeine Versicherungs Bedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung