Common use of Tiere Clause in Contracts

Tiere. A1-6.9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen und Brieftauben. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von – Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, – wilden Tieren sowie von – Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. A1-6.9.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers − als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, − als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, − als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerks- eigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.

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Samples: Private Liability Insurance Agreement, Private Liability Insurance Agreement

Tiere. A1-6.9.1 6.10.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versich- rungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen HaustierenHau- stieren, gezähmten Kleintieren, Bienen Kleintieren und BrieftaubenBienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche ge- setzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von – von (1) Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, – ; (2) wilden Tieren sowie von – Tieren; (3) Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen landwirtschaftli- chen Zwecken gehalten werden. A1-6.9.2 6.10.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers − Versiche- rungsnehmers (1) als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, − , (2) als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, − , (3) als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Tierhalter- Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche Haft- pflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer –eigentümer sowie Fuhrwerks- eigentümer Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und VermögensschädenVermögens- schäden.

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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Privathaftpflichtversicherung

Tiere. A1-6.9.1 6.10.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen Kleintieren und BrieftaubenBienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von – Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, – wilden Tieren sowie von – Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten gehal- ten werden. A1-6.9.2 6.10.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung Haftpflichtversiche- rung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerks- eigentümer Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Tiere. A1-6.9.1 6.13.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers als Halter oder Hüter von von (1) zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen und BrieftaubenKleintieren und (2) Bienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche gesetzli- che Haftpflicht als Halter oder und Hüter von - Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, - wilden Tieren sowie von - Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. A1-6.9.2 6.13.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers − Versicherungs- nehmers (1) als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, − ; (2) als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, − Pferde zu privaten Zwecken; (3) als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, ; soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung Haft- pflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche Haftpflicht- ansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerks- eigentümer Fuhr- werkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.

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Samples: Familienschutz Privat Haftpflichtversicherung

Tiere. A1-6.9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen Kleintieren und BrieftaubenBienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von - Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, - wilden Tieren sowie von - Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. A1-6.9.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers − als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, − als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, − als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerks- eigentümer Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Tiere. A1-6.9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen Kleintieren und BrieftaubenBienen. Im Exklusiv-Tarif vereinbarte Erweiterungen siehe A4-2.3. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. A1-6.9.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerks- eigentümer Fuhrwerkseigentü- mer wegen Sach- und Vermögensschäden.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Tiere. A1-6.9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen Kleintieren und BrieftaubenBienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von - Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, - wilden Tieren sowie von - Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. A1-6.9.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers − als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, − Als Halter von Blinden-, Signal- oder Behindertenbegleithunde − als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, − als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerks- eigentümer Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen PHV

Tiere. A1-6.9.1 3.9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen Kleintieren und BrieftaubenBienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von – HundenHunden (ausgenommen Blinden-, Behinder- tenbegleit- sowie Hör- und Signalhunde), Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen gewerbli- chen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. A1-6.9.2 3.9.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung Haftpflichtversi- cherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche Haft- pflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerks- eigentümer Fuhrwerkseigen- tümer wegen Sach- und Vermögensschäden.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Tiere. A1-6.9.1 6.10.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten KleintierenKleintieren und Bienen. − als Halter aus der erlaubten und unter Beachtung der behördlichen / gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Haltung von wilder Kleintiere wie Spinnen, Bienen Schlangen, Skorpionen in Terrarien im Haushalt bis zu max. 10 Tieren und Brieftaubeninkl. Einfangkosten bis zu einem Betrag von 10.000 EUR je Versicherungsjahr. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von – HundenHunden (ausgenommen Behindertenbegleithunde, Blinden-, Hör- und Signalhunden), Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. A1-6.9.2 6.10.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers − als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, − als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde, − als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Mitversichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer Tiereigentümer sowie Fuhrwerks- eigentümer der Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung Premium Plus