Tiere. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers aus dem dienstlichen Halten, Hüten und Führen von Tieren, soweit nicht Versicherungsschutz über eine andere Haftpflichtversicherung besteht. Dies gilt auch außerhalb des dienstlichen Einsatzes. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und be- sonders zu vereinbaren ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht als Halter von • Hunden,
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Tiere. Versichert ist die Ihre gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers aus dem dienstlichen Halten, Hüten und Führen von Tieren, soweit nicht Versicherungsschutz über eine andere Haftpflichtversicherung besteht. Dies gilt auch außerhalb des dienstlichen Einsatzes. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und be- sonders zu vereinbaren ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht als Halter von • Hunden,.
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Tiere. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers aus dem dienstlichen Halten, Hüten und Führen von Tieren, soweit nicht Versicherungsschutz über eine andere Haftpflichtversicherung besteht. Dies gilt auch außerhalb des dienstlichen Einsatzes. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und be- sonders zu vereinbaren ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht als Halter von • Hunden,.
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