Tod des Versicherungsnehmers. Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Ver- sicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntnis- erlangung des Versicherers von diesem Umstand, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Fortfüh- rung des Versicherungsverhältnisses unter Benen- nung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Tod des Versicherungsnehmers. Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Ver- sicherungsnehmers Versicherungs- nehmers zum Zeitpunkt der Kenntnis- erlangung Kenntniserlangung des Versicherers von diesem Umstand, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Fortfüh- rung Fortführung des Versicherungsverhältnisses unter Benen- nung Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Autoinhaltsversicherung
Tod des Versicherungsnehmers. Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Ver- sicherungsnehmers Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntnis- erlangung Kenntniserlangung des Versicherers von diesem Umstand, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Fortfüh- rung Fortführung des Versicherungsverhältnisses unter Benen- nung Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt.
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Samples: Fahrrad Vollkasko Versicherung
Tod des Versicherungsnehmers. Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Ver- sicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntnis- erlangung Kenntniserlangung des Versicherers von diesem Umstand, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Fortfüh- rung Fortführen des Versicherungsverhältnisses unter Benen- nung un- ter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Private Fahrrad Vollkaskoversicherung