Tourismus. Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung des Tourismus für ein besseres gegenseitiges Verständnis und eine bessere gegenseitige Wertschätzung der Xxxxxx der Union und des australischen Volkes sowie den wirtschaftlichen Nutzen der Belebung des Tourismus an und kommen überein, zusammenzuarbeiten, um den touristischen Austausch zwischen der Union und Australien zu fördern.
Tourismus. (1) Ziel der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Bereich des Tourismus ist vor allem die Intensivierung des Informationsflusses über Tourismus (durch internationale Netze, Datenbanken usw.) und der Transfer von Know-how (durch Ausbildung, Austausch und Seminare). Bei der Zusammenarbeit wird dem gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich ge- bührend Rechnung getragen.
(2) Die Zusammenarbeit kann in einen regionalen Koopera- tionsrahmen integriert werden.
Tourismus. ARTIKEL 399 Die Vertragsparteien arbeiten im Bereich des Tourismus zusammen, um eine wettbewerbsfähigere Tourismusbranche als Quelle von Wirtschaftswachstum und wirtschaftlicher Emanzipation, Beschäftigung und Devisen zu entwickeln.
(1) Die Zusammenarbeit auf bilateraler, regionaler und europäischer Ebene stützt sich auf die folgenden Grundsätze:
a) Wahrung der Integrität und der Interessen der lokalen Gemeinschaften, insbesondere im ländlichen Raum,
b) Bedeutung des kulturellen Xxxxx,
c) positive Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umweltschutz.
(2) Die einschlägigen Bestimmungen, die Reiseveranstalter betreffen, sind in Titel IV (Handel und Handelsfragen) Kapitel 6 (Niederlassung, Dienstleistungshandel und elektronischer Geschäfts- verkehr) enthalten. Die einschlägigen Bestimmungen, die die Freizügigkeit betreffen, sind Gegenstand von Artikel 19.
ARTIKEL 401 Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf folgende Aspekte:
a) Austausch von Informationen, bewährten Methoden und Erfahrungen sowie Transfer von "Know-how", unter anderem auf dem Gebiet innovativer Technologien,
b) Gründung einer strategischen Partnerschaft zwischen öffentlichen, privaten und Gemein- schaftsinteressen, um die nachhaltige Entwicklung des Tourismus zu gewährleisten,
c) Förderung und Entwicklung von Tourismusprodukten und -märkten, Infrastruktur, Human- ressourcen und institutionellen Strukturen,
d) Entwicklung und Umsetzung einer effizienten Politik und effizienter Strategien, einschließ- lich geeigneter rechtlicher, administrativer und finanzieller Aspekte,
e) Tourismusausbildung und Kapazitätsausbau zur Verbesserung der Leistungsstandards,
f) Entwicklung und Förderung eines von den lokalen Gemeinschaften getragenen Tourismus.
ARTIKEL 402 Über die unter Titel V (Wirtschaftliche und sektorale Zusammenarbeit) Kapitel 16 fallenden Fragen findet ein regelmäßiger Dialog statt.
Tourismus. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine Zusammenarbeit im Bereich des Tourismus aufzunehmen, um zu einer besseren gegenseitigen Verständigung zu gelangen und die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Tourismus zu fördern. Diese Zusammenarbeit kann insbesondere in folgender Form erfolgen:
a) Informationsaustausch über den Tourismus betreffende Fragen von gemeinsamem Interesse,
b) Organisation touristischer Veranstaltungen,
c) Tourismusaustausch,
d) Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Verwaltung des kulturellen Xxxxx,
e) Zusammenarbeit im Touristikmanagement.
Tourismus. Rudolstadt ist aufgrund seiner Geschichte und kulturellen Prägung in erster Linie Reiseziel für Kul- tur- und Städtetouristen. Durch die Mitgliedschaft im Verein Städtetourismus in Thüringen e. V. erhält die Stadt eine wichtige Werbeplattform im In- und Ausland. Aus der übergroßen kulturellen und touristischen Angebotsbreite wurde 2009 ein Alleinstellungs- merkmal herausgearbeitet, das seitdem zur Marke entwickelt wurde. Zielsetzung war es, für Ru- dolstadt einen Aufhänger und zugleich eine spannende Story zu entwickeln. Auf der Suche nach einem würdigen Markenträger wurde Xxxxxxxxx Xxxxxxxx in den Fokus gerückt, der während seines Aufenthaltes in Rudolstadt im Jahre 1788 eine literarisch bemerkenswert schöpferische Zeit durch- lebte, auch da sich Xxxxxxxx in die Schwestern Xxxxxxxx und Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxx verliebte. Somit wurde aus Rudolstadts aufregendster Liebesgeschichte eine unkonventionelle Marke- tingidee geboren und mit dem Slogan „Rudolstadt – Xxxxxxxxx heimliche Geliebte“ ein Innovations- prozess gestartet. Gemeinsam mit den anderen Thüringer Schillerstädten Weimar und Jena entwi- ckelte sich die Arbeitsgemeinschaft „Schiller lockt nach Thüringen“, die im Rahmen gemeinsamer Projekte Angebote für alle Altersklassen entwickelt. Rudolstadt gehört zum Reisegebiet Thüringer Wald, das vor allem als Wanderregion überregional bekannt ist. Die Verschmelzung von einzigartiger Natur und kulturellen Highlights auf engstem Raum eröffnen Möglichkeiten für interessante touristische Angebotsbausteine. Über den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist die Stadt Mitglied im Regionalverbund Thüringer Wald e. V. Die Mitglieder des Städteverbundes Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg haben gemeinsam die Projektgruppe „Dreiklang“ gegründet, im Rahmen derer u. a. regionale Aktivitäten im Tourismusbe- reich (z. B. gemeinsame Angebote, Veranstaltungskalender etc.) gefördert werden sollen. Die Re- gion liegt zudem im Randbereich des sogenannten „Thüringer Meeres“ − Deutschlands größter Stauseeregion. Bedeutende Persönlichkeiten der Rudolstädter Geschichte, die auch touristisch eine Rolle spie- len, sind – wie bereits erwähnt – der Dramatiker und Dichter Xxxxxxxxx Xxxxxxxx (1759−1805), die Regenten von Rudolstadt Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxx (1509−1567), Xxxxxx Xxxxxxxxx XX. Xxxxx von Schwarzburg-Rudolstadt (1767−1807) und seine Ehefrau Xxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxxxxxxxxx- Xxxxxxxxxx (1771−1854), der Konzertmeister Xxxxx Xxxxx d. J. (1709−1753) sowie Xxxxxxxxx Xxx- xxxx Xxxxxx Xxxx...
Tourismus. Mit der Erstellung und Umsetzung einer neuen Landestourismuskonzeption für Mecklenburg-Vorpommern werden die Koalitionspartner die Voraussetzun- gen für ein weiteres qualitatives Wachstum des Tourismus im Land schaffen. Schwerpunkte sind mehr Internationalität, die Erschließung neuer Quellmärkte und Zielgruppen, Angebotserweiterungen, die Entwicklung des ländlichen Tourismus, Ausbau der regionalen und überregionalen Vernetzung, Fachkräf- tesicherung und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit von Infrastruktur und Marketingorganisationen. Der in den letzten Jahren erfolgreiche Weg einer kontinuierlichen Saisonverlängerung wird weiter beschritten. Die Konzeption im Kinder- und Jugendtourismus für die Besucherinnen und Besucher von morgen wird fortgeschrieben. Mecklenburg-Vorpommern ist mit seiner langen Küstenlinie, seinen vielen Seen, Flüssen, Kanälen, Bodden, Buchten und Inseln das klassische Wasser- tourismusland. Die Koalitionspartner sprechen sich für einen Wassertourismus im Einklang mit der natürlichen Umwelt sowie einen ausgewogenen Interes- senausgleich aus. Die Koalitionspartner erwarten, dass sich der Bund zu sei- ner Verantwortung für die Bundeswasserstraßen und den darauf stattfinden- den Wassertourismus und Wassersport uneingeschränkt bekennt. Einseitige Maßnahmen, die lediglich auf die Haushaltskonsolidierung des Bundes abzie- len und geeignet sind, die Belange der Wirtschaft und der regionalen Entwick- lung zu schädigen, werden abgelehnt. Der Kulturtourismus hat insbesondere im ländlichen Raum eine wachsende Bedeutung. Veranstaltungen, Konzerte, Events, Festspiele, Festivals und Ausstellungen in Schlössern und Gutsanlagen entwickeln sich zu einem wich- tigen Bestandteil des touristischen Angebots und setzen vielfach Impulse für weitere Arbeitsplätze, regionale Perspektiven sowie Profilierung. Um Ausbau und Marketing zu unterstützen sowie verschiedene Veranstaltungsformate zu koordinieren, werden die Koalitionspartner die Tourismusförderung darauf ausrichten. Der Tourismus im ländlichen Raum bietet viel Potenzial sowohl für den Tou- rismus als auch für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Regionen. Das Projekt LandArt hat gezeigt, welche nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolge im ländlichen Raum mit zusätzlicher Wirkung auf soziale und gesellschaftliche Faktoren möglich sind. Die Koalitionspartner werden die Aktivitäten des Lan- destourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern zur Produktentwicklung, im Marketing, bei der Netzwerkbildung sow...
Tourismus. (1) Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Tourismussektor, insbesondere durch die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Union in diesem Sektor. Die Union verfolgt zu diesem Zweck mit ihrer Tätigkeit das Ziel,
a) die Schaffung eines günstigen Umfelds für die Entwicklung der Unternehmen in diesem Sektor anzuregen;
b) die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten insbesondere durch den Austausch bewährter Praktiken zu unterstützen.
(2) Das Europäische Parlament und der Rat erlassen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die spezifischen Maßnahmen zur Ergänzung der Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung der in diesem Artikel genannten Ziele durchführen.
Tourismus. Die Vertragsparteien intensivieren die Zusammenarbeit im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbranche, die einen Beitrag zu Wirtschaftswachstum, kulturellem Austausch und Kontakten zwischen den Menschen leisten kann.
Tourismus. Im Revier hofft man, dass dort nach dem Bergbau ei- ne einzigartige Natur- und Kulturlandschaft entsteht, die große Potenziale für die Tourismusbranche bietet. Die Kombination aus geschichtsträchtigen Orten und Bauwerken, Industriedenkmälern und einer reizvollen Natur verspreche Wertschöpfung und Arbeitsplätze (Prognos 2018). Deshalb will die Kulturstaatsministe- rin der Bundesregierung die Kulturförderung in den Braunkohleregionen verstärken und ein eigenes För- derprogramm für Industriekultur auflegen. Auch die Kreise haben verschiedene Projekte auf der Agenda, mit denen sie die Kulturangebote und die touristische Infrastruktur weiterentwickeln wollen. Historische Kul- turstätten und Naturräume sollen saniert bzw. aufge- wertet, touristische Angebote besser vernetzt und ver- marktet werden.
Tourismus. Die Prioritäten der Zusammenarbeit in diesem Bereich sind folgende: Förderung von Investitionen in den Tourismus; Verbesserung des Fachwissens der Tourismusindustrie und Gewährleistung größerer Konsistenz der sich auf den Tourismus auswirkenden Ziele der Politik; Förderung einer guten Verteilung des Tourismus über die Jahreszeiten; Förderung der Zusammenarbeit zwischen Regionen und Städten benachbarter Länder; Hervorhebung der Bedeutung des kulturellen Xxxxx für den Tourismus; Gewährleistung, dass den Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umwelt in geeigneter Weise Rechnung getragen werden; Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus durch Förderung höherer Professionalität.