Tourismus Musterklauseln

Tourismus. Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung des Tourismus für ein besseres gegenseitiges Verständnis und eine bessere gegenseitige Wertschätzung der ▇▇▇▇▇▇ der Union und des australischen Volkes sowie den wirtschaftlichen Nutzen der Belebung des Tourismus an und kommen überein, zusammenzuarbeiten, um den touristischen Austausch zwischen der Union und Australien zu fördern.
Tourismus. Ziel der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Bereich des Tourismus ist vor allem die Intensivierung des Informationsflusses über Tourismus (durch internationale Netze, Daten- banken usw.), die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Tourismusunternehmen, Fachleuten sowie Regierungen und ihren Fremdenverkehrsämtern und der Transfer von Know-how (durch Ausbildung, Austausch und Seminare). Bei der Zusammenarbeit wird dem gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich gebührend Rechnung getragen. Die Zusammenarbeit kann in einen regionalen Kooperationsrahmen integriert werden.
Tourismus. Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Schleswig-Holstein (vgl. Kapitel III Abschnitt 1 Clustermanagement Tourismus). Den Tourismus weiter zu er- forschen und Studierende auszubilden, die ihn künftig zukunftsgerichtet wei- terentwickeln, ist daher eine wichtige Aufgabe der Hochschulen, die insbeson- dere an der Fachhochschule Westküste wahrgenommen wird. Das dortige 30 vgl. Kapitel III Abschnitt 1 foodRegio. Institut für Management und Tourismus bietet durch seine enge Verzahnung mit der Praxis attraktive Forschungsmöglichkeiten und vielfältige Kontakte mit renommierten Unternehmen aus der Tourismusbranche. Besondere Schwer- punktthemen sind dabei die Nachhaltigkeit und touristische Nachfrage. Wie das gesamte Bundesgebiet, so ist auch Schleswig-Holstein auf ausge- wiesene Expertise und ausreichend Fachkräfte im Bereich Architektur und Bauwesen angewiesen. Ein „Kompetenzzentrum Bauwesen Schleswig-Hol- stein“ als Initiative der TH Lübeck, der FH Kiel, der FH Westküste, der Chris- tian-Albrechts-Universität und der Muthesius Kunsthochschule soll in Koope- rationen mit Verbänden und Wirtschaftsorganisationen den Bedarf an Absol- vent*innen im gesamten Land decken helfen, die Qualität sichern, Weiterbil- dung befördern und eine langfristig tragfähige Qualifizierung von Fachkräften im Bauwesen zwischen den beteiligten Hochschulen gemeinsam abstimmen. Die Technische Hochschule Lübeck als zentraler Standort Schleswig-Hol- steins für das Bauwesen und die planenden Berufe koordiniert die gemein- same Initiative. Mit dem Schwerpunkt Bauwesen an der TH Lübeck wird si- chergestellt, dass an einem Standort die Qualität der mit dem Bauwesen ver- bundenen Studiengänge in der notwendigen inhaltlichen Tiefe und themati- schen Breite erreicht werden kann. Die weitere Entwicklung und Differenzie- rung des Studienangebotes erfolgt in Kooperation aller beteiligten Hochschu- len. Dadurch werden Ansätze interdisziplinärer Zusammenarbeit ermöglicht, die, getrieben durch Digitalisierung, durch die zunehmende Vernetzung der unterschiedlichen Bereiche vom Ingenieurbau bis zur Architektur notwendig sind. Um dem Arbeitsmarkt die nötigen Fachkräfte in allen Teilen des Landes in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen, hat sich die Initiative vorrangig auf: • die Weiterentwicklung des Studiengangportfolios der Hochschulen in der Architektur durch einen Bachelorstudiengang an der FH Kiel und zusätzliche vertiefende Masterprogramme an der TH Lübeck, • die Prüfung von Kooperat...
Tourismus. ARTIKEL 399 Die Vertragsparteien arbeiten im Bereich des Tourismus zusammen, um eine wettbewerbsfähigere Tourismusbranche als Quelle von Wirtschaftswachstum und wirtschaftlicher Emanzipation, Beschäftigung und Devisen zu entwickeln. (1) Die Zusammenarbeit auf bilateraler, regionaler und europäischer Ebene stützt sich auf die folgenden Grundsätze: a) Wahrung der Integrität und der Interessen der lokalen Gemeinschaften, insbesondere im ländlichen Raum, b) Bedeutung des kulturellen ▇▇▇▇▇, c) positive Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umweltschutz. (2) Die einschlägigen Bestimmungen, die Reiseveranstalter betreffen, sind in Titel IV (Handel und Handelsfragen) Kapitel 6 (Niederlassung, Dienstleistungshandel und elektronischer Geschäfts- verkehr) enthalten. Die einschlägigen Bestimmungen, die die Freizügigkeit betreffen, sind Gegenstand von Artikel 19. ARTIKEL 401 Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf folgende Aspekte: a) Austausch von Informationen, bewährten Methoden und Erfahrungen sowie Transfer von "Know-how", unter anderem auf dem Gebiet innovativer Technologien, b) Gründung einer strategischen Partnerschaft zwischen öffentlichen, privaten und Gemein- schaftsinteressen, um die nachhaltige Entwicklung des Tourismus zu gewährleisten, c) Förderung und Entwicklung von Tourismusprodukten und -märkten, Infrastruktur, Human- ressourcen und institutionellen Strukturen, d) Entwicklung und Umsetzung einer effizienten Politik und effizienter Strategien, einschließ- lich geeigneter rechtlicher, administrativer und finanzieller Aspekte, e) Tourismusausbildung und Kapazitätsausbau zur Verbesserung der Leistungsstandards, f) Entwicklung und Förderung eines von den lokalen Gemeinschaften getragenen Tourismus. ARTIKEL 402 Über die unter Titel V (Wirtschaftliche und sektorale Zusammenarbeit) Kapitel 16 fallenden Fragen findet ein regelmäßiger Dialog statt.
Tourismus. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine Zusammenarbeit im Bereich des Tourismus aufzunehmen, um zu einer besseren gegenseitigen Verständigung zu gelangen und die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Tourismus zu fördern. Diese Zusammenarbeit kann insbesondere in folgender Form erfolgen: a) Informationsaustausch über den Tourismus betreffende Fragen von gemeinsamem Interesse, b) Organisation touristischer Veranstaltungen, c) Tourismusaustausch, d) Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Verwaltung des kulturellen ▇▇▇▇▇, e) Zusammenarbeit im Touristikmanagement.
Tourismus. Im Revier hofft man, dass dort nach dem Bergbau ei- ne einzigartige Natur- und Kulturlandschaft entsteht, die große Potenziale für die Tourismusbranche bietet. Die Kombination aus geschichtsträchtigen Orten und Bauwerken, Industriedenkmälern und einer reizvollen Natur verspreche Wertschöpfung und Arbeitsplätze (Prognos 2018). Deshalb will die Kulturstaatsministe- rin der Bundesregierung die Kulturförderung in den Braunkohleregionen verstärken und ein eigenes För- derprogramm für Industriekultur auflegen. Auch die Kreise haben verschiedene Projekte auf der Agenda, mit denen sie die Kulturangebote und die touristische Infrastruktur weiterentwickeln wollen. Historische Kul- turstätten und Naturräume sollen saniert bzw. aufge- wertet, touristische Angebote besser vernetzt und ver- marktet werden.
Tourismus. Die Vertragsparteien intensivieren die Zusammenarbeit im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusbranche, die einen Beitrag zu Wirtschaftswachstum, kulturellem Austausch und Kontakten zwischen den Menschen leisten kann.
Tourismus. Die Prioritäten der Zusammenarbeit in diesem Bereich sind folgende: Förderung von Investitionen in den Tourismus; Verbesserung des Fachwissens der Tourismusindustrie und Gewährleistung größerer Konsistenz der sich auf den Tourismus auswirkenden Ziele der Politik; Förderung einer guten Verteilung des Tourismus über die Jahreszeiten; Förderung der Zusammenarbeit zwischen Regionen und Städten benachbarter Länder; Hervorhebung der Bedeutung des kulturellen ▇▇▇▇▇ für den Tourismus; Gewährleistung, dass den Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umwelt in geeigneter Weise Rechnung getragen werden; Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus durch Förderung höherer Professionalität.
Tourismus. Mit der Erstellung und Umsetzung einer neuen Landestourismuskonzeption für Mecklenburg-Vorpommern werden die Koalitionspartner die Voraussetzun- gen für ein weiteres qualitatives Wachstum des Tourismus im Land schaffen. Schwerpunkte sind mehr Internationalität, die Erschließung neuer Quellmärkte und Zielgruppen, Angebotserweiterungen, die Entwicklung des ländlichen Tourismus, Ausbau der regionalen und überregionalen Vernetzung, Fachkräf- tesicherung und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit von Infrastruktur und Marketingorganisationen. Der in den letzten Jahren erfolgreiche Weg einer kontinuierlichen Saisonverlängerung wird weiter beschritten. Die Konzeption im Kinder- und Jugendtourismus für die Besucherinnen und Besucher von morgen wird fortgeschrieben. Mecklenburg-Vorpommern ist mit seiner langen Küstenlinie, seinen vielen Seen, Flüssen, Kanälen, Bodden, Buchten und Inseln das klassische Wasser- tourismusland. Die Koalitionspartner sprechen sich für einen Wassertourismus im Einklang mit der natürlichen Umwelt sowie einen ausgewogenen Interes- senausgleich aus. Die Koalitionspartner erwarten, dass sich der Bund zu sei- ner Verantwortung für die Bundeswasserstraßen und den darauf stattfinden- den Wassertourismus und Wassersport uneingeschränkt bekennt. Einseitige Maßnahmen, die lediglich auf die Haushaltskonsolidierung des Bundes abzie- len und geeignet sind, die Belange der Wirtschaft und der regionalen Entwick- lung zu schädigen, werden abgelehnt. Der Kulturtourismus hat insbesondere im ländlichen Raum eine wachsende Bedeutung. Veranstaltungen, Konzerte, Events, Festspiele, Festivals und Ausstellungen in Schlössern und Gutsanlagen entwickeln sich zu einem wich- tigen Bestandteil des touristischen Angebots und setzen vielfach Impulse für weitere Arbeitsplätze, regionale Perspektiven sowie Profilierung. Um Ausbau und Marketing zu unterstützen sowie verschiedene Veranstaltungsformate zu koordinieren, werden die Koalitionspartner die Tourismusförderung darauf ausrichten. Der Tourismus im ländlichen Raum bietet viel Potenzial sowohl für den Tou- rismus als auch für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Regionen. Das Projekt LandArt hat gezeigt, welche nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolge im ländlichen Raum mit zusätzlicher Wirkung auf soziale und gesellschaftliche Faktoren möglich sind. Die Koalitionspartner werden die Aktivitäten des Lan- destourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern zur Produktentwicklung, im Marketing, bei der Netzwerkbildung sow...
Tourismus. (1) Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Tourismussektor, insbesondere durch die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Union in diesem Sektor. Die Union verfolgt zu diesem Zweck mit ihrer Tätigkeit das Ziel, a) die Schaffung eines günstigen Umfelds für die Entwicklung der Unternehmen in diesem Sektor anzuregen; b) die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten insbesondere durch den Austausch bewährter Praktiken zu unterstützen. (2) Das Europäische Parlament und der Rat erlassen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die spezifischen Maßnahmen zur Ergänzung der Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung der in diesem Artikel genannten Ziele durchführen.