Transaktionen mit bedingter Haftung Musterklauseln

Transaktionen mit bedingter Haftung. Transaktionen mit bedingter Haftung, die Einschüsse (Margins) vorsehen, verlangen vom Fonds die Vornahme einer Reihe von Zahlungen auf den Kaufpreis statt der sofortigen Zahlung des vollen Kaufpreises. Wenn der Fonds mit Futures, Differenzkontrakten handelt oder Optionen verkauft, kann der Fonds einen Totalverlust des Einschusses (des Margin) erleiden, den er beim Broker hinterlegt, um eine Position einzurichten oder zu halten. Wenn der Markt sich nachteilig für den Fonds verändert, kann der Fonds aufgefordert werden, kurzfristig einen erheblichen zusätzlichen Einschuss zu leisten, um die Position zu halten. Wenn der Fonds dies nicht innerhalb der verlangten Zeit tut, kann seine Position mit einem Verlust abgewickelt werden und der Fonds haftet für ein etwaig entstehendes Defizit. Selbst wenn eine Transaktion ohne Einschusszahlungen ausgestattet ist, kann sie immer noch eine Verpflichtung zur Leistung weiterer Zahlungen unter bestimmten Umständen enthalten, die über die Beträge hinausgehen, die bei Abschluss des Kontrakts bezahlt wurden. Transaktionen mit bedingter Haftung, die nicht an einer anerkannten oder benannten Anlagebörse oder gemäss deren Regeln gehandelt werden, können bedeutend höhere Risiken für Sie enthalten.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.