Transparenz. Die einer Medienplattform oder Benutzeroberfläche zugrunde liegenden Grundsätze für die Auswahl von Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien und Telemedien nach § 19 Abs. 1 und für ihre Organisation sind vom Anbieter transparent zu machen. Dies umfasst die Kriterien, nach denen Inhalte sortiert, angeordnet und präsentiert werden, wie die Sortierung oder Anordnung von Inhalten durch den Nutzer individualisiert werden kann und nach welchen grundlegenden Kriterien Empfehlungen erfolgen und unter welchen Bedingungen Rundfunk oder rundfunkähnliche Telemedien nach § 80 nicht in ihrer ursprünglichen Form dargestellt werden. Informationen hierzu sind den Nutzern in leicht wahrnehmbarer, unmittelbar erreichbarer und ständig verfügbarer Weise zur Verfügung zu stellen.
Appears in 6 contracts
Samples: www.ndr.de, www.bremische-landesmedienanstalt.de, www.nlm.de
Transparenz. Die 1Die einer Medienplattform oder Benutzeroberfläche zugrunde liegenden Grundsätze für die Auswahl von Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien und Telemedien nach § 19 Abs. 1 und für ihre Organisation sind vom Anbieter transparent zu machen. Dies 2Dies umfasst die Kriterien, nach denen Inhalte sortiert, angeordnet und präsentiert werden, wie die Sortierung oder Anordnung von Inhalten durch den Nutzer individualisiert werden kann und nach welchen grundlegenden Kriterien Empfehlungen erfolgen und unter welchen Bedingungen Rundfunk oder rundfunkähnliche Telemedien nach § 80 nicht in ihrer ursprünglichen Form dargestellt werden. Informationen 3Informationen hierzu sind den Nutzern in leicht wahrnehmbarer, unmittelbar erreichbarer und ständig verfügbarer Weise zur Verfügung zu stellen.
Appears in 3 contracts
Samples: www.revosax.sachsen.de, www.revosax.sachsen.de, download.hr.de
Transparenz. Die einer Medienplattform oder Benutzeroberfläche zugrunde liegenden Grundsätze für die Auswahl von Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien und Telemedien nach § 19 Abs. 1 und für ihre Organisation sind vom Anbieter transparent transpa- rent zu machen. Dies umfasst die Kriterien, nach denen Inhalte sortiert, angeordnet und präsentiert werden, wie die Sortierung Sor- tierung oder Anordnung von Inhalten durch den Nutzer individualisiert werden kann und nach welchen grundlegenden Kriterien Empfehlungen erfolgen und unter welchen Bedingungen Rundfunk oder rundfunkähnliche Telemedien nach § 80 nicht in ihrer ursprünglichen Form dargestellt werden. Informationen hierzu sind den Nutzern in leicht wahrnehmbarerwahrnehmba- rer, unmittelbar erreichbarer und ständig verfügbarer Weise zur Verfügung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Staatsvertrag Zur Modernisierung Der Medienordnung in Deutschland1
Transparenz. Die einer Medienplattform oder Benutzeroberfläche zugrunde liegenden Grundsätze für die Auswahl von Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien und Telemedien nach § 19 Abs. 1 und für ihre Organisation sind vom Anbieter transparent zu machen. Dies umfasst die Kriterien, nach denen Inhalte sortiert, angeordnet und präsentiert werden, wie die Sortierung oder Anordnung von Inhalten durch den Nutzer individualisiert werden wer- den kann und nach welchen grundlegenden Kriterien Empfehlungen erfolgen und unter un- ter welchen Bedingungen Rundfunk oder rundfunkähnliche Telemedien nach § 80 nicht in ihrer ursprünglichen Form dargestellt werden. Informationen hierzu sind den Nutzern in leicht wahrnehmbarer, unmittelbar erreichbarer und ständig verfügbarer Weise zur Verfügung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: www.parlament-berlin.de
Transparenz. Die einer Medienplattform oder Benutzeroberfläche zugrunde liegenden Grundsätze für die Auswahl von Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien und Telemedien nach § 19 Abs. 1 und für ihre Organisation sind vom Anbieter transparent zu machen. Dies umfasst die Kriterien, nach denen Inhalte sortiert, angeordnet und präsentiert werden, wie die Sortierung oder Anordnung von Inhalten durch den Nutzer individualisiert werden kann und nach welchen grundlegenden Kriterien Empfehlungen erfolgen und unter nach welchen Bedingungen Rundfunk oder rundfunkähnliche Telemedien nach § 80 nicht in ihrer ursprünglichen Form dargestellt werden. Informationen hierzu sind den Nutzern in leicht wahrnehmbarer, unmittelbar erreichbarer und ständig verfügbarer Weise zur Verfügung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: www.swr.de
Transparenz. Die einer Medienplattform oder Benutzeroberfläche Benutzerober- fläche zugrunde liegenden Grundsätze für die Auswahl von Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien Te- lemedien und Telemedien nach § 19 Abs. 1 und für ihre Organisation sind vom Anbieter transparent trans- parent zu machen. Dies umfasst die Kriterien, nach denen Inhalte sortiert, angeordnet und präsentiert werden, wie die Sortierung oder Anordnung von Inhalten durch den Nutzer individualisiert indi- vidualisiert werden kann und nach welchen grundlegenden Kriterien Empfehlungen erfolgen erfol- gen und unter welchen Bedingungen Rundfunk oder rundfunkähnliche Telemedien nach § 80 nicht in ihrer ursprünglichen Form dargestellt werden. Informationen hierzu sind den Nutzern Nut- zern in leicht wahrnehmbarer, unmittelbar erreichbarer er- reichbarer und ständig verfügbarer Weise zur Verfügung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: www.ma-hsh.de
Transparenz. Die einer Medienplattform oder Benutzeroberfläche zugrunde liegenden Grundsätze Grunds- ätze für die Auswahl von Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien und Telemedien Tele- medien nach § 19 Abs. 1 und für ihre Organisation sind vom Anbieter transparent transpa- rent zu machen. Dies umfasst die Kriterien, nach denen Inhalte sortiert, angeordnet angeord- net und präsentiert werden, wie die Sortierung oder Anordnung von Inhalten durch den Nutzer individualisiert werden kann und nach welchen grundlegenden Kriterien Empfehlungen erfolgen und unter welchen Bedingungen Rundfunk oder rundfunkähnliche Telemedien nach § 80 nicht in ihrer ursprünglichen Form dargestellt darge- stellt werden. Informationen hierzu sind den Nutzern in leicht wahrnehmbarer, unmittelbar erreichbarer und ständig verfügbarer Weise zur Verfügung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: www.tlm.de
Transparenz. Die einer Medienplattform oder Benutzeroberfläche zugrunde liegenden Grundsätze für die Auswahl Aus- xxxx von Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien und Telemedien nach § 19 Abs. 1 und für ihre Organisation sind vom Anbieter transparent zu machen. Dies umfasst die Kriterien, nach denen Inhalte sortiert, angeordnet und präsentiert werden, wie die Sortierung oder Anordnung von Inhalten In- halten durch den Nutzer individualisiert werden kann und nach welchen grundlegenden Kriterien Empfehlungen erfolgen und unter welchen Bedingungen Rundfunk oder rundfunkähnliche Telemedien Tele- medien nach § 80 nicht in ihrer ursprünglichen Form dargestellt werden. Informationen hierzu sind den Nutzern in leicht wahrnehmbarer, unmittelbar erreichbarer und ständig verfügbarer Weise zur Verfügung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Staatsvertrag Zur Modernisierung Der Medienordnung in Deutschland1