Transportbegleitung Musterklauseln

Transportbegleitung. 1.3.1 Der versicherte Kunstgegenstand muss ständig beaufsichtigt werden.
Transportbegleitung. 1.3.1. Der versicherte Kunstgegenstand muss ständig be- aufsichtigt werden. Übersteigt der Versicherungswert der zu transportierenden Gegenstände 500.000 Euro, muss zusätzlich eine weitere Begleitperson einge- setzt werden. Die mit der Ausführung und Begleitung der Transporte betrauten Personen müssen im Vollbe- sitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sein. 1.3.2. Begleittransporte mit einem Versicherungswert über
Transportbegleitung. 1 Ein vom Leihgeber benannter Kurier beaufsichtigt das Ein- und Auspacken der Leihgaben. Er überwacht insbesondere die Öffnung der Kisten durch die Fachkräfte des Entleihers, nimmt die Überprüfung des Erhaltungszustands der Gegenstände vor (Zustandsprotokolle) und überwacht ihren Aufbau in den Vitrinen oder im Ausstellungsraum. Der Leihgeber entscheidet, ob der Kurier den Transport begleitet oder ob er getrennt davon zum Ausstellungsort der Leihgaben reist. 2 Der Leihgeber kann auf eine Kurierbegleitung beim Transport der Leihgaben verzichten oder verlangen, dass der Entleiher einen Videolink bereitstellt, der es ermöglicht, die Arbeit des Kuriers auf Distanz zu erledigen, ohne dass sich eine Person vor Ort begibt. Bei grösseren Leihgaben kann der Leihgeber die Entsendung mehrerer Kuriere bestimmen, wenn er dies für notwendig hält. 3 Der Entleiher organisiert die Anreise und den Aufenthalt des Kuriers. Fahrkarten und Unterbringungskosten werden unmittelbar vom Entleiher bezahlt und werden nicht vom Kurier ausgelegt. 4 Dem Kurier wird für jeden Tag, den er vor Ort verbringt, ein Tagegeld ausgehändigt, oder die Kosten für Verpflegung erstattet wenn der Aufenthalt weniger als einen Tag dauert. Die Höhe des Tagegeldes ist im Leihvertrag festgelegt. 5 Während des Aufbaus einer Ausstellung bleibt der Kurier an Ort und Stelle, bis das letzte Leihobjekt endgültig aufgestellt oder gehängt ist und alle Vitrinen, die Leihobjekte enthalten, geschlossen sind. Jede Ausnahme bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Leihgebers. 6 Ein vom Leihgeber benannter Kurier ist zudem unter denselben Bedingungen anwesend, falls die Vitrinen mit den Leihgaben während der Leihdauer geöffnet werden, bei jeder geplanten Handhabung der Leihgaben während der Leihdauer sowie beim Abbau und bei der Verpackung der Leihgaben am Ende der Leihdauer. 7 Im Falle einer Verzögerung beim Transport, beim Aufbau der Ausstellung oder bei Abweichungen von den ursprünglich vorgesehenen Bedingungen kann der Kurier entscheiden, seinen Aufenthalt zu verlängern, selbst wenn der Entleiher keine Verantwortung dafür trägt. Die Organisation des verlängerten Aufenthaltes wird vom Entleiher übernommen. 8 Bei Leihgaben mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten kann der Leihgeber einen jährlichen Kontrollbesuch durch einen Kurier verlangen. Für Kontrollbesuche gelten dieselben Bedingungen wie für die Kurierbegleitungen zum Auf- und Abbau von Leihgegenständen.
Transportbegleitung. 1.3.1 Der versicherte Kunstgegenstand muss ständig beaufsichtigt werden. Die mit der Ausführung und Begleitung der Transporte betrauten Personen müssen im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sein.

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  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.

  • Leistungsinhalt 5.1.1 Im Rahmen von Consulting-Leistungen schuldet EXASOL die Unterstützung des Vertragspartners nach Maßgabe des in dem Leistungsschein beschriebenen Gegenstands und Umfangs. 5.1.2 Ist nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart, schuldet EXASOL im Rahmen des Consultings kein bestimmtes Ergebnis und übernimmt keine Verpflichtung bzgl. der Erreichung der vom Vertragspartner ggf. verfolgten Ziele. 5.1.3 Consulting-Leistungen, die keine lokale Präsenz beim Kunden erfordern, können remote erbracht werden. 5.1.4 EXASOL ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Mitarbeiter von gemäß §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen einzuschalten. Wird die Leistung durch einen sonstigen Subunternehmer erbracht, wird der Vertragspartner zuvor unterrichtet.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Produktbeschreibung Preise, Beschreibungen und Verfügbarkeit der Produkte sind in den entsprechenden Bereichen über diese Website einsehbar und können unangekündigt geändert werden. Obwohl Produkte über diese Website mit der technisch größtmöglichen Sorgfalt dargestellt werden, dienen Darstellungen jeglicher Art (einschließlich graphischer Darstellungsformen, Bilder, Farben, Klänge) lediglich als Referenz und stellen keine Garantie bezüglich der Eigenschaften des erworbenen Produkts dar. Die Merkmale des ausgewählten Produkts werden im Laufe des Kaufvorgangs erläutert.

  • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Die informa HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die informa HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von Schäden. Sie stellt den Versiche- rungsunternehmen lediglich die Informationen für die diesbezügliche Entscheidungs- findung zur Verfügung. Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden.

  • Kostenerstattung Dem Dienstnehmer sind alle im Zusammenhang mit seinem Telearbeitsplatz erwachsenden Aufwände ge- gen Nachweis zu ersetzen, insbesondere Telefonkos- ten. Für Raum- und Energiekosten können Pauschal- erstattungen vereinbart werden.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.