Transporte. 2.1 Ein Transportvertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Auftrag an die MudEX AG übermittelt hat, dieser angenommen wurde und begonnen hat den Auftrag auszuführen. Das Fahrpersonal ist nicht befugt, Aufträge entgegen zu nehmen. Vorbehalten bleiben anderweitige Vereinbarungen.
2.2 Die Xxxx des Transportmittels ist ausschliesslich Sache des Transporteurs.
2.3 Der Kunde haftet für die lastwagentaugliche Zufahrt zur Baustelle oder zum Bestimmungsort, für die Stellfläche der Transportbehälter und die Tragfähigkeit des Untergrundes. Im Einzelfall ist die Zufahrt und das geeignete Fahrzeug durch den Besteller mit der MudEX AG abzuklären. Mehraufwendungen werden nach Aufwand dem Besteller belastet.
2.4 Für unverschuldete Wartzeiten verrechnen wir 70 % des Zeittarifs.
2.5 Die Zeittarife beziehen sich auf die gesamte Transportleistung (inkl. An- und Rückfahrt).
2.6 Die Abrechnung ausserhalb von Pauschalen erfolgt nach effektiv aufgewendeten Stunden, jeweils auf die Viertelstunde gerundet.
2.7 Schäden, die durch die Anweisungen des Bestellers auf privaten Grundstücken oder innerhalb von Baustellen verursacht werden, gehen zulasten des Bestellers. Das gilt insbesondere für die Beschädigung von Strassenbelägen infolge bauseits fehlender Schutzmassnahmen wie Unterlegen von geeigneten Brettern unter die Transportbehälter sowie für Schäden bei sehr engen Platzverhältnissen, die durch das Rangieren der Fahrzeuge entstehen. Abklärungen über genügende Tragfähigkeit von Zufahrtswegen, Vorplätzen etc. und/ oder Stellplätzen für Mulden / Container und entsprechende Fahrzeuge sind Sache des Bestellers.
2.8 Beanstandungen oder Vorbehalte über mangelhafte Ausführung von Aufträgen und über allfällige Schäden sind sofort in Anwesenheit unserer Mitarbeiter auf dem Arbeitsrapport schriftlich zu vermerken. Der Arbeitsrapport ist vom Auftraggeber bzw. Beauftragtem des Auftraggebers zu unterzeichnen. Äusserlich nicht erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind spätestens binnen 7 Tagen nach Beendigung der Arbeit schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu reklamieren.
2.9 Es bestehen keine Schadenersatzansprüche wegen verspätetem Eintreffen oder Defekt des Transportfahrzeuges oder Behälter. Dasselbe gilt für alle Schäden, die nicht am Transportgut selbst entstanden sind, sondern – vor allem wirtschaftliche – Folgeschäden darstellen, wie namentlich Nutzungs- und Betriebsverluste und –ausfälle, Liege- und Standgelder, Zins-, Kurs- und Preisverluste sowie alle weiteren mittelbaren Schäde...
Transporte. Alle Transporte, die nicht mit eigenen Fahrzeugen durch- geführt werden, sollten den Messespediteuren überge- ben werden, denn nur diese verfügen über ausreichende Lagerräume im Messegelände. Die Firmen Kühne + Nagel (AG & Co.) KG sowie Schenker Deutschland AG wurden als Messespediteure beauftragt.
Transporte. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Transporte in- nerhalb der europäischen Union, Norwegen und der Schweiz.
Transporte. Die Auslieferung des Produkts erfolgt bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich mittels LKW. Die Transportdistanz ist vom tatsächlichen Einsatzort abhängig, da die Dämmstoffe im gesamten europäischen Raum eingesetzt werden. In Abhängigkeit der Vertriebsanteile ins In- bzw. Ausland sowie den entsprechenden durchschnittlichen Transportdistanzen wurde ein repräsentativer Transport abgebildet.
Transporte. Die Transporte werden, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, dem Mieter in Rechnung gestellt. Vor der Anlieferung unseres Materials ist der Zeltstandort zu räumen und die Zufahrt für Lieferwagen sicherzustellen.
Transporte. Alle Transporte, die nicht mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt werden, sollten dem Messespediteur übergeben werden, denn nur dieser verfügt über ausreichende Lagerräume im Messegelände. Folgende Firmen wurden als Messespediteure beauftragt: • Schenker Deutschland AG und • Xxxxx & Xxxxx (AG & Co.) KG
Transporte. Die Versicherung beginnt bei Transporten sobald die Objekte für den versicherten Transport von ihrer bisherigen Aufbewahrungsstelle entfernt werden und endet, sobald sie ihre bestimmungsgemässe Aufbewahrungsstelle erreicht haben. Transporte mit Kurierdiensten (wie Fedex, DHL etc.) sind bis zu einem Wert von 20.000,00 versichert. Allgemeine Versicherungsbedingungen
Transporte. (1) Für alle vereinbarten Transporte ex Lager BuenaVista Cars gilt die offene Verladeweise und HGB § 407 ff findet Anwendung.
Transporte. 10 Die Kosten des Transportes zu versteigernder Kunstwerke in das Auktionshaus trägt der Einbringer.
Transporte. Der Auftrag betrifft Güter- und Personentransporte mit Abfahrts- oder Bestim- mungsort Liechtenstein.