Transportmittelunfall. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Schäden an versicherten Sachen, die durch einen Verkehrsunfall mit einem Kraft- fahrzeug, einem Zug oder einem Schiff entstehen. Die Entschädigung für den einzelnen Versicherungsfall ist begrenzt auf 500 EUR. Der Versicherungsnehmer hat den Unfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle/Ordnungsinstanz anzuzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so kann der Versicherer gemäß B 3.3.3 VHB 2022 der Continentale leistungsfrei sein.
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Samples: www.mannheimer.de, www.continentale.de
Transportmittelunfall. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Schäden an versicherten Sachen, die durch einen Verkehrsunfall mit einem Kraft- fahrzeug, einem Zug oder einem Schiff entstehen. Die Entschädigung für den einzelnen ist je Versicherungsfall ist begrenzt auf 500 EUR1.000 EUR begrenzt. Der Versicherungsnehmer hat den Unfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle/Ordnungsinstanz anzuzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so kann der Versicherer gemäß B 3.3.3 VHB 2022 der Continentale leistungsfrei sein.
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