Common use of TREUHANDKOMMANDITISTIN Clause in Contracts

TREUHANDKOMMANDITISTIN. Der Publikums-AIF hat die HEP – Treuhand GmbH (nachfolgend „Treuhandkommanditistin“) mit Sitz in Güglingen, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, als Treuhandkommanditisten bestellt. Die Treuhandkommanditistin wurde am 11.08.2009 gegründet und am 05.04.2011 ins Handelsregister des Amtsgerichts Stutt- gart unter HRB 731504 eingetragen. Das Stammkapital der Treuhandkommanditistin beträgt EUR 25.000,00 und ist vollständig einbezahlt. Die Treuhandkommanditistin wurde am 11.08.2009 gegründet und am 05.04.2011 ins Handelsregister des Amtsgerichts Stutt- gart unter HRB 731504 eingetragen. Das Stammkapital der Treuhandkommanditistin beträgt EUR 25.000,00 und ist vollständig einbezahlt. Die geschäftsführenden Gesellschafter und damit Vertretungs- berechtigten der Treuhandkommanditistin sind Xxxxxxxx Xxxxx, wohnhaft in Brackenheim, und Xxxx Xxxxxxxxx, wohnhaft in Neckarwestheim. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Treuhänderin sind der Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag sowie der Gesell- schaftsvertrag. Der Vertrag zwischen Treuhandkommanditistin und Anleger wird mit dem Unterzeichnen der Beitrittserklärung geschlossen. Der vollständige Treuhand- und Beteiligungsver- trag ist in Abschnitt 21 dargestellt. Die Treuhandkommanditistin ist zunächst einzige Kommanditis- tin des Publikums-AIF und hält ihre Kommanditbeteiligung für den Treugeber und weitere Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil und tritt nach außen im eigenen Namen auf. Im Innenverhältnis hingegen handelt die Treuhand- kommanditistin ausschließlich im Auftrag, für Rechnung und auf Risiko des jeweiligen Treugebers, so dass dieser wirtschaftlich den Kommanditisten des Publikums-AIF gleichgestellt ist. Der Treuhandanteil wird durch die Treuhandkommanditistin treuhänderisch für den Treugeber gehalten und uneigennützig verwaltet. Die Treuhandkommanditistin hält und verwaltet das im Rahmen des Treuhandverhältnisses erworbene Vermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen. Die Treuhandkom- manditistin hat hinsichtlich des treuhänderisch gehaltenen Kom- manditanteils ein gespaltenes Stimmrecht in der Gesellschafter- versammlung des Publikums-AIF, um dem Willen der einzelnen Treugeber Rechnung tragen zu können. Im Weiteren ist die Treuhandkommanditistin beauftragt und, unter der auflösenden Bedingung der Beendigung des Beteiligungsverwaltungsver- trags, unwiderruflich bevollmächtigt, die aus dem Kommandit- anteil resultierenden Rechte und Pflichten, einschließlich des Stimmrechts, im Namen und nach den für den Kommanditanteil einheitlich erteilten Weisungen des weiteren Kommanditisten auszuüben, soweit der weitere Kommanditist nicht selbst diese Rechte und Pflichten ausübt. Die Treuhandkommanditistin nimmt die Gesellschafterrechte und -pflichten im Interesse des Treugebers und unter Beachtung der für den Treuhandanteil einheitlich erteilten Weisungen des Treu- gebers sowie ihrer Treuepflicht gegenüber den übrigen Gesell- schaftern wahr. Die Treuhandkommanditistin tritt ihre Ansprüche betreffend eines festgestellten Gewinns, beschlossener Entnahmen / Ausschüt- tungen und eines Liquidationserlös sowie auf dasjenige, was ihr im Falle eines Ausscheidens oder der Beendigung des Publi- kums-AIF hinsichtlich des einzelnen Treugeber zusteht, in dem Umfange an den Treugeber ab. Die Abtretung der Ansprüche erfolgt jedoch anteilsmäßig entsprechend der mittelbaren Betei- ligung am Kommanditkapital des Publikums-AIF. Die Treuhand- kommanditistin bleibt ermächtigt, die an den Treugeber abgetre- tenen Ansprüche im eigenen Namen einzuziehen. Im Weiteren wird die Treuhandkommanditistin auf Rechnung des Treugebers Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen vornehmen, zu deren Durchführung sie der Treugeber bevollmächtigt und beauftragt hat: Die Vornahme aller zum Erwerb und zur Abwicklung der Gesell- schaftsbeteiligung erforderlichen Maßnahmen sowie Abgabe al- ler hierzu erforderlichen Erklärungen. Den wirtschaftlichen Beitritt zum Publikums-AIF, sowie die Vornahme der erforderlichen Han- delsregisteranmeldungen. Ferner die Ausübung der durch den Beitritt zum Publikums-AIF begründeten Rechte im Interesse des Treugebers. Im Rahmen dessen führt die Treuhandkommanditistin für alle Treugeber und weiteren Kommanditisten ein Anlegerregister mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten, die den Angaben des Anlegers in der Beitrittserklärung entnommen wer- den. Zu den Aufgaben der Treuhandkommanditistin gehört es dabei insbesondere ausdrücklich nicht, die Geschäftstätigkeit des Pu- blikums-AIF oder die Aufgabenerfüllung ihrer Organe über die gesetzlich festgelegten Mitwirkungsrechte der Kommanditisten hinaus zu kontrollieren, zu überprüfen oder zu beaufsichtigen. Die Gesamtvergütung aus dem Treuhand- und Verwaltungsver- trag zu Gunsten der Treuhänderin beläuft sich über die Grund- laufzeit auf maximal EUR 440.290,00.

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Samples: Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftsvertrag