Treuhandvereinbarung Musterklauseln

Treuhandvereinbarung. Der Zuständige 1T Anbieter wird alle Krypto-Assets, die der 1T Kunde von Zeit zu Zeit in die betreffende 1T Wallet einzahlt, treuhänderisch zugunsten dieses 1T Kunden halten ("Treuhandvereinbarung"). 1T Italien ist der Begründer dieses Trusts/dieser Treuhand und diese Treuhandvereinbarung und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten unterliegen den Gesetzen von England und Wales. Der Zuständige 1T Anbieter führt Aufzeichnungen, aus denen die wirtschaftlichen Ansprüche des 1T Kunden hervorgehen. Die Verpflichtungen des Zuständigen 1T Anbieters als Treuhänder werden ausschließlich durch Bezugnahme auf diese Allgemeinen One Trading Geschäftsbedingungen bestimmt. Abschnitt 1 des Trustee Act 2000 (nach dem Recht von England und Wales) findet keine Anwendung, und der Zuständige 1T Anbieter ist nicht verpflichtet, das Treuhandvermögen zu investieren oder zu versichern. Jede Entscheidung des Zuständigen 1T Anbieters als Treuhänder ist verbindlich, sofern kein offensichtlicher Fehler vorliegt. Als wirtschaftlicher Eigentümer der hinterlegten Krypto-Assets trägst du das gesamte Verlustrisiko (in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht) in Bezug auf diese Krypto-Assets, und unsere Haftung ist gemäß den vorliegenden Allgemeinen One Trading Geschäftsbedingungen beschränkt. Der Zuständige 1T Anbieter ist aufgrund seiner treuhänderischen Stellung in keiner Weise daran gehindert, einen Vertrag oder eine Vereinbarung abzuschließen oder daran interessiert zu sein oder in einer anderen Eigenschaft zu handeln (einschließlich Eigengeschäfte). Werden solche Krypto-Assets in einer Omnibus-Wallet (Sammel-Wallet) gehalten, sind die Begünstigten gleichberechtigte Miteigentümer, wobei deine jeweiligen wirtschaftlichen Interessen unter Bezugnahme auf die in der betreffenden 1T Wallet hinterlegten Krypto-Assets bestimmt werden und etwaige Verluste anteilig getragen werden.
Treuhandvereinbarung. Für das gemäß diesem Vertrag bestehende Treuhandverhältnis zwischen den Ver- tragsparteien als Treugebern und dem Vertragsverfasser als Treuhänder gelten fol- gende weitere Bestimmungen: