Umfang der Feststellungen. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls; die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; die Restwerte, der vom Schaden betroffenen Sachen; die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten.
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Umfang der Feststellungen. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: :
a) ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls; ;
b) die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; ;
c) die Restwerte, der vom Schaden betroffenen Sachen; ;
d) die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten.
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Samples: Betriebssachversicherung
Umfang der Feststellungen. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: :
a) ein Verzeichnis der abhandengekommenenabhanden gekommenen, zerstörten und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls; ;
b) die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; ;
c) die Restwerte, der vom Schaden betroffenen Sachen; ;
d) die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten.
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Samples: Insurance Policy