Umfang der Serviceleistungen Musterklauseln

Umfang der Serviceleistungen. 2.1 Zu den Serviceleistungen gehören: • die Weitergabe von Produktverbesserungen (Updates). • erforderliche Programmänderungen, wenn diese vom Gesetzgeber verursacht und zu Nutzung der branchenspezifischen Software notwendig sind. • für adad95 erfolgt der Updateservice per Internetdownload • für adad95 wird die Dokumentation im Internet publiziert und ist zum Download verfügbar. • telefonische Hilfestellung bei Bedienungsproblemen von adad95 zu den jeweils gültigen Hotlinezeiten. Die Anzahl der kostenlosen Hotlineanfragen ist auf 5 je Kalendermonat begrenzt. Diese Leistungen werden durch die pauschale Servicegebühr abgegolten. Die beim Versand von Software und Dokumentation entstehenden Verpackungs- und Versandkosten werden nach Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.
Umfang der Serviceleistungen. 4.1 Der Anbieter erbringt - soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird - während seiner üblichen Geschäfts- zeiten den Service für die im Vertrag aufgeführte Gefahrenmeldeanlage in der dort vereinbarten Einsatzumgebung.
Umfang der Serviceleistungen. 20.1 Nebst dem Servicepreis wird für die Service Grundbereit- schaft eine monatliche Pauschale verrechnet.
Umfang der Serviceleistungen. Faigle erbringt für den Kunden im Rahmen dieses Vertragsverhält- nisses für die im Einzelvertrag unter dem Abschnitt Vertragsobjekt aufgeführte Hardware während der vereinbarten Vertragsdauer aus- schliesslich die unter dieser Ziffer aufgelisteten Serviceleistungen. Für Hardware verpflichtet sich Xxxxxx im Rahmen dieses Vertrages zu folgenden Serviceleistungen: - Ausführung von Reparaturen und Störungsbehebungen via Fern- wartungszugriff, am Kundendomizil oder in der Werkstatt. Kann auf der Seite des Kunden kein Remotezugriff für Faigle gewährt werden, sind die entstehenden Zusatzaufwendungen kosten- pflichtig; - Ersatz defekter Teile im Austauschverfahren; - Ersatz abgenutzter Teile (Verschleissteile); - Überwachung der Tonerbestände und automatisierter Nachschub der notwendigen Toner an die definierte Kundenadresse durch Einsatz eines Softwaretools. Kann das Softwaretool auf der Seite des Kunden definitiv nicht eingesetzt werden, werden die Auf- wendungen während der Vertragsdauer mit einer Pauschale ver- rechnet; - Lieferung des notwendigen Verbrauchsmaterials, wie Toner und Entwickler inklusive der notwendigen Versandkosten innerhalb der Schweiz und Liechtenstein für PostPac Economy, falls im Ver- trag nicht anders erwähnt; - Einbau von Modifikationen, soweit diese vom Hersteller zur Erhö- hung der Betriebssicherheit empfohlen werden. Die Kosten für die Arbeits- und Wegzeiten sind ebenfalls inbegriffen. Für Hardware, für welche Bring-In Gewährleistung vereinbart ist, verpflichtet sich Faigle im Rahmen dieses Vertrages abschliessend zu folgenden Serviceleistungen: - Ausführung von Reparaturen "bring in" am Standort von Faigle in Zürich (Deutschschweiz) bzw. Lonay (Westschweiz); - Ersatz defekter Teile im Austauschverfahren; - Einbau von Modifikationen, soweit diese vom Hersteller zur Erhö- hung der Betriebssicherheit empfohlen werden. Die Kosten für Wegzeiten werden gemäss aktueller Preisliste von Faigle an den Kunden verrechnet.
Umfang der Serviceleistungen. 2.1 Zu den Serviceleistungen gehören: • die Weitergabe von Produktverbesserungen (Updates). • erforderliche Programmänderungen, wenn diese vom Gesetzgeber verursacht und zu Nutzung der branchenspezifischen Software notwendig sind. • für ADTax erfolgt der Updateservice per Internetdownload • für ADTax wird die Dokumentation im Internet publiziert und ist zum Download verfügbar. • telefonische Hilfestellung bei Bedienungsproblemen von ADTax zu den jeweils gültigen Hotlinezeiten. Die Anzahl der kostenlosen Hotlineanfragen ist auf 5 je Kalendermonat begrenzt. Diese Leistungen werden durch die pauschale Servicegebühr abgegolten. Die beim Versand von Software und Dokumentation entstehenden Verpackungs- und Versandkosten werden nach Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.
Umfang der Serviceleistungen. 4.1 Die SPIE TELBA GmbH erbringt - soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird – während ihrer üblichen Geschäftszeiten den Service für die im Vertrag aufgeführte Gefahrenmeldeanlage in der dort vereinbarten Einsatzumgebung.
Umfang der Serviceleistungen. Der vereinbarte Servicepreis umfasst das nachstehende Leistungsprogramm hinsichtlich der von den Serviceleis- tungen erfassten Systemen (in der Folge: "Serviceobjek- te"):
Umfang der Serviceleistungen. 3.1. Die Unternehmerin macht zweijährlich eine Revision und Funktionskontrolle der Leckwarnanlage. Der Service besteht aus folgenden Arten von Arbeiten: Revision und Funktionskontrolle der Leckwarnanlage, Behebung von eventuell auftretenden Störungen zwi- schen den Funktionskontrollen, sowie kostenloser Aus- und Einbau von Ersatzteilen Zustellung der Kon- trollrapporte an die zuständige Behörde.
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.