Umfang der Softwarepflege/Hardwarewartung. 4.1 Der Anbieter pflegt/wartet – soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird – nur die jeweils aktuelle Version der im Servicevertrag bzw. Leistungsschein aufgeführten Software bzw. die von den Parteien dort spezifizierte Version der Hardware in der dort vereinbarten System- und Einsatzumgebung.
Umfang der Softwarepflege/Hardwarewartung. 6.1 TELCAT pflegt / wartet - soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird - nur die jeweils aktuelle Version der im Leistungsschein aufgeführten Software bzw. die von den Parteien dort spezifizierte Version der Hardware.
Umfang der Softwarepflege/Hardwarewartung. 4.1 B&M pflegt/wartet - soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird - nur die jeweils aktuelle Version der im Verzeichnis der Systemkomponenten aufgeführte Software bzw. die von den Parteien dort spezifi- zierte Version der Hardware entsprechend der Leistungsbe- schreibung der vereinbarten Serviceklasse.
Umfang der Softwarepflege/Hardwarewartung. 4.1 Die Softwarepflege/Hardwarewartung umfasst die Serviceleistungen gemäß Servicevertrag bzw. Leistungsschein. Zu den vereinbarten Leistungen können insbesondere die Leistungen gehören: