Common use of Umtausch von Anteilen Clause in Contracts

Umtausch von Anteilen. Anteilsinhaber können ihren Bestand an Anteilen jeder Anteilsklasse des Fonds (der „ursprünglichen Anteilsklasse“) an jedem beliebigen Handelstag ganz oder teilweise gegen Anteile einer anderen Klasse des Fonds eintauschen, die zum jeweiligen Zeitpunkt angeboten werden (die „neue Anteilsklasse“), sofern alle Kriterien zur Zeichnung von Anteilen der neuen Anteilsklasse erfüllt sind. Die allgemeinen Bestimmungen und Verfahren in Bezug auf Rücknahmen gelten ebenso für den Tausch. Jeder Tausch wird als Rücknahme von Anteilen der ursprünglichen Anteilsklasse und als Zeichnung von Anteilen der neuen Anteilsklasse behandelt, nur dass keine Zeichnungs- oder Rücknahmegebühr zu zahlen ist. Der Umtausch von Anteilen kann einer Umtauschgebühr von höchstens 3 % des Rücknahmepreises für die Gesamtzahl zurückzunehmender Anteile der ursprünglichen Anteilsklasse unterliegen.

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Samples: Prospektnachtrag, Prospectus Supplement, Prospektnachtrag