Umtauschangebot. Die Emittentin wird darüber hinaus die Inhaber der Schuldverschreibung 2019/2024 im Rahmen eines voraus- sichtlich am 30. August 2023 auf der Internetseite der Emittentin und im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Umtauschangebots (abgedruckt in diesem Prospekt unter Abschnitt 16 Bedingungen des Umtauschangebots) einladen, ihre Schuldverschreibungen 2019/2024 in die angebotenen Schuldverschreibungen zu tauschen. Der Umtausch erfolgt dergestalt, dass ein Inhaber von Schuldverschreibungen 2019/2024 mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 eine der angebotenen Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00, die Ge- genstand dieses Prospekts sind, und zusätzlich EUR 10,00 in bar (der „Zusatzbetrag“) sowie die aufgelaufenen Stückzinsen der Schuldverschreibungen 2019/2024 erhält. Stückzinsen und Zusatzbetrag ergeben zusammen den Barausgleichsbetrag. Umtauschwillige Inhaber der Schuldverschreibungen 2019/2024 können innerhalb der Umtauschfrist (siehe Ab- schnitt 8.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrist) in schriftlicher Form unter Verwendung des über die Depot- bank des jeweiligen Anlegers zur Verfügung gestellten Formulars über die Depotbank der Emittentin einen Auf- trag zum Umtausch ihrer Schuldverschreibungen 2019/2024 erteilen (der „Umtauschauftrag“). Die Anleihegläubiger haben die Möglichkeit, zusätzlich zu der Abgabe eines Umtauschauftrags im Rahmen des öffentlichen Angebots ein Angebot zur Zeichnung weiterer neuer Schuldverschreibungen der Emittentin gegen Zahlung des Nennbetrags abzugeben (die „Mehrerwerbsoption“). Zeichnungsangebote im Rahmen der Mehrer- werbsoption können ab dem Nennbetrag einer Neuen Schuldverschreibung von EUR 1.000,00 abgegeben wer- den, wobei das Volumen des jeweiligen Zeichnungsangebotes stets durch den Nennbetrag von EUR 1.000,00 teilbar sein muss. Inhaber der Schuldverschreibungen 2019/2024, die von ihren Mehrerwerbsoptionen Gebrauch machen wollen, können innerhalb der Umtauschfrist in Textform unter Verwendung des über ihre Depotbank zur Verfügung gestellten Formulars oder in sonstiger Textform über ihre Depotbank ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Schuldverschreibungen 2023/2028 im Rahmen des öffentlichen Angebots abgeben. Der Mehrbezugswunsch aufgrund der Ausübung der Mehrerwerbsoption kann nur berücksichtigt werden, wenn der diesbezügliche Mehrbezugsantrag samt Zahlung des gesamten Erwerbspreises für die Schuldverschreibungen, für die die Mehrerwerbsoption ausgeübt worden ist, spätestens bis zum Ablauf der Umtauschfrist bei der jewei- ligen Depotbank der Inhaber der Schuldverschreibungen 2019/2024 eingegangen ist.
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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Umtauschangebot. Die Emittentin wird darüber hinaus die Inhaber der Schuldverschreibung 2019/2024 im Rahmen eines voraus- sichtlich 2012 haben auf Grundlage des voraussichtlich am 301. August 2023 Juni 2017 auf der Internetseite Webseite der Emittentin und im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Umtauschangebots (abgedruckt in diesem Prospekt unter Abschnitt 16 Bedingungen des Umtauschangebots) einladendie Möglichkeit, ihre Schuldverschreibungen 2019/2024 2012/2017 in die angebotenen Schuldverschreibungen zu tauschen. Der Umtausch erfolgt dergestalt, dass ein Inhaber von Schuldverschreibungen 2019/2024 2012/2017, die ihre Schuldverschreibungen 2012/2017 zum Umtausch anbieten wollen, je Schuldverschreibung 2012/2017 mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 eine der angebotenen Schuldverschreibungen angebotene neue Schuldverschreibung mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00, die Ge- genstand Gegenstand dieses Prospekts sind, und zusätzlich EUR 10,00 20,00 in bar Bar (der „Zusatzbetrag“) sowie erhalten. Zusätzlich erhalten die aufgelaufenen umtauschenden Inhaber der Schuldverschreibung 2012/2017 die vollen Stückzinsen aus den umgetauschten Schuldverschreibungen 2012/2017 für die laufende Zinsperiode bis zum Ausgabetag der Schuldverschreibungen 2019/2024 erhältneuen Schuldverschreibungen, also voraussichtlich bis zum 14. Stückzinsen und Zusatzbetrag ergeben zusammen den BarausgleichsbetragJuli 2017 (ausschließlich), in Höhe von EUR 61,88 je Schuldverschreibung 2012/2017. Umtauschwillige Inhaber der Schuldverschreibungen 2019/2024 2012/2017 können innerhalb der Umtauschfrist des Angebotszeitraums für das Umtauschangebot (siehe Ab- schnitt 8.6 Angebotszeitraum und nachfolgend auch „Umtauschfrist“) in schriftlicher Form unter Verwendung des über die Depot- bank Depotbank des jeweiligen Anlegers Inhabers zur Verfügung gestellten Formulars über die Depotbank der Emittentin einen Auf- trag Abwicklungsstelle ein Angebot zum Umtausch ihrer Schuldverschreibungen 2019/2024 erteilen der Schuldverschreibungen 2012/2017 gegenüber der Emittentin abgeben (der die „UmtauschauftragUmtauscherklärung“). Die Anleihegläubiger Inhaber der Schuldverschreibungen 2012, die am Umtauschangebot teilnehmen, haben darüber hinaus die Möglichkeit, zusätzlich weitere Schuldverschreibungen zu zeichnen. Die Mehrerwerbsoption wird als Teil des Umtauschangebots voraussichtlich am 1. Juni 2017 auf der Abgabe eines Umtauschauftrags Webseite der Emittentin (xxx.xxx.xx) im Rahmen des öffentlichen Angebots ein Angebot zur Zeichnung weiterer neuer Schuldverschreibungen der Emittentin gegen Zahlung des Nennbetrags abzugeben (die „Mehrerwerbsoption“). Zeichnungsangebote Bereich Investor Relations und im Rahmen der Mehrer- werbsoption können ab dem Nennbetrag einer Neuen Schuldverschreibung von EUR 1.000,00 abgegeben wer- den, wobei das Volumen des jeweiligen Zeichnungsangebotes stets durch den Nennbetrag von EUR 1.000,00 teilbar sein mussBundesanzeiger veröffentlicht werden. Inhaber der Schuldverschreibungen 2019/20242012, die von ihren Mehrerwerbsoptionen der Mehrerwerbsoption Gebrauch machen wollen, können innerhalb der Umtauschfrist in Textform schriftlicher Form unter Verwendung des über ihre die Depotbank des jeweiligen Inhabers zur Verfügung gestellten Formulars oder in sonstiger Textform über ihre Depotbank die Abwicklungsstelle ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Schuldverschreibungen 2023/2028 im Rahmen des öffentlichen Angebots abgeben. Der Mehrbezugswunsch aufgrund der Ausübung der Mehrerwerbsoption kann nur berücksichtigt werden, wenn der diesbezügliche Mehrbezugsantrag samt Zahlung des gesamten Erwerbspreises für die Schuldverschreibungen, für die die Mehrerwerbsoption ausgeübt worden ist, spätestens bis zum Ablauf der Umtauschfrist bei der jewei- ligen Depotbank der Inhaber der Schuldverschreibungen 2019/2024 eingegangen ist. Ein Mehrbezug ist nur für einen Betrag von EUR 1.000,00 oder ein Vielfaches davon möglich.
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Samples: Wertpapierprospekt
Umtauschangebot. Die Emittentin wird darüber hinaus Der Emittent lädt hiermit die Inhaber der Schuldverschreibung 2019/2024 im Rahmen eines voraus- sichtlich am 30. August 2023 auf der Internetseite der Emittentin und im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Umtauschangebots Unternehmensanleihe 2016/21 zum Umtausch ihrer Schuldverschreibungen in 2026 Schuldverschreibungen ein (abgedruckt in diesem Prospekt unter Abschnitt 16 Bedingungen des Umtauschangebots) einladen, ihre Schuldverschreibungen 2019/2024 in die angebotenen Schuldverschreibungen zu tauschendas "Umtauschangebot"). Der Umtausch erfolgt dergestalt, dass ein Inhaber von Schuldverschreibungen 2019/2024 der Unternehmensanleihe 2016/21, die ihre Schuldverschreibungen der Unternehmensanleihe 2016/21 zum Umtausch anbieten, je Schuldverschreibung der Unternehmensanleihe 2016/21 mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 1.000 eine der angebotenen 2026 Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 1.000,001.000, die Ge- genstand Gegenstand dieses Prospekts sind, und sowie zusätzlich EUR 10,00 10 in bar (der „"Zusatzbetrag“") als Bonus, sowie die aufgelaufenen Stückzinsen vollen Zinsen aus den umgetauschten Schuldverschreibungen der Schuldverschreibungen 2019/2024 erhältUnternehmensanleihe 2016/21 für die laufende Zinsperiode bis zum 5. Stückzinsen Juli 2021 (ausschließlich) in Höhe von EUR 42,50 je Schuldverschreibung erhalten. Zusatzbetrag und Zusatzbetrag Zinsen ergeben zusammen den BarausgleichsbetragBarbetrag (der "Barbetrag"). Umtauschwillige Das Angebot zur Teilnahme am Umtauschangebot durch die Inhaber der Schuldverschreibungen 2019/2024 Unternehmensanleihe 2016/21 ist in der Zeit vom 26. Mai 2021 bis einschließlich 11. Juni 2021, 18.00 UHR MESZ (die "Angebotsfrist"), gegenüber der jeweiligen Depotbank schriftlich zu erklären. Der Emittent behält sich die Verlängerung bzw. Verkürzung der Angebotsfrist vor. Eine Verlängerung bzw. Verkürzung der Angebotsfrist wird der Emittent unverzüglich und spätestens einen Werktag vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung auf seiner Webseite unter xxx.xxxxxxx00.xx und auf der Webseite der Börse Luxemburg (xxx.xxxxxx.xx) bekanntgeben. Die Gesellschaft hat die Bankhaus Gebr. Xxxxxx XX (die "Abwicklungsstelle"), mit der Funktion der technischen Abwicklungsstelle für das Umtauschangebot beauftragt. Die Inhaber der Unternehmensanleihe 2016/21 können an diesem Umtauschangebot nur dadurch teilnehmen, dass sie innerhalb der Umtauschfrist Angebotsfrist:
(siehe Ab- schnitt 8.6 Angebotszeitraum und Umtauschfrista) in schriftlicher Form schriftlich ein Angebot zum Umtausch gegenüber ihrer Depotbank unter Verwendung des über die Depot- bank des jeweiligen Anlegers Depotbanken zur Verfügung gestellten Formulars über die Depotbank Angebotsformulars unter Angabe der Emittentin einen Auf- trag zum Umtausch ihrer Schuldverschreibungen 2019/2024 erteilen (Anzahl der „Umtauschauftrag“). Die Anleihegläubiger haben die Möglichkeit, zusätzlich zu der Abgabe eines Umtauschauftrags im Rahmen des öffentlichen Angebots ein Angebot zur Zeichnung weiterer neuer Schuldverschreibungen der Emittentin gegen Zahlung des Nennbetrags abzugeben Unternehmensanleihe 2016/21, die umgetauscht werden sollen (die „Mehrerwerbsoption“"Zum Umtausch angebotenen Schuldverschreibungen"). Zeichnungsangebote im Rahmen der Mehrer- werbsoption können ab dem Nennbetrag einer Neuen Schuldverschreibung von EUR 1.000,00 abgegeben wer- den, wobei das Volumen des jeweiligen Zeichnungsangebotes stets durch den Nennbetrag von EUR 1.000,00 teilbar sein muss. Inhaber der Schuldverschreibungen 2019/2024, die von ihren Mehrerwerbsoptionen Gebrauch machen wollen, können innerhalb der Umtauschfrist in Textform unter Verwendung des über ihre Depotbank zur Verfügung gestellten Formulars oder in sonstiger Textform über ihre Depotbank ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Schuldverschreibungen 2023/2028 im Rahmen des öffentlichen Angebots abgeben. Der Mehrbezugswunsch aufgrund der Ausübung der Mehrerwerbsoption kann nur berücksichtigt werden, wenn der diesbezügliche Mehrbezugsantrag samt Zahlung des gesamten Erwerbspreises für die Schuldverschreibungen, für die die Mehrerwerbsoption ausgeübt worden ist, spätestens bis zum Ablauf der Umtauschfrist bei der jewei- ligen Depotbank der Inhaber der Schuldverschreibungen 2019/2024 eingegangen ist.erklären; und
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Samples: Wertpapierprospekt