Umzug des Kunden. 20.1 Bei Umzug des Kunden innerhalb des mit dem Glasfaserprodukt versorgten Gebietes von Deutsche Glasfaser wird der Vertrag vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit der Leis- tungen am Umzugsort, insbesondere ausreichend vorhandene Anschlusskapazitäten an das Deutsche Glasfaser Teilnehmernetz und vollständig vorhandener Telekommunikationsleitun- gen mit ausreichender Leitungsqualität grundsätzlich fortgeführt.
Umzug des Kunden. 16.1. Die nvb GmbH ist berechtigt, einen Dienst zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder in sonstiger Weise zeit- bzw. teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicher- heit, der Sicherheit des Netzbetriebes, zum Schutz vor Missbrauch der Dienste, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität (insbesondere der Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder der gespeicherten Daten), der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.
Umzug des Kunden. 10.1 Ist der Kunde ein Verbraucher und wechselt seinen Wohnsitz, wird ihm kabelplus die vertragsgegenständlichen Leistungen nach Maßgabe der technischen Verfügbarkeit an seinem neuen Wohnsitz erbringen. kabelplus wird den Beginn der Bereitstellung der Leistungen am neuen Wohnsitz gemeinsam mit dem Verbraucher festlegen. Maßgeblich dafür sind die Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur, der Umfang der für die Herstellung nötigen Arbeiten, die dafür benötigte Zeit sowie der vom Kunden bekanntgegebene Zeitpunkt für den Umzug. Die mit dem Kunden vereinbarte Vertragslaufzeit und die sonstigen Vertragsinhalte werden durch den Umzug des Kunden nicht berührt, soweit kabelplus die vertragsgegenständlichen Leistungen am neuen Wohnsitz im vereinbarten Umfang anbieten kann. Der Kunde hat kabelplus ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand laut Entgeltbestimmungen zu bezahlen, maximal das für die Aktivierung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz von kabelplus nicht oder nicht im bisher vertragsgegenständlichen Umfang angeboten, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrags unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
Umzug des Kunden a) Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug mit einer Frist von zwei Wochen vor seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen.
Umzug des Kunden. 10.1. Der Kunde verpflichtet sich, Xxxxxxx rechtzeitig – d. h. spätestens eine Woche vor dem Auszugsdatum – über Änderun- gen seiner Lieferanschrift zu informieren.
Umzug des Kunden. 1. Der Kunde verpflichtet sich, AEA rechtzeitig über Änderungen seiner Lieferanschrift zu informieren.
Umzug des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, team jeden Umzug unverzüglich unter Angabe der neuen Anschrift schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mitteilung des Kunden verspätet oder gar nicht, haftet er gegenüber team für von Dritten an der ursprünglich vertraglich vereinbarten Entnahmestellte entnommene elektrische Energie. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag.
Umzug des Kunden. 13.1 Bei Umzug des Kunden innerhalb des mit dem Glasfaserprodukt versorgten Gebietes von teutel wird der Vertrag vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit der Leistungen am Umzugsort, insbesondere ausreichend vorhandene Anschlusskapazitäten an das teutel Teilnehmernetz und vollständig vorhandener Telekommunikationsleitungen mit ausreichender Leitungsqualität grundsätzlich fortgeführt.
Umzug des Kunden. Mitnahme des Stromliefervertrages Bei Umzug des Kunden wird der Stromliefervertrag auf die neue Lieferadresse übertragen, wenn der enwor die Belieferung der neuen Lieferadresse möglich und zumutbar ist. Der Kunde teilt hierzu der enwor mindestens vier Wochen vor dem Umzug seine neue Anschrift, die neue Zählernummer und das Datum des Aus- bzw. Einzugs unter Nutzung des Online-KundenCenter, brieflich, telefonisch, per Email oder per Telefax mit (Mitteilungsobliegenheit). Kommt der Kunde dieser Mitteilungsobliegenheit nicht nach, besteht der Stromliefervertrag über das Datum des Wohnungswechsels hinaus mit dem Verbrauch an der ursprünglich angemeldeten Adresse fort, mit der Folge, dass weitere Forderungen gegen den Kunden entstehen können. Bei Umzug des Kunden in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers oder Grundversorgers, bevollmächtigt der Kunde die enwor mit der Kündigung des möglichen Grundversorgungsvertrages im Namen des Kunden und mit der Abgabe sämtlicher Erklärungen, die zum Wechsel des Stromlieferanten an der neuen Lieferadresse nötig sind.
Umzug des Kunden a) Bei Umzug des Kunden innerhalb des mit dem vertraglich vereinbarten Produkt versorgten