Umzug ohne Anbieterwechsel. 16.10.1. Weiterversorgung am neuen Wohnsitz Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist inexio verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die Leistung dort angeboten wird. Abweichende technische Realisierungsarten oder Produktbezeichnungen bleiben ungeachtet. Der Kunde hat den Umzug, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse inexio rechtzeitig, jedoch mindestens einen Monat vor Durchführung des Umzuges, in Textform mitzuteilen. inexio kann einen angemessenen Aufwand für die Bearbeitung des Umzugs verlangen, dessen Höhe sich aus einer jeweils gültigen Preisliste nach Maßgabe der unter „Entgelte/Preisliste getroffenen Regelung ergibt. Entsteht tatsächlich ein höherer Aufwand und weist inexio diesen nach, kann ein höherer Aufwendungsersatz anfallen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen ist. 16.10.2. Angepasste Weiterversorgung am neuen Wohnsitz Wird die Leistung am neuen Wohnsitz des Verbraucherkunden nicht so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart angeboten, gibt es aber ein technisch und wirtschaftlich ausreichend vergleichbares Produkt (z. B. andere, noch angemessen vergleichbare, Bandbreite zu entsprechend geändertem Preis), dann kann inexio gegenüber dem Kunden nach § 315 BGB dieses geänderte Vertragsprodukt bestimmen. Es ist das am besten geeignete Produkt zu wählen. Dieses Vertragsprodukt wird somit der neue Leistungs- und Vertragsgegenstand am neuen Wohnsitz des Verbraucherkunden. Da dieses vertraglich vereinbar- te Produkt am neuen Wohnsitz verfügbar ist, kommt dem Verbraucherkunden kein allgemeines Kündigungsrecht zu. Kann der Verbraucherkunde aber begründet darlegen, dass ihm aus beson- deren Gründen der Wechsel zu diesem neuen Produkt unzumutbar ist, z. B. weil er aus gewichtigen Gründen auf die bislang vereinbarte vertragliche Bandbreite angewiesen ist, so wird die Änderung nicht wirksam und der Verbraucherkunde ist zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (vgl. § 46 Abs. 8 S. 3 TKG). inexio wird den Verbraucherkunden bei der Änderungsanzeige auf die vorgenannte Frist und das vorstehend beschriebene Kündigungsrecht und dessen Voraussetzungen hinweisen. Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere Schadensersatz, zustehen. 16.10.3. Sonderkündigungsrecht, § 46 Absatz 8 TKG Wird die Leistung von inexio nicht an dem neu- en Wohnsitz des Kunden angeboten, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrags, mit einer einmona- tigen Frist berechtigt. Die Kündigung wird jedoch erst wirksam, wenn uns der Kunde, unter Vorlage der amtlichen Meldebescheinigung den Umzug zum neuen Wohnort nachweisen kann.
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Samples: Telecommunications, Telecommunications
Umzug ohne Anbieterwechsel. 16.10.13.1. Weiterversorgung am neuen Wohnsitz Ist der Kunde Verbraucher im Sinne 1&1 wird bei einem Wechsel des § 13 BGB, ist inexio verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, Wohnsitzes die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die 1&1 diese Leistung (so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart) dort angeboten wirdanbietet. Abweichende technische Realisierungsarten oder Produktbezeichnungen bleiben ungeachtet. Der Kunde hat 1&1 kann ein angemessenes Entgelt für den Umzugdurch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse inexio rechtzeitig, das jedoch mindestens einen Monat vor Durchführung des Umzuges, in Textform mitzuteilen. inexio kann einen angemessenen Aufwand nicht höher sein darf als das für die Bearbeitung des Umzugs verlangen, dessen Höhe sich aus einer jeweils gültigen Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Dieses Entgelt ist in der Preisliste nach Maßgabe der unter „Entgelte/Preisliste getroffenen Regelung ergibt. Entsteht tatsächlich ein höherer Aufwand und weist inexio diesen nach, kann ein höherer Aufwendungsersatz anfallen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen istbestimmt.
16.10.23.2. Angepasste Weiterversorgung am neuen Wohnsitz Wird die Leistung am neuen Wohnsitz des Verbraucherkunden nicht so wie bislang technisch und kaufmännisch kauf- männisch vereinbart angeboten, gibt es aber ein technisch und wirtschaftlich ausreichend vergleichbares Produkt (z. B. andere, andere (noch angemessen vergleichbare, ) Bandbreite zu entsprechend geändertem Preis), dann kann inexio 1&1 gegenüber dem Kunden nach § 315 BGB dieses geänderte Vertragsprodukt bestimmen. Es ist das am besten geeignete Produkt zu wählen. Dieses Vertragsprodukt wird somit der neue Leistungs- und Vertragsgegenstand am neuen Wohnsitz des VerbraucherkundenKunden. Da dieses die- ses vertraglich vereinbar- te vereinbarte Produkt am neuen Wohnsitz verfügbar ist, kommt dem Verbraucherkunden Kunden kein allgemeines Kündigungsrecht zu. Kann der Verbraucherkunde Kunde aber begründet darlegen, dass ihm aus beson- deren besonderen Gründen der Wechsel zu diesem neuen Produkt unzumutbar ist, z. B. weil er aus gewichtigen Gründen auf die bislang vereinbarte vertragliche Bandbreite angewiesen ist, so wird die Änderung nicht wirksam und der Verbraucherkunde Kunde ist zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (vgl. § 46 Abs. 8 S. 3 TKG). inexio 1&1 wird den Verbraucherkunden Kunden bei der Änderungsanzeige auf die vorgenannte Frist und das vorstehend beschriebene Kündigungsrecht und dessen Voraussetzungen hinweisen. Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere Schadensersatz, zustehen.
3.3. 16.10.3. Sonderkündigungsrecht, § 46 Absatz 8 TKG Wird die (vereinbarte) Leistung von inexio am neuen Wohnsitz nicht an dem neu- en Wohnsitz des Kunden angeboten, so ist der Kunde Verbraucher zur Kündigung des Vertrags, mit Vertrages unter Einhaltung einer einmona- tigen Frist berechtigtKündigungs- frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (§ 46 Abs. Die 8 S. 3 TKG). Durch eine berechtigte Kündigung wird jedoch erst wirksamder Vertrag beendet, wenn uns ohne dass einer Partei wegen der KundeVorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, unter Vorlage wie insbesondere Schadensersatz, zustehen.
3.4. Für Auftragsstornierung wegen vom Kunden zu vertretender mehr als zweimal nicht möglicher Terminvereinbarung berechnet 1&1 eine Bearbeitungsgebühr gemäß der amtlichen Meldebescheinigung jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist
3.5. Für den Umzug zum neuen Wohnort nachweisen kannauf Kundenwunsch durchgeführten „Vor Ort Austausch“ von DSL Router und HomeServer nach der Garantiezeit berechnet 1&1 eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Umzug ohne Anbieterwechsel. 16.10.1. Weiterversorgung am neuen Wohnsitz 17.1 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist inexio verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, BGB gilt bei einem Wechsel des Wohnsitzes folgendes:
17.2 WOBCOM wird bei einem Wechsel des Wohnsitzes die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die WOBCOM diese Leistung (so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart) dort angeboten wirdanbietet. Abweichende technische Realisierungsarten oder Produktbezeichnungen bleiben ungeachtet. Der Kunde hat WOBCOM kann ein angemessenes Entgelt für den Umzugdurch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse inexio rechtzeitig, das jedoch mindestens einen Monat vor Durchführung des Umzuges, in Textform mitzuteilen. inexio kann einen angemessenen Aufwand nicht höher sein darf als das für die Bearbeitung des Umzugs verlangen, dessen Höhe sich aus einer jeweils gültigen Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Dieses Entgelt ist in der Preisliste nach Maßgabe der unter „Entgelte/Preisliste getroffenen Regelung ergibt. Entsteht tatsächlich ein höherer Aufwand und weist inexio diesen nach, kann ein höherer Aufwendungsersatz anfallen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen istbestimmt.
16.10.2. Angepasste Weiterversorgung am neuen Wohnsitz 17.3 Wird die Leistung am neuen Wohnsitz des Verbraucherkunden nicht so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart angeboten, gibt es aber ein technisch und wirtschaftlich wirtschaft-lich ausreichend vergleichbares Produkt (z. z.B. andere, andere (noch angemessen vergleichbare, ) Bandbreite zu entsprechend geändertem Preis), dann kann inexio WOBCOM gegenüber dem Kunden nach § 315 BGB („billiges Ermessen“) dieses geänderte Vertragsprodukt bestimmen. Es ist das am besten geeignete Produkt zu wählen. Dieses Vertragsprodukt wird somit der neue Leistungs- und Vertragsgegenstand am neuen Wohnsitz des VerbraucherkundenKunden. Da dieses vertraglich vereinbar- te vertrag-lich vereinbarte Produkt am neuen Wohnsitz verfügbar ist, kommt dem Verbraucherkunden Kunden kein allgemeines Kündigungsrecht zu. Kann der Verbraucherkunde Kunde aber begründet darlegen, dass ihm aus beson- deren besonderen Gründen der Wechsel zu diesem neuen Produkt unzumutbar ist, z. z.B. weil er aus gewichtigen Gründen auf die bislang bis-lang vereinbarte vertragliche Bandbreite angewiesen ist, so wird die Änderung nicht wirksam und der Verbraucherkunde Kunde ist zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung Ein-haltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (vgl. § 46 Abs. 8 S. 3 TKG). inexio WOBCOM wird den Verbraucherkunden Kunden bei der Änderungsanzeige auf die vorgenannte Frist und das vorstehend beschriebene Kündigungsrecht und dessen Voraussetzungen hinweisen. Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere insbe-sondere Schadensersatz, zustehen. 16.10.3. Sonderkündigungsrecht, § 46 Absatz 8 TKG Wird die Leistung von inexio nicht an dem neu- en Wohnsitz des Kunden angeboten, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrags, mit einer einmona- tigen Frist berechtigt. Die Kündigung wird jedoch erst wirksam, wenn uns der Kunde, unter Vorlage der amtlichen Meldebescheinigung den Umzug zum neuen Wohnort nachweisen kann.
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Umzug ohne Anbieterwechsel. 16.10.1. Weiterversorgung am neuen Wohnsitz Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist inexio verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die Leistung dort angeboten wird. Abweichende technische Realisierungsarten oder Produktbezeichnungen bleiben ungeachtet. Der Kunde hat den Umzug, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse inexio rechtzeitig, jedoch mindestens einen Monat vor Durchführung des Umzuges, in Textform mitzuteilen. inexio kann einen angemessenen angemesse- nen Aufwand für die Bearbeitung des Umzugs verlangen, dessen Höhe sich aus einer jeweils gültigen Preisliste nach Maßgabe der unter „Entgelte/Preisliste getroffenen Regelung ergibt. Entsteht tatsächlich Ensteht tatsäch- lich ein höherer Aufwand und weist inexio diesen nach, kann ein höherer Aufwendungsersatz anfallenan- fallen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen ist.
16.10.2. Angepasste Weiterversorgung am neuen Wohnsitz Wird die Leistung am neuen Wohnsitz des Verbraucherkunden nicht so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart angeboten, gibt es aber ein technisch und wirtschaftlich ausreichend vergleichbares Produkt (z. B. andere, noch angemessen ange- messen vergleichbare, Bandbreite zu entsprechend geändertem Preis), dann kann inexio gegenüber dem Kunden nach § 315 BGB dieses geänderte Vertragsprodukt bestimmen. Es ist das am besten geeignete Produkt zu wählen. Dieses Vertragsprodukt wird somit der neue Leistungs- und Vertragsgegenstand Vertrags- gegenstand am neuen Wohnsitz des Verbraucherkunden. Da dieses vertraglich vereinbar- te vereinbarte Produkt am neuen Wohnsitz verfügbar ist, kommt dem Verbraucherkunden kein allgemeines Kündigungsrecht zu. Kann der Verbraucherkunde aber begründet darlegen, dass ihm aus beson- deren besonderen Gründen der Wechsel zu diesem neuen Produkt unzumutbar ist, z. B. weil er aus gewichtigen Gründen auf die bislang bis- lang vereinbarte vertragliche Bandbreite angewiesen ist, so wird die Änderung nicht wirksam und der Verbraucherkunde ist zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (vgl. § 46 Abs. 8 S. 3 TKG). inexio wird den Verbraucherkunden Ver- braucherkunden bei der Änderungsanzeige auf die vorgenannte Frist und das vorstehend beschriebene beschriebe- ne Kündigungsrecht und dessen Voraussetzungen hinweisen. Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere Schadensersatz, zustehen. 16.10.3. Sonderkündigungsrecht, § 46 Absatz 8 TKG Wird die Leistung von inexio nicht an dem neu- en neuen Wohnsitz des Kunden angeboten, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrags, mit einer einmona- tigen einmonatigen Frist berechtigt. Die Kündigung wird jedoch erst wirksam, wenn uns der Kunde, unter Vorlage der amtlichen amt- lichen Meldebescheinigung den Umzug zum neuen Wohnort nachweisen kann.
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Samples: General Terms and Conditions
Umzug ohne Anbieterwechsel. 16.10.1. Weiterversorgung am neuen Wohnsitz Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist inexio QUiX verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die Leistung dort angeboten wird. Abweichende technische Realisierungsarten oder Produktbezeichnungen bleiben ungeachtet. Der Kunde hat den Umzug, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse inexio QUiX rechtzeitig, jedoch mindestens einen Monat vor Durchführung des Umzuges, in Textform mitzuteilen. inexio QUiX kann einen angemessenen an- gemessenen Aufwand für die Bearbeitung des Umzugs verlangen, dessen Höhe sich aus einer jeweils gültigen Preisliste nach Maßgabe der unter „Entgelte/Preisliste getroffenen Regelung ergibt. Entsteht tatsächlich ein höherer Aufwand und weist inexio QUiX diesen nach, kann ein höherer Aufwendungsersatz anfallen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen ist.
16.10.2. Angepasste Weiterversorgung am neuen Wohnsitz Wird die Leistung am neuen Wohnsitz des Verbraucherkunden nicht so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart angeboten, gibt es aber ein technisch und wirtschaftlich ausreichend vergleichbares Produkt (z. B. andere, noch angemessen vergleichbare, Bandbreite zu entsprechend geändertem Preis), dann kann inexio QUiX gegenüber dem Kunden nach § 315 BGB dieses geänderte Vertragsprodukt bestimmen. Es ist das am besten geeignete Produkt zu wählen. Dieses Vertragsprodukt wird somit der neue Leistungs- und Vertragsgegenstand am neuen Wohnsitz des Verbraucherkunden. Da dieses vertraglich vereinbar- te Produkt am neuen Wohnsitz verfügbar ist, kommt dem Verbraucherkunden kein allgemeines Kündigungsrecht zu. Kann der Verbraucherkunde aber begründet darlegen, dass ihm aus beson- deren Gründen der Wechsel zu diesem neuen Produkt unzumutbar ist, z. B. weil er aus gewichtigen Gründen auf die bislang vereinbarte vertragliche Bandbreite angewiesen ist, so wird die Änderung nicht wirksam und der Verbraucherkunde ist zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (vgl. § 46 Abs. 8 S. 3 TKG). inexio QUiX wird den Verbraucherkunden bei der Änderungsanzeige auf die vorgenannte Frist und das vorstehend beschriebene Kündigungsrecht und dessen Voraussetzungen hinweisen. Durch eine berechtigte Kündigung wird der Vertrag beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere Schadensersatz, zustehen. 16.10.3. Sonderkündigungsrecht, § 46 Absatz 8 TKG Wird die Leistung von inexio QUiX nicht an dem neu- en neuen Wohnsitz des Kunden angeboten, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrags, mit einer einmona- tigen einmonatigen Frist berechtigt. Die Kündigung wird jedoch erst wirksam, wenn uns der Kunde, unter Vorlage der amtlichen Meldebescheinigung den Umzug zum neuen Wohnort nachweisen kann.
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Samples: Telecommunications
Umzug ohne Anbieterwechsel. 16.10.1. Weiterversorgung am neuen Wohnsitz 14.1 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist inexio verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, BGB gilt bei einem Wechsel des Wohnsitzes Folgendes:
14.2 SWS wird bei einem Wechsel des Wohnsitzes die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die SWS diese Leistung (so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart) dort angeboten wirdanbietet. Abweichende technische Realisierungsarten oder Produktbezeichnungen bleiben ungeachtet. Der Kunde hat SWS kann ein angemessenes Entgelt für den Umzugdurch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse inexio rechtzeitig, das jedoch mindestens einen Monat vor Durchführung des Umzuges, in Textform mitzuteilen. inexio kann einen angemessenen Aufwand nicht höher sein darf als das für die Bearbeitung des Umzugs verlangen, dessen Höhe sich aus einer jeweils gültigen Schaltung eines Neuanschlusses vorge- sehene Entgelt. Dieses Entgelt ist in der Preisliste nach Maßgabe der unter „Entgelte/Preisliste getroffenen Regelung ergibt. Entsteht tatsächlich ein höherer Aufwand und weist inexio diesen nach, kann ein höherer Aufwendungsersatz anfallen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen istbestimmt.
16.10.2. Angepasste Weiterversorgung am neuen Wohnsitz 14.3 Wird die Leistung am neuen Wohnsitz des Verbraucherkunden nicht so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart angeboten, gibt es aber ein technisch und wirtschaftlich ausreichend vergleichbares Produkt (z. z.B. andere, andere noch angemessen vergleichbare, vergleichbare Bandbreite zu entsprechend geändertem Preis), dann kann inexio SWS gegenüber dem Kunden nach § 315 BGB („bil- liges Ermessen“) dieses geänderte Vertragsprodukt bestimmen. Es ist das am besten geeignete Produkt zu wählen. Dieses Vertragsprodukt wird somit der neue Leistungs- und Vertragsgegenstand am neuen Wohnsitz des VerbraucherkundenKunden. Da dieses vertraglich vereinbar- te vereinbarte Produkt am neuen Wohnsitz verfügbar ist, kommt dem Verbraucherkunden Kunden kein allgemeines Kündigungsrecht zu. Kann der Verbraucherkunde Kunde aber begründet darlegen, dass ihm aus beson- deren besonderen Gründen der Wechsel zu diesem neuen Produkt unzumutbar ist, z. z.B. weil er aus gewichtigen Gründen auf die bislang vereinbarte vertragliche Bandbreite angewiesen ist, so wird die Änderung nicht wirksam und der Verbraucherkunde Kunde ist zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (vgl. § 46 Abs. 8 S. 3 TKG). inexio SWS wird den Verbraucherkunden Kunden bei der Änderungsanzeige auf die vorgenannte Frist und das vorstehend beschriebene Kündigungsrecht und dessen Voraussetzungen Voraus- setzungen hinweisen. Durch eine berechtigte Kündigung wird der Ver- trag beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Ver- tragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere Schadensersatz, zustehen.
14.4 Wird die (vereinbarte) Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, so ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalender- monats berechtigt (§ 46 Abs. 8 S. 3 TKG). Durch eine berechtigte Kündigung (ein Nachweis ist erforderlich, z.B. Einwohnermeldeamt, Mietvertrag etc.) wird der Vertrag beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere Schadensersatz, zustehen. 16.10.3. Sonderkündigungsrecht, .
14.5 Hinweis: In jedem Fall ist SWS nach § 46 Absatz Abs. 8 S. 4 TKG Wird verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes (bei Schaltung einer sog. Teilnehmeranschlussleitung (TAL) die Leistung von inexio nicht an dem neu- en Wohnsitz Telekom Deutschland GmbH) über den Auszug des Kunden angeboten, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrags, mit einer einmona- tigen Frist berechtigt. Die Kündigung wird jedoch erst wirksamVerbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn uns der Kunde, unter Vorlage der amtlichen Meldebescheinigung den SWS Kenntnis vom Umzug zum neuen Wohnort nachweisen kanndes Verbrauchers (Kunden) erlangt hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Umzug ohne Anbieterwechsel. 16.10.1. Weiterversorgung am neuen Wohnsitz 15.1 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist inexio verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, BGB gilt bei einem Wechsel des Wohnsitzes Folgendes:
15.2 SWS wird bei einem Wechsel des Wohnsitzes die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die SWS diese Leistung (so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart) dort angeboten wirdanbietet. Abweichende technische Realisierungsarten oder Produktbezeichnungen bleiben ungeachtet. Der Kunde hat SWS kann ein angemessenes Entgelt für den Umzugdurch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse inexio rechtzeitig, das jedoch mindestens einen Monat vor Durchführung des Umzuges, in Textform mitzuteilen. inexio kann einen angemessenen Aufwand nicht höher sein darf als das für die Bearbeitung des Umzugs verlangen, dessen Höhe sich aus einer jeweils gültigen Schaltung eines Neuanschlusses vorge- sehene Entgelt. Dieses Entgelt ist in der Preisliste nach Maßgabe der unter „Entgelte/Preisliste getroffenen Regelung ergibt. Entsteht tatsächlich ein höherer Aufwand und weist inexio diesen nach, kann ein höherer Aufwendungsersatz anfallen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen istbestimmt.
16.10.2. Angepasste Weiterversorgung am neuen Wohnsitz 15.3 Wird die Leistung am neuen Wohnsitz des Verbraucherkunden nicht so wie bislang technisch und kaufmännisch vereinbart angeboten, gibt es aber ein technisch und wirtschaftlich ausreichend vergleichbares Produkt (z. z.B. andere, andere noch angemessen vergleichbare, vergleichbare Bandbreite zu entsprechend geändertem Preis), dann kann inexio SWS gegenüber dem Kunden nach § 315 BGB („bil- liges Ermessen“) dieses geänderte Vertragsprodukt bestimmen. Es ist das am besten geeignete Produkt zu wählen. Dieses Vertragsprodukt wird somit der neue Leistungs- und Vertragsgegenstand am neuen Wohnsitz des VerbraucherkundenKunden. Da dieses vertraglich vereinbar- te vereinbarte Produkt am neuen Wohnsitz verfügbar ist, kommt dem Verbraucherkunden Kunden kein allgemeines Kündigungsrecht zu. Kann der Verbraucherkunde Kunde aber begründet darlegen, dass ihm aus beson- deren besonderen Gründen der Wechsel zu diesem neuen Produkt unzumutbar ist, z. z.B. weil er aus gewichtigen Gründen auf die bislang vereinbarte vertragliche Bandbreite angewiesen ist, so wird die Änderung nicht wirksam und der Verbraucherkunde Kunde ist zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (vgl. § 46 Abs. 8 S. 3 TKG). inexio SWS wird den Verbraucherkunden Kunden bei der Änderungsanzeige auf die vorgenannte Frist und das vorstehend beschriebene Kündigungsrecht und dessen Voraussetzungen Voraus- setzungen hinweisen. Durch eine berechtigte Kündigung wird der Ver- trag beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Ver- tragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere Schadensersatz, zustehen.
15.4 Wird die (vereinbarte) Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, so ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalender- monats berechtigt (§ 46 Abs. 8 S. 3 TKG). Durch eine berechtigte Kündigung (ein Nachweis ist erforderlich, z.B. Einwohnermeldeamt, Mietvertrag etc.) wird der Vertrag beendet, ohne dass einer Partei wegen der Vorzeitigkeit der Vertragsbeendigung weitere Rechte, wie insbesondere Schadensersatz, zustehen. 16.10.3. Sonderkündigungsrecht, .
15.5 Hinweis: In jedem Fall ist SWS nach § 46 Absatz Abs. 8 S. 4 TKG Wird verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes (bei Schaltung einer sog. Teilnehmeranschlussleitung (TAL) die Leistung von inexio nicht an dem neu- en Wohnsitz Telekom Deutschland GmbH) über den Auszug des Kunden angeboten, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrags, mit einer einmona- tigen Frist berechtigt. Die Kündigung wird jedoch erst wirksamVerbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn uns der Kunde, unter Vorlage der amtlichen Meldebescheinigung den SWS Kenntnis vom Umzug zum neuen Wohnort nachweisen kanndes Verbrauchers (Kunden) erlangt hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen