Unerlaubter Gebrauch. Die Verletzung der Bestimmungen über die Softwarenutzung hat bei jedem unautorisierten Eingriff eine nicht befreiende Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Lizenzgebühr zur Folge.
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Unerlaubter Gebrauch. Die Verletzung der Bestimmungen über die Softwarenutzung Softwarenut- zung hat bei jedem unautorisierten Eingriff eine nicht befreiende be- freiende Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Lizenzgebühr Lizenz- gebühr zur Folge.
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Unerlaubter Gebrauch. Die Verletzung der Bestimmungen über die Softwarenutzung hat bei jedem unautorisierten Eingriff eine nicht befreiende befrei- ende Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Lizenzgebühr zur Folge.
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Unerlaubter Gebrauch. Die Verletzung der Bestimmungen über die Softwarenutzung hat bei jedem unautorisierten Eingriff eine nicht befreiende Konventionalstrafe in Höhe der doppelten dreifachen Lizenzgebühr zur Folge.
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Unerlaubter Gebrauch. Die Verletzung der Bestimmungen über die Softwarenutzung Soft- warenutzung hat bei jedem unautorisierten Eingriff eine nicht befreiende Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Lizenzgebühr zur Folge.
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Unerlaubter Gebrauch. Die Verletzung der Bestimmungen über die Softwarenutzung hat bei jedem unautorisierten unautorisier- ten Eingriff eine nicht befreiende Konventionalstrafe in Höhe der doppelten Lizenzgebühr zur Folge.
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