Öffentliche Ordnung. (1) Die auf Grund dieses Abkommens eingeräumten Rechte dürfen nur durch Mass- nahmen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind, eingeschränkt werden.
Öffentliche Ordnung c. Persönlichkeitsrechte (Art. 27 ZGB)
Öffentliche Ordnung. Gemäss einem Teil der Lehre müssen AGB auch dem Kriterium der öffentlichen Ordnung genügen (Art. 19 Abs. 2 OR). Sie verstehen darunter die der Gesamtrechtsordnung immanenten Wertungs- und Ordnungsprinzipien.54 Insbesondere MATHYS fordert für den Bereich der Erklärungsfiktionen eine Inhaltskontrolle aufgrund der öffentlichen Ordnung, die er nahe zur EU-Richtlinie sowie der deutschen AGB-Regeln ausgestaltet.55 Er fordert deshalb ein berechtigtes Interesse des AGB-Verwenders an der betreffenden Klausel, eine klare Ausgestaltung der Klausel in den AGB, eine Hinweispflicht, eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung sowie einen sachlichen Zusammen- hang zwischen Handlung und fingierter Erklärung.56 XXXXXX hatte dabei die Genehmigungsfiktion für Kontoauszüge im Visier. Diese Grundsätze wären aber auch auf die automatische Vertragsverlän- gerung anwendbar. Der Anbieter könnte die Rechnung für die Verlängerungsdauer zusenden und dem Kunden eine Frist zur Kündigung ansetzen. Effizienter wäre es jedoch, an Stelle der expliziten Erklä- rung die Zahlung für die Verlängerungsdauer abzuwarten. Einzuräumen ist, dass diese Lösung mit einer automatischen Vertragsverlängerung nicht mehr viel zu tun hat.