Unterauftragsverhältnisse mit Subunternehmern. (1) Die folgenden Regelungen gelten nicht für die in der Anlage 3 aufgeführten Subunternehmer, in deren Einsatz der Auftraggeber hiermit einwilligt. (2) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer nur mit Genehmigung gestattet. Weitere Subunternehmer als in Anlage 3 aufgelistet sind nicht erforderlich. (3) Der Auftragnehmer hat vertraglich sichergestellt, dass die vereinbarten Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch gegenüber Subunternehmern gelten. In dem Vertrag mit dem Subunternehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und Subunternehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. (4) Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann.
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Samples: Mitgliedschafts Und Hostingvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag, Mitgliedschafts Und Hostingvertrag