Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung ohne vorherige Andro- hung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Be- einflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern. 14.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten resultieren. 14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen. 14.4. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist dem Kunden [drei] Werktage im Voraus anzukündigen. 14.5. Der Lieferant hat die Gasversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tet.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Wf Start Gas, Gasliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.17.1. Der Lieferant Köthen Energie ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen den vertraglichen Bestimmungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt zuwider handelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.27.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant Köthen Energie berechtigt, die Gasversorgung 4 Belieferung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Köthen Energie kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant Köthen Energie eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des dieses Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten resultieren.außer
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.47.3. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist Versorgung wird dem Kunden [drei] spätestens drei Werktage im Voraus anzukündigenangekündigt.
14.57.4. Der Lieferant Köthen Energie hat die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und sowie der Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können konkret oder für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; . Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kunden auf Verlangen die pauschale Berechnung muss einfach Berechnungsgrundlage nachvollziehbar seinnachzuweisen. Die Eine Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Dem Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetgestattet.
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Samples: Erdgaslieferungs Sondervertrag, Gaslieferbedingungen
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 19.1 Die EVS ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung des Kunden ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem diesem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 19.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant die EVS berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Absatz 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die EVS kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant wird die EVS eine Unterbrechung der Gasversorgung unter nach den vorgenannten Vorrausetzungen in den vorstehenden Sätzen geregelten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des offenen Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen EVS und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung der EVS resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 19.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant hat 19.4 Die EVS wird die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. .
19.5 Für die Unterbrechung der Versorgung und die Wiederherstellung der Versorgung werden dem Kunden die Kosten in Rechnung gestellt, die der Netzbetreiber für diese Leistungen gegenüber der EVS in Rechnung stellt, zuzüglich folgender Aufwandspauschalen der EVS: - Beantragung der Sperrung bei dem Netzbetreiber 20,00 Euro (brutto) - Beantragung der Duldung der Sperrung durch einen Rechtsanwalt 20,00 Euro (brutto) - Beauftragung Gerichtsvollzieher 10,00 Euro (brutto) Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf Pauschalen übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigennicht. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der EVS kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen des Kunden ist wird die EVS die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetnachweisen.
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Samples: Stromlieferungsvertrag, Stromliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant (1) Die SWG ist berechtigt, die Gasversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen Energieliefervertrag in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas Erdgas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant die SWG berechtigt, die Gasversorgung 4 vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Gasversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende Aussicht hinreichende Aussich t besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Wegen Zahlungsverzuges darf Die SWG kann mit der Lieferant eine Mahnung zugleich die Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassenandrohen, wenn sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten resultierenZuwiderhandlung steht.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor (3) Die SWG ist verpflichtet, mit der Androhung einer geplanten Versorgungsunterbre- chung Unterbrechung der Energieversorgung wegen Nichtzahlung Zahlungsverzuges den Kunden zugle ich in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich Textform über Möglichkeiten zur zu deren Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiertzu informieren, die für ihn den Kunden keine Mehrkosten verursachen.
14.4verursachen. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant (4) Die SWG hat die Gasversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. .
(5) Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; . Die SWG berechnet im Falle der Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung folgende Pauschalen: ▪ Bei nicht leistungsgemessenen Kunden brutto 150,00 € ▪ Bei leistungsgemessenen Kunden brutto 255,00 €. Die angegebenen Brutto-Preise beinhalten die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar seingesetzliche Umsatzsteuer. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetgestattet.
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Samples: Gaslieferungsvertrag, Energy Supply Agreement
Unterbrechung der Versorgung. 14.122.1. Der Lieferant Die BEW ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung des Kunden ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem diesem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.222.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant die BEW berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Absatz 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die BEW kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant wird die BEW eine Unterbrechung der Gasversorgung unter nach den vorgenannten Vorrausetzungen in den vorstehenden Sätzen geregelten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des offenen Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen BEW und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung der BEW resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.422.3. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.522.4. Der Lieferant hat Die BEW wird die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Diese Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; richten sich nach den Bedingungen des Netzbetreibers, der die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigenUnterbrechung durchführt. Auf Verlangen des Kunden ist wird die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer BEW die entstandenen Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetnachweisen.
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Samples: Stromliefervertrag, Vertrag Zur Naturstromlieferung
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 19.1 rhenag ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung des Kun- den ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber Netzbe- treiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem die- sem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft schuld- haft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung erforderlich Unterbrechung erforder- lich ist, um den Gebrauch von Gas unter elektrischer Arbeit un- ter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 19.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant rhenag berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlas- sen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Absatz 3 der Niederspannungsanschlussverord- nung mit der Unterbrechung der Versorgung zu be- auftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung Un- terbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung Zuwi- derhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen Ver- pflichtungen nachkommt. rhenag kann mit der Mah- nung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant Zah- lungsverzugs wird rhenag eine Unterbrechung der Gasversorgung unter nach den vorgenannten Vorrausetzungen in den vorstehenden Sätzen geregelten Voraus- setzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen Zahlungsver- pflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des offenen Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer au- ßer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen rhenag und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen strei- tigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung der rhenag resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant hat 19.3 rhenag wird die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu wie- derherstellen lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung die Un- terbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung ersetzt hat. Die jeweils gültigen Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; ent- nehmen Sie dem „Preisblatt über die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar seinKosten des rhenag-Forderungsmanagements“. Die Pauschale darf Kosten ent- halten die zurzeit gültige Umsatzsteuer in Höhe von 19% und sind sofort fällig. Die Pauschalen überstei- gen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigennicht. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass rhenag kein oder nur ein we- sentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen Ver- langen des Kunden ist wird rhenag die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetBerechnungs- grundlage nachweisen.
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Samples: Lieferauftrag, Lieferauftrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. 14.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber Netz- betreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas Erdgas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung An- bringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 14.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung Zahlungsver- pflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung 4 Wochen nach Androhung Andro- hung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht bestehtbe- steht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen Zahlungsverpflichtun- gen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht sowie fristgerecht so- wie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preisanpassung des Lieferanten Lie- feranten resultieren.
14.3. 14.3 Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung Nicht- zahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich verständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung Versorgungsunterbrechung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.verursachen.
14.4. 14.4 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist dem Kunden [drei] acht Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. 14.5 Der Lieferant hat die Gasversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigenüber- steigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetgestattet. Veranlasst der Lieferant aus vorgenannten Gründen eine Unterbrechung der Versorgung, sind vom Kunden die vom Messstellen- oder Netzbetreiber festgelegten Kosten für die Unterbrechung und/oder Wiederherstellung der Versorgung zu bezahlen.
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Samples: Gasliefervertrag, Gasliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.16.1. Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen den vertraglichen Bestimmungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt zuwider handelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.26.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung 4 Belieferung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100.- Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des dieses Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preiserhöhung des Lieferanten resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.46.3. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist Versorgung wird dem Kunden [drei] spätestens drei Werktage im Voraus anzukündigenangekündigt.
14.56.4. Der Lieferant hat die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und sowie der Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können konkret oder für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß berechnet werden (siehe Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale 8). Bei einer pauschalen Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tet.auf Verlangen die Berechnungsgrundlage nachvollziehbar nachzuweisen. Eine Pauschale
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Smart Mieterstrom, Auftrag Zur Lieferung Von Smart Mieterstrom
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. (1) Der Lieferant Energieversorger ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassenlassen und die Lieferung einzustellen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas Energie unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
14.2verhindern. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant Energieversorger berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung bei Stromlieferverträgen bzw. § 24 Abs. 3 der Niederdruckanschlussverordnung bei Gaslieferverträgen mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Energieversorger kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant Energieversorger eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen in den Sätzen 2 bis 4 genannten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 5 bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen Versorger und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preiserhöhung des Lieferanten resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. (2) Der Lieferant Energieversorger hat die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetgestattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 16.1 Rheingas ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung des Kunden ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem diesem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unter-
10.1 Der Kunde leistet monatlich gleich hohe Ab- 14.1 Rechnungen und Abschläge werden zu dem von brechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas schlagszahlungen auf die zu erwartende Jahres- verbrauchsabrechnung. Rheingas wird dem Kun- den die Höhe der monatlichen Abschlagszahlun- Rheingas angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch 14 Tage nach Zugang der Zahlungsauf- forderung fällig. Erdgas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
14.2verhin- dern. gen rechtzeitig mitteilen. Dabei wird Rheingas die 14.2 Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsbe- 16.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere monatlichen Abschlagszahlungen so gestalten, dass am Ende der Abrechnungszeitspanne eine möglichst geringe Ausgleichszahlung fällig wird. Die Abschlagszahlung wird entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum berechnet. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch ver- gleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird Rheingas dies angemessen berücksichtigen.
10.2 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
1. soweit die ernsthafte Möglichkeit eines of- fensichtlichen Fehlers besteht oder
2. sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeit- raum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungs- gemäße Funktion des Messgeräts festge- stellt ist. bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung Zahlungsverpflich- tung trotz Mahnung, ist der Lieferant Rheingas berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen unter- brechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbe- treiber nach § 24 Abs. 3 Niederdruckanschluss- verordnung mit der Unterbrechung der Versor- gung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht bestehtbe- steht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommtnach- kommt. Wegen Zahlungsverzuges darf Rheingas kann mit der Lieferant eine Mahnung zugleich die Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassenVersorgung androhen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. so- übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten, 14.3 Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist dem Kunden [drei] Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant hat die Gasversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen Zahlungsverzug des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- senkann Rheingas, fern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Stand: 10/2020 spätestens aber mit der nächsten Abschlagsfor- derung zu verrechnen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetNach Beendigung des Lie- ferverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten.
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Samples: Gas Supply Agreement
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. 14.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung Belieferung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem diesem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem unerheblichen Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung Anbrin- gung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 14.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung Zah- lungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netz- betreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederdruckanschlussverordnung mit der Unter- brechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen Verpflich- tungen nachkommt. Die Verhältnismäßigkeit ist insbesondere dann nicht gewahrt, wenn infolge der Unterbrechung eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben der da- durch Betroffenen zu besorgen ist. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Der Lieferant hat den Kunden mit der Androhung der Unterbrechung über die Möglichkeit zu informieren, Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit der Unterbrechung, insbesondere eine Gefahr für Leib und Leben, in Textform vorzutragen. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen in den Sätzen 1 bis 4 genannten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen in Verzug ist mit Zahlungsverpflichtungen von in Höhe des Doppelten der rechnerisch auf den laufenden Kalendermonat entfallenden Abschlags- oder Vorauszahlung oder, für den Fall, dass keine Abschlags- oder Vorauszahlungen zu entrichten sind, mit mindestens 100,00 einem Sechstel des voraussichtlichen Betrages der Jahresrechnung. Dabei muss der Zahlungsverzug des Kunden mindestens 100 Euro in Verzug istbetragen. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Sätze 6 und 7 bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände diejenigen Rückstän- de außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen Lieferant und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preiserhöhung des Lieferanten resultieren.
14.3. 14.3 Der Kunde Lieferant wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise dem Kunden mit der Androhung deutlich und leicht ver- ständlich verständ- lich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiertVersorgungsunterbrechung infor- mieren, die für ihn den Haushaltskunden keine Mehrkosten verursachen.verursachen und die Konsequenzen aufzeigen. Dazu können gehören Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung, Vorauszahlungssysteme, Informationen zu Energieaudits, Informationen zu Energieberatungsdiensten, al- ternative Zahlungspläne verbunden mit einer Stundungsvereinbarung, Hinweis auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Mindestsicherung oder eine Schuldnerberatung.
14.4. 14.4 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] acht Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. 14.5 Der Lieferant wird in einer Unterbrechungsandrohung im Sinne der Ziffer 14.2 und in einer Ankündigung des Unterbrechungsbeginns nach Ziffer 14.4 klar und verständlich sowie in hervorgehobener Weise auf den Grund der Unterbrechung sowie darauf hinweisen, welche voraussichtlichen Kosten dem Kunden infolge einer Unterbrechung nach Ziffer 14.2 und infolge einer nachfolgenden Wieder- herstellung nach Ziffer 14.6 in Rechnung gestellt werden können.
14.6 Der Lieferant hat die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werdenwer- den; die pauschale Berechnung muss einfach und nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- senBerechnungs- grundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetzu gestatten.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Gasversorgung
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. 14.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung Stromversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen Stromlieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas Strom unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 14.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung Stromversorgung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichen-de Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen Vorrauset-zungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preisanpassung des Lieferanten resultieren.
14.3. 14.3 Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich verständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung Versorgungsunterbrechung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.verursachen.
14.4. 14.4 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung ist dem Kunden [drei] acht Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. 14.5 Der Lieferant hat die Gasversorgung Stromversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetgestattet. Veranlasst der Lieferant aus vorgenannten Gründen eine Unterbrechung der Versorgung, sind vom Kunden die vom Messstellen- oder Netzbetreiber festgelegten Kosten für die Unterbrechung und/oder Wiederherstellung der Versorgung zu bezahlen.
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Samples: Stromliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. 12.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung Stromversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser diesen allgemeinen Gaslieferbedingungen Geschäftsbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung Voranbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 12.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, Mahnung ist der Lieferant berechtigt, berechtigt die Gasversorgung Stromversorgung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preisanpassung des Lieferanten resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 12.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung ist dem Kunden [drei] 3 Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. 12.4 Der Lieferant hat die Gasversorgung Stromversorgung unverzüglich wiederherstellen wieder herstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Widerherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetmöglich.
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Samples: Stromliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 9.1 ENTEGA ist berechtigt, die Strom- bzw. Gasversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen diesen Allgemei- nen Geschäftsbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt zuwiderhan- delt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Ar- beit bzw. Gas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 9.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung Zah- lungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant ENTEGA berechtigt, die Gasversorgung 4 Strom- bzw. Gasver- sorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungs- bzw. Niederdruckanschluss- verordnung mit der Unterbrechung der Strom- bzw. Gasversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht bestehtbe- steht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. ENTEGA kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Strom- bzw. Gasversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges Zahlungsver- zuges darf der Lieferant ENTEGA eine Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen in Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht ti- tulierten nichttitulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen ENTEGA und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung der ENTEGA resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 9.3 Der Beginn der Unterbrechung der Strom- bzw. Gasversorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant 9.4 ENTEGA hat die Strom- bzw. Gasversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassenlas- sen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis Nach- weis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetzu gestatten.
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Samples: Gas Supply Agreement
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung Stromversorgung ohne vorherige Andro- hung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen Stromlieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas Strom unter Umgehung, Be- einflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung Stromversorgung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinrei- chende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Wegen We- gen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung Strom- versorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen durchfüh- ren lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen Zah- lungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten Forderungen titulierten For- derungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände diejenigen Rück- stände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen zwischen dem Kunden Kun- den und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preisanpassung des Lieferanten Lieferan- ten resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.verursachen.
14.4. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung ist dem Kunden [drei] Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant hat die Gasversorgung Stromversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Beliefe- rung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal pau- schal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen gewöhnli- chen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen Verlan- gen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis Nach- weis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetgestattet.
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Unterbrechung der Versorgung. 14.1. 12.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung Stromversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser diesen allgemeinen Gaslieferbedingungen Geschäftsbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung Voranbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 12.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, Mahnung ist der Lieferant berechtigt, berechtigt die Gasversorgung Stromversorgung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preisanpassung des Lieferanten resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 12.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung ist dem Kunden [drei] 3 Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. 12.4 Der Lieferant hat die Gasversorgung Stromversorgung unverzüglich wiederherstellen wieder herstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Widerherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetmöglich.
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Samples: Stromliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.111.1. Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung Die Versorgung darf ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassenunterbrochen werden, wenn - der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße unerheblich gegen die Bestimmungen dieses Vertrags schuldhaft zuwiderhandelt verstößt und - die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch Verbrauch von Gas unter Umgehung, Be- einflussung Strom vor der Installation der Messeinrichtung oder vor Anbringung durch Manipula- tion oder Umgehung der Messeinrichtungen Messeinrichtung zu verhindern.
14.2verhindern. Bei Die SGG darf auch bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Verstößen gegen die Vertragsbestimmungen die Versorgung durch den Netzbetreiber unterbre- chen lassen. In diesen Fällen wird der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung Kunde mindestens 4 Wochen nach Androhung vorher über die beabsichtigte Unterbrechung informiert. Die SGG darf die Versorgung nicht unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer in keinem Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung des Verstoßes stehen oder der Kunde glaubhaft darlegt, dass hin- reichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommtnachkommen wird. Wegen Zahlungsverzuges darf Eine Unterbrechung ist insbesondere möglich, wenn trotz einer Mahnung eine fällige Zahlung nicht beglichen ist und mit mindes- tens 100 € in Verzug ist. Mit der Lieferant eine Mahnung kann die SGG die Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassenVersorgung androhen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug dies nicht unverhält- nismäßig ist. Bei der Berechnung des Betrags, der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten Forderungen außer Betrachtin Verzug ist, gilt: - Geleistete Anzahlungen werden abgezogen. - Nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat, werden nicht berücksichtigt. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände außer Betracht- Rückstände, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen zwischen der SGG und dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder sind, werden nicht berücksich- tigt. - Rückstände, die aus einer streitigen strittigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten resultierenPreiserhöhung entstanden sind, werden nicht berücksichtigt.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.411.2. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist dem Kunden [drei] wird mindestens drei Werktage im Voraus anzukündigenankündigt.
14.511.3. Der Lieferant hat Die SGG lässt die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassenwiederherstellen, sobald die Gründe wenn - der Grund für ihre eine Unterbrechung entfallen sind ist und - der Kunde die Kosten der für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Belie- ferung ersetzt Versorgung gezahlt hat. Die Kosten für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Versorgung können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetZiffer 9.4 Sätze 2 bis 5 gelten entsprechend.
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Samples: Stromliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. 1.1 Der Lieferant Grundversorger ist berechtigt, die Gasversorgung ohne vorherige Andro- hung Grundversorgung fristlos durch den Netzbetreiber Netzbetrei- ber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen diesen Allgemeinen Grundversorgungs- bedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unter- brechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 1.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung Zahlungs- verpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant Grundversorger berechtigt, die Gasversorgung 4 Grundversorgung vier Wochen nach der Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netz- betreiber mit der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung Zuwiderhand- lung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht darauf besteht, dass er seinen Verpflichtungen zukünftig wieder uneingeschränkt nachkommt. Wegen Zahlungsverzuges darf Der Grund- versorger kann mit der Lieferant eine Mahnung zugleich die Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassenGrundversorgung androhen, wenn sofern diese nicht außer Verhältnis zur Schwere der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten resultierenZuwiderhandlung steht.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 1.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Grundversorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. 1.4 Der Lieferant Grundversorger hat die Gasversorgung Grundversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Grundversorgung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen ge- wöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden erwarteten Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten Kos- ten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetzu gestatten.
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Samples: Grundversorgungsvertrag – Gas
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 16.1 WEV ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung des Kunden ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem diesem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 16.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant WEV berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netz- betreiber nach § 24 Absatz 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen Ver- pflichtungen nachkommt. WEV kann mit der Mahnung zugleich die Unterbre- chung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant wird WEV eine Unterbrechung der Gasversorgung unter Unterbre- chung nach den vorgenannten Vorrausetzungen in den vorstehenden Sätzen geregelten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung Berech- nung der Höhe des offenen Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten Forderungen titulierten Forde- rungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet be- gründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen WEV und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiser- höhung der WEV resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 16.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant hat 16.4 Für die Gasversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald Unterbrechung der Versorgung und die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und Wiederherstellung der Kunde Versor- gung werden dem Kunden die Kosten in Rechnung gestellt, die der Unterbrechung und Wiederherstellung Netzbetreiber für diese Leistungen gegenüber der Belie- ferung ersetzt hatWEV in Rechnung stellt. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; enthalten die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar seinzurzeit gültige Umsatzsteuer von 19 % und sind sofort fällig. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf Dem Kunden steht der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigenNachweis frei, dass der WEV kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen des Kunden ist wird die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetWEV die Berechnungsgrund- lage nachweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Den Tarif Warendorfwärmepumpenstrom
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 16.1 Die TEAG ist berechtigt, die Gasversorgung Stromversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber NB unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen Energieliefervertrag in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 16.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung Zah- lungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant die TEAG berechtigt, die Gasversorgung 4 Stromversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen NB nach § 24 Abs. 3 der NAV mit der Unterbrechung der Stromversorgung zu beauf- tragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die TEAG kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Stromversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges Zahlungsver- zuges darf der Lieferant die TEAG eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen Versorger und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung der TEAG resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 16.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung ist dem Kunden [drei] 3 Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant 16.4 Die TEAG hat die Gasversorgung Stromversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen ge- wöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetgestattet.
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Samples: Stromliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.116.1. Der Lieferant Die MAINGAU ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung des Kunden ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber Netzbetrei- ber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem diesem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt zuwi- derhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas Energie unter Umgehung, Be- einflussung Beein- flussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.216.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant die MAINGAU berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Absatz 3 der Niederdruckanschlussverordnung bzw. § 24 Ab- satz 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen ste- hen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die MAINGAU kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant wird die MAINGAU eine Unterbrechung der Gasversorgung unter nach den vorgenannten Vorrausetzungen in den vorstehenden Sätzen geregelten Voraussetzungen nur dann durchführen lassenlas- sen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des offenen Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen der MAINGAU und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten ent- schiedenen Preiserhöhung der MAINGAU resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.416.3. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.516.4. Der Lieferant hat Die MAINGAU wird die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung die Unter- brechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 betragen pauschal: ▪ Aufwandspauschale MAINGAU: 5,00 Euro (diese Kosten unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind so- fort fällig), ▪ zuzüglich Weitergabe der Kosten, die MAINGAU von dem örtlich zuständigen Netzbetreiber sowie ggf. Dritten (z.B. Messstellenbetreiber oder beauftragter Installateur) im Zusammenhang mit der Unterbre- chung und/oder Kontrolle einer Unterbrechung und/oder Wiederherstellung der Versorgung berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf Pauschalen übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigennicht. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der MAINGAU kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden ent- standen ist. Auf Verlangen des Kunden ist wird die MAINGAU die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetnachweisen.
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Samples: Energielieferungsvertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 9.1 ENTEGA ist berechtigt, die Strom- bzw. Gasversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit bzw. Gas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 9.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant ENTEGA berechtigt, die Strom- bzw. Gasversorgung 4 vier Wochen nach Androhung Andro- hung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Nieder- spannungs- bzw. Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Strom- bzw. Gas- versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Verhältnismäßigkeit ist insbesondere dann nicht gewahrt, wenn infolge der Unterbrechung eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben der dadurch Betroffenen zu besorgen ist. ENTEGA kann mit der Mahnung zugleich die Unterbre- chung der Strom- bzw. Gasversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. ENTEGA hat den Kunden mit der Androhung der Unterbrechung über die Möglichkeit zu informieren, Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit der Unterbrechung, insbe- sondere eine Gefahr für Leib und Leben, in Textform vorzutragen. Wegen Zahlungsverzuges Zahlungsverzugs darf der Lieferant ENTEGA eine Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen in Sätzen 1 bis 5 genannten Vor- aussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von in Höhe des Doppelten der rechnerisch auf den laufenden Kalendermo- nat entfallenden Abschlags- oder Vorauszahlung oder, für den Fall, dass keine Abschlags- oder Vorauszahlungen zu entrichten sind, mit mindestens 100,00 Euro einem Sechstel des voraussichtlichen Betra- ges der Jahresrechnung in Verzug ist. Dabei muss der Zahlungsverzug des Kunden mindestens 100 € betragen. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages Betrags nach Satz 6 und 7 bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig schlüs- sig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen zwischen ENTEGA und dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung der ENTEGA resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 9.3 Der Beginn der Unterbrechung der Strom- bzw. Gasversorgung ist dem Kunden [drei] acht Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant 9.4 ENTEGA hat die Strom- bzw. Gasversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle Fäl- le pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigenüberstei- gen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer ge- ringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetzu gestatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Über Die Lieferung Von Energie
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. 14.1 Der Lieferant Versorger ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber Netzbe- treiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen Verordnung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen Messein- richtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 14.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung Zahlungsver- pflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant Versorger berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbre- chung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Versorger kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant Versorger eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraus- setzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer BetrachtBe- tracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden Versorger und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preiserhöhung des Lieferanten Versorgers resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 14.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. 14.4 Der Lieferant Versorger hat die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung, in der im „Preisblatt Serviceleistungen“ des Versor- gers ausgewiesenen Höhe, ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen Verlagen des Kunden ist weist der Versorger die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennach. Der Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetentstanden sind.
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Samples: Stromliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. 14.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung Belieferung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem diesem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem unerheblichen Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung Anbrin- gung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 14.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung 4 Versor- gung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständi- gen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Verhältnismäßigkeit ist insbesondere dann nicht gewahrt, wenn infolge der Unterbrechung eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben der dadurch Betroffenen zu besorgen ist. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, so- fern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Der Lieferant hat den Kunden mit der Androhung der Unterbrechung über die Mög- lichkeit zu informieren, Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit der Unterbre- chung, insbesondere eine Gefahr für Leib und Leben, in Textform vorzutragen. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen in den Sätzen 1 bis 4 genannten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug istist mit Zahlungsver- pflichtungen in Höhe des Doppelten der rechnerisch auf den laufenden Kalen- dermonat entfallenden Abschlags- oder Vorauszahlung oder, für den Fall, dass keine Abschlags- oder Vorauszahlungen zu entrichten sind, mit mindestens einem Sechstel des voraussichtlichen Betrages der Jahresrechnung. Dabei muss der Zahlungsverzug des Kunden mindestens 100 Euro betragen. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Sätze 6 und 7 bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen Lieferant und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preiserhöhung des Lieferanten resultieren.
14.3. 14.3 Der Kunde Lieferant wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise dem Kunden mit der Androhung deutlich und leicht ver- ständlich verständ- lich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiertVersorgungsunterbrechung infor- mieren, die für ihn den Haushaltskunden keine Mehrkosten verursachen.verursachen und die Konsequenzen aufzeigen. Dazu können gehören Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung, Vorauszahlungssysteme, Informationen zu Energieaudits, Informationen zu Energieberatungsdiensten, al- ternative Zahlungspläne verbunden mit einer Stundungsvereinbarung, Hinweis auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Mindestsicherung oder eine Schuldnerberatung.
14.4. 14.4 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] acht Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. 14.5 Der Lieferant wird in einer Unterbrechungsandrohung im Sinne der Ziffer 14.2 und in einer Ankündigung des Unterbrechungsbeginns nach Ziffer 14.4 klar und verständlich sowie in hervorgehobener Weise auf den Grund der Unterbrechung sowie darauf hinweisen, welche voraussichtlichen Kosten dem Kunden infolge einer Unterbrechung nach Ziffer 14.2 und infolge einer nachfolgenden Wieder- herstellung nach Ziffer 14.6 in Rechnung gestellt werden können.
14.6 Der Lieferant hat die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werdenwer- den; die pauschale Berechnung muss einfach und nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- senBerechnungs- grundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetzu gestatten.
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Samples: Gaslieferungsvertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. 1.- Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung ohne vorherige Andro- hung Versorgung mit Elektrizität durch den Netzbetreiber ohne vorherige Androhung unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen der AGB in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 2.- Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung Versorgung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Absatz 3 Netzanschlussverordnung mit der Unterbrechung der zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen in den vorstehenden Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro EUR in Verzug ist. Gewerbekunden müssen abweichend von vorstehendem Satz 4 mit mindestens 1.000 EUR in Verzug sein. Bei der Berechnung der Höhe des dieses Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen Lieferant und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preiserhöhung des Lieferanten resultieren.. Hat der Kunde eine Sicherheit geleistet, muss er für eine Unterbrechung der Versorgung zusätzlich mit einem Betrag in Zahlungsverzug sein, der die Sicherheitsleistung nicht unerheblich übersteigt. Besondere Vertragsbedingungen – Privat und Gewerbe Festpreis (Stand:12/2019)
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 3.- Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] 3 Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. 4.- Der Lieferant hat die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tet.
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Samples: Sondervertrag Über Die Belieferung Mit Elektrizität
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 10.1 SWT ist berechtigtberechtigt , die Gasversorgung Stromlieferung durch Sperrung der Contract-ID ohne vorherige Andro- hung durch den Netzbetreiber unterbrechen Androhung zu lassenunterbrechen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen einer vertraglichen Verpflichtung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung der Stromlieferung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas Strom unter Umgehung, Be- einflussung Beein- flussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 10.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung Zahlungs- verpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant SWT berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen durch Sperrung der Contract-ID zu lassenunterbrechen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde glaubhaft darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt. SWT kann mit der Mahnung zugleich die Unter- brechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant SWT eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages Betrags nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet begründet, beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen zwischen SWT und dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung von SWT resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 10.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] mindestens drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant 10.4 SWT hat die Gasversorgung Versorgung durch Freischaltung der Contract-ID unverzüglich wiederherstellen zu lassen, wiederher- zustellen sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Versorgung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tet8.6 gelten entsprechend.
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Samples: Stromliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.111.1. Der Lieferant ist berechtigt, ZVO kann die Gasversorgung Versorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu unterbre- chen lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen den Bestimmungen dieses Vertrages in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.211.2. Bei ZVO ist berechtigt, bei anderen ZuwiderhandlungenZuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Ver- trages, insbesondere bei der Nichterfüllung einer fälligen Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbe- treiber mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde glaubhaft darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt. ZVO kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant Zahlungs- verzuges wird ZVO eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen Voraussetzungen nur dann durchführen durch- führen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages Betrags nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht frist- gerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen zwischen ZVO und dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung von ZVO resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] mindestens drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.511.3. Der Lieferant ZVO hat im Falle der Unterbrechung die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Versorgung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tet9.4 Sätze 2 – 5 gelten entsprechend.
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Samples: Gasliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 20.1 Die BEW ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung des Kunden (im Falle des e-Roaming durch Sperrung der Contract-ID) ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem diesem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 20.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant die BEW berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung (im Falle des e-Roaming durch Sperrung der Contract-ID) unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Absatz 3 der Niederspannungs- anschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer nicht im Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die BEW kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant wird die BEW eine Unterbrechung der Gasversorgung unter nach den vorgenannten Vorrausetzungen in den vorstehenden Sätzen geregelten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des offenen Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen BEW und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung der BEW resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 20.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant hat 20.4 Die BEW wird die Gasversorgung Versorgung (im Falle des e-Roaming durch Freischaltung der Contract-ID) unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Diese Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; richten sich nach den Bedingungen des Netzbetreibers, der die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigenUnterbrechung durchführt. Auf Verlangen des Kunden ist wird die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer BEW die entstandenen Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetnachweisen.
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Samples: Energielieferungsvertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 19.1 Die EVS ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung des Kunden ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem diesem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 19.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant die EVS berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Absatz 3 der Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die EVS kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant wird die EVS eine Unterbrechung der Gasversorgung unter nach den vorgenannten Vorrausetzungen in den vorstehenden Sätzen geregelten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des offenen Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen EVS und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung der EVS resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 19.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant hat 19.4 Die EVS wird die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. .
19.5 Für die Unterbrechung der Versorgung und die Wiederherstellung der Versorgung werden dem Kunden die Kosten in Rechnung gestellt, die der Netzbetreiber für diese Leistungen gegenüber der EVS in Rechnung stellt, zuzüglich folgender Aufwandspauschalen der EVS: - Beantragung der Sperrung bei dem Netzbetreiber 20,00 Euro (brutto) - Beantragung der Duldung der Sperrung durch einen Rechtsanwalt 20,00 Euro (brutto) - Beauftragung Gerichtsvollzieher 10,00 Euro (brutto) Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf Pauschalen übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigennicht. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der EVS kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen des Kunden ist wird die EVS die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetnachweisen.
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Samples: Gaslieferungsvertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 16.1 Die infra ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen den Vertragsbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 16.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung fälligen Zahlungs- verpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant die infra berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung Andro- hung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Nieder- spannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung Zuwiderhand- lung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen Ver- pflichtungen nachkommt. Die infra kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Ver- sorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant die infra eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung Be- rechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen der infra und dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung der infra resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 16.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant 16.4 Die infra hat die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung Wieder- herstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigenüber- steigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis Nach- weis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetzu gestatten.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Bzw. Erdgas
Unterbrechung der Versorgung. 14.122.1. Der Lieferant Die BEW ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung des Kunden ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem diesem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.222.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant die BEW berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Absatz 3 der Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die BEW kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant wird die BEW eine Unterbrechung der Gasversorgung unter nach den vorgenannten Vorrausetzungen in den vorstehenden Sätzen geregelten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des offenen Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen BEW und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung der BEW resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.422.3. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.522.4. Der Lieferant hat Die BEW wird die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Diese Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; richten sich nach den Bedingungen des Netzbetreibers, der die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigenUnterbrechung durchführt. Auf Verlangen des Kunden ist wird die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer BEW die entstandenen Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetnachweisen.
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Samples: Gas Supply Agreement
Unterbrechung der Versorgung. 14.116.1. Der Lieferant Die MAINGAU ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung des Kunden ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem diesem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt zuwider‐ handelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas Energie unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen Messein‐ richtungen zu verhindern.verhindern.
14.216.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant die MAINGAU berechtigt, die Gasversorgung 4 Ver- sorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zu- ständigen Netzbetreiber nach § 24 Absatz 3 der Niederdruckanschlussver- ordnung bzw. § 24 Absatz 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung Zuwider- handlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die MAINGAU kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant wird die MAINGAU eine Unterbrechung der Gasversorgung unter nach den vorgenannten Vorrausetzungen in den vorstehenden Sätzen geregelten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des offenen Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- form‐ und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen der MAINGAU und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung der MAINGAU resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.416.3. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] Werktage acht Werk‐ tage im Voraus anzukündigen.
14.516.4. Der Lieferant hat Die MAINGAU wird die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 betragen pauschal: ▪ Aufwandspauschale MAINGAU: 5,00 Euro (diese Kosten unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind sofort fällig), ▪ zuzüglich Weitergabe der Kosten, die MAINGAU von dem örtlich zu- ständigen Netzbetreiber sowie ggf. Dritten (z.B. Messstellenbetreiber oder beauftragter Installateur) im Zusammenhang mit der Unterbre- chung und/oder Kontrolle einer Unterbrechung und/oder Wiederher- stellung der Versorgung berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf Pauschalen übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigennicht. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der MAINGAU kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen des Kunden ist wird die MAINGAU die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetnachweisen.
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Samples: Energielieferungsvertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.16.1. Der Lieferant Köthen Energie ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen den vertraglichen Bestimmungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt zuwider handelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.26.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant Köthen Energie berechtigt, die Gasversorgung 4 Belieferung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Köthen Energie kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant Köthen Energie eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des dieses Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung von Köthen Energie resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.46.3. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist Versorgung wird dem Kunden [drei] spätestens drei Werktage im Voraus anzukündigenangekündigt.
14.56.4. Der Lieferant Köthen Energie hat die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und sowie der Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können konkret oder für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; . Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kunden auf Verlangen die pauschale Berechnung muss einfach Berechnungsgrundlage nachvollziehbar seinnachzuweisen. Die Eine Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Dem Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetgestattet.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 10.1 SWT ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen Verordnung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 10.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant SWT berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. SWT kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant SWT eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht sowie fristgerecht so wie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen Versorger und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung der SWT resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 10.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant 10.4 SWT hat die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tet8.6 gelten entsprechend.
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Samples: Energy Supply Agreement
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. 13.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung Stromversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen Geschäftsbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung Voranbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 13.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung Stromversorgung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preisanpassung des Lieferanten resultieren.
14.3. 13.3 Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich verständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung Versorgungsunterbrechung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.verursachen.
14.4. 13.4 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.513.5 Muss die Versorgung unterbrochen werden, trägt der Kunde die Kosten für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Versorgung. Die Geltendmachung eines über einen in dieser Ziffer 13.5 hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
13.6 Der Lieferant hat die Gasversorgung Stromversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetmöglich.
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Samples: Stromliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant Ihr Versorger ist berechtigt, die Gasversorgung ohne vorherige Andro- hung Ihre Stromversorgung fristlos durch den Netzbetreiber Netz- betreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße Sie diesen AGB schuldhaft zuwiderhandelt zuwi- derhandeln und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Ih- rer Messeinrichtungen zu verhindern.
14.2verhindern. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung oder Nichtleistung einer Sicherheit trotz Mahnung, ist der Lieferant Ihr Versorger berechtigt, die Gasversorgung 4 Ihre Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen un- terbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 NAV mit der Unterbrechung Ihrer Stromversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass die Folgen Ihrer Unterbrechung für Sie außer Verhältnis zur Schwere Ihrer Zuwiderhandlung stehen oder Sie nach § 294 ZPO in Textform glaubhaft darlegen, dass hinreichende Aus- sichten darauf bestehen, dass Sie Ihren Verpflichtungen zukünftig wieder uneingeschränkt nachkommen werden. Ihr Versorger kann mit der Mah- nung zugleich die Unterbrechung der Stromversorgung androhen, sofern diese nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen steht. Sind Sie trotz ordnungsgemäßer Termins- und Ersatzterminsankündigung für die Unterbrechung nicht angetroffen worden und konnten deshalb die zur Unterbrechung erforderlichen Maßnahmen nicht durchgeführt werden oder der Kunde darlegtscheitert die Unterbrechung aus einem anderen Grund,iii den Sie zu verantworten haben, dass hin- reichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommtkann Ihr Versorger die ihm hierdurch zusätzlich ent- standenen Kosten Ihnen unter Beachtung vergleichbarer Fälle und unter Beachtung von § 315 BGB nach tatsächlichem Aufwand oder pauschal be- rechnen. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung unter Ihr Versorger hat Ihre Stromversorgung unverzüglich durch den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist dem Kunden [drei] Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant hat die Gasversorgung unverzüglich Netzbetrei- ber wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde Sie Ihrem Versorger die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Stromversorgung ersetzt hathaben. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale pauscha- le Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigenüber- steigen. Auf Ihr Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- senvon Ihrem Versor- ger nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetIhnen gestattet.
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Samples: Stromliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. 1.- Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung ohne vorherige Andro- hung Versorgung mit Erdgas durch den Netzbetreiber ohne vorherige Androhung unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen der AGB in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 2.- Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung Versorgung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Absatz 3 Netzanschlussverordnung mit der Unterbrechung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen in den vorstehenden Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro EUR in Verzug ist. Gewerbekunden müssen abweichend von vorstehendem Satz 4 mit mindestens 1.000 EUR in Verzug sein. Bei der Berechnung der Höhe des dieses Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen Lieferant und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preiserhöhung des Lieferanten resultieren. Hat der Kunde eine Sicherheit geleistet, muss er für eine Unterbrechung der Versorgung zusätzlich mit einem Betrag in Zahlungsverzug sein, der die Sicherheitsleistung nicht unerheblich übersteigt.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 3.- Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] 3 Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. 4.- Der Lieferant hat die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant (1) Die SWG ist berechtigt, die Gasversorgung Stromversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen Energieliefervertrag in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant die SWG berechtigt, die Gasversorgung 4 Stromversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Stromversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die SWG kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Stromversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant die SWG eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen Versorger und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung der SWG resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. (3) Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant (4) Die SWG hat die Gasversorgung Stromversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. .
(5) Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die . Die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetgestattet. Die SWG berechnet im Falle der Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung folgende Pauschalen: • Bei nicht leistungsgemessenen Kunden brutto 115,00 € • Bei leistungsgemessenen Kunden brutto 140,00 €. Die angegebenen Brutto-Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
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Samples: Energielieferungsvertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant ist berechtigt9.1 Wir dürfen Ihre Versorgung, die Gasversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung, durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen lassen, wenn Sie nicht unerheblich gegen die Bestimmungen dieses Vertrags schuldhaft verstoßen und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Verbrauch von Strom vor der Installation der Messeinrichtung oder durch Manipulation oder Umgehung der Messeinrichtung zu verhindern.
9.2 Auch bei anderen Verstößen gegen die Vertragsbestimmungen ist es uns erlaubt Ihre Versorgung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in . In diesen Fallen werden wir Sie mindestens vier Wochen zuvor informieren. Jedoch dürfen wir die Versorgung nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Be- einflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
14.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen Folge der Unterbrechung außer in keinem Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen schwere des Verstoßes steht oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Sie Ihren Verpflichtungen nachkommt. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant nachkommen werden.
9.3 Eine Unterbrechung ist auch möglich, wenn wir Ihnen eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen Mahnung zukommen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen diese Sie mindestens mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro 100 € in Verzug istsetzt und Sie diese nicht begleichen. Bei Mit der Mahnung kann bereits die Unterbrechung angedroht werden. Für die Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen Verzugsbetrags gilt, es werden Anzahlungen abgezogen, nicht ti- tulierten Forderungen außer Betrachttitulierte Forderungen, die der Kunde Sie form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hathaben, finden keine Berücksichtigung. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände außer BetrachtEbenso werden Rückstände, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden aufgrund von Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Lieferanten uns noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen durch strittige und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten resultierenrechtskräftige Preiserhöhungen entstehen nicht berücksichtigt.
14.3. Der Kunde wird 9.4 Jede Unterbrechung müssen wir vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist dem Kunden [drei] Werktage im Voraus anzukündigenankündigen.
14.5. Der Lieferant hat 9.5 Sollte der Grund für die Gasversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde Sie die Kosten der für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Belie- ferung ersetzt hatVersorgung gezahlt haben, dann müssen wir die Versorgung unverzüglich wiederherstellen. Die Diese Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur Lieferung Von Elektrischer Energie
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant Stadtwerke Gotha GmbH
(1) Die SWG ist berechtigt, die Gasversorgung Stromversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen Energieliefervertrag in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant die SWG berechtigt, die Gasversorgung 4 Stromversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unte rbrechung der Stromversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Wegen Zahlungsverzuges darf Die SWG kann mit der Lieferant eine Mahnung zugleich die Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassenStromversorgung androhen, wenn sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten resultierenZuwiderhandlung steht.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor (3) Die SWG ist verpflichtet, mit der Androhung einer geplanten Versorgungsunterbre- chung Unterbrechung der Energieversorgung wegen Nichtzahlung Zahlungsverzuges den Kunden zugleich in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich Textform über Möglichkeiten zur zu deren Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiertzu informieren, die für ihn den Kunden keine Mehrkosten verursachen.
14.4verursachen. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant (4) Die SWG hat die Gasversorgung Stromversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; . Die SWG berechnet im Falle der Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung folgende Pauschalen: ▪ Bei nicht leistungsgemessenen Kunden brutto 115,00 € ▪ Bei leistungsgemessenen Kunden brutto 140,00 €. Die vorgenannten Pauschalen beinhalten die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar seingesetzliche Umsatzsteuer. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetgestattet.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 16.1 Die infra ist berechtigt, die Gasversorgung Strom- bzw. Erdgasversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung fristlos durch den Netzbetreiber unterbrechen unterbre chen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße diesen AGB schuldhaft zuwiderhandelt zuwider handelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas Strom bzw. Erdgas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern. Bei wiederhol tem Vorliegen der Voraussetzungen der Unterbrechung ist die infra zur fristlosen Kündigung berechtigt.
14.2. 16.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung Nichterfül lung einer Zahlungsverpflichtung oder Nichtleistung einer Sicher heit trotz Mahnung, ist der Lieferant die infra berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den Netz betreiber mit der Unterbrechung der Strom- bzw. Erdgasversor gung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere Schwe re der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde nach § 294 ZPO in Textform glaubhaft darlegt, dass hin- reichende Aussicht bestehthinreichende Aussichten da rauf bestehen, dass er seinen Verpflichtungen nachkommtzukünftig wieder uneingeschränkt nachkommen wird. Wegen Zahlungsverzuges darf Die infra kann mit der Lieferant eine Mah nung zugleich die Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassenStrom- bzw. Erdgasversor gung androhen, wenn sofern diese nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Bei wiederholtem Vorliegen dieser Zuwiderhandlungen ist die infra zur fristlosen Kündigung berechtigt, soweit sie diese zwei Wochen vorher angedroht hat und die Zuwiderhandlung weiterhin gegeben ist.
16.3 Ist der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen trotz ordnungsgemäßer Ankündigung eines Ter mins und eines Ersatztermins für die Unterbrechung von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen ihm ver schuldet nicht ti- tulierten Forderungen außer Betrachtangetroffen worden und konnten deshalb die zur Unterbrechung erforderlichen Maßnahmen nicht durchgeführt werden, oder scheitert die Unterbrechung aus einem anderen Grund, den der Kunde form- zu verantworten hat, kann die infra die ihm hierdurch zusätzlich entstandenen Kosten unter Beachtung ver gleichbarer Fälle und fristge- recht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind unter Beachtung von § 315 BGB nach tat sächlichem Aufwand oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten resultierenpauschal berechnen.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist dem Kunden [drei] Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant 16.4 Die infra hat die Gasversorgung unverzüglich Strom- bzw. Erdgasversorgung des Kunden un verzüglich durch den Netzbetreiber wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Strom- bzw. Erdgasversorgung der infra in voller Höhe ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 pau schal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach ein fach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen ge wöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigenüberstei gen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetzu gestatten.
16.5 Haushaltskunden werden von der infra spätestens vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzah lung in geeigneter Weise über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbrechung informiert, die für den Haushaltskun den keine Mehrkosten verursachen. Dazu können gehören
a) Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbre chung wegen Nichtzahlung,
b) Informationen zu Energieaudits,
c) Informationen zu Energieberatungsdiensten,
d) alternative Zahlungspläne verbunden mit einer Ratenvereinba rung,
e) Hinweis auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten der sozia len Mindestsicherung,
f) eine Schuldnerberatung.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Bzw. Erdgas
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 11.1 Mark-E ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen un- terbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrische Energie unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verwendet.
14.2. 11.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung Zahlungsver- pflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant Mark-E berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungs- anschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Mark-E kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant Mark-E eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur dann durchführen durch- führen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in im Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben nach Satz 4 blei- ben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen Versorger und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung von Mark-E resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 11.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant 11.4 Mark-E hat die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet berech- net werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetzu gestatten.
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Samples: Stromversorgungsvertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 19.1 rhenag ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung des Kunden ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber Netz- betreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem diesem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 19.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere insbeson- dere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung Zahlungsver- pflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant rhenag berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen unter- brechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbe- treiber nach § 24 Absatz 3 der Niederspannungs- anschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. rhenag kann mit der Mahnung zugleich die Unter- brechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwider- handlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant Zahlungsverzugs wird rhenag eine Unterbrechung der Gasversorgung unter nach den vorgenannten Vorrausetzungen in den vor- stehenden Sätzen geregelten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen Zahlungsver- pflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des offenen Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten Forderungen titulierten For- derungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen rhenag und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung Preiserhöhung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4rhenag resultie- ren. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versor- gung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant hat 19.3 rhenag wird die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die jeweils gültigen Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; entnehmen Sie dem „Preisblatt über die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar seinKosten des rhenag- Forderungsmanagements“. Die Pauschale darf Kosten enthalten die zurzeit gültige Umsatz- steuer in Höhe von 19% und sind sofort fällig. Die Pauschalen übersteigen die nach dem gewöhnlichen ge- wöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigennicht. Auf Verlangen des Dem Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der steht der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tet.frei, dass rhenag kein oder nur ein wesentlich geringerer
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Samples: Lieferauftrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.114.1 Während der Gültigkeit des § 118b EnWG (derzeit befristet bis 30.04.2024) werden die Ziffern 14.1 bis 14.5 nach Maßgabe des Folgenden modifiziert: Der Lieferant wird dem Kunden auf dessen Verlangen innerhalb einer Woche sowie unabhängig von einem solchen Verlangen spätestens mit der Ankündigung der Unterbrechung nach Ziffer 14.4 eine Abwendungsvereinbarung zur Vermeidung der Unterbrechung anbieten. Der Beginn der Unterbrechung der Stromversorgung wird dem Kunden bereits acht Werktage im Voraus durch briefliche Mitteilung angekündigt. Zusätzlich soll die Ankündigung nach Möglichkeit auch auf elektronischem Weg in Textform erfolgen. Nimmt der Kunde die angebotene Abwendungsvereinbarung vor Durchführung der Unterbrechung in Textform an, darf die Energielieferung durch den Lieferanten nicht unterbrochen werden. Zudem kann der Kunde Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit der Unterbrechung, insbesondere eine Gefahr für Leib und Leben auf folgende Kontaktadresse in Textform mitteilen: xxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxx.xx.
14.2 Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung Stromversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen Stromlieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas Strom unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 14.3 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung Stromversorgung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preisanpassung des Lieferanten resultieren.
14.3. 14.4 Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich verständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung Versorgungsunterbrechung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.verursachen.
14.4. 14.5 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung ist dem Kunden [drei] 8 Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. 14.6 Der Lieferant hat die Gasversorgung Stromversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetgestattet.
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Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant ist berechtigt, 11.1 Wir dürfen die Gasversorgung Versorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber Netzbe treiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in – Sie nicht unerheblichem Maße unerheblich gegen die Bestimmungen dieses Vertrags schuldhaft zuwiderhandelt verstoßen und – die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch Verbrauch von Gas unter Umgehung, Be- einflussung Strom vor der Installation der Messeinrichtung oder vor Anbringung durch Manipulation oder Umgehung der Messeinrichtungen Messeinrichtung zu verhindern.verhindern.
14.211.2 Wir dürfen auch bei anderen Verstößen gegen die Vertragsbestimmungen die Versorgung durch den Netzbetreiber unterbrechen lassen. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung In diesen Fällen informieren wir Sie mindestens 4 Wochen nach Androhung vorher über die beabsichtigte Unter brechung. Wir dürfen die Versorgung nicht unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn wenn
a) die Folgen der Unterbrechung außer in keinem Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung des Verstoßes stehen oder der Kunde darlegtoder
b) Sie glaubhaft darlegen, dass hin- reichende Aussicht bestehtSie Ihren Verpflichtungen nachkommen werden. Eine Unterbrechung ist insbesondere möglich, dass er seinen Verpflichtungen nachkommtwenn Sie trotz einer Mahnung eine fällige Zahlung nicht begleichen und mit mindestens 100 € in Verzug sind. Wegen Zahlungsverzuges darf Wir dürfen bereits mit der Lieferant eine Mahnung die Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassenVersorgung androhen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug istdies nicht außer Verhältnis zu Ihrem Verstoß steht. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten Forderungen außer BetrachtBetrags, mit dem Sie in Verzug sind, gilt:
c) Etwaige Anzahlungen werden abgezogen.
d) Nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- Sie form und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände außer Betrachthaben, werden nicht berücksichtigt.
e) Rückstände, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen uns und dem Lieferanten Ihnen noch nicht fällig sind oder sind, werden nicht berücksichtigt.
f) Rückstände, die aus einer streitigen strittigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten resultierenPreiserhöhung entstanden sind, werden nicht berücksichtigt.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. Der 11.3 Den Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist dem Kunden [drei] müssen wir Ihnen mindestens drei Werktage im Voraus anzukündigenankündigen.
14.5. Der Lieferant hat 11.4 Wir müssen die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe wenn – der Grund für ihre eine Unterbrechung entfallen sind ist und der Kunde – Sie die Kosten der für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Belie- ferung ersetzt hatVersorgung gezahlt haben. Die Kosten für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Versorgung können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetZiffer 10.3 Sätze 2 bis 5 gelten entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unterbrechung der Versorgung. 14.119.1. Der Lieferant energy4u ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung des Kunden ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem diesem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.219.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant energy4u berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Absatz 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen Verpflichtung nachkommt. energy4u kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant wird energy4u eine Unterbrechung der Gasversorgung unter nach den vorgenannten Vorrausetzungen in den vorstehenden Sätzen geregelten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen Zahlungsverpflichtung von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des offenen Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen energy4u und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung der energy4u resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.519.3. Der Lieferant hat energy4u wird die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die jeweils gültigen Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 entnehmen Sie dem „Preisblatt über die Kosten des energy4u-Forderungsmanagements“, zuzüglich der Kosten, die vom jeweiligen Netzbetreiber berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf Kosten enthalten die zurzeit gültige Umsatzsteuer und sind sofort fällig. Die Pauschalen übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigennicht. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass energy4u kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
19.4. Auf Verlangen des Kunden ist wird energy4u die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetBerechnungsgrundlagenachweisen.
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Samples: Stromliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.17.1. Der Lieferant SWW ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen den vertraglichen Bestimmungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.27.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant SWW berechtigt, die Gasversorgung 4 Belieferung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. SWW kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant SWW eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des dieses Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung von SWW resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.47.3. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist Versorgung wird dem Kunden [drei] spätestens drei Werktage im Voraus anzukündigenangekündigt.
14.57.4. Der Lieferant SWW hat die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und sowie der Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können konkret oder für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; . Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kunden auf Verlangen die pauschale Berechnung muss einfach Berechnungsgrundlage nachvollziehbar seinnachzuweisen. Die Eine Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Dem Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetgestattet.
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Samples: Gas Supply Agreement
Unterbrechung der Versorgung. 14.116.1. Der Lieferant Die EVR ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung des Kunden ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem diesem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas Energie unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.216.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant die EVR berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zulassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Absatz 3 der Niederdruckanschlussverordnung bzw. § 24 Absatz 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu lassenbeauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die EVR kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant Zahlungs- verzuges wird die EVR eine Unterbrechung der Gasversorgung unter nach den vorgenannten Vorrausetzungen in den vorstehenden Sätzen geregelten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des offenen Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen der EVR und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung der EVR resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.416.3. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.516.4. Der Lieferant hat Die EVR wird die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 betragen pauschal: ▪ Aufwandspauschale EVR: 5,00 Euro (diese Kosten unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind sofort fällig), ▪ zuzüglich Weitergabe der Kosten, die EVR von dem örtlich zuständigen Netzbetreiber sowie ggf. Dritten (z.B. Messstellenbetreiber oder beauftragter Installateur) im Zusammenhang mit der Unter- brechung und/oder Kontrolle einer Unterbrechung und/oder Wiederherstellung der Versorgung berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf Pauschalen übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigennicht. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der EVR kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen des Kunden ist wird die EVR die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetnachweisen.
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Samples: Energielieferungsvertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. 12.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung Stromversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser diesen allgemeinen Gaslieferbedingungen Geschuftsbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung Voranbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 12.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung Nichterfullung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, Mahnung ist der Lieferant berechtigt, berechtigt die Gasversorgung Stromversorgung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis Verhultnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen durchfuhren lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens € 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet schlussig begrundet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände diejenigen Ruckstunde außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig fullig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig rechtskruftig entschiedenen Preisan- passung Preisanpassung des Lieferanten resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 12.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Stromversorgung ist dem Kunden [drei] 3 Werktage im Voraus anzukündigenanzukundigen.
14.5. 12.4 Der Lieferant hat die Gasversorgung unverzüglich wiederherstellen Stromversorgung unverzuglich wieder herstellen zu lassen, sobald die Gründe für Grunde fur ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Widerherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für fur strukturell vergleichbare Fälle Fulle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigenubersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetmöglich.
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Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant ist berechtigt, 10.1 Wir dürfen die Gasversorgung Versorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu unterbre- chen lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen - Sie in nicht unerheblichem unerheblichen Maße schuldhaft zuwiderhandelt gegen die Bestimmungen dieses Vertrags schuldhaft verstoßen und - die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch Verbrauch von Gas unter Umgehung, Be- einflussung Strom vor der Installation der Messeinrichtung oder vor Anbringung durch Manipulation oder Umgehung der Messeinrichtungen Messeinrichtung zu verhindern.ver- hindern.
14.2. Bei 10.2 Wir dürfen auch bei anderen ZuwiderhandlungenVerstößen gegen die Vertragsbestimmungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung 4 Wochen nach Androhung Versorgung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen. Dies gilt nichtIn diesen Fällen drohen wir die beabsichtigte Unterbrechung mindestens vier Wochen vorher an. Wir dürfen die Versorgung nicht unterbrechen lassen, wenn - die Folgen der Unterbrechung außer in keinem Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung des Verstoßes stehen oder der Kunde darlegt- Sie glaubhaft darlegen, dass hin- reichende Aussicht bestehtSie Ihren Verpflichtungen nachkommen werden. Die Verhältnismäßigkeit ist insbesondere dann nicht gewahrt, wenn infolge der Unterbre- chung eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben der dadurch Betroffenen zu besorgen ist. Wir dürfen bereits mit der Mahnung die Unterbrechung der Versorgung androhen, wenn dies nicht außer Verhältnis zu Ihrem Verstoß steht. Wir informieren Sie mit der Androhung der Unterbrechung über die Möglichkeit, Gründe für eine Unverhältnismä- ßigkeit der Unterbrechung, insbesondere eine Gefahr für Leib und Leben, in Textform vorzutragen. Eine Unterbrechung wegen Zahlungsverzuges ist unter den zuvor genannten Vorausset- zungen nur möglich, wenn Sie in Verzug sind mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe des Doppelten der rechnerisch auf den laufenden Kalendermonat entfallenden Abschlags- oder Vorauszahlung oder, für den Fall, dass er seinen Verpflichtungen nachkommtkeine Abschlags- oder Vorauszahlungen zu entrichten sind, mit mindestens einem Sechstel des voraussichtlichen Betrages der Jahresrechnung. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von Dabei muss Ihr Zahlungsverzug mindestens 100,00 100 Euro in Verzug istbetragen. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten Forderungen außer BetrachtBetrags, mit dem Sie in Verzug sind, gilt: - Etwaige Anzahlungen werden abgezogen. - Nicht titulierte Forderungen, die der Kunde Sie form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hathaben, werden nicht berücksichtigt. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände außer Betracht- Rückstände, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen uns und dem Lieferanten Ihnen noch nicht fällig sind oder sind, werden nicht berücksichtigt. - Rückstände, die aus einer streitigen strittigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten resultieren.
14.3Preiserhöhung entstanden sind, werden nicht berücksichtigt. Der Kunde wird vier Vier Wochen vor einer der geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise Versorgungsunterbrechung informieren wir Sie deutlich und leicht ver- ständlich verständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiertVersorgungsunter- brechung, die für ihn Sie keine Mehrkosten verursachen.verursachen sowie über Konsequenzen der Nichtwahrnehmung der Möglichkeiten.
14.4. Der 10.3 Den Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist dem Kunden [drei] müssen wir Ihnen mindestens acht Werktage im Voraus anzukündigendurch briefliche Mitteilung ankündigen.
14.510.4 In der Unterbrechungsandrohung und in der Ankündigung des Unterbrechungsbeginns weisen wir klar und verständlich sowie in hervorgehobener Weise auf den Grund der Unterbrechung sowie darauf hin, welche voraussichtlichen Kosten infolge einer Unterbrechung der Versorgung und infolge einer nachfolgenden Wiederherstellung der Versorgung in Rechnung gestellt werden können.
10.5 Muss die Versorgung unterbrochen werden, tragen Sie die Kosten für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Versorgung. Der Lieferant hat Die Geltendmachung eines über einen in dieser Ziffer 10.5 hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
10.6 Wir müssen die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe wenn der Grund für ihre eine Unterbrechung entfallen sind ist und der Kunde Sie die Kosten der für die Unterbrechung und die Wiederherstellung der Belie- ferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetVersorgung gezahlt haben.
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Samples: Stromliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 19.1 Die EVS ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung des Kunden ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem diesem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen Messein- richtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 19.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant die EVS berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netz- betreiber nach § 24 Absatz 3 der Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauf- tragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die EVS kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant wird die EVS eine Unterbrechung der Gasversorgung unter nach den vorgenannten Vorrausetzungen in den vorstehenden Sätzen geregelten Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen An- zahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des of- fenen Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen EVS und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung der EVS resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 19.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant hat 19.4 Die EVS wird die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar seinbe- tragen pauschal: - Beantragung der Sperrung bei dem Netzbetreiber 20,00 Euro - Aufwandspauschale zur Abgeltung der Kosten der EVS bei erfolgter oder versuchter Unterbrechung der Versorgung - Beauftragung Gerichtsvollzieher 10,00 Euro Die Kosten unterliegen nicht der Umsatzsteuer und sind sofort fällig. - Aufwandspauschale zur Abgeltung der Kosten der EVS Die Pauschale darf Pauschalen übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigennicht. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der EVS kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen des Kunden ist wird die EVS die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetnachweisen.
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Samples: Gasliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 12.1 Mark-E ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas Erdgas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verwendet.
14.2. 12.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung Zahlungsver- pflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant Xxxx-E berechtigt, die Gasversorgung 4 Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassenlassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederdruckan- schlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommtnach- kommt. Mark-E kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges Zahlungsver- zuges darf der Lieferant Mark-E eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen in den Sätzen1 bis 3 genannten Voraussetzun- gen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen Zahlungs- verpflichtungen von mindestens 100,00 100 Euro in im Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages Be- trages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden zwischen Versorger und dem Lieferanten Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten Preiserhöhung von Mark-E resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 12.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung Versorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. Der Lieferant 12.4 Mark-E hat die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung Wiederher- stellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 pau- schal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigenüber- steigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetzu gestatten.
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Samples: Energieliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.16.1. Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung Versorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen den vertraglichen Bestimmungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas elektrischer Arbeit unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.26.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung 4 Belieferung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Der Lieferant wird den Kunden mit der Androhung der Unterbrechung über die Möglichkeit informieren, Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit der Unterbrechung, insbesondere eine Gefahr für Leib und Leben, in Textform vorzutragen. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen Voraussetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 100.- Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des dieses Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preiserhöhung des Lieferanten resultieren.
14.36.3. Der Kunde Lieferant wird den Kunden vier Wochen vor einer der geplanten Versorgungsunterbre- chung Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich zusammen mit der Androhung der Unterbrechung über geeignete Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.Liefersperre (z.B. über kostenlose Unterstützungs- und Beratungsleistungen) informieren.
14.46.4. Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist wird dem Kunden [drei] spätestens acht Werktage im Voraus anzukündigendurch briefliche Mitteilung angekündigt.
14.56.5. Der Lieferant hat die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und sowie der Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können konkret oder für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; . Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kunden auf Verlangen die pauschale Berechnung muss einfach Berechnungsgrundlage nachvollziehbar seinnachzuweisen. Die Eine Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Dem Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetgestattet.
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Samples: Stromliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. Der Lieferant 7.1 Die GVO ist berechtigt, die Gasversorgung ohne vorherige Andro- hung durch den Netzbetreiber Androhung unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 7.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, Mahnung ist der Lieferant die GVO berechtigt, die Gasversorgung 4 durch den Netzbetreiber zwei Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nichtNicht titulierte Forderungen, die der Kunde schlüssig beanstandet hat oder die aus einer streitigen Preiserhöhung des Lieferanten resultieren, bleiben außer Betracht. Dem Kunden wird die Unterbrechung spätestens vier Wochen vorher angedroht und der Beginn der Unterbrechung spätestens drei Werktage vor der Unterbrechung angekündigt. Die Unterbrechung unterbleibt, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommt. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung des Lieferanten resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiertden Lieferanten auf etwaige Besonderheiten, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. Der Beginn der einer Unterbrechung der Gasversorgung ist dem Kunden [drei] Werktage im Voraus anzukündigenzwingend entgegenstehen, unverzüglich schriftlich hinweisen.
14.5. Der Lieferant 7.3 Die GVO hat die Gasversorgung Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und sowie der Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können konkret oder für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; . Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kunden auf Verlangen die pauschale Berechnung muss einfach Berechnungsgrundlage nachvollziehbar seinnachzuweisen. Die Eine Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Dem Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sen. Der der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetgestattet.
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Samples: Gaslieferungsvertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. 15.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Gaslieferbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas Erdgas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 15.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preisanpassung des Lieferanten resultieren.
14.3. 15.3 Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich verständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung Ver- meidung der Versorgungsunterbre- chung Versorgungsunterbrechung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.verursachen.
14.4. 15.4 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist dem Kunden [drei] acht Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. 15.5 Der Lieferant hat die Gasversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetgestattet.
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Samples: Gasliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 14.1. 13.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Gasversorgung ohne vorherige Andro- hung Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dem Vertrag einschließlich dieser diesen allgemeinen Gaslieferbedingungen Geschäftsbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbre- chung Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Be- einflussung Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.verhindern.
14.2. 13.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Gasversorgung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hin- reichende hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant eine Unterbrechung der Gasversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht ti- tulierten titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristge- recht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben dieje- nigen diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwi- schen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisan- passung Preisanpassung des Lieferanten resultieren.
14.3. Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbre- chung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht ver- ständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbre- chung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.4. 13.3 Der Beginn der Unterbrechung der Gasversorgung ist dem Kunden [drei] drei Werktage im Voraus anzukündigen.
14.5. 13.4 Der Lieferant hat die Gasversorgung unverzüglich wiederherstellen wieder herstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und der Wiederherstellung der Belie- ferung Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal gemäß Ziffer 21 berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuwei- sennachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestat- tetmöglich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Von Erdgas