Unterbrechung der Versorgung. 7.1. Der Lieferant ist berechtigt, die Versorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde diesem Vertrag in nicht un- erheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt oder die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern. 7.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zah- lungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbe- treiber mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unter- brechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. 7.3. Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunden mindestens drei Werktage im Voraus anzukündigen. 7.4. Der Lieferant hat die Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unter- brechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berech- nung muss einfach nachvollziehbar sein. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden gestattet.
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Samples: Allgemeine Energielieferbedingungen Für Geschäftskunden
Unterbrechung der Versorgung. 7.114.1 Während der Gültigkeit des § 118b EnWG (derzeit befristet bis 30.04.2024) werden die Ziffern 14.2 bis 14.6 nach Maßgabe des Folgenden modifiziert: Der Lieferant wird dem Kunden auf dessen Verlangen innerhalb einer Woche sowie unabhängig von einem solchen Verlangen spätestens mit der Ankündigung der Unterbrechung nach Ziffer 14.4 eine Abwendungsvereinbarung zur Vermeidung der Unterbrechung anbieten. Der Beginn der Unterbrechung der Stromversorgung wird dem Kunden bereits acht Werktage im Voraus durch briefliche Mitteilung angekündigt. Zusätzlich soll die Ankündigung nach Möglichkeit auch auf elektronischem Weg in Textform erfolgen. Nimmt der Kunde die angebotene Abwendungsvereinbarung vor Durchführung der Unterbrechung in Textform an, darf die Energielieferung durch den Lieferanten nicht unterbrochen werden. Zudem kann der Kunde Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit der Unterbrechung, insbesondere eine Gefahr für Leib und Leben auf folgende Kontaktadresse in Textform mitteilen: xxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxx.xx.
14.2 Der Lieferant ist berechtigt, die Versorgung Stromversorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde diesem dem Vertrag einschließlich dieser allgemeinen Stromlieferbedingungen in nicht un- erheblichem unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt oder und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
7.2. 14.3 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zah- lungsverpflichtung Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Versorgung vier Stromversorgung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbe- treiber mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragenlassen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Wegen Zahlungsverzuges darf der Lieferant kann eine Unterbrechung der Stromversorgung unter den vorgenannten Vorrausetzungen nur dann durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Mahnung zugleich Berechnung der Höhe des Betrages bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die Unter- brechung der Versorgung androhenKunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, sofern dies die wegen einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten noch nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehtfällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preisanpassung des Lieferanten resultieren.
7.3. 14.4 Der Kunde wird vier Wochen vor einer geplanten Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung in geeigneter Weise deutlich und leicht verständlich über Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbrechung informiert, die für ihn keine Mehrkosten verursachen.
14.5 Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung Stromversorgung ist dem Kunden mindestens drei 8 Werktage im Voraus anzukündigen.
7.4. 14.6 Der Lieferant hat die Versorgung Stromversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unter- brechung Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berech- nung Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden jederzeit gestattet.
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Samples: Stromliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 7.1. Der Lieferant ist berechtigt, die Versorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde diesem Vertrag in nicht un- erheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt oder die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.(§ 19 StromGVV / GasGVV)
7.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zah- lungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbe- treiber mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unter- brechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.
7.3. Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunden mindestens drei Werktage im Voraus anzukündigen.
7.4. Der Lieferant hat die Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unter- brechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat9.1. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle aufgrund der berechtigten Unterbrechung der Grundversor- gung sowie der Wiederherstellung der Grundversorgung sind vom Kunden zu ersetzen. Die entstehenden Kosten werden dem Kunden pauschal berechnet werdenge- mäß Preisblatt (Anlage 1) in Rechnung gestellt. Auf Verlangen des Kun- den ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berech- nung muss einfach nachvollziehbar seinsein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Der Dem Kunden ist zudem der Nachweis geringerer gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale.
9.2. Die Wiederherstellung der Grundversorgung erfolgt nur, wenn die Bezah- lung der Unterbrechungs- und Wiederherstellungskosten erfolgt ist und die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind.
9.3. Soweit der Kunde trotz ordnungsgemäßer Termin- und Ersatzterminan- kündigung nicht angetroffen wird und die erforderlichen Maßnahmen des- wegen nicht durchgeführt werden können, kann die SWN GmbH die da- durch zusätzlich entstehenden Kosten pauschal gemäß Preisblatt (Anlage1) berechnen, es sei denn, der Kunde hat die Umstände, die zur Entstehung dieser Kosten geführt haben, nicht zu vertreten. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale.
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Samples: Ergänzende Bedingungen
Unterbrechung der Versorgung. 7.1. Der Lieferant 10.1 SWT ist berechtigt, die Versorgung Stromlieferung durch Sperrung der EMAID ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassenunterbrechen, wenn der Kunde diesem Vertrag einer vertraglichen Verpflichtung in nicht un- erheblichem unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt oder und die Unterbrechung der Stromlieferung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
7.2. 10.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zah- lungsverpflichtung Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant SWT berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen durch Sperrung der EMAID zu lassen und den zuständigen Netzbe- treiber mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragenunterbrechen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde glaubhaft darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant SWT kann mit der Mahnung zugleich die Unter- brechung Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf SWT eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet, beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen SWT und dem Kunden noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung von SWT resultieren.
7.3. 10.3 Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunden mindestens drei Werktage im Voraus anzukündigen.
7.4. Der Lieferant 10.4 SWT hat die Versorgung durch Freischaltung der EMAID unverzüglich wiederherstellen zu lassen, wiederherzustellen sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unter- brechung Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung Versorgung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berech- nung muss einfach nachvollziehbar sein. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden gestattetZiffer 8.6 gelten entsprechend.
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Samples: Energy Supply Agreement
Unterbrechung der Versorgung. 7.1. Der Lieferant 9.1 ENTEGA ist berechtigt, die Versorgung Strom- bzw. Gasversorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde diesem Vertrag diesen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen in nicht un- erheblichem unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt oder und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit bzw. Gas unter Umgehung, Beeinflussung Beein- flussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
7.2. 9.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zah- lungsverpflichtung Zahlungsver- pflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant ENTEGA berechtigt, die Versorgung Strom- bzw. Gasversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbe- treiber Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungs- bzw. Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung Strom- bzw. Gasversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende hinrei- chende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant ENTEGA kann mit der Mahnung zugleich die Unter- brechung Unterbrechung der Versorgung Strom- bzw. Gasversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzugs darf ENTEGA eine Unterbrechung der Stromversorgung unter den in Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 € in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben die- jenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen ENTEGA und Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschie- denen Preiserhöhung der ENTEGA resultieren.
7.3. 9.3 Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung Strom- bzw. Gasversorgung ist dem Kunden mindestens drei Werktage im Voraus anzukündigen.
7.4. Der Lieferant 9.4 ENTEGA hat die Versorgung Strom- bzw. Gasversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unter- brechung Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare vergleich- bare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berech- nung Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden gestattetzu gestatten.
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Samples: Tarifbedingungen
Unterbrechung der Versorgung. 7.1. Der Lieferant ist 5.1.1 Die Stadtwerke sind berechtigt, die Versorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber Verteilnetzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde diesem Vertrag seinen vertraglichen Verpflichtungen in nicht un- erheblichem unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt oder und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
7.2. 5.1.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zah- lungsverpflichtung Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist sind die Stadtwerke berechtigt,
a) bei einem Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunde) die Versorgung 3 Werktage nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Verteilnetzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Lieferant berechtigtNiederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Die Stadtwerke können mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen. Die Androhung bedarf der Textform. Bei Zahlungsrückständen bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde schriftlich und schlüssig begründet beanstandet hat, sowie diejenigen rückständigen Beträge, die aus einer offensichtlich fehlerhaften Rechnung resultieren. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind. Ein Verzug mit einer Forderung unter EUR 500,- berechtigt nicht zur Unterbrechung. Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung vier ist dem Kunden 1 Werktag im Voraus in Textform anzukündigen.
b) bei einem Kunden ohne registrierender Leistungsmessung (SLP-Kunde) die Versorgung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbe- treiber Verteilnetzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant kann Die Stadtwerke können mit der Mahnung zugleich die Unter- brechung Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.
7.3. Wegen Zahlungsverzuges dürfen die Stadtwerke eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens EUR 100,- in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde schriftlich sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung der Stadtwerke resultieren. Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunden mindestens drei 3 Werktage im Voraus in Textform anzukündigen.
7.4. Der Lieferant hat 5.1.3 Die Stadtwerke haben die Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unter- brechung berechtigten Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berech- nung muss einfach nachvollziehbar sein. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden gestattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unterbrechung der Versorgung. 7.1. Der Lieferant 19.1 rhenag ist berechtigt, die Versorgung des Kun- den ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber Netzbe- treiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde diesem die- sem Vertrag in nicht un- erheblichem unerheblichem Maße schuldhaft schuld- haft zuwiderhandelt oder und die Unterbrechung erforderlich erfor- derlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit Gas unter UmgehungUm- gehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
7.2. 19.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zah- lungsverpflichtung Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant rhenag berechtigt, die Versorgung vier Versor- gung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbe- treiber mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unter- brechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.Netzbetreiber nach
7.3. 19.3 Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung Versor- gung ist dem Kunden mindestens drei Werktage im Voraus anzukündigenan- zukündigen.
7.4. Der Lieferant hat 19.4 rhenag wird die Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu wie- derherstellen lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unter- brechung Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die jeweils gültigen Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; entnehmen Sie dem „Preisblatt über die pauschale Berech- nung muss einfach nachvollziehbar seinKosten des rhenag-Forderungsmanagements“. Der Die Kosten enthalten die zurzeit gültige Umsatzsteuer in Höhe von 19% und sind sofort fällig. Die Pauscha- len übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass rhenag kein oder nur ein wesentlich geringerer Kosten ist dem Schaden entstanden ist. Auf Verlangen des Kunden gestattetwird rhenag die Berechnungsgrundlage nachweisen.
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Samples: Erdgasliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 7.1. Der Lieferant 19.1 rhenag ist berechtigt, die Versorgung des Kunden ohne vorherige vorhe- rige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde diesem Vertrag in nicht un- erheblichem unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt oder und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung Beein- flussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindernverhin- dern.
7.2. 19.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zah- lungsverpflichtung Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant rhenag berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen unterbre- chen zu lassen und den zuständigen Netzbe- treiber mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unter- brechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.Netzbetreiber nach
7.3. Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunden mindestens drei Werktage im Voraus anzukündigen.
7.4. Der Lieferant hat 19.3 rhenag wird die Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unter- brechung Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die jeweils gültigen Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; entneh- men Sie dem „Preisblatt über die pauschale Berech- nung muss einfach nachvollziehbar seinKosten des rhenag- Forde- rungsmanagements“. Der Die Kosten enthalten die zurzeit gültige Um- satzsteuer in Höhe von 19% und sind sofort fällig. Die Pauschalen übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwar- tenden Kosten nicht. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass rhenag kein oder nur ein wesentlich geringerer Kosten ist dem Schaden entstanden ist. Auf Verlangen des Kunden gestattetwird rhenag die Berechnungs- grundlage nachweisen.
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Samples: Agb Erdgasselect
Unterbrechung der Versorgung. 7.118.1. Der Lieferant energy4u ist berechtigt, die Versorgung des Kunden ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde diesem Vertrag in nicht un- erheblichem unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt oder und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
7.218.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zah- lungsverpflichtung Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant energy4u berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbe- treiber Netzbetreiber nach § 24 Absatz 3 der Niederspannungs- anschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant energy4u kann mit der Mahnung zugleich die Unter- brechung Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.
7.318.3. energy4u ist verpflichtet, mit der Androhung einer Unterbrechung der Stromversorgung wegen Zahlungsverzuges dem Kunden zugleich in Textform über Möglichkeiten zu deren Vermeidung zu informieren, die für den Kunden keine Mehrkosten verursachen.
18.4. Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunden mindestens drei Werktage im Voraus anzukündigen.
7.418.5. Der Lieferant hat energy4u wird die Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald Versorgung
18.6. Auf Verlangen des Kunden wird energy4u die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unter- brechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berech- nung muss einfach nachvollziehbar sein. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden gestattetBerechnungsgrundlage nachweisen.
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Samples: Stromliefervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 7.1. Der Lieferant ist 11.1 Die Stadtwerke sind berechtigt, die Versorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde diesem Vertrag in nicht un- erheblichem unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt oder die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit Erdgas unter UmgehungUmge- hung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindernver- wendet.
7.2. 11.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung Nichterfül- lung einer Zah- lungsverpflichtung Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant sind die Stadtwerke berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbe- treiber Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung Versor- gung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant kann Die Stadtwerke können mit der Mahnung zugleich die Unter- brechung Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zah- lungsverzuges dürfen die Stadtwerke eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsver- pflichtungen von mindestens 100,00 Euro im Verzug ist. Bei der Berech- nung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titu- lierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen Versorger und Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung der Stadtwer- ke resultieren.
7.3. 11.3 Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunden mindestens drei Werktage im Voraus anzukündigen.
7.4. Der Lieferant hat 11.4 Die Stadtwerke haben die Versorgung unverzüglich wiederherstellen wiederherstel- len zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unter- brechung Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berech- nung Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhn- lichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden gestattetzu gestatten.
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Samples: Gas Supply Agreement
Unterbrechung der Versorgung. 7.1. 20.1 Der Lieferant ist berechtigt, die Versorgung Belieferung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde diesem Vertrag dieser Verordnung in nicht un- erheblichem unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt oder und die Unterbrechung erforderlich erforder- lich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
7.2. 20.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zah- lungsverpflichtung Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Versorgung Versor- gung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbe- treiber zuständi- gen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen sei- nen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unter- brechung Unterbrechung der Versorgung Lieferung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.
7.3. 20.3 Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunden mindestens drei Werktage im Voraus anzukündigen.
7.4. 20.4 Der Lieferant hat die Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald so- bald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unter- brechung Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten Kos- ten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berech- nung Berechnung muss einfach und nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzu- weisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden gestattetzu gestatten.
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Samples: Sondervertrag Für Die Versorgung Mit Erdgas Im Preissystem
Unterbrechung der Versorgung. 7.1. Der Lieferant Köthen Energie ist berechtigt, die Versorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde diesem Vertrag den vertraglichen Bestimmungen in nicht un- erheblichem unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt oder zuwider handelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
7.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zah- lungsverpflichtung Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, Mahnung ist der Lieferant Köthen Energie berechtigt, die Versorgung Belieferung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbe- treiber Netzbetreiber mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unter- brechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.
7.3. Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist wird dem Kunden mindestens spätestens drei Werktage im Voraus anzukündigenangekündigt.
7.4. Der Lieferant Köthen Energie hat die Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unter- brechung und Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können konkret oder für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; . Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kunden auf Verlangen die pauschale Berech- nung muss einfach Berechnungsgrundlage nachvollziehbar seinnachzuweisen. Der Eine Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Dem Kunden ist der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden gestattet.
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Samples: Erdgaslieferungs Sondervertrag
Unterbrechung der Versorgung. 7.111.1. Der Lieferant ist berechtigt, ZVO kann die Versorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu unterbre- chen lassen, wenn der Kunde diesem Vertrag den Bestimmungen dieses Vertrages in nicht un- erheblichem unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt oder und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
7.211.2. Bei ZVO ist berechtigt, bei anderen ZuwiderhandlungenZuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Ver- trages, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zah- lungsverpflichtung fälligen Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Lieferant berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbe- treiber Netzbetreiber mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde glaubhaft darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er der Kunde seinen Verpflichtungen Verpflich- tungen nachkommt. Der Lieferant ZVO kann mit der Mahnung zugleich die Unter- brechung Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.
7.3. Wegen Zahlungsverzuges wird ZVO eine Unterbrechung unter den vorgenannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflich- tungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen ZVO und dem Kunden noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung von ZVO resultieren. Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunden mindestens drei Werktage im Voraus anzukündigen.
7.411.3. Der Lieferant ZVO hat im Falle der Unterbrechung die Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre die Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unter- brechung Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung Versorgung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berech- nung muss einfach nachvollziehbar sein. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden gestattetZiffer 9.4 Sätze 2 – 5 gelten entsprechend.
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Unterbrechung der Versorgung. 7.1. Der Lieferant 8.1 Die SVS ist berechtigt, die Versorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde diesem Vertrag in nicht un- erheblichem unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt oder zuwider- handelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
7.28.2 Sofern der Kunde seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen, die mindestens <1/12> des erwarteten Gesamtbetrages der kommen- den Jahresrechnung betragen, oder einem Verlangen nach Voraus- zahlung bzw. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zah- lungsverpflichtung Sicherheitsleistung nach Ziffer 6 trotz MahnungMahnung nicht innerhalb von fünf Werktagen nachkommt, ist der Lieferant die SVS berechtigt, die Versorgung vier Wochen Lieferung 48 Stunden nach Androhung Erhalt einer in Textform erfolgten Sperrandrohung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbe- treiber Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussver- ordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis Verhält- nis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegtdar- legt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen Verpflich- tungen nachkommt. Der Lieferant kann mit der Mahnung zugleich die Unter- brechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.
7.3. Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunden mindestens drei Werktage im Voraus anzukündigen.
7.4. Der Lieferant 8.3 Die SVS hat die Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassenlas- sen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unter- brechung Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berech- nung muss einfach nachvollziehbar sein. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden gestattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Elektrischer Energie
Unterbrechung der Versorgung. 7.1. Der Lieferant ist 5.1.1 Die Stadtwerke sind berechtigt, die Versorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde diesem Vertrag seinen vertraglichen Verpflichtungen in nicht un- erheblichem unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt oder und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit Erdgas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
7.2. 5.1.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zah- lungsverpflichtung Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist sind die Stadtwerke berechtigt,
a) bei einem Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunde) die Versorgung 3 Werktage nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Verteilnetzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Lieferant berechtigtNiederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Die Stadtwerke können mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen. Die Androhung bedarf der Textform. Bei Zahlungsrückständen bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde schriftlich und schlüssig begründet beanstandet hat, sowie diejenigen rückständigen Beträge, die aus einer offensichtlich fehlerhaften Rechnung resultieren. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind. Ein Verzug mit einer Forderung unter EUR 500,- berechtigt nicht zur Unterbrechung. Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung vier ist dem Kunden 1 Werktag im Voraus in Textform anzukündigen.
b) bei einem Kunden ohne registrierender Leistungsmessung (SLP-Kunde) die Versorgung 4 Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbe- treiber Verteilnetzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Lieferant kann Die Stadtwerke können mit der Mahnung zugleich die Unter- brechung Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.
7.3. Wegen Zahlungsverzuges dürfen die Stadtwerke eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens EUR 100,- in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde schriftlich sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen den Stadtwerken und dem Kunden noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung der Stadtwerke resultieren. Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunden mindestens drei 3 Werktage im Voraus in Textform anzukündigen.
7.4. Der Lieferant hat 5.1.3 Die Stadtwerke haben die Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unter- brechung berechtigten Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berech- nung muss einfach nachvollziehbar sein. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden gestattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen