Common use of Unterbrechung der Versorgung Clause in Contracts

Unterbrechung der Versorgung. 9.1. TOTAL ist berechtigt die Versorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde den Vertragsbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen (Gasdiebstahl) zu verhindern. 9.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen ist TOTAL berechtigt, die Versorgung zwei (2) Wochen nach Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen und den Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 NDAV mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies ist nicht zulässig, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwider- handlung stehen oder der Kunde glaubhaft darlegt, dass hinreichend Aussicht besteht, dass er seiner Verpflichtung nachkommt. Eine Einstellung der Belieferung (Abmeldung der Beliefe- rung beim Netzbetreiber) ist gleichwohl zulässig, sofern der Kunde gem. § 38 EnWG durch den Ersatzversorger beliefert wird. Die Androhung kann mit der Mahnung verbunden werden. Eine solche Zuwiderhandlung ist insb. gegeben, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtun- gen aus Abschlagszahlungen, Jahres- oder sonstigen Rechnungen in Höhe von mindestens 100 € in Verzug ist.

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Samples: Rahmenvertrag Über Den Bezug Von Erdgas

Unterbrechung der Versorgung. 9.1. TOTAL ist berechtigt die Versorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde den Vertragsbedingungen in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen (GasdiebstahlStromdiebstahl) zu verhindern. 9.2. Bei anderen Zuwiderhandlungen ist TOTAL berechtigt, die Versorgung zwei (2) Wochen nach Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen und den Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der NDAV mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies ist nicht zulässig, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwider- handlung Zuwi- derhandlung stehen oder der Kunde glaubhaft darlegt, dass hinreichend Aussicht besteht, dass er seiner Verpflichtung nachkommt. Eine Einstellung der Belieferung (Abmeldung der Beliefe- rung Belieferung beim Netzbetreiber) ist gleichwohl zulässig, sofern der Kunde gem. § 38 EnWG durch den Ersatzversorger beliefert wird. Die Androhung kann mit der Mahnung verbunden werden. Eine solche Zuwiderhandlung ist insb. gegeben, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtun- gen Zahlungsver- pflichtungen aus Abschlagszahlungen, Jahres- oder sonstigen Rechnungen in Höhe von mindestens 100 € in Verzug ist.

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Samples: Rahmenvertrag Über Den Bezug Von Strom