Unterbrechungen. 1. Nach einer Lenkzeit von viereinhalb Stunden muss der Fahrer eine ununterbrochene Pause von mindestens 45 Minuten einlegen, sofern er keine Ruhezeit nimmt.19 2. Diese Unterbrechung im Sinne von Artikel 1 Buchstabe n dieses Übereinkommens kann durch eine Unterbrechung von 15 Minuten, gefolgt von einer Unterbrechung von mindestens 30 Minuten, ersetzt werden. Jede dieser beiden Unterbrechungen ist in die Lenkzeit oder unmittelbar danach so einzufügen, dass die Bestimmungen von Absatz 1 eingehalten werden.20 3. Für die Anwendung dieses Artikels gelten die Wartezeit und die Nicht-Lenkzeit, die in einem fahrenden Fahrzeug, auf einer Fähre oder in einem Zug verbracht werden, nicht als «andere Aufgaben» im Sinne Artikel 1 Buchstabe q dieses Übereinkommens und können als «Unterbrechungen» betrachtet werden.21 4. Nach diesem Artikel eingelegte Unterbrechungen dürfen nicht als tägliche Ruhezeit betrachtet werden.
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Samples: Europäisches Übereinkommen Über Die Arbeit Des Im Internationalen Strassenverkehr Beschäftigten Fahrpersonals (Aetr), Europäisches Übereinkommen Über Die Arbeit Des Im Internationalen Strassenverkehr Beschäftigten Fahrpersonals (Aetr), Europäisches Übereinkommen Über Die Arbeit Des Im Internationalen Strassenverkehr Beschäftigten Fahrpersonals (Aetr)
Unterbrechungen. (1. ) Nach einer Lenkzeit von viereinhalb 4½ Stunden muss der Fahrer ist eine ununterbrochene Pause Unterbrechung von mindestens 45 Minuten einlegenMinu- ten einzulegen, sofern er der Fahrer keine Ruhezeit nimmt.19nimmt.
(2. ) Diese Unterbrechung im Sinne von Artikel 1 Buchstabe n dieses Übereinkommens kann durch eine Unterbrechung von mindes- tens 15 Minuten, gefolgt von einer Unterbrechung von mindestens 30 Minuten, ersetzt werden. Jede dieser beiden Unterbrechungen ist , die in die Lenkzeit oder unmittelbar danach nach dieser so einzufügeneinzufügen sind, dass die Bestimmungen von Absatz 1 eingehalten werden.20wird.
(3. ) Für die Anwendung dieses Artikels gelten die Wartezeit und oder die Nicht-Lenkzeit, die in einem fahrenden Fahrzeug, auf einer Fähre oder in einem Zug verbracht werden, nicht als «„andere Aufgaben» Arbeiten“ im Sinne von Artikel 1 Buchstabe q dieses Übereinkommens und können q, sondern als «Unterbrechungen» betrachtet werden.21„Unterbrechung“.
(4. ) Nach diesem Artikel eingelegte Unterbrechungen dürfen nicht als tägliche Ruhezeit betrachtet werden.
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