Unterbrechungen. 1. Nach einer Lenkzeit von viereinhalb Stunden muss der Fahrer eine ununterbrochene Pause von mindestens 45 Minuten einlegen, sofern er keine Ruhezeit nimmt.19
Appears in 3 contracts
Samples: www.fedlex.admin.ch, www.fedlex.admin.ch, www.fedlex.admin.ch
Unterbrechungen. 1. Nach einer Lenkzeit von viereinhalb Stunden muss der Fahrer eine ununterbrochene ununterbro- chene Pause von mindestens 45 Minuten einlegen, sofern er keine Ruhezeit nimmt.19
Appears in 2 contracts
Samples: fedlex.data.admin.ch, www.fedlex.admin.ch
Unterbrechungen. 1. 1.20 Nach einer Lenkzeit von viereinhalb Stunden muss der Fahrer eine ununterbrochene ununter- brochene Pause von mindestens 45 Minuten einlegen, sofern er keine Ruhezeit nimmt.19nimmt.
Appears in 1 contract
Samples: www.fedlex.admin.ch