Unterbringung Musterklauseln

Unterbringung. Die funktechnisch relevanten Einrichtungen müssen in eigenen Räumen installiert werden, die feuerbeständige Wände und Decken und mindestens feuerhemmende Türen haben. In diesen Räumen können weitere sicherheitstechnische Einrichtung (z. B. BMA, Einbruchmelde- anlagen) untergebracht werden. Besteht durch weitere technische Anlagen in diesen Räumen Gefahr, dass durch Defekte das Umfeld oder die Einrichtungen der Feuerwehr- Gebäudefunkanlage thermisch beaufschlagt werden können, (z. B. durch Brand), so sind deren Steuerleitungen und Antennenkabel feuerbeständig zu verkleiden bzw. auszulegen. Wenn die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage aus mehreren Sende- und Empfangsanlagen besteht und diese räumlich getrennt untergebracht sind, kann von den oben aufgeführten baulichen Anforderungen abgesehen werden. Falls eine Brandmeldeanlage (BMA) im Objekt vorhanden ist, sind die o. g. Räume durch die BMA zu überwachen. Räume in denen sich funktechnische Anlagen befinden sollen nicht gesprinklert sein.
Unterbringung. Für die Unterbringung von Gasdruckregel- und Gasmessanlagen sind freistehende Gebäude vor- zuziehen. Gasdruckregel- und Gasmessanlagen müssen befestigte Zufahrtswege haben, die mindestens der Belastungsklasse Bk 1,8 nach RStO12 entsprechen. . Bei Mess- und Regelräumen über 50 m2 Grundfläche sollten 2 gegenüberliegende Türen vorhan- den sein. Die Zugänge zu Mess- und Regelräumen, Odorier- und Batterieräumen sind – entsprechend den auftretenden Gefährdungen - außen mit der erforderlichen Sicherheitskennzeichnung zu versehen. Folgende Kennzeichnungen nach DIN EN ISO 7010 sind mindestens erforderlich: P003, D-W021, M003, W026 (an Batterieräumen) Hinweis: Die Anbringung der Sicherheitskennzeichnung innen ist möglich, wenn beim Öff- nen der Türen die Sicherheitskennzeichnung deutlich erkennbar ist.
Unterbringung. 1.1. Unter dem Begriff Unterbringung ist die zur Verfügungstellung einer Box/eines Stallplatzes zu verstehen. Des Weiteren ist die Mitbenutzung der Weiden und der Paddocks inbegriffen. Sofern der Einsteller nicht gemäß 4.3 des Einstellungsvertrags explizit auf die Nutzung von Reitplatz und -halle verzichtet, sind auch deren Mitbenutzung eingeschlossen. Die Stallbetreiber sind berechtigt, innerhalb der Boxen/Stallplätze, die der gleichen Preisklasse entsprechen, die eingestellten Pferde aus betrieblichen Gründen umzustellen.
Unterbringung. Der Fahrgast wird den im Ticket ausgewiesenen oder ihm vom Kapitän bzw. Bordkommissar zugeteilten Platz einnehmen. Bei objektivem Bedarf kann die Gesellschaft dem Fahrgast einen anderen Platz zuteilen. Sollte der so zugeteilte Platz teurer sein, wird keine Tarifdifferenz verlangt, sollte der neue Platz hingegen billiger sein, wird dem Fahrgast, unbeschadet seines Rechts auf gesetzmäßige Vertragsauflösung, der Preisunterschied rückerstattet.
Unterbringung. In einem 1-Bett-Zimmer In einem 2-Bett-Zimmer In einem Familienzimmer Für die gesonderte Unterbringung im 1-Bett-Zimmer, 2-Bett-Zimmer oder Familienzimmer werden Zuschläge neben den allgemeinen Krankenhausleistungen erhoben. In den einzelnen Kliniken bestehen aufgrund der baulichen Gegebenheiten unterschiedliche Ausstattungsstandards in den Wahlleistungszimmern. Wir haben dem durch eine differenzierte Gestaltung der Wahlleistungszuschläge für die gesonderte Unterbringung Rechnung getragen. Eine Auswahlmöglichkeit zwischen den unterschiedlichen Ausstattungsstandards besteht nicht. Nachträgliche Änderungen der Zuschläge, verbunden mit möglichen Mehrkosten aufgrund laufender Verhandlungen des Krankenhauses mit den Privaten Krankenversicherungen, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für die gesonderte Unterbringung werden je nach Ausstattung nachstehende Zuschläge erhoben: - Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer von: 83,26 € bis: 128,26 € (Zuschlag je Berechnungstag) - Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer von: 34,91 € bis: 72,30 € (Zuschlag je Berechnungstag) - Unterbringung in einem Familienzimmer 93,00 € je Berechnungstag
Unterbringung. Die Unterbringung der Xxxxxxx/Schülerinnen erfolgt grundsätzlich in nach Geschlecht getrennten Zweibettzimmern und Dreibettzimmern. Die Zimmerzuteilung obliegt dem Betreiber. Die Unterbringung in Einzelzimmern ist bei Verfügbarkeit freier Einzelzimmer gegen Bezahlung eines Einzelzimmerzuschlages möglich. Wenn die Unterbringung in einem Einzelzimmer gewünscht ist, ist dies direkt im Ansuchen auf Aufnahme in den Schülercampus anzugeben. Die Information, ob ein Einzelzimmer gewährt werden kann, erfolgt kurzfristig vor Beginn des Schuljahres. Ein Rechtsanspruch auf ein Einzelzimmer besteht nicht. Auch wenn in einem Jahr ein Einzelzimmer gewährt werden kann, kann es passieren, dass dies im Folgejahr nicht mehr möglich ist. Die Zimmer verfügen über Bad/WC, Schreibtisch und Stauräume. Matratze, Polster und Decke werden vom Betreiber zur Verfügung gestellt. Leintuch, Polster- und Deckenbezug müssen vom Xxxxxxx/von der Schülerin selbst mitgebracht werden. Auch Handtücher sind vom Xxxxxxx/von der Schülerin selbst mitzubringen.
Unterbringung. Der Veranstalter sorgt für das Quartier an den jeweiligen Auftrittsorten, wobei die Kosten für Übernachtung und Frühstück der Veranstalter übernimmt. Alle Extras hingegen (Telefon, Minibar etc.) gehen zu Lasten des PRELUDIUMs.
Unterbringung. Während der Durchführung oder Teilnahme an mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen in Tagungsstätten wird die/der AN grundsätzlich unentgeltlich untergebracht. Nach Absprache mit der AG können bei rechtzeitiger Anzeige (6 Wochen vor Seminarbeginnoder bei späterer Beauftragung innerhalb von 3 Tagen nach der Beauftragung) anstelle der Zimmerbuchung pro Nacht Reisekosten für Heimreisen bis zu 40 € geltend gemacht werden. Bei mehrtägigen Inhouse-Veranstaltungen in Behörden und Einrichtungen des Landes erfolgt keine Unterbringung. Die AG erstattet die der/dem AN entstandenen Übernachtungskosten einschließlich Frühstück bis zu einer Höhe von 90 €. Die Hotelbuchung übernimmt die/der AN. Höhere Übernachtungskosten können nur in begründeten Ausnahmefällen übernommen werden (z.B. Messezeiten). Eine Kopie der Hotelrechnung ist der Abrechnungbeizufügen. Die Begründung für eine Überschreitung der Hotelkosten ist auf der Rechnung zu vermerken. Anstelle einer Übernachtung können auch die Kosten für eine tägliche Heimfahrt in Rechnung gestellt werden, max. jedoch bis zu einer Höhe von 90 € pro Tag. Gleiches gilt, wenn der Ort der Erbringung der Leistung bei Leistungen gemäß § 2 Punkt 2 (konzeptionelle Leistungen) und Punkt 3 (beratende und sonstige Leistungen) vom Wohn- oder Dienstort der/des AN abweicht und eine Unterbringung in einer Veranstaltungsstätte des Landes Nordrhein-Westfalen durch den AG nicht möglich ist. Nach vorheriger Rücksprache mit der AG ist eine Anreise bereits am Vortag möglich. Gleiches gilt für Übernachtungen, wenn zwei getrennte Veranstaltungen hintereinander liegen.
Unterbringung. 1. Tag: Hotel-Pension Ebnerwirt in Eben/Pongau
Unterbringung. 1. Tag: Stena Line: Xxxx xxx Xxxxxxx - Xxxxxxx