Unterbringung Musterklauseln

Unterbringung. Die funktechnisch relevanten Einrichtungen müssen in eigenen Räumen installiert werden, die feuerbeständige Wände und Decken und mindestens feuerhemmende Türen haben. In diesen Räumen können weitere sicherheitstechnische Einrichtung (z. B. BMA, Einbruchmelde- anlagen) untergebracht werden. Besteht durch weitere technische Anlagen in diesen Räumen Gefahr, dass durch Defekte das Umfeld oder die Einrichtungen der Feuerwehr- Gebäudefunkanlage thermisch beaufschlagt werden können, (z. B. durch Brand), so sind deren Steuerleitungen und Antennenkabel feuerbeständig zu verkleiden bzw. auszulegen. Wenn die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage aus mehreren Sende- und Empfangsanlagen besteht und diese räumlich getrennt untergebracht sind, kann von den oben aufgeführten baulichen Anforderungen abgesehen werden. Falls eine Brandmeldeanlage (BMA) im Objekt vorhanden ist, sind die o. g. Räume durch die BMA zu überwachen. Räume in denen sich funktechnische Anlagen befinden sollen nicht gesprinklert sein.
Unterbringung. 1.1. Unter dem Begriff Unterbringung ist die zur Verfügungstellung einer Box/eines Stallplatzes zu verstehen. Des Weiteren ist die Mitbenutzung der Weiden und der Paddocks inbegriffen. Sofern der Einsteller nicht gemäß 4.3 des Einstellungsvertrags explizit auf die Nutzung von Reitplatz und -halle verzichtet, sind auch deren Mitbenutzung eingeschlossen. Die Stallbetreiber sind berechtigt, innerhalb der Boxen/Stallplätze, die der gleichen Preisklasse entsprechen, die eingestellten Pferde aus betrieblichen Gründen umzustellen.
Unterbringung. Für die Unterbringung von Gasdruckregel- und Gasmessanlagen sind freistehende Gebäude vor- zuziehen. Gasdruckregel- und Gasmessanlagen müssen befestigte Zufahrtswege haben, die mindestens der Belastungsklasse Bk 1,8 nach RStO12 entsprechen. . Bei Mess- und Regelräumen über 50 m2 Grundfläche sollten 2 gegenüberliegende Türen vorhan- den sein. Die Zugänge zu Mess- und Regelräumen, Odorier- und Batterieräumen sind – entsprechend den auftretenden Gefährdungen - außen mit der erforderlichen Sicherheitskennzeichnung zu versehen. Folgende Kennzeichnungen nach DIN EN ISO 7010 sind mindestens erforderlich: P003, D-W021, M003, W026 (an Batterieräumen) Hinweis: Die Anbringung der Sicherheitskennzeichnung innen ist möglich, wenn beim Öff- nen der Türen die Sicherheitskennzeichnung deutlich erkennbar ist.
Unterbringung. Der Fahrgast wird den im Ticket ausgewiesenen oder ihm vom Kapitän bzw. Bordkommissar zugeteilten Platz einnehmen. Bei objektivem Bedarf kann die Gesellschaft dem Fahrgast einen anderen Platz zuteilen. Sollte der so zugeteilte Platz teurer sein, wird keine Tarifdifferenz verlangt, sollte der neue Platz hingegen billiger sein, wird dem Fahrgast, unbeschadet seines Rechts auf gesetzmäßige Vertragsauflösung, der Preisunterschied rückerstattet. 3.1 Die Unterbringungen (Kabinen und Sessel) müssen für ein sicheres Ausschiffen schon vor dem Eintreffen der Fähre im Bestimmungshafen geräumt werden. Modalitäten und Zeiten für das Verlassen der Unterbringungen sowie die Treffpunkte in den Gemeinschaftsbereichen werden von der Schiffsleitung angekündigt.
Unterbringung. In einem 1-Bett-Zimmer In einem 2-Bett-Zimmer In einem Familienzimmer Für die gesonderte Unterbringung im 1-Bett-Zimmer, 2-Bett-Zimmer oder Familienzimmer werden Zuschläge neben den allgemeinen Krankenhausleistungen erhoben. In den einzelnen Kliniken bestehen aufgrund der baulichen Gegebenheiten unterschiedliche Ausstattungsstandards in den Wahlleistungszimmern. Wir haben dem durch eine differenzierte Gestaltung der Wahlleistungszuschläge für die gesonderte Unterbringung Rechnung getragen. Eine Auswahlmöglichkeit zwischen den unterschiedlichen Ausstattungsstandards besteht nicht. Nachträgliche Änderungen der Zuschläge, verbunden mit möglichen Mehrkosten aufgrund laufender Verhandlungen des Krankenhauses mit den Privaten Krankenversicherungen, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für die gesonderte Unterbringung werden je nach Ausstattung nachstehende Zuschläge erhoben: - Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer von: 83,26 € bis: 128,26 € (Zuschlag je Berechnungstag) - Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer von: 34,91 € bis: 72,30 € (Zuschlag je Berechnungstag) - Unterbringung in einem Familienzimmer 93,00 € je Berechnungstag
Unterbringung. 4.1 Der Passagier nimmt davon Kenntnis, dass auf den Fähren verschiedene Arten der Unterbringung vorhanden sind, unter denen er bis zum Ticketkauf die Xxxx hat (verschiedene Kabinentypen, Sitzplätze und Deckpassage). Nachdem das Ticket ausgestellt wurde, muss der Passagier den dort angegebenen Platz einnehmen und/oder, falls keiner vorhanden ist, den Platz, der ihm das Bordpersonal zuweist. Die Kompanie hat im Fall offensichtlicher Notwendigkeit das Recht, dem Passagier einen anderen Platz zuzuweisen. Falls der zugewiesene Platz einer höheren Kategorie entspricht, wird keine Bezahlung des Preisunterschieds verlangt; falls hingegen der neue Platz in einer niedrigeren Kategorie liegt, wird dem Passagier der Preisunterschied vergütet, es sei denn, der Passagier löst den Vertrag nach den geltenden Regeln auf. 4.2 Die Unterbringungen (Kabinen und Sitzplätze) müssen geräumt werden, bevor das Schiff am Zielhafen ankommt, damit das Landungsmanöver in Sicherheit durchgeführt werden kann. Die Modalitäten und Zeiten für die Freigabe der Unterbringungen sowie die Angaben für die Sammelstellen in den Gemeinschaftsbereichen werden vom Schiffskapitän durchgegeben. 4.3 Auf den schnellen Schiffen werden die Passagiere gebeten, an ihren Plätzen sitzen zu bleiben.
Unterbringung. Der Käufer stellt das Pferd in ein. Eine Umstellung ist dem Verkäufer rechtzeitig anzuzeigen.
Unterbringung. Der Veranstalter sorgt für ein Quartier für ........ Personen in der Zeit von bis ............................. , insgesamt Nächtigungen. Anzahl der EZ :........ Anzahl der DZ ............ Die Kosten für Übernachtung und Frühstück übernimmt der Veranstalter. Alle Extras hinge- gen (Telefon, Minibar etc.) gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Unterbringung. Während der Durchführung oder Teilnahme an mehrtägigen Fortbildungsveranstaltungen in Tagungsstätten wird die/der AN grundsätzlich unentgeltlich untergebracht. Nach Absprache mit der AG können bei rechtzeitiger Anzeige (6 Wochen vor Seminarbeginnoder bei späterer Beauftragung innerhalb von 3 Tagen nach der Beauftragung) anstelle der Zimmerbuchung pro Nacht Reisekosten für Heimreisen bis zu 40 € geltend gemacht werden. Bei mehrtägigen Inhouse-Veranstaltungen in Behörden und Einrichtungen des Landes erfolgt keine Unterbringung. Die AG erstattet die der/dem AN entstandenen Übernachtungskosten einschließlich Frühstück bis zu einer Höhe von 90 €. Die Hotelbuchung übernimmt die/der AN. Höhere Übernachtungskosten können nur in begründeten Ausnahmefällen übernommen werden (z.B. Messezeiten). Eine Kopie der Hotelrechnung ist der Abrechnungbeizufügen. Die Begründung für eine Überschreitung der Hotelkosten ist auf der Rechnung zu vermerken. Anstelle einer Übernachtung können auch die Kosten für eine tägliche Heimfahrt in Rechnung gestellt werden, max. jedoch bis zu einer Höhe von 90 € pro Tag. Gleiches gilt, wenn der Ort der Erbringung der Leistung bei Leistungen gemäß § 2 Punkt 2 (konzeptionelle Leistungen) und Punkt 3 (beratende und sonstige Leistungen) vom Wohn- oder Dienstort der/des AN abweicht und eine Unterbringung in einer Veranstaltungsstätte des Landes Nordrhein-Westfalen durch den AG nicht möglich ist. Nach vorheriger Rücksprache mit der AG ist eine Anreise bereits am Vortag möglich. Gleiches gilt für Übernachtungen, wenn zwei getrennte Veranstaltungen hintereinander liegen.
Unterbringung. Die K-Ausrüstung ist möglichst bei denjenigen Einheiten des Übernehmers unterzubringen, die sie bei Katastrophen einsetzen und bedienen.