Pauschalreisevertrag Musterklauseln

Pauschalreisevertrag. 8.1. Der Reisende erhält bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages oder unverzüglich danach eine Ausfertigung des Vertragsdokuments oder eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email). Wird der Pauschalreisevertrag in gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen, hat der Reisende Anspruch auf eine Papierfassung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen im Sinne des § 3 Z 1 FAGG stimmt der Reisenden zu, die Ausfertigung oder Bestätigung des Pauschalreisevertrages alternativ auch auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. Email) zur Verfügung gestellt zu bekommen. 8.2. Dem Reisenden werden an der zuletzt von ihm bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse rechtzeitig vor Beginn der Pauschalreise, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Buchungsbelege, Gutscheine, Beförderungsausweise und Eintrittskarten, Informationen zu den geplanten voraussichtlichen Abreisezeiten und gegebenenfalls zu planmäßigen Zwischenstationen, Anschlussverbindungen und Ankunftszeiten zur Verfügung gestellt. Sollten die soeben genannten Dokumente/Unterlagen Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten im Sinne von 4.5. aufweisen, hat der Reisende den Reisevermittler oder Reiseveranstalter zu kontaktieren (vgl 4.5.).
Pauschalreisevertrag. 8.1. Der Reisende erhält bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages oder unverzüglich danach eine Ausfertigung des Vertragsdokuments oder eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email). Wird der Pauschalreisevertrag in gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen, hat der Reisende Anspruch auf eine Papierfassung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen im Sinne des § 3 Z 1 FAGG stimmt der Reisenden zu, die Ausfertigung oder Bestätigung des Pauschalreisevertrages alternativ auch auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. Email) zur Verfügung gestellt zu bekommen. 8.2. Dem Reisenden werden an der zuletzt von ihm bekanntgegebenen Zustell-
Pauschalreisevertrag. 8.1. Eine Buchung beim Reisevermittler kann schrift- lich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen sollten vom Reisevermittler umgehend schriftlich bestätigt werden. Reisevermittler haben Buchungsscheine bzw. eigene Aufzeichnungen zu verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden sowie Kundenvorgaben unter Hinweis auf die der Buchung zugrunde liegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt, Internet- beschreibung usw.) iSd § 6 PRG aufweisen. Der Ver- mittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend der Bestimmung des PRG (Pauschal- reisegesetz) auf die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen und sie vor Ver- tragsabschluss auszuhändigen oder dem Kunden ein- sehbar machen. 8.2. Der Reisende erhält bei Abschluss eines Pauschal- reisevertrages oder unverzüglich danach eine Ausfer- tigung des Vertragsdokuments oder eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email). Wird der Pauschalreisevertrag in gleich- zeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen, hat der Reisende Anspruch auf eine Papierfassung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträ- gen im Sinne des § 3 Z 1 FAGG stimmt der Reisende zu, die Ausfertigung oder Bestätigung des Pauschalrei- severtrages alternativ auch auf einem anderen dauer- haften Datenträger (z.B. Email) zur Verfügung gestellt zu bekommen. 8.3. Dem Reisevermittler werden rechtzeitig vor Be- ginn der Pauschalreise, sofern nichts anderes verein- bart wurde, die Buchungsbelege, Gutscheine, Beför- derungsausweise und Eintrittskarten, Informationen zu den geplanten voraussichtlichen Abreisezeiten und gegebenenfalls zu planmäßigen Zwischenstationen, Anschlussverbindungen und Ankunftszeiten zur Ver- fügung gestellt. Sollten die soeben genannten Doku- mente / Unterlagen Unrichtigkeiten / Abweichungen / Unvollständigkeiten im Sinne von 4.5. aufweisen, hat der Reisende den Reisevermittler oder Reiseveranstal- ter zu kontaktieren (vgl 4.5.). 8.4. Für die Buchung, die (fern-)mündlich, schriftlich, per E-Mail, SMS oder Telefax erfolgt, gilt: - Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalrei- severtrages verbindlich an. - Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestä- tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reisever- anstalter dem Reisevermittler eine...
Pauschalreisevertrag. 4.1. Der Reisevermittler oder der Reiseveranstalter hat dem Reisenden bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages oder unverzüglich danach eine Ausfertigung des Vertragsdokuments oder eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email) zur Verfügung zu stellen. Wird der Pauschalreisevertrag in gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen, hat der Reisende Anspruch auf eine Papierfassung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen im Sinne des § 3 Z 1 FAGG kann dem Reisenden, sofern dieser zustimmt, die Ausfertigung oder Bestätigung des Pauschalreisevertrages auch auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. Email) zur Verfügung gestellt werden. 4.2. Der Reisevermittler oder der Reiseveranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Beginn der Pauschalreise die notwendigen Buchungsbelege, Gutscheine, Beförderungsausweise und Eintrittskarten, Informationen zu den geplanten Abreisezeiten und gegebenenfalls zu den Fristen für das Check-in sowie zu planmäßigen Zwischenstationen, Anschlussverbindungen und Ankunftszeiten zur Verfügung zu stellen.
Pauschalreisevertrag. Es gelten die Bestimmungen Teil A Punkt 3 sinngemäß.
Pauschalreisevertrag. Unter einem Pauschalreisevertrag versteht man den Vertrag, der zwischen der Xxxxxx GmbH und dem Reisenden (iSd 1.3.1) über eine Pauschalreise abgeschlossen wird.
Pauschalreisevertrag. 8.1. Der Reisende erhält bei Abschluss eines Pauschalreisevertrages oder unverzüglich danach eine Ausfertigung des Vertragsdokuments oder eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email). Wird der Pauschalreisevertrag in gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien geschlossen, hat der Reisende Anspruch auf eine Papierfassung. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen im Sinne des § 3 Z 1 FAGG stimmt der Reisenden zu, die Ausfertigung oder Bestätigung des Pauschalreisevertrages alternativ auch auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. Email) zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die markierte Textstelle kann an die betrieblichen und organisatorischen Gegebenheiten des Unternehmens angepasst werden (z.B. Versand der Reiseunterlagen per Email). 8.2. Dem Reisenden werden an der zuletzt von ihm bekanntgegebenen Zustell- Sinne von 4.5. aufweisen, hat der Reisende den Reisevermittler oder Reiseveranstalter zu kontaktieren (Vgl 4.5.).
Pauschalreisevertrag. Als Pauschalreisevertrag gilt die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, wenn sie zu einem Gesamtpreis angeboten wird und länger als 24 Stunden dauert bzw. eine Übernachtung einschliesst: a. Beförderung, b. Unterbringung, c. andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen einer Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.
Pauschalreisevertrag. Unter einem Pauschalreisevertrag versteht man den Vertrag, der zwischen der Neubauer Reisen GmbH und dem Reisenden (iSd 1.3.1) über eine Pauschalreise abgeschlossen wird.
Pauschalreisevertrag. Unter einem Pauschalreisevertrag versteht man den Vertrag, der zwischen der Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG und dem Reisenden (iSd 1.3.1) über eine Pauschalreise abgeschlossen wird.