Unterhaltspflicht des Mieters. 9.1 Der Mieter ist verpflichtet, a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen; b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen; c) notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben. 9.2 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, selbst zu untersuchen oder durch einen Be- auftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bzw. des- sen Beauftragten die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Un- tersuchung trägt der Vermieter.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Mietvertrag
Unterhaltspflicht des Mieters. 9.1 1. Der Mieter ist verpflichtet,
a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;
c) notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.
9.2 2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, Xxxxxx selbst zu untersuchen oder durch einen Be- auftragten Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bzw. des- sen Beauftragten die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Un- tersuchung Untersuchung trägt der Vermieter.
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Samples: Mietvertrag
Unterhaltspflicht des Mieters. 9.1 6.1 Der Mieter ist verpflichtet,, auf seine Kosten:
a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;; die gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten,
b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten entsprechend der Bedienungs- und Wartung- anleitung des Herstellers durchzuführen;.
c) notwendige Inspektions- und 6.2 Notwendige Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich hat der Mieter durch den Vermieter ausführen vornehmen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn nicht der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet habenVermieter ausdrücklich einer anderweitigen Schadensbehebung zustimmt.
9.2 6.3 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, Xxxxxx selbst zu untersuchen oder durch einen Be- auftragten Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, im Rahmen der normalen Arbeitszeit dem Vermieter bzw. des- sen Beauftragten die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Un- tersuchung trägt der Vermieter.
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Samples: Mietvertrag
Unterhaltspflicht des Mieters. 9.1 1. Der Mieter ist verpflichtet,
a) 1. den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder jeglicher Weise zu schützen;.
b) 2. die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;.
c) 3. notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.
9.2 2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, Xxxxxx selbst zu untersuchen oder bzw. durch einen Be- auftragten Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bzw. des- sen Beauftragten die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Un- tersuchung Untersuchung trägt der Vermieter.
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Samples: Mietvertrag
Unterhaltspflicht des Mieters. 9.1 Der Mieter ist verpflichtet,
a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;
c) notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der VermieterVermieter , wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.
9.2 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, selbst zu untersuchen oder durch einen Be- auftragten Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bzw. des- sen dessen Beauftragten die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Un- tersuchung Untersuchung trägt der Vermieter.
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Samples: Mietvertrag
Unterhaltspflicht des Mieters. 9.1 Der Mieter ist verpflichtet,
a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;
c) notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.
9.2 . Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, nach vorheriger vor- heriger Abstimmung mit dem Mieter, selbst zu untersuchen oder durch einen Be- auftragten Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bzw. des- sen dessen Beauftragten die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Un- tersuchung Untersuchung trägt der Vermieter.
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Samples: Mietvertrag
Unterhaltspflicht des Mieters. 9.1 7.1 Der Mieter ist verpflichtet,, auf seine Kosten:
a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;; die gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten,
b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;entsprechend der Bedienungs- und Wartungsanleitung des Herstellers durch- zuführen.
c) notwendige Inspektions- und 7.2 Notwendige Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich hat der Mieter durch den Vermieter ausführen vor- nehmen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn nicht der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet habenVermieter ausdrücklich einer anderweitigen Schadensbehebung zustimmt.
9.2 7.3 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, Xxxxxx selbst zu untersuchen oder durch einen Be- auftragten Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, im Rahmen der normalen Arbeitszeit dem Vermieter bzw. des- sen Beauftragten die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Un- tersuchung Untersuchung trägt der Vermieter.
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Samples: Mietvertrag
Unterhaltspflicht des Mieters. 9.1 Der Mieter ist verpflichtet,
a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes Mietgegen- standes auf seine Kosten durchzuführen;
c) notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.
9.2 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, selbst zu untersuchen oder durch einen Be- auftragten Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bzw. des- sen dessen Beauftragten die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Un- tersuchung Untersuchung trägt der Vermieter.
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Samples: Mietvertrag
Unterhaltspflicht des Mieters. 9.1 8.1 Der Mieter ist verpflichtet,
a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;
c) notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der VermieterVermie- ter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.
9.2 8.2 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, nach vorheriger vor- heriger Abstimmung mit dem Mieter, selbst zu untersuchen oder durch einen Be- auftragten Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bzw. des- sen dessen Beauftragten die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Un- tersuchung Untersuchung trägt der Vermieter.
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Samples: Mietvertrag
Unterhaltspflicht des Mieters. 9.1 Der 8.1 der Mieter ist verpflichtet,
a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;
c) notwendige Inspektions- Inspektion- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet beobachtet haben.
9.2 8.2 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, selbst zu untersuchen oder durch einen Be- auftragten Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bzw. des- sen dessen Beauftragten die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Un- tersuchung Untersuchung trägt der Vermieter.
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Samples: Mietvertrag
Unterhaltspflicht des Mieters. 9.1 1. Der Mieter ist verpflichtet,
a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;
c) notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.
9.2 2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, Xxxxxx selbst zu untersuchen oder durch einen Be- auftragten Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bzw. des- sen Beauftragten die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Un- tersuchung Untersuchung trägt der Vermieter.
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Unterhaltspflicht des Mieters. 9.1 Der Mieter ist verpflichtet,
a) , den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
b) , die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;
c) durchzuführen und dem Vermieter notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen anzuzeigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen ihn auszuführen zu lassen. Die dadurch anfallenden Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen Hilfs- personen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet beobachtet haben.
9.2 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, und - nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, Mieter - selbst zu untersuchen oder durch einen Be- auftragten Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtetver- pflichtet, dem Vermieter bzw. des- sen dessen Beauftragten die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Un- tersuchung Untersuchung trägt der VermieterVermie- ter.
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Unterhaltspflicht des Mieters. 9.1 6.1 Der Mieter ist verpflichtet,
a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Art und Weise zu schützen;
b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführendurchzu-führen;
c) notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.
9.2 6.2 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, selbst zu untersuchen oder durch einen Be- auftragten Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bzw. des- sen dessen Beauftragten die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Un- tersuchung Untersuchung trägt der Vermieter.
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Samples: Mietvertrag
Unterhaltspflicht des Mieters. 9.1 1. Der Mieter ist verpflichtet,
a) den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
b) die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;
c) notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.
9.2 2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, Xxxxxx selbst zu untersuchen oder durch einen Be- auftragten Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtetverpflich- tet, dem Vermieter bzw. des- sen Beauftragten die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Un- tersuchung Untersuchung trägt der Vermieter.
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Samples: Mietvertrag
Unterhaltspflicht des Mieters. 9.1 8.1. Der Mieter ist verpflichtet,
a) a. den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
b) b. die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen;
c) c. notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.
9.2 8.2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und, nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, selbst zu untersuchen oder durch einen Be- auftragten Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bzw. des- sen dessen Beauftragten die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Un- tersuchung Untersuchung trägt der Vermieter.
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