Unterrichtsausfall Musterklauseln

Unterrichtsausfall. Bei Verhinderung des Lehrers erfolgt für jede ausgefallene Unterrichtsstunde eine anteilige Erstattung des Unterrichtsgeldes. Werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden vom Lehrer oder durch einen Vertretungslehrer nachgeholt, erfolgt keine Erstattung.
Unterrichtsausfall. Wir bitten um die möglichst frühzeitige Absage, am besten durch Stornierung im eigenen Online-Konto, telefonisch oder per E-Mail, falls es nicht möglich ist am Unterricht teilzunehmen, damit sich der Lehrer darauf einstellen kann. Bitte beachte, dass Du für im Voraus fest vereinbarte Termine bezahlst, und NICHT für eine garantierte Anzahl von Unterrichtsstunden. Erscheint ein Teilnehmer nicht zum Unterricht, wird die ausgefallene Stunde nicht nachgeholt und die Entgeltpflicht bleibt davon unberührt. Eine anteilige Rückvergütung ist ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind flexible Einzelstunden (z. B. 1er-Karte und 10er-Karte für Erwachsene); für diese gilt: wird die gebuchte Unterrichtseinheit mindestens 48 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt, wird der Unterricht zwar nach Möglichkeit nachgeholt, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Bei einer Erkrankung ab drei Wochen ruht die Entgeltpflicht, wenn wegen der Erkrankung des Teilnehmers kein Unterricht erteilt werden kann. Die Krankheit ist der Musikschule unverzüglich mitzuteilen und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Fällt der Unterricht durch Gründe aus, die die Musikschule zu vertreten hat, werden die Unterrichtseinheiten durch den Musiklehrer oder einem Vertreter nachgeholt. Wenn zwei angebotene Nachholtermine für die Unterrichtseinheit vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden können, wird das auf die Unterrichtseinheit entfallende Entgelt nicht erstattet. School Of Voice 030 80482205 Konto: Xxxx Xxxxxxxx Inh.:. Xxxx Xxxxxxxx xxxxxx@xxxxxxxxxxxxx.xxxxxx IBAN: XX00000000000000000000 Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxxxxx BIC: XXXXXXXX000
Unterrichtsausfall. Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von Falkenegg nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Straßen- und/oder Witterungsverhältnissen.
Unterrichtsausfall. 9.1. Wegen Verhinderung der Lehrkraft ausfallende Unterrichtsstunden sind zu vergüten und werden nachgeholt. Können wegen einer Verhinderung der Lehrkraft ausgefallene Unterrichtsstunden durch den Lehrer nicht nachgeholt werden, besteht ein Anspruch auf anteilige Rückvergütung. Dabei wird für eine Unterrichtsstunde ein Viertel der üblichen Monatsrate zugrunde gelegt. Die Rückvergütung erfolgt zum Ende des Schuljahres.
Unterrichtsausfall a) Soweit der Xxxxxxx den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung oder -erstattung bzw. eine Wiederholung des Unterrichts. In besonderen Fällen (z.B. bei längerer Krankheit) kann jedoch auf schriftlichen Antrag eine Erstattung genehmigt werden.
Unterrichtsausfall a) Absagen durch den Xxxxxxx:
Unterrichtsausfall. 10.1 Wegen Verhinderung des/der Trainer(s)In oder behördlicher Schließung ausfallende Unterrichtsstunden werden nach Xxxx des Ballettstudios nachgeholt oder erstattet.
Unterrichtsausfall. 6.1 Es besteht kein Anspruch auf Nachholen bzw. Gebührenrückerstattung für Unterrichtstermine, die von Seiten des Kunden nicht wahrgenommen werden.
Unterrichtsausfall. Die durch Krankheit oder aus sonstigen Gründen seitens des Kursleiters/ der Kursleiterin ausgefallenen Stunden werden nachgeholt. Bei Unterrichtsausfall benachrichtigt die Schule die TeilnehmerInnen rechtzeitig. Der Unterrichtsausfall seitens der TeilnehmerInnen kann weder nachgeholt noch rückvergütet werden.
Unterrichtsausfall. Nimmt der/die Xxxxxxx/in aus Gründen, die die Lehrkraft nicht zu verantworten hat, am Unterricht nicht teil, so kann die Lehrkraft gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Der/die Xxxxxxx/in verpflichtet sich nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Das Unterrichtshonorar bleibt hiervon unberührt. Bei längerer Erkrankung des/der Xxxxxxx/in oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von 4 Wochen. Kann die Lehrkraft aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird er nach- bzw. vorgegeben oder rückvergütet.