Unterrichtung des Mandanten per E-Mail. Soweit der Mandant den Rechtsanwälten eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechts- anwälte ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusenden. Im Übrigen gilt Ziff. 6 entspre- chend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen be- sitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies den Rechtsanwälten mit.
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Samples: Allgemeine Mandatsbedingungen
Unterrichtung des Mandanten per E-Mail. Soweit der Mandant den Rechtsanwälten eine E-Mail-Adresse mitteiltmit- teilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechts- anwälte Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusenden. Im Übrigen gilt Ziff. 6 entspre- chendentsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen be- sitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies den Rechtsanwälten mit.
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Unterrichtung des Mandanten per E-Mail. Soweit der Mandant den Rechtsanwälten eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit damit widerruflich ein, dass die Rechts- anwälte Rechtsanwälte ihm jederzeit ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusenden. Im Übrigen gilt Ziff. 6 entspre- chendZiffer V. dieser Bedingungen entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren Verschlüsselungs-verfahren die technischen Voraussetzungen be- sitzt besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies den Rechtsanwälten mit.
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Unterrichtung des Mandanten per E-Mail. Soweit der Mandant den Rechtsanwälten dem Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechts- anwälte der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendenübermittelt. Im Übrigen gilt Ziff. 6 entspre- chendIII Nr. 7 dieser Bedingungen entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen be- sitzt besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies den Rechtsanwälten dem Rechtsanwalt mit.
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Unterrichtung des Mandanten per E-Mail. Soweit der Mandant den Rechtsanwälten der Rechtsanwältin eine E-Mail-Adresse mitteiltmi eilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechts- anwälte Rechtsanwältin ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendenzusendet. Im Übrigen gilt Ziff. 6 entspre- chend5 dieser Bedingungen entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen be- sitzt Vorausset-zungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies den Rechtsanwälten der Rechtsanwältin mit.
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Unterrichtung des Mandanten per E-Mail. Soweit der Mandant den Rechtsanwälten dem Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die Rechts- anwälte der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendenzusendet. Im Übrigen gilt Ziff. 6 entspre- chendIII Nr. 7 dieser Bedingungen entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen be- sitzt besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies den Rechtsanwälten dem Rechtsanwalt mit.
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