Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge. Der Kunde hat die ebase unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisier- ten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags zu unterrichten. Der Kunde hat die ebase unverzüglich jede Änderung seiner Mobilfunknum- mer(n) mitzuteilen, um einem Missbrauch durch unberechtigte Dritte entge- genzuwirken. Die Änderung der Mobilfunknummer(n) muss grundsätzlich über das Online-Banking gegenüber der ebase beauftragt werden. Der Kunde kann den Auftrag zur Änderung der Mobilfunknummer(n) gegenüber der ebase im Online-Banking oder schriftlich mittels eines von der ebase zur Verfügung ge- stellten Formulars zu erteilen.
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