Common use of Unterschiedliche Beitragssatzstaffeln Clause in Contracts

Unterschiedliche Beitragssatzstaffeln. Gelten für das ausgeschiedene Fahrzeug und das Ersatzfahrzeug unterschiedliche Beitragssatzstaffeln, so wird der Versicherungs- vertrag aufgrund der sich zum Zeitpunkt der Übernahme des Vertrags für das ausgeschiedene Fahrzeug ergebenden Anzahl der schadenfreien Jahre in die für das Ersatzfahrzeug geltende Beitragssatzstaffel (Anhang 1 „Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt- System“) eingestuft. Schäden und Unterbrechungen die sich zum Zeitpunkt des Fahrzeugwechsels noch nicht auf die Einstufung des ausgeschiedenen Fahrzeugs ausgewirkt haben, werden in der für das Ersatzfahrzeug geltenden Beitragssatzstaffel berücksichtigt. Sofern Rabattschutz vereinbart wurde, gilt bei Schäden abweichend I.5.2.5. I.6.2.3 Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen. I.6.2.4 Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen Person nach I.6.1.3 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde. Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

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Unterschiedliche Beitragssatzstaffeln. Gelten für das ausgeschiedene Fahrzeug und das Ersatzfahrzeug unterschiedliche Beitragssatzstaffeln, so wird der Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag aufgrund der sich zum Zeitpunkt der Übernahme des Vertrags für das ausgeschiedene Fahrzeug ergebenden Anzahl der schadenfreien Jahre in die für das Ersatzfahrzeug geltende Beitragssatzstaffel (Anhang 1 „Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt- Schadenfreiheitsrabatt-System“) eingestuft. Schäden und Unterbrechungen die sich zum Zeitpunkt des Fahrzeugwechsels noch nicht auf die Einstufung des ausgeschiedenen Fahrzeugs ausgewirkt habenha- ben, werden in der für das Ersatzfahrzeug geltenden Beitragssatzstaffel berücksichtigt. Sofern Rabattschutz vereinbart wurde, gilt bei Schäden abweichend I.5.2.5. I.6.2.3 Gemeinsame Übernahme des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Wir übernehmen die Schadenverläufe in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung nur zusammen. I.6.2.4 Zusätzliche Regelung für die Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen Person nach I.6.1.3 Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde. Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, und unter folgenden Voraussetzungen:

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