Schadenbelasteter Verlauf. I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach I.4.1.2. I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres zurück.
Schadenbelasteter Verlauf. 1. Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn - Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden und - wir für diese Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach I.4.1.2.
Schadenbelasteter Verlauf. I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Hiervon ausge- nommen sind die Fälle nach I.4.1.2. I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalender- jahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum 1.Januar des dann folgenden Kalenderjahres zurück. I.4.2.3 Melden Sie uns in der Kfz-Haftpflicht-, Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung in zwei aufeinander folgenden Ka- lenderjahren zwei oder mehrere Schadenereignisse, können wir mit Ihnen unter Berücksichtigung des speziellen Scha- denverlaufs je Versicherungsart Zuschläge vereinbaren.
Schadenbelasteter Verlauf. I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Versicherungsvertrags liegt vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach I.4.1.2. I.4.2.2 Gilt der Versicherungsvertrag trotz einer Schadenmeldung zu- nächst als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalen- derjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Scha- den, stufen wir Ihren Versicherungsvertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres zurück.
Schadenbelasteter Verlauf. Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie uns wäh- rend eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Xxxx der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres zurück.
Schadenbelasteter Verlauf. Haben Sie einen Rabatt-Schutz vereinbart, führt ein Schaden im Sinne von I.4.2.1 und I.4.2.2 während der Dauer der Sonderverein- barung zu keiner Rückstufung. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt ab- weichend von I.3.4 im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen SF- Klasse, Klasse 0 oder Malus-Klasse M. Diese Regelung ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung wie auch in der Fahrzeugvollversicherung, auf je ein Schadenereignis im Kalender- jahr begrenzt. Bei mehr als einem rückstufungsrelevanten Schaden im Kalender- jahr wird die tatsächliche Schadenanzahl für die vorzunehmende Rückstufung nach I.3.4 um einen Kfz-Haftpflicht- und/oder Fahr- zeugvollversicherungsschaden (Vollkaskoschaden) reduziert.
Schadenbelasteter Verlauf. I.4.2.1 Vorliegen eines schadenbelasteten Verlaufs I.4.2.2 Rückstufung bei Entschädigungen oder Rückstellungen im Folgejahr
Schadenbelasteter Verlauf. I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrages liegt vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schaden- ereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach I.4.1.2. 30/47 I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres zurück. Die Rückstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr. K 6 7.2012 I.4.2.3 Sie dürfen die Auswirkung einer Rückstufung auf den Beitrag nicht durch Änderung der Zahlungsperiode und/oder der Beitragsfälligkeit beeinflussen. Gleichermaßen dürfen Sie bei einem Vertrag für einen Pkw die Auswirkungen einer Rück- stufung nicht durch einen Wechsel vom Tarif Classic in den Tarif Premium beeinflussen.
Schadenbelasteter Verlauf. I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertra- ges liegt vor, wenn Sie uns während eines Kalender- jahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstel- lungen bilden müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach I.4.1.2 und I.4.1.3. I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmel- dung zunächst als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres zurück.
Schadenbelasteter Verlauf. I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie uns wäh- rend eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen. Hiervon ausgenommen sind die Fälle nach I.4.1.2. I.4.2.2 Gilt der Vertrag trotz einer Schadenmeldung zunächst als schadenfrei, leisten wir jedoch in einem folgenden Kalenderjahr Entschädigungen oder bilden Rückstellungen für diesen Schaden, stufen wir Ihren Vertrag zum 1. Januar des dann folgenden Kalenderjahres zurück. Für Versicherungsverträge von Pkw, Leichtkrafträdern, Krafträdern, Cam- pingfahrzeugen, Taxen, Mietwagen, Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen, Krankenwagen, Leichenwagen, Kraftomnibusse, Abschleppwagen und Gabelstaplern, die nicht schadenfrei verlaufen sind, gilt in der Kraftfahr- zeug-Haftpflichtversicherung und in der Fahrzeugvollversicherung auch die Schadenklasse M, für Pkw in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche- rung zusätzlich die Schadenklasse S. Sie können eine Rückstufung vermeiden, wenn Sie uns die Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung erstatten. Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie in der Kraft- fahrzeug-Haftpflichtversicherung nach Abschluss der Schadenregulierung über die Höhe unserer Entschädigung, wenn diese nicht mehr als 1.000,– € beträgt. Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, bzw. innerhalb von sechs Monaten nach Zahlung der Entschädigungsleistung in der Fahrzeugvollversicherung, wird Ihr Kraftfahrzeug-Haftpflichtversi- cherungsvertrag bzw. Ihr Fahrzeugversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.