Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 zurückgestuft.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet ver- laufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 „Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System“ zurückgestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns. Xxxxxx dem Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt der Rückstufung neue Bedingungen zugrunde, so haben diese für die Umstufung Gültigkeit.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, die nach der Kfz-Umweltschadenversicherung (A.1.1.7) versichert sind, ohne auch private Rechte zu verletzen, die von der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gedeckt wä- ren, führt zu keiner Schlechterstellung im SF-System. Schäden, die nach den Leis- tungsbausteinen Fahrer-Schutz (A.4.1), Auslandschaden-Schutz (A.4.5) und Mietwagen-Schutz (A.4.6) versichert sind, führen ebenfalls nicht zu einer Rück- stufung im SF-System. Dies gilt nicht, sofern Sie für Schäden an Ihrem Fahrzeug neben dem Auslandschaden-Schutz auch Ihre Fahrzeugvollversicherung in An- spruch nehmen.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. G.4.1 Laufende Verträge: Wird Ihr Vertrag schadenbelastet, stufen wir ihn zum Tag der Deckungs- zusage nach der Tabelle nach G.6.2 zurück. Die neue Selbstbeteiligung gilt für den nächsten gemeldeten Rechts- schutzfall. G.4.2 Beendete Verträge: Für Rechtsschutzfälle, für die wir nach Vertragsbeendigung eine Deckungszusage erteilen, ist die zum Zeitpunkt der Abrechnung beste- hende Einstufung maßgeblich. Eine Rückstufung erfolgt nicht.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Rabattschutz ist nicht vereinbart Rabattschutz ist vereinbart Im Jahr der Wiederinkraftsetzung der Versicherung Im Folgejahr nach der Wiederinkraftsetzung der Versicherung
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, die nach der Kfz-Umweltschadenversicherung (A.1.1.7) versichert sind, ohne auch private Rechte zu verletzen, die von der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gedeckt wä- ren, führt zu keiner Schlechterstellung im SF-System. Schäden, die nach den Leis- tungsbausteinen Fahrer-Schutz (A.4.1) und Auslandschaden-Schutz (A.4.5) ver- sichert sind, führen ebenfalls nicht zu einer Rückstufung im SF-System. Dies gilt nicht, sofern Sie für Schäden an Ihrem Fahrzeug neben dem Auslandschaden- Schutz auch Ihre Fahrzeugvollversicherung in Anspruch nehmen.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist die Zusatzversicherung während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird die Vollkaskoversicherung nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. I.1.2.1 Es wird bei einem Schaden pro Versiche- rungsjahr ein Zuschlag von 20% auf die jeweilige Tarifprämie erhoben. I.1.2.2 Es wird bei zwei oder mehr Schäden pro Ver- sicherungsjahr ein Zuschlag von 50% auf die jeweilige Tarifprämie erhoben. I.1.2.3 Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist bei zwei oder mehr Schäden pro Versiche- rungsjahr im Folgejahr nicht mehr möglich.