Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 zurückgestuft.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 „Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System“ zurückgestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns. Xxxxxx dem Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt der Rückstufung neue Bedingungen zugrunde, so haben diese für die Umstufung Gültigkeit.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, die nach der Kfz-Umweltschadenversicherung (A.1.1.7) versichert sind, ohne auch private Rechte zu verletzen, die von der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gedeckt wä- ren, führt zu keiner Schlechterstellung im SF-System. Schäden, die nach den Leis- tungsbausteinen Fahrer-Schutz (A.4.1), Auslandschaden-Schutz (A.4.5) und Mietwagen-Schutz (A.4.6) versichert sind, führen ebenfalls nicht zu einer Rück- stufung im SF-System. Dies gilt nicht, sofern Sie für Schäden an Ihrem Fahrzeug neben dem Auslandschaden-Schutz auch Ihre Fahrzeugvollversicherung in An- spruch nehmen.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. G.4.1 Laufende Verträge: Wird Ihr Vertrag schadenbelastet, stufen wir ihn zum Tag der Deckungs- zusage nach der Tabelle nach G.6.2 zurück. Die neue Selbstbeteiligung gilt für den nächsten gemeldeten Rechts- schutzfall. G.4.2 Beendete Verträge: Für Rechtsschutzfälle, für die wir nach Vertragsbeendigung eine Deckungszusage erteilen, ist die zum Zeitpunkt der Abrechnung beste- hende Einstufung maßgeblich. Eine Rückstufung erfolgt nicht.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Rabattschutz ist nicht vereinbart Rabattschutz ist vereinbart Im Jahr der Wiederinkraftsetzung der Versicherung
a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungs- schutz nicht unterbrochen worden.
b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf wie er vor der Unterbrechung be- stand.
c) Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht. Wir übernehmen je- doch den Schadenverlauf wie er vor der Unterbrechung bestand, wenn uns der Vorversicherer die Vorversicherungszeit nach I.8. bestätigt. I.3.4.2 In dem der Wiederinkraftsetzung folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
a) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Wiederinkraftsetzung mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
b) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Wiederinkraftsetzung weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Maßgeb- lich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns. Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, die nach der Kfz-Umweltschadenversicherung (A.1.1.7) versichert sind, ohne auch private Rechte zu verletzen, die von der Kraftfahrt-Haftpflicht- versicherung gedeckt wären, führt zu keiner Schlechterstellung im SF- System. Schäden, die nach dem Leistungsbaustein Fahrer-Schutz (A.5.1) oder beim Auslandschadenschutz (A.5.5.1) versichert sind, führen ebenfalls nicht zu einer Rückstufung im SF-System. Dies gilt nicht, sofern Sie für Schäden an Ihrem Fahrzeug neben dem Auslandschadenschutz auch Ihre Fahrzeugvollversicherung in Anspruch nehmen.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist die Zusatzversicherung während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird die Vollkaskoversicherung nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Schadenergebnis bei uns
I.3.5.1 Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbe- lastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in An- hang 1 zurückgestuft. I.3.5.2 Bestand der Vertrag im Vorjahr bei einem anderen Versi- cherer und bestätigt uns dieser Vorversicherer gemäß I.8.1 die SF-Klasse des Vorjahres sowie die Anzahl der im Vor- jahr angefallenen, belastenden Schadenereignisse, so wird der Vertrag nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 zu- rückgestuft.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. I.1.2.1 Es wird bei einem Schaden pro Versiche- rungsjahr ein Zuschlag von 20% auf die jeweilige Tarifprämie erhoben. I.1.2.2 Es wird bei zwei oder mehr Schäden pro Ver- sicherungsjahr ein Zuschlag von 50% auf die jeweilige Tarifprämie erhoben. I.1.2.3 Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist bei zwei oder mehr Schäden pro Versiche- rungsjahr im Folgejahr nicht mehr möglich.