Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf Musterklauseln
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 zurückgestuft.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet ver- laufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 „Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System“ zurückgestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns. Xxxxxx dem Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt der Rückstufung neue Bedingungen zugrunde, so haben diese für die Umstufung Gültigkeit.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, die nach der Kfz-Umweltschadenversicherung (A.1.1.7) versichert sind, ohne auch private Rechte zu verletzen, die von der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gedeckt wä- ren, führt zu keiner Schlechterstellung im SF-System. Schäden, die nach den Leis- tungsbausteinen Fahrer-Schutz (A.4.1), Auslandschaden-Schutz (A.4.5) und Mietwagen-Schutz (A.4.6) versichert sind, führen ebenfalls nicht zu einer Rück- stufung im SF-System. Dies gilt nicht, sofern Sie für Schäden an Ihrem Fahrzeug neben dem Auslandschaden-Schutz auch Ihre Fahrzeugvollversicherung in An- spruch nehmen.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. G.4.1 Laufende Verträge: Wird Ihr Vertrag schadenbelastet, stufen wir ihn zum Tag der Deckungs- zusage nach der Tabelle nach G.6.2 zurück. Die neue Selbstbeteiligung gilt für den nächsten gemeldeten Rechts- schutzfall. G.4.2 Beendete Verträge: Für Rechtsschutzfälle, für die wir nach Vertragsbeendigung eine Deckungszusage erteilen, ist die zum Zeitpunkt der Abrechnung beste- hende Einstufung maßgeblich. Eine Rückstufung erfolgt nicht.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Rabattschutz ist nicht vereinbart Rabattschutz ist vereinbart Im Jahr der Wiederinkraftsetzung der Versicherung
a) Beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungs- schutz nicht unterbrochen worden.
b) Beträgt die Unterbrechung mehr als sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf wie er vor der Unterbrechung be- stand.
c) Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nicht. Wir übernehmen je- doch den Schadenverlauf wie er vor der Unterbrechung bestand, wenn uns der Vorversicherer die Vorversicherungszeit nach I.8. bestätigt. I.3.4.2 In dem der Wiederinkraftsetzung folgenden Kalenderjahr richtet sich die Einstufung des Vertrags nach dessen Schadenverlauf und danach, wie lange der Versicherungsschutz in dem Kalenderjahr der Übernahme bestand:
a) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Wiederinkraftsetzung mindestens sechs Monate, wird der Vertrag entsprechend seines Verlaufs so eingestuft, als hätte er ein volles Kalenderjahr bestanden.
b) Bestand der Versicherungsschutz im Kalenderjahr der Wiederinkraftsetzung weniger als sechs Monate, unterbleibt eine Besserstufung trotz schadenfreien Verlaufs.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist der Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Ein Schaden, der ausschließlich öffentlich-rechtliche Ansprüche auslöst, die nach der Kfz-Umweltschadenversicherung (A.1.1.7) versichert sind, ohne auch private Rechte zu verletzen, die von der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gedeckt wä- ren, führt zu keiner Schlechterstellung im SF-System. Schäden, die nach den Leis- tungsbausteinen Fahrer-Schutz (A.4.1) und Auslandschaden-Schutz (A.4.5) ver- sichert sind, führen ebenfalls nicht zu einer Rückstufung im SF-System. Dies gilt nicht, sofern Sie für Schäden an Ihrem Fahrzeug neben dem Auslandschaden- Schutz auch Ihre Fahrzeugvollversicherung in Anspruch nehmen.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres scha- denbelastet verlaufen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 1 zurückgestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns. I.3.6 Rabattschutz für Pkw (gilt nur, wenn dies beantragt und im Versicherungs- schein dokumentiert wurde) I.3.6.1 Wenn der Rabattschutz vertraglich verein- bart wurde, gilt die Rückstufung nach I.3.5 nicht für den ersten Schadensfall im jeweiligen Kalenderjahr. Der Schadensfall muss während der Gültigkeit des Rabattschutzes angefallen sein. Schadensfälle, die vor dem Beginn dieser Vereinbarung angefallen sind, führen zur vertraglich vereinbarten Rückstufung gemäß Anhang 1 der AKB. Bei mehreren Schadensfällen in einem Kalenderjahr erfolgt die Rückstufung nach I.3.5, als wenn ein Schaden weniger angefallen wäre. Wenn ein Schaden anfällt, bei dem der Fahrer jünger als 23 Jahre ist oder bei einem Wechsel des Versicherers (siehe auch Ziffer I.8), wird Ihr Vertrag so gestellt, als ob der Rabattschutz nicht vereinbart worden wäre. I.3.6.2 Kündigen wir den Vertrag zum Ablauf oder nach einem Schadensfall, so erstatten wir Ihnen den von Ihnen im Versicherungsjahr der Kündigung gezahlten Zuschlag für den Rabattschutz. I.3.6.3 Wenn der Rabattschutz während der Laufzeit des Vertrages in drei Schadenereignissen angewendet wurde, entfällt der Rabattschutz mit Beginn des (auf das dritte Schadenereignis) folgen- den Versicherungsjahres.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. I.1.2.1 Es wird bei einem Schaden pro Versiche- rungsjahr ein Zuschlag von 20% auf die jeweilige Tarifprämie erhoben. I.1.2.2 Es wird bei zwei oder mehr Schäden pro Ver- sicherungsjahr ein Zuschlag von 50% auf die jeweilige Tarifprämie erhoben. I.1.2.3 Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist bei zwei oder mehr Schäden pro Versiche- rungsjahr im Folgejahr nicht mehr möglich.
Rückstufung bei schadenbelastetem Verlauf. Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenbelastet verlau- fen, wird er nach der jeweiligen Tabelle in Anhang 2 zurückgestuft. Maßgeblich ist der Tag der Schadenmeldung bei uns. - Der zugrunde liegende Haftpflicht- bzw. Vollkaskovertrag muss mindestens in die Schadenfreiheitsklasse SF 4 eingestuft sein. - Der Rabattschutz kann nur zum 01.01. eines jeden Jahres, bei Sai- sonkennzeichen zum Saisonbeginn oder während des laufenden Jahres bei Fahrzeugwechsel eingeschlossen werden. Beantragen Sie eine Änderung des Selbstbehalts zur Vollkaskoversi- cherung, sind wir berechtigt, den Rabattschutz ab diesem Zeitpunkt auszuschließen, sofern die Voraussetzungen für die Vereinbarung nicht mehr erfüllt sind.