Unterverwahrung. Die Verwahrstelle kann die Verwahraufgabe auf andere Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen. Die Verwahrung der für Rechnung des OGAW gehaltenen Vermögensgegenstände kann durch die auf der Web-Seite der Liechtensteinischen Landesbank AG unter xxx.xxx.xx genannten Unterverwahrer erfolgen. Aus dieser Übertragung ergeben sich keine Interessenkonflikte.
Unterverwahrung. Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen: • Die Verwahrung der für Rechnung des Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände kann durch die in Abschnitt D dieses Verkaufsprospektes genannten Unterverwahrer erfolgen. Der Gesellschaft wurden von der Verwahrstelle keine sich hieraus ergebenden Interessenkonflikte be- kanntgegeben. Die oben genannten Informationen hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die Gesellschaft hat die Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der In- formation durch die Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzel- nen nicht überprüfen. Die Liste der in Abschnitt D genannten Unterverwahrer kann sich allerdings je- derzeit ändern. Im Regelfall werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwahrer für den Fonds genutzt.
Unterverwahrung. Die Verwahrstelle hat die Verwahrung der für Rechnung des Sondervermögens in den jeweiligen Ländern gehalte- nen Vermögensgegenstände auf die in der im Anschluss an den Besonderen Teil dieses Verkaufsprospektes fol- genden Liste genannten Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen. Folgende Interessenskonflikte könnten sich aus der Unter- verwahrung ergeben: Gemäß Abschnitt V, Absatz 5 des Verwahrstellenrund- schreibens der BaFin ist die Verwahrstelle dazu verpflich- tet, bei der Auswahl von Unterverwahrern sicherzustellen, dass der Unterverwahrer nicht zugleich Portfoliomanager für das betreffende Sondervermögen ist. Die folgenden Informationen hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die Gesellschaft hat die Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der Information durch die Verwahrstelle ange- wiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzelnen nicht überprüfen. Die Landesbank Baden-Württemberg als Verwahrstelle hat folgende Verwahraufgaben übertragen: • Verwahrung der Vermögensgegenstände in den in der beigefügten Liste aufgeführten Märkten auf die dort genannten Unterverwahrer. Bei keinem der in der Liste aufgeführten Unterverwahrer handelt es sich um ein mit der Verwahrstelle konzernmäßig verbundenes Unternehmen. Folgende Interessenskonflikte könnten sich aus der Unter- verwahrung ergeben: • Interessenskonflikte aus der Unterverwahrung könnten unter anderem dann entstehen, falls die Verwahr- stelle einen inländischen oder ausländischen Unterverwah- rer mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen beauftragt und dieser Unterverwahrer zugleich das Portfoli- omanagement oder das Risikomanagement des Sonder- vermögens ausübt. Die in einem solchen Fall denkbaren Interessenkonflikte entstehen dann in der Regel auf der Ebene des Unterver- wahrers. Die Verwahrstelle geht nach eigenen Angaben mit den Interessenkonflikten wie folgt um: • Zunächst ist der grundsätzliche Umgang mit Inte- ressenskonflikten auf Seiten der Verwahrstelle durch ent- sprechende Organisations- und Verfahrensanweisungen geregelt. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch eine bis auf Ebene der Geschäftsführung unabhängige Stelle überwacht. In Bezug auf die vorgenannten Interessenkonflikte aus der Unterverwahrung erfolgt ein regelmäßiger Ab-gleich, ob Überschneidungen zwischen den von der Verwahrstelle genutzten Unterverwahrern und den mit den für das Portfo- liomanagement zuständigen Gesellschaften vorliegen. Etwaige Kon...
Unterverwahrung. Angaben zu einer etwaigen Unterverwahrung und möglicherweise daraus folgenden Interessenkonflikten sind unter Abschnitt IV. dargestellt.
Unterverwahrung. Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen: Verwahrung der Vermögensgegenstände auf eingeschaltete Unter- verwahrer gem. der unten stehenden Auflistung für die betroffenen Märkte. Die Zentralverwahrer sind in der Liste nicht aufgeführt, ihre Einschaltung ist in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben. Insofern handelt es sich um Marktinfrastruktur und nicht um von der Verwahrstelle aktiv beauftragte Unterverwahrer. Die Verwahrung der für Rechnung des Fonds gehaltenen Vermö- gensgegenstände erfolgt durch: LAND/MARKT UNTERVERWAHRER Ägypten HSBC Egypt S.A.E. Argentinien Xxx Xxxxxx xx Xxxxxxxx, X.X. xx xxx Xxxxxxxx xx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Citigroup Pty Limited LAND/MARKT UNTERVERWAHRER Australien HSBC Limited Bahrain HSBC Bank Middle East Limited Bangladesch HSBC Limited Belgien The Bank of New York Mellon SA/NV Bermuda HSBC Bank Bermuda Limited Botswana Stanbic Bank Botswana Limited Brasilien Citibank N.A., Brazil Brasilien Itaú Unibanco S.A. Bulgarien Citibank Europe plc, Bulgaria Branch Chile Banco de Chile Chile Itaú Corpbanca S.A. China HSBC Bank (China) Company Limited Costa Rica Banco Nacional de Costa Rica Dänemark Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ) Estland SEB Pank AS Euromarkt Clearstream Banking S.A. Euromarkt Euroclear Bank SA/NV Finnland Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ) Frankreich BNP Paribas Securities Services S.C.A. Frankreich The Bank of New York Mellon SA/NV Ghana Stanbic Bank Ghana Limited Griechenland BNP Paribas Securities Services Hong Kong Deutsche Bank AG Hong Kong HSBC Limited Hong Kong Citibank N.A. Hong Kong Indien Deutsche Bank AG Indien HSBC Limited Indonesien Deutsche Bank AG Irland The Bank of New York Mellon Island Landsbankinn hf. Israel Bank Hapoalim B.M. Italien The Bank of New York Mellon SA/NV Japan Mizuho Bank, Ltd. Japan MUFG Bank Ltd. Jordanien Standard Chartered Bank, Jordan Branch Kaiman-Inseln The Bank of New York Mellon Kanada CIBC Mellon Trust Company (CIBC Mellon) Kanalinseln The Bank of New York Mellon Kasachstan Citibank Kasachstan Joint-Stock Company Katar Qatar National Bank Katar HSBC Limited Kenia Stanbic Bank Kenya Limited Kolumbien Cititrust Colombia S.A. Sociedad Fiduciaria Kroatien Privredna banka Zagreb d.d.
Unterverwahrung. Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes Unternehmen (Unterverwah- rer) übertragen: • Die Verwahrung der für Rechnung des Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände kann durch die in Abschnitt D dieses Verkaufsprospektes genannten Unterverwahrer erfolgen. Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus dieser Übertragung ergeben: • Der in Abschnitt D dieses Verkaufsprospektes genannte Unterverwahrer, die UBS AG, ist ein mit der Verwahrstelle verbundenes Unternehmen. • Die Verwahrstelle hat verbindliche Organisationsgrundsätze und Verfahren sowie ein Kontroll- rahmenwerk eingerichtet. Dies dient nicht zuletzt auch der Vermeidung bzw. Mitigierung von möglichen Interessenkonflikten bei der Unterverwahrung. Insbesondere stellt die Verwahrstelle eine funktionale und hierarchische Trennung von den mit ihr verbundenen Unternehmen sicher. Die oben genannten Informationen hat die Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die Gesellschaft hat die Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der In- formation durch die Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Ein- zelnen nicht überprüfen. Die Liste der in Abschnitt D genannten Unterverwahrer kann sich allerdings jederzeit ändern. Im Regelfall werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwahrer für den Fonds ge- nutzt.
Unterverwahrung. Die Verwahrstelle kann die Verwahraufgabe auf andere Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen. Die Verwahrung der für den OGAW gehaltenen Vermögensgegenstände kann durch die auf der Webseite der Volksbank AG unter xxx.xxxxxxxxx.xx genannten Unterverwahrer erfolgen, mit denen die Bank hauptsächlich zusammenarbeitet. Aus einer Übertragung ergeben sich keine Interessenkonflikte.
Unterverwahrung. Die Verwahrstelle kann die Verwahraufgabe auf andere Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen. Eine Liste der für die Verwahrung der im Namen und für Rechnung des OGAW gehaltenen Vermögensgegenstände eingesetzten Unterverwahrer kann bei der Verwahrstelle beantragt werden. Aus einer Übertragung ergeben sich keine Interessenkonflikte.
Unterverwahrung. Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen: Die Verwahrung aller für Rechnung des Fonds gehaltenen Ver- mögensgegenstände erfolgt weitestgehend für Aktien- / und Rententitel durch: – Clearstream Banking S.A., Luxembourg – Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main – Citibank N.A., London sowie für in- / und ausländische Fondsanteile weitestgehend durch: – Clearstream Banking S.A., Luxembourg – Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main – X. Xxxxxxx seel. Sohn & Co. KGaA, Frankfurt am Main – ifsam - International Fund Services & Asset Management S.A., Luxembourg – Fondsdepot Bank GmbH, Hof – Augsburger Aktienbank AG, Augsburg Des Weiteren wird folgende Speziallagerstelle genutzt: – Standard Chartered Bank (Group) Aus dieser Übertragung ergeben sich nach Angabe der Ver- wahrstelle derzeit keine Interessenkonflikte.
Unterverwahrung. Die Verwahrstelle ist berechtigt, die Verwahrung von Vermögensgegenständen unter den Voraussetzungen des § 82 KAGB auf einen Unterverwahrer zu übertragen. Die Verwahrstelle hat die Verwahrung der Vermögensgegenstände in den nachfolgenden Ländern auf die ange- gebenen Unterverwahrer übertragen: Australien Clearstream Banking S.A., Luxemburg Belgien Clearstream Banking S.A., Luxemburg Dänemark Clearstream Banking S.A., Luxemburg Deutschland V-Bank, München Deutschland dwpbank, Frankfurt Deutschland Clearstream Banking AG, Frankfurt Finnland Clearstream Banking S.A., Luxemburg Frankreich Clearstream Banking S.A., Luxemburg Frankreich Societe Generale S.A., Paris Griechenland Clearstream Banking S.A., Luxemburg Großbritannien Clearstream Banking S.A., Luxemburg Hong Kong Clearstream Banking S.A., Luxemburg Irland Clearstream Banking S.A., Luxemburg Italien Clearstream Banking S.A., Luxemburg Japan Clearstream Banking S.A., Luxemburg Kanada Clearstream Banking S.A., Luxemburg Luxemburg Clearstream Banking S.A., Luxemburg Mexiko Clearstream Banking S.A., Luxemburg Neuseeland Clearstream Banking S.A., Luxemburg Niederlande Clearstream Banking S.A., Luxemburg Norwegen Clearstream Banking S.A., Luxemburg Österreich Clearstream Banking S.A., Luxemburg Polen Clearstream Banking S.A., Luxemburg Portugal Clearstream Banking S.A., Luxemburg Rumänien Clearstream Banking S.A., Luxemburg Russland Raiffeisenbank International AG, Wien Schweden Clearstream Banking S.A., Luxemburg Schweiz Clearstream Banking S.A., Luxemburg Singapur Clearstream Banking S.A., Luxemburg Slowakei Raiffeisenbank International AG, Wien Slowenien Raiffeisenbank International AG, Wien Spanien Clearstream Banking S.A., Luxemburg Südafrika Clearstream Banking S.A., Luxemburg Tschechische Republik Clearstream Banking S.A., Luxemburg Türkei Clearstream Banking S.A., Luxemburg USA Clearstream Banking S.A., Luxemburg Nach Angabe der Verwahrstelle sind mit der Unterverwahrung durch die vorgenannten Unternehmen keine In- teressenkonflikte verbunden. Die in diesem Abschnitt aufgeführten Informationen hat die HANSAINVEST von der Verwahrstelle mitgeteilt be- kommen. Die HANSAINVEST hat die Information lediglich auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf die Zuliefe- rung der Information durch die Verwahrstelle angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Ein- zelnen nicht überprüfen.