Common use of Untervollmachten Clause in Contracts

Untervollmachten. Zur Erteilung von Untervollmachten ist der Bevollmächtigte nicht berechtigt. Der Bevollmächtigte kann in vollem Umfang das OnlineArchiv nutzen und dort hinterlegte Dokumente einsehen. Dies betrifft auch solche Dokumente, bei denen Angaben für mehrere aktive Bankverbindungen bei der Bank aufgeführt sind, wie z.B. Erträgnisaufstellungen und Jahresbescheinigungen. Die Vollmacht kann vom Konto-/Depotinhaber jederzeit widerrufen werden. Widerruft der Konto-/Depotinhaber die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unverzüglich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Kundenbetreuungsteam oder im eingeloggten Konto- und Depotzugang auf der Home- page zu unterrichten. Der Widerruf der Alleinverfügungsbe- rechtigung auf einen Gemeinschaftskonto/-depot durch einen Konto-/Depotinhaber führt ebenfalls zum Erlöschen der Voll- macht. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des Konto-/ Depotinhabers, sie bleibt für die Erben des verstorbenen Konto-/Depotinhabers in Kraft. Sofern ein Erbe die Vollmacht widerruft, wird die Vollmacht gelöscht. Die Erben können danach nur noch gemeinsam schriftlich verfügen. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. Der Bevollmächtigte ist damit einverstanden, dass seine Tele- fongespräche mit der Bank aufgezeichnet und gespeichert werden. Die Daten des Bevollmächtigten werden im Rahmen der Eröff- nung, Führung und Pflege der Kundenbeziehung auch auto- matisiert erhoben, verarbeitet und genutzt. Um den Bevollmächtigten bedarfsgerecht informieren zu kön- nen, verarbeitet und nutzt die Bank die vom Bevollmächtigten erhobenen personenbezogenen Daten auch für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung. Der Bevollmächtigte kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung widersprechen. über jeweilige Guthaben (auf allen im Kontoverbund befindlichen Konten, außer CFD-Konto) verfügen, Finanzinstrumente an- und verkaufen, Devisen an- und verkaufen, Edelmetalle an- und verkaufen sowie deren Verwahrung beauftragen, Rechte aus diesen Geschäften ausüben, eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen, von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen, Konto-/Depotauszüge, Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrech- nungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen. zur Eröffnung weiterer Konten/Depots, zur Eröffnung von Margin-Konten, CFD-Konten und Fremdwäh- rungskonten, zum Abschluss oder zur Änderung von Kreditverträgen, zur Änderung des Überweisungslimits zur Änderung von Referenzkonten zur Bestellung oder Rücknahme von Sicherheiten, zur Beauftragung der Auslieferung von physischen Edelmetallen, zur Vornahme von Konto-, Depot- und Kreditkündigungen. Der Bevollmächtigte kann darüber hinaus insbesondere Entschei- dungen bezüglich der Auswahl von Handelsplätzen treffen und ggf. abweichend vom Konto-/Depotinhaber die ausdrückliche Zustim- mung zum außerbörslichen Handel erteilen oder ablehnen. Sofern der Bevollmächtigte zum Handel in Finanztermingeschäften und/oder an der EUREX zugelassen ist, kann der Bevollmächtigte zusätzlich alle Finanztermingeschäfte tätigen, insbesondere Geschäfte an Terminbörsen, Optionsgeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte und die Rechte aus diesen Geschäften ausüben. Sofern für den Konto-/Depotinhaber ein Margin-Konto besteht oder eröffnet wird, kann der Bevollmächtigte bis zu seiner jeweiligen EUREX-Risikoklasse handeln, maximal jedoch bis zur EUREX-Risiko- klasse des/der Konto-/Depotinhaber. Damit der Bevollmächtigte die Berechtigung zum Handel an Termin- börsen besitzt, muss er entweder bereits selbst eine EUREX-Risiko- klasse aufweisen oder die Zulassung zum Handel an Terminbörsen mit dem Formular »Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen – Zulassung zum Handel an Terminbörsen (FutureBroking)« beantragen. Der Bevollmächtigte kann seine Angaben zu Kenntnissen und Erfah- rungen jederzeit ohne Zustimmung des/der Konto-/Depotinhaber ändern. Sofern der/die Konto-/Depotinhaber die Vereinbarung über die Zulassung zur Durchführung von Overnight-Leerverkäufen und der Bevollmächtigte die Zulassung zum Handel in Finanzterminge- schäften besitzt, ist der Bevollmächtigte ebenso berechtigt, solche Geschäfte durchzuführen. Auf CFD-Konten des Vollmachtgebers kann der Bevollmächtigte nicht zugreifen und sie auch nicht einsehen. über jeweilige Guthaben (z.B. durch Überweisungsaufträge) ver- fügen, eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen, von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen, Kontoauszüge, Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrech- nungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen. zur Eröffnung weiterer Konten/Depots, zum Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen, zur Beantragung von girocard oder VISA Cards, zur Änderung des Überweisungslimits, zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten, zur Vornahme von Konto- und Kreditkündigungen.

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Untervollmachten. Zur Erteilung von Untervollmachten ist der Bevollmächtigte nicht berechtigt. Der Bevollmächtigte kann in vollem Umfang das OnlineArchiv nutzen und dort hinterlegte Dokumente einsehen. Dies betrifft auch solche Dokumente, bei denen Angaben für mehrere aktive Bankverbindungen bei der Bank aufgeführt sind, wie z.B. Erträgnisaufstellungen und Jahresbescheinigungen. Die Vollmacht kann vom Konto-/Depotinhaber jederzeit widerrufen werden. Widerruft der Konto-/Depotinhaber die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unverzüglich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Kundenbetreuungsteam oder im eingeloggten Konto- und Depotzugang auf der Home- page zu unterrichten. Der Widerruf der Alleinverfügungsbe- rechtigung auf einen Gemeinschaftskonto/-depot durch einen Konto-/Depotinhaber führt ebenfalls zum Erlöschen der Voll- macht. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des Konto-/ Depotinhabers, sie bleibt für die Erben des verstorbenen Konto-/Depotinhabers in Kraft. Sofern ein Erbe die Vollmacht widerruft, wird die Vollmacht gelöscht. Die Erben können danach nur noch gemeinsam schriftlich verfügen. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. Der Bevollmächtigte ist damit einverstanden, dass seine Tele- fongespräche mit der Bank aufgezeichnet und gespeichert werden. Die Daten des Bevollmächtigten werden im Rahmen der Eröff- nung, Führung und Pflege der Kundenbeziehung auch auto- matisiert erhoben, verarbeitet und genutzt. Um den Bevollmächtigten bedarfsgerecht informieren zu kön- nen, verarbeitet und nutzt die Bank die vom Bevollmächtigten erhobenen personenbezogenen Daten auch für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung. Der Bevollmächtigte kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung widersprechen. über jeweilige Guthaben (auf allen im Kontoverbund befindlichen Konten, außer CFD-Konto) verfügen, Finanzinstrumente an- und verkaufen, Devisen an- und verkaufen, Edelmetalle an- und verkaufen sowie deren Verwahrung beauftragen, Rechte aus diesen Geschäften ausüben, eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen, von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen, Konto-/Depotauszüge, Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrech- nungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen. zur Eröffnung weiterer Konten/Depots, zur Eröffnung von Margin-Konten, CFD-Konten und Fremdwäh- rungskonten, zum Abschluss oder zur Änderung von Kreditverträgen, zur Änderung des Überweisungslimits zur Änderung von Referenzkonten zur Bestellung oder Rücknahme von Sicherheiten, zur Beauftragung der Auslieferung von physischen Edelmetallen, zur Vornahme von Konto-, Depot- und Kreditkündigungen. Der Bevollmächtigte kann darüber hinaus insbesondere Entschei- dungen bezüglich der Auswahl von Handelsplätzen treffen und ggf. abweichend vom Konto-/Depotinhaber die ausdrückliche Zustim- mung zum außerbörslichen Handel erteilen oder ablehnen. Sofern der Bevollmächtigte zum Handel in Finanztermingeschäften und/oder an der EUREX zugelassen ist, kann der Bevollmächtigte zusätzlich alle Finanztermingeschäfte tätigen, insbesondere Geschäfte an Terminbörsen, Optionsgeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte und die Rechte aus diesen Geschäften ausüben. Sofern für den Konto-/Depotinhaber ein Margin-Konto besteht oder eröffnet wird, kann der Bevollmächtigte bis zu seiner jeweiligen EUREX-Risikoklasse handeln, maximal jedoch bis zur EUREX-Risiko- klasse des/der Konto-/Depotinhaber. Damit der Bevollmächtigte die Berechtigung zum Handel an Termin- börsen besitzt, muss er entweder bereits selbst eine EUREX-Risiko- klasse aufweisen oder die Zulassung zum Handel an Terminbörsen mit dem Formular »Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen – Zulassung zum Handel an Terminbörsen (FutureBroking)« beantragen. Der Bevollmächtigte kann seine Angaben zu Kenntnissen und Erfah- rungen jederzeit ohne Zustimmung des/der Konto-/Depotinhaber ändern. Sofern der/die Konto-/Depotinhaber die Vereinbarung über die Zulassung zur Durchführung von Overnight-Leerverkäufen und der Bevollmächtigte die Zulassung zum Handel in Finanzterminge- schäften besitzt, ist der Bevollmächtigte ebenso berechtigt, solche Geschäfte durchzuführen. Auf CFD-Konten des Vollmachtgebers kann der Bevollmächtigte nicht zugreifen und sie auch nicht einsehen. über jeweilige Guthaben (z.B. durch Überweisungsaufträge) ver- fügen, eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen, von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen, Kontoauszüge, Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrech- nungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen. zur Eröffnung weiterer Konten/Depots, zum Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen, zur Beantragung von girocard oder VISA Visa Cards, zur Änderung des Überweisungslimits, zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten, zur Vornahme von Konto- und Kreditkündigungen.

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