Urheber-/Nutzungsrechte. 9.1 Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die Dienstleistungen und Warenlieferungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. 9.2 Für Online-Produkte/SaaS-Lösungen sowie Informations-/Datenbankprodukte werden die nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nur zeitlich befristet für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags übertragen. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt. 9.2.1. Software (Berechnungsprogramme) • Der Kunde hat das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person genutzt werden (named user). Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden Anzahl von Personen zu nutzen (named user). Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot. • Der Kunde ist berechtigt, die Software für eigene Zwecke zu nutzen; die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag Dritter und die Weitergabe hieraus resultierender Recherche- bzw. Berechnungsergebnissen an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Ergebnisse werden dem Dritten zur ausschließlichen persönlichen Verwendung übergeben. • Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der CD-ROM, DVD oder dem Download eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Urheber-/Nutzungsrechte. 9.1 Mit Vertragsschluss wird Alle Rechte an den Online-Inhalten, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte, stehen im Ver- hältnis zum Kunden ausschließlich dem Verlag zu. Der Verlag räumt dem Kunden das ein einfaches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die Dienstleistungen und Warenlieferungen im Rahmen zur vertragsgemäßen Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.
9.2 Für Online-Produkte/SaaS-Lösungen sowie Informations-/Datenbankprodukte werden die nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nur zeitlich befristet Inhalte für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags übertragen. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt.
9.2.1. Software (Berechnungsprogramme) • Der Kunde hat das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person genutzt werden (named user). Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden vereinbarte Anzahl von Personen zu nutzen (named user)Nutzern nach folgender Maßgabe ein: Online-Inhalte dürfen vom Kunden nur für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot. • Der Kunde ist berechtigt, Online-Inhalte, soweit zum bestimmungsgemäßen Gebrauch not- wendig, für die Software für eigene Zwecke Nutzung auf der Festplatte seines Rechners zu nutzen; die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag Dritter installieren, auf dem Bildschirm sichtbar zu machen, zu speichern und die Weitergabe hieraus resultierender Recherche- bzwauszudrucken. Berechnungsergebnissen an Dritte Die sonstige Vervielfältigung ist nicht dem Kunden gestattet, es sei dennsoweit diese jeweils zur ordnungsgemä- ßen Recherche, Abruf oder zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Online-Inhalts notwendig ist. Nicht lizenziert wird das gesetzliche Recht zur Anfertigung eines Vervielfältigungsstücks gemäß § 53 UrhG. Eine darüber hinausgehende Nutzung von Online-Inhalten ist unzulässig, insbesondere das Kopieren von Online-Inhalten auf weitere Datenträger, das Abspeichern zur Verwendung in einem lokalen Retrievalsystem und Intranet, die Ergebnisse werden Verwendung zur Herstellung von mehr als nur einzelnen Vervielfältigungsstücken sowie zur Herstellung systematischer Sammlungen und Zusammenstellung neuer Datenbanken sowie die Übersetzung, Bearbeitung und sonstige Umgestaltung. Soweit das dem Dritten zur ausschließlichen persönlichen Verwendung übergebenKunden eingeräumte Nutzungsrecht nur Lesefunktionen für Online-Inhalte umfasst, ist das Drucken und speichern untersagt. • Der Kunde Gesetzliche Befugnisse des Kunden bleiben unberührt. Dem Kunden ist berechtigtes untersagt, die Software Logos und andere Herkunftsnachweise sowie Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte in den Online-Inhalten zu entfernen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, bezieht sich ein Nutzungsrecht des Kunden an Online-Inhalten auf eine Einzelplatzlizenz. Diese berechtigt den Kunden, von einem Rechner mit lokalem Laufwerk Zugriff auf die Festplatte Online-Inhalte zu installieren und zu nutzen sowie nehmen. Mehrplatzlizenzen berechtigen den Kunden, entsprechend der vertraglichen Vereinbarung, von der CDeinem oder meh- reren Rechnern mit lokalen Laufwerken mit mehreren Personen gleichzeitig auf die Online-ROM, DVD oder dem Download eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgehtInhalte zuzugreifen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheber-/Nutzungsrechte. 9.1 Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das Recht eingeräumt, a) Der Auftraggeber darf die Dienstleistungen und Warenlieferungen im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen, z.B. zu liefernde Unterlagen, Planungsergebnisse und/oder das ausgeführte Werk umfassend nutzen, auch durch Änderung. Zu diesem Zweck räumt der gesetzlichen Bestimmungen Auftragnehmer dem Auftrag- geber Nutzungsrechte ein. Diese Nutzungsrechtseinräumung erfolgt zu nutzendem Zweck, dem Auftraggeber eine umfassende Nutzung – auch von Teilen - ohne Mitwirkung des Auftrag- nehmers zu ermöglichen. Insbesondere sollen folgende Nutzungen auch ohne Mitwirkung des Auftragnehmers umfasst sein:
(1) Nutzung für die im Vertrag genannte Maßnahme einschließlich identischer oder ge- änderter Ausführung des Werkes, spätere Änderung des ausgeführten Werkes und erneute (auch geänderte) Ausführung; und/oder
(2) Nutzung für andere als die im Vertrag genannten Maßnahmen im direkten oder indi- rekten Zusammenhang mit dem Bau und/oder dem Betrieb von Bundeswasserstra- ßen und/oder Gewässern im Eigentum des Bundes durch beliebige Behörden oder Private, auch unter Änderung. Eine solche Nutzung ist insbesondere denkbar, wenn die zu erbringenden Leistungen, z.B. die Unterlagen für die im Vertrag genannte Maßnahme auch für andere Maßnahmen angewendet werden können; die Nutzung für andere Maßnahmen kann insoweit von der einmaligen Nutzung bis hin zu einer regelmäßigen Nutzung wegen Standardisierung reichen; und/oder
(3) Nutzung zur Pflege des Baubestandswerkes durch beliebige Behörden oder Private im direkten oder indirekten Zusammenhang mit Bundeswasserstraßen und/oder Ge- wässern im Eigentum des Bundes; und/oder
(4) Nutzung für sämtliche andere Zwecke, die bei der Verwaltung von Bundeswasser- straßen und/oder Gewässern im Eigentum des Bundes jetzt oder in Zukunft relevant werden, beispielsweise in jeder Form für Öffentlichkeitsarbeit, Schulung, Prüfung, Fortbildung, interne Information, Archivierung.
9.2 Für Onlineb) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Nutzungsrechte bis zum Ende der derzeit geltenden urheberrechtlichen Schutzfrist ein. Etwaige Schutzfristverlängerungen durch den Gesetzgeber kommen dem Auftraggeber zu Gute.
c) Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt in einfacher (nicht-Produkteausschließlicher) Form.
d) Räumlich erfolgt die Nutzungsrechtseinräumung für Deutschland (einschließlich grenz- überschreitende Maßnahmen in unmittelbare Nachbarstaaten Deutschlands hinein). So- weit eine Nutzung für Öffentlichkeitsarbeit zulässig ist, werden weltweite Nutzungsrechte eingeräumt.
e) Sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte dürfen auch ohne Mitwirkung des Auftragneh- mers genutzt werden. Sie dürfen beliebig an Dritte weitergegeben (Übertragung und/SaaS-Lösungen sowie Informations-/Datenbankprodukte oder Einräumung weiterer Nutzungsrechte) werden, die sie wiederum beliebig weitergeben dür- fen.
f) Inhaltlich erstreckt sich die Nutzungsrechtseinräumung auf die vollständige oder nur teil- weise Nutzung und auf Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe (z.B. Vortrag, Vorführung, öffentliche Zugänglichmachung auf Abruf von Orten und zu Zei- ten nach Xxxx des Nutzers, Sendung einschließlich Weitersendung, Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger, Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugäng- lichmachung) in jeder Form und insbesondere auf folgende Nutzungsarten:
(1) Beliebig häufige Ausführung der im Vertrag genannten Maßnahme, auch durch belie- big häufige Wiederausführung.
(2) Nutzung für andere als die im Vertrag genannte Maßnahmen im direkten oder indirek- ten Zusammenhang mit dem Bau und/oder dem Betrieb von Bundeswasserstraßen und/oder Gewässern im Eigentum des Bundes durch Behörden oder Private z.B. we- gen wiederholter Ausführung bis hin zur regelmäßigen Ausführung wegen Standardi- sierung.
(3) Nutzung im Rahmen von öffentlichen oder privaten Vergabeverfahren jeglicher Art im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Bau und/oder dem Betrieb von Bundeswasserstraßen und/oder Gewässern im Eigentum des Bundes durch Behör- den oder Private, insbesondere von Maßnahmen nach der vorgenannten Ziff. (1). Umfasst sind insoweit auch Vergabeverfahren, in deren Folge der Urheberrechts- schutz der zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise verlorengeht, z.B. weil sie durch die Aufnahme in die Vergabe-/Vertragsunterlagen ein amtliches Werk werden (§ 5 UrhG).
(4) Nutzung im Rahmen von öffentlichen oder privaten Vergabeverfahren jeglicher Art im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Bau und/oder dem Betrieb von Bundeswasserstraßen und/oder Gewässern im Eigentum des Bundes durch Behör- den oder Private, insbesondere von Maßnahmen nach der vorgenannten Ziff. (2). Umfasst sind insoweit auch Vergabeverfahren, in deren Folge der Urheberrechts- schutz der zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise verlorengeht, z.B. weil sie im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung/einem Offenen Verfahren ein amtliches Werk werden (§ 5 UrhG).
(5) Nutzung in jeglichen Medien für jegliche Form der Öffentlichkeitsarbeit, die nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nur zeitlich befristet für die Dauer der vereinbarten Laufzeit Verwaltung von Bundeswasserstraßen und/oder Gewässer im Eigentum des Nutzungsvertrags übertragenBundes unmittelbar oder mittelbar relevant ist. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränktschließt neben der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswasserstraßen- und/oder Gewässerverwaltung selbst auch Veröffentlichungen beliebiger Dritter mit Bezug zu beliebigen Wasserstraßen oder Gewässern ein. Bei- spiele sind gedruckte und elektronische Medien aller Art mit Texten, Zeichnungen, audio-, audiovisuellen Inhalten und/oder Bewegtbild und insbesondere Broschüren, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Postkarten, Grußkarten, Eintrittskarten, Internet, Apps und andere interaktive Anwendungen, Datenbanken, Filme, Spiele, Hörbücher, dreidimensionale Animationen, Modelle, aber auch Bauschilder, Informationstafeln und Ausstellungen.
9.2.1(6) Nutzung für jegliche Form der Pflege von Baubestandswerken, der Information und der Archivierung und/oder für jegliche Art der Schulung, Prüfung oder Fortbildung, insbesondere das Recht zur Aufnahme in ein Archiv, eine Datenbank und/oder Sammlung in gedruckter oder elektronischer Form und die interne und öffentliche Nutzung solcher Archive, Datenbanken und Sammlungen (z.B. Verbreitung, öffentli- che Wiedergabe), gleich in welcher Ausgabe (z.B. fortlaufend oder nach Zeitabschnit- ten, z.B. Jahresausgaben) und in welcher Abruf- oder Vertriebsform, insbesondere Papierarchive, Mappen, Internetarchive und –datenbanken, offline Datenträger jeder Art, elektronische Document Delivery Services, Apps und sonstige interaktive Anwen- dungen.
(7) Die bei Auftragserteilung unbekannten Nutzungsarten.
g) Eingeschlossen ist weiter im Hinblick auf alle vorgenannten Nutzungsrechte
(1) das Recht zur Bearbeitung oder sonstiger Umgestaltung der Leistungen, insbesonde- re der Unterlagen und/oder der im Vertrag genannten Maßnahme. Software (Berechnungsprogramme) • Der Kunde hat das RechtDieses Recht um- fasst Bearbeitungen und deren Nutzung, die Software zur vertragsgegenständlichen Nutzung erforderlich sind und die geistige Eigenart des Beitrages wahren.
(2) eine Bearbeitung und deren Nutzung im vertragsgemäßen Umfang Wege der einmalig wiederholten Maßnahme bis hin zur regelmäßigen Wiederholung der Maßnahme bei Standardisierung erlaubt, ferner
(Anzahl 3) eine Bearbeitung und deren Nutzung im Wege der erworbenen LizenzenÖffentlichkeitsarbeit, Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzenInformation, Archivierung, Schulung, Prüfung oder Fortbildung. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person genutzt werden (named user). Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz Mithin ist der Kunde berechtigtAuftraggeber frei da- rin, die Software durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden Anzahl von Personen zu nutzen (named user). Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot. • Der Kunde ist berechtigterbringenden Leistungen, z.B. die Software für eigene Zwecke zu nutzen; die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag Dritter und die Weitergabe hieraus resultierender Recherche- bzw. Berechnungsergebnissen an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Ergebnisse werden dem Dritten zur ausschließlichen persönlichen Verwendung übergeben. • Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der CD-ROM, DVD oder dem Download eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software Unterlagen und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreibenim Vertrag ge- nannte Xxxxxxxx später selbst oder durch Dritte erneut beliebig häufig zu bearbei- ten, vermietenohne den Auftragnehmer einzuschalten. Die Parteien gehen davon aus, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch dass ei- ner solchen Bearbeitung keine Urheberpersönlichkeitsrechte entgegenstehen, weil die zu erbringenden Leistungen keine besondere geistige Eigenart aufweisen werden. Sollte wider Erwarten diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist Annahme nicht berechtigtzutreffen und die bearbeiteten Leistungen, Zugangskennungen z.B. Unterlagen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugängeim Vertrag genannten Maßnahmen doch eine besondere geistige Eigenart aufweisen, wird sich der Auftragnehmer bemühen, dass die Urheber ihre nachträgliche Zustimmung zur Nutzung gegen eine angemessene Vergütung ge- ben.
h) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehenvom Auftragnehmer verwendete Nennung des Auf- tragnehmers auf den Unterlagen und eine etwaige zusätzliche Urhebernennung auf den Unterlagen beizubehalten. Diese Verpflichtung gilt nur, sofern die Nennung in der jeweili- gen Nutzungsart üblich ist. Bei einer Bearbeitung oder einer sonstigen Umgestaltung ist der Auftraggeber berechtigt, die Nennung angemessen anzupassen, z.B. ‚auf der Grund- lage von Unterlagen [Nennung des Auftragnehmers und einer etwaigen zusätzlichen Ur- hebernennung] für die Maßnahme [Nennung der Maßnahme]‘. Der Auftraggeber verpflich- tet sich, die vorgenannten Nennungsverpflichtungen Dritten aufzuerlegen, an Dritte weiterzugebendie er die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte weitergibt. Der Kunde ist Auftragnehmer steht dafür ein, dass Xxxxxxx keine Nennungsansprüche stellen, soweit auch der Auftragnehmer die Ur- heber nicht befugtals solche in üblicher Weise auf den Unterlagen benannt hat.
i) Der Auftragnehmer behält das Recht, für die Software zu erbringenden Leistungen, z.B. Unterlagen und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändernim Vertrag genannte Maßnahme jedwede gewerblichen Schutzrechte welt- weit anzumelden, zu modifizieren, anzupassen registrieren und / oder zu dekompilierenverlängern, insbesondere, Patente, Ge- brauchsmuster, Designs und/oder Marken in jeder Form. Soweit dem Auftragnehmer und/oder einem Dritten mit Zustimmung des Auftragnehmers solche gewerblichen Schutz- rechte bereits jetzt oder in Zukunft zustehen, erteilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Nutzungserlaubnis im Umfang der urheberrechtlichen Nutzungserlaubnis nach den vorstehenden Regelungen.
j) Die Nutzung der zu erbringenden Leistungen, z.B. der zu liefernden Unterlagen und/oder des ausgeführten Werks in dem in den vorstehenden Regelungen bezeichneten Umfang darf auch ohne Abnahme, z.B. bei Mangelhaftigkeit, erfolgen, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgehtAuftragnehmer vergütet wurde.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen
Urheber-/Nutzungsrechte. 9.1 Mit Vertragsschluss wird Alle Rechte an den Online-Inhalten, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte, stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich dem Verlag zu. Der Verlag räumt dem Kunden das ein einfaches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die Dienstleistungen und Warenlieferungen im Rahmen zur vertragsgemäßen Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.
9.2 Für Online-Produkte/SaaS-Lösungen sowie Informations-/Datenbankprodukte werden die nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nur zeitlich befristet Inhalte für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags übertragen. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt.
9.2.1. Software (Berechnungsprogramme) • Der Kunde hat das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzen. Die Software darf pro Lizenz nur durch eine Person genutzt werden (named user). Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden vereinbarte Anzahl von Personen zu nutzen (named user)Nutzern nach folgender Maßgabe ein: Online-Inhalte dürfen vom Kunden nur für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot. • Der Kunde ist berechtigt, Online-Inhalte, soweit zum bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig, für die Software für eigene Zwecke Nutzung auf der Festplatte seines Rechners zu nutzen; die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag Dritter installieren, auf dem Bildschirm sichtbar zu machen, zu speichern und die Weitergabe hieraus resultierender Recherche- bzwauszudrucken. Berechnungsergebnissen an Dritte Die sonstige Vervielfältigung ist nicht dem Kunden gestattet, es sei dennsoweit diese jeweils zur ordnungsgemäßen Recherche, Abruf oder bestimmungsgemäßen Gebrauch des Online- Inhalts notwendig ist. Nicht lizenziert wird das gesetzliche Recht zur Anfertigung eines Vervielfältigungsstücks gemäß § 53 UrhG. Eine darüber hinausgehende Nutzung von Online-Inhalten ist unzulässig, insbesondere das Kopieren von Online-Inhalten auf weitere Datenträger, das Abspeichern zur Verwendung in einem lokalen Retrievalsystem und Intranet, die Ergebnisse werden Verwendung zur Herstellung von mehr als nur einzelnen Vervielfältigungsstücken sowie zur Herstellung systematischer Sammlungen und Zusammenstellung neuer Datenbanken sowie die Übersetzung, Bearbeitung und sonstige Umgestaltung. Soweit das dem Dritten zur ausschließlichen persönlichen Verwendung übergebenKunden eingeräumte Nutzungsrecht nur Lesefunktionen für Online-Inhalte umfasst, ist das Drucken und Speichern untersagt. • Der Kunde Gesetzliche Befugnisse des Kunden bleiben unberührt. Dem Kunden ist berechtigtes untersagt, die Software Logos und andere Herkunftsnachweise sowie Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte in den Online-Inhalten zu entfernen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, bezieht sich ein Nutzungsrecht des Kunden an Online-Inhalten auf eine Einzelplatzlizenz. Diese berechtigt den Kunden von einem Rechner mit lokalem Laufwerk Zugriff auf die Festplatte Online-Inhalte zu installieren und zu nutzen sowie nehmen. Mehrplatzlizenzen berechtigen den Kunden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung von der CDeinem oder mehreren Rechnern mit lokalen Laufwerken mit mehreren Personen gleichzeitig auf die Online-ROM, DVD oder dem Download eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgehtInhalte zuzugreifen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Warenlieferungen
Urheber-/Nutzungsrechte. 9.1 1. Mit Vertragsschluss wird dem Kunden das Recht eingeräumt, die Dienstleistungen und Warenlieferungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.
9.2 2. Für Online-Produkte/SaaS-Lösungen sowie Informations-/Datenbankprodukte werden die nicht übertragbaren und nicht ausschließlichen Nutzungsrechte nur zeitlich befristet für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Nutzungsvertrags übertragen. Das Nutzungsrecht ist auf die nachfolgend beschriebene Nutzung beschränkt.
9.2.12.1. Software (Berechnungsprogramme) • Der Kunde hat das Recht, die Software im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen, Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzen. Die Software darf pro Lizenz nur einmal installiert und durch eine Person genutzt werden (named user). Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Kunde berechtigt, die Software durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechenden Anzahl von Personen zu nutzen (named user). Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot. • Der Kunde ist berechtigt, die Software für eigene Zwecke zu nutzen; die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der Software im Auftrag Dritter und die Weitergabe hieraus resultierender Recherche- bzw. Berechnungsergebnissen Berechnungsergebnisse an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Ergebnisse werden dem Dritten zur ausschließlichen persönlichen Verwendung übergeben. • Der Kunde ist berechtigt, die Software auf die Festplatte zu installieren und zu nutzen sowie von der CD-ROM, DVD oder dem Download eine Sicherungskopie zu fertigen, die aber nicht gleichzeitig neben der Originalversion genutzt werden darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht.
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