Urheberrecht und Nutzung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von itellico nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Soft- ware, Dokumentationen etc.) stehen itellico bzw. deren Li- zenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, den Vertragsgegenstand nach Bezahlung des ver- einbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen zu verwenden. Durch den gegen- ständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewil- ligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Leistung werden keine Rechte, über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus, erworben. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung von itellico geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von itellico, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststeht, oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Ver- kehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Entgelt aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Aus- arbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright). Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneinge- schränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrück- lich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auf- trag gegebenen Leistungen dar. itellico ist zur Anbringung eines Urheberrechtsvermerks (z.B.: website by itellico) und/oder Logos einschließlich des dazu- gehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und/oder ausgeführten Leistungen in angemessener Größe berechtigt. Dies gilt auch für eine von einem itellico Grafik- partner erstellen Leistung. itellico ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im Original oder auch abgeändert zu Werbezwecken und/oder als Refe- renz in itellico Drucksorten und anderen itellico Materialen und/oder auf der itellico Website zu verwenden und/oder öf- fentlich vorzuführen und von der Website des Auftraggeber zu Werbezwecken einen Link auf die Site von itellico zu legen. Der Auftraggeber bevollmächtigt itellico zur Erstellung von Kopien der Website-Daten zu diesem Zwecke. Die Vereinba- rung 10.7 gilt auch noch nach Vertragsbeendigung örtich und zeitlich uneingeschränkt. Alle Rechte an von itellico eingebrachten und verwirklichten oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Program- men, Programmteilen, Quellcodes und Konzepten bleiben exklusiv bei itellico, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. UWG dar. Der Auftraggeber haftet für die urheber- und wettbewerbs- rechtliche Unbedenklichkeit der vom Auftraggeber zur Ver- fügung gestellten Inhalte, und verpflichtet sich, itellico von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei und schad- und klaglos zu halten
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Urheberrecht und Nutzung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von itellico nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden8.1. Alle Urheberrechte Urheber- und Markenrechte sowie sonstigen Schutzrechte, Erfindungen, Techniken, vertraulichen Informationen an den vereinbarten Leistungen (Soft- wareProgramme, Dokumentationen etc.) ), welche von CELUM entwickelt wurden, stehen itellico CELUM bzw. deren Li- zenzgebern dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber KUNDE erhält ausschließlich lediglich das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, den Vertragsgegenstand während aufrechten Bestandes der Lizenzvereinbarung Software nach Bezahlung des ver- einbarten vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl von Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegen- ständlichen gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewil- ligung Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber Es ist ausgeschlossenuntersagt, das Lizenzmaterial ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, zu verleihen, zu verleasen, zu veräußern oder in welcher Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht Unternehmen oder Personen, wenn und solange sie mit der direkten Aufrechterhaltung des Serverbetriebs bzw. des Datenbankbetriebs der Produktivsysteme beauftragt sind und einer Geheimhaltungsvereinbarung z.B. im Rahmen eines Dienstvertrages mit dem KUNDEN unterliegen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers KUNDEN bei der Herstellung der Leistung Software werden keine Rechte, Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus, hinaus erworben. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei Jede Verletzung der Reproduktion ohne Genehmigung von itellico geändert werdenIP-Rechte CELUMs zieht insbesondere Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
8.2. NachahmungenEs ist untersagt, den Objektcode oder Teile davon bzw. die Programmlogik oder Teile des Produktes zu rekonstruieren oder sonst – in welcher Form auch immer – Teile des Produktes, etwa Routinen oder die Programmlogik etc., nachzuahmen. Jede Bearbeitung oder Änderung, welcher Art auch immer, sind unzulässigdes Produktes ist untersagt.
8.3. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von itellico, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststeht, oder die als Handelsobjekt Die Übertragung der Lizenz im geschäftlichen Ver- kehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sindZuge einer Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge an Dritte ist nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers möglich.
8.4. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem KUNDEN nur unter der Bedingung gestattet, besteht das Entgelt aus zwei Teilen: zum einen als Honorar dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
8.5. Sollte für die Aus- arbeitung im Original Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom KUNDEN gegen Kostenvergütung bei CELUM zu beauftragen. Kommt CELUM dieser Forderung nicht nach und zum zweiten als Vergütung für erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die unbeschränkte Übertragung Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Nutzungsrechte (Copyright)Interoperabilität zu verwenden. Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneinge- schränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrück- lich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auf- trag gegebenen Leistungen darMissbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
8.6. itellico ist zur Anbringung eines Urheberrechtsvermerks (z.B.: website by itellico) und/oder Logos einschließlich des dazu- gehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und/oder ausgeführten Leistungen in angemessener Größe berechtigt. Dies gilt auch für eine von einem itellico Grafik- partner erstellen Leistung. itellico ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im Original oder auch abgeändert zu Werbezwecken und/oder als Refe- renz in itellico Drucksorten und anderen itellico Materialen und/oder auf der itellico Website zu verwenden und/oder öf- fentlich vorzuführen und von der Website des Auftraggeber zu Werbezwecken einen Link auf die Site von itellico zu legen. Der Auftraggeber bevollmächtigt itellico zur Erstellung von Kopien der Website-Daten zu diesem Zwecke. Die Vereinba- rung 10.7 gilt auch noch nach Vertragsbeendigung örtich und zeitlich uneingeschränkt. Alle Rechte an von itellico eingebrachten und verwirklichten oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Program- men, Programmteilen, Quellcodes und Konzepten bleiben exklusiv bei itellico, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. UWG dar. Der Auftraggeber haftet für die urheber- und wettbewerbs- rechtliche Unbedenklichkeit der vom Auftraggeber zur Ver- fügung gestellten Inhalte, und verpflichtet Beide Parteien verpflichten sich, itellico von Ansprüchen - die jeweils andere Partei hinsichtlich aller Forderungen und Klagen Dritter aus der wegen Verletzung von Schutzrechten frei Urheberrechten, Patenten und anderer Immaterialgüterrechte durch von ihnen gelieferte Materialien, Produkte, usw. schad- und klaglos zu halten, - die jeweils andere Partei unverzüglich über solche Forderungen und Klagen zu informieren und sie bei der Verteidigung und Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen und alle notwendigen Informationen zukommen zu lassen. Es liegt in der alleinigen Entscheidung der verpflichteten Partei, - das Recht zur Nutzung der gelieferten Materialien, Produkte, usw. zu erwerben und somit eine rechtmäßige Nutzung zu ermöglichen, - die rechtsverletzenden Materialien, Produkte, usw. durch andere, nicht rechtsverletzende zu ersetzen, - die Rückgabe der rechtsverletzenden Materialien, Produkte, usw. zu verlangen und der anderen Partei eventuelle Entgelte (anteilig) zu erstatten. Keine Partei soll verantwortlich sein für - eine nicht vorgesehene Art der Nutzung oder die nicht autorisierte Kombination mit Produkten oder Services von dritter Seite - Änderungen der Produkte/Services durch die jeweils andere Partei oder nicht autorisierte Dritte.
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Urheberrecht und Nutzung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von itellico nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden16.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Soft- wareProgramme, Dokumentationen etc.) stehen itellico dem Auftragnehmer bzw. deren Li- zenzgebern dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, den Vertragsgegenstand die Software nach Bezahlung des ver- einbarten vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegen- ständlichen gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewil- ligung Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Leistung Software werden keine Rechte, Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus, erworben. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei Jede Verletzung der Reproduktion ohne Genehmigung Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
16.2. Die Anfertigung von itellico geändert Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.
16.3. NachahmungenSollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, welcher Art auch immerist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beantragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind unzulässigdie Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von itellicoMissbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
16.4. Für alle Fotos, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststehtGrafiken, Texte uä, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, verbleiben die urheberrechtlichen Verwertungsrechte beim Auftraggeber oder dem dritten Urheber. Die Abklärung des Nutzungsrechts betreffend Inhalte, die als Handelsobjekt im geschäftlichen Ver- kehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Entgelt aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Aus- arbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright). Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneinge- schränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrück- lich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auf- trag gegebenen Leistungen dar. itellico ist zur Anbringung eines Urheberrechtsvermerks (z.B.: website by itellico) und/oder Logos einschließlich des dazu- gehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und/oder ausgeführten Leistungen in angemessener Größe berechtigt. Dies gilt auch für eine dem Auftraggeber von einem itellico Grafik- partner erstellen Leistung. itellico ist berechtigtDritten zur Verfügung gestellt werden, den Vertragsgegenstand im Original oder auch abgeändert zu Werbezwecken und/oder als Refe- renz in itellico Drucksorten und anderen itellico Materialen und/oder auf der itellico Website zu verwenden und/oder öf- fentlich vorzuführen und von der Website des Auftraggeber zu Werbezwecken einen Link auf die Site von itellico zu legenobliegt allein dem Auftraggeber.
16.5. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber bevollmächtigt itellico zur Erstellung von Kopien der Website-Daten zu diesem Zweckedie für den jeweiligen vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht eingeräumt. Die Vereinba- rung 10.7 gilt auch noch Nutzungsrechte gehen erst nach Vertragsbeendigung örtich vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts durch den Auftraggeber auf diesen über.
16.6. Im Übrigen verbleiben für alle allein vom Auftragnehmer erstellten Fotos, Grafiken, Layouts und zeitlich uneingeschränkt. Alle Rechte an von itellico eingebrachten und verwirklichten oder auch nicht verwirklichten IdeenTexte (zB Buttons, EntwürfenHintergründe, Program- men, Programmteilen, Quellcodes und Konzepten bleiben exklusiv bei itellico, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. UWG dar. Der Auftraggeber haftet für die urheber- und wettbewerbs- rechtliche Unbedenklichkeit der vom Auftraggeber zur Ver- fügung gestellten Inhalte, und verpflichtet sich, itellico von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei und schad- und klaglos zu haltenNavigationsmenüs etc.) sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheberrecht und Nutzung. 4.1 Sämtliche von Kilovolt erbrachten Leistungen unterliegen dem Urheberrecht und gelten als persönliche geistige Schöpfungen. Dazu gehören sämtliche Texte und Formulierungen, Illustrationen, Skizzen, Bildrechte, Geschmacksmuster, Fotos und Fotomontagen, Erläuterungen und Software genauso wie die zugrundeliegenden von Kilovolt entwickelten Ideen und Konzepte.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichteterwirbt, dafür Sorge zu tragenfalls nicht anders vereinbart, dass die mit der Vergütung des Honorars ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Leistungen von itellico Kilovolt für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang (Medien, Gebiete, Auflage). Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach geltendem Recht möglich ist. Eine Nutzung, die darüber hinausgeht, bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede, und ist grundsätzlich zu vergüten.
4.3 Eine Übertragung des Nutzungsrechtes an Dritte ist auch bei vereinbarter unbegrenzter Nutzung nicht zulässig. Dies gilt auch nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses zwischen Kilovolt und dem Auftraggeber.
4.4 Über den Umfang der tatsächlich erfolgten Nutzung steht Kilovolt ein Auskunftsrecht zu, das auch nach Beendigung der Kundenbeziehung weiter gilt.
4.5 Für die Eintragungs- oder Schutzfähigkeit der von Kilovolt vorgelegten Entwürfe haftet Kilovolt nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Soft- ware, Dokumentationen etc.) stehen itellico bzw. deren Li- zenzgebern zunach besonderer Vereinbarung. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Rechthaftet allein, den Vertragsgegenstand nach Bezahlung des ver- einbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zweckenwenn durch seinen Auftrag Rechte Dritter, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Er stellt Xxxxxxxx von allen diesbezüglichen Folgeansprüchen Dritter frei.
4.6 Die von Xxxxxxxx entwickelten Ideen, Konzepte und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen zu verwenden. Durch den gegen- ständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewil- ligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Leistung werden keine Rechte, über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus, erworben. Urheberrechtlich geschützte Leistungen Entwürfe dürfen vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten weder im Original noch bei in der Reproduktion ohne Genehmigung Zustimmung von itellico geändert Kilovolt verändert werden. NachahmungenJede Nachahmung, welcher Art auch immerin Teilen, sind ist unzulässig. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von itellicoZuwiderhandlung steht Kilovolt eine Konventionalstrafe in der doppelten Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
4.7 Die für die Auftragsausführung erstellten Originalvorlagen und Quelldaten, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststehtinsbesondere Fotografien, oder die als Handelsobjekt Illustrationen, Collagen, Grafiken u.ä., verbleiben im geschäftlichen Ver- kehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Entgelt aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für Eigentum von Kilovolt. Lediglich die Aus- arbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright). Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneinge- schränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrück- lich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auf- trag gegebenen Leistungen dar. itellico ist zur Anbringung eines Urheberrechtsvermerks (z.B.: website by itellico) und/oder Logos einschließlich des dazu- gehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und/oder ausgeführten Leistungen in angemessener Größe berechtigtgehen an den Auftraggeber über. Dies gilt auch für eine Vorlagen, die von einem itellico Grafik- partner erstellen Leistung. itellico ist berechtigt, den Vertragsgegenstand Dritten im Original oder auch abgeändert zu Werbezwecken und/oder als Refe- renz in itellico Drucksorten und anderen itellico Materialen und/oder auf der itellico Website zu verwenden und/oder öf- fentlich vorzuführen und Auftrage von der Website des Auftraggeber zu Werbezwecken einen Link auf die Site von itellico zu legen. Der Auftraggeber bevollmächtigt itellico zur Erstellung von Kopien der Website-Daten zu diesem Zwecke. Die Vereinba- rung 10.7 gilt auch noch nach Vertragsbeendigung örtich und zeitlich uneingeschränkt. Alle Rechte an von itellico eingebrachten und verwirklichten oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Program- men, Programmteilen, Quellcodes und Konzepten bleiben exklusiv bei itellico, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. UWG dar. Der Auftraggeber haftet für die urheber- und wettbewerbs- rechtliche Unbedenklichkeit der vom Auftraggeber zur Ver- fügung gestellten Inhalte, und verpflichtet sich, itellico von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei und schad- und klaglos zu haltenXxxxxxxx angefertigt wurden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheberrecht und Nutzung. Der Auftraggeber ist verpflichtetDas Copyright für von Knappe1A erstellte Webseiten oder andere digitale Entwicklungen liegt bei Knappe1A. Es werden nur Nutzungsrechte übertragen. Entwürfe in gedruckter oder elektronischer Form dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Knappe1A weder verändert, dafür Sorge veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden zur Nutzung überlassen. Er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die Knappe1A erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu tragenerbringen, dass die Leistungen bleiben Eigentum von itellico nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung findenKnappe1A. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Soft- wareKnappe1A darf im Rahmen von Kundenaufträgen erstellte Produkte sowie geschützte Marken, Dokumentationen etc.) stehen itellico bzw. deren Li- zenzgebern zuLogos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden als Referenz anführen und vorführen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Rechtversichert durch die Auftragserteilung, dass er zu den Vertragsgegenstand nach Bezahlung des ver- einbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen ZweckenKnappe1A erteilten Aufträgen und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen berechtigt ist, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen zu verwendendass ihm insbesondere etwaige urheberrechtlichen Nutzungsrechte zustehen. Durch den gegen- ständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewil- ligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber In keinem Fall ist ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Leistung werden keine RechteKnappe1A verpflichtet, Untersuchungen über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus, erworben. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung von itellico geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von itellico, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststeht, Urheberrechtsverletzungen oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Ver- kehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Entgelt aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Aus- arbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright). Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneinge- schränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrück- lich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auf- trag gegebenen Leistungen dar. itellico ist zur Anbringung eines Urheberrechtsvermerks (z.B.: website by itellico) und/oder Logos einschließlich des dazu- gehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und/oder ausgeführten Leistungen in angemessener Größe berechtigt. Dies gilt auch für eine von einem itellico Grafik- partner erstellen Leistung. itellico ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im Original oder auch abgeändert zu Werbezwecken und/oder als Refe- renz in itellico Drucksorten und anderen itellico Materialen und/oder auf der itellico Website zu verwenden und/oder öf- fentlich vorzuführen und von der Website des Auftraggeber zu Werbezwecken einen Link auf die Site von itellico zu legensonstigen Schutzverletzungen anzustellen. Der Auftraggeber bevollmächtigt itellico zur Erstellung trägt das volle und alleinige Risiko der urheberrechtlichen und schutzrechtlichen Zulässigkeit des erteilten Auftrags und stellt Knappe1A in allen Fällen von Kopien der Website-Daten Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere Urheberrechts- und Schutzrechtsinhaber, frei. Beauftragt der Auftraggeber Knappe1A mit der Ausarbeitung einer Konzeption wie in Punkt 2. Vereinbarungsgegenstand beschrieben, so hat der Auftraggeber die Option, die ausgearbeiteten Vorschläge anzunehmen und gemäß Auftragszweck zu diesem Zweckenutzen oder abzulehnen. Die Vereinba- rung 10.7 gilt Im Falle der Ablehnung wird Knappe1A in einem zumutbaren Rahmen eine Nachbesserung vornehmen. Kommt auch noch nach Vertragsbeendigung örtich hier keine Einigung zustande, können beide Seiten den Auftrag unverzüglich kündigen. Da Knappe1A den eigentlichen Auftrag, die Schaffung eines Auftragswerkes, erfüllt hat, bleibt der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Honorars bestehen. Jeder Knappe1A erteilte Gestaltungsauftrag, auch wenn er Bestandteil einer Konzeption ist, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Gewährung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Urheber- und zeitlich uneingeschränkt. Alle Rechte Eigentumsrechte an den von itellico eingebrachten und verwirklichten oder Knappe1A vorgelegten Arbeiten (z.B. Quellcodes) verbleiben auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Program- men, Programmteilen, Quellcodes und Konzepten bleiben exklusiv bei itellico, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. UWG dar. Der Auftraggeber haftet für die urheber- und wettbewerbs- rechtliche Unbedenklichkeit der vom Auftraggeber zur Ver- fügung gestellten Inhalte, und verpflichtet sich, itellico von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei und schad- und klaglos zu haltenZahlung eines Honorars bei Knappe1A.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheberrecht und Nutzung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von itellico nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden7.1. Alle Urheberrechte Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den vereinbarten Leistungen (Soft- wareProgramme, Dokumentationen etc.) stehen itellico der Paragraph-Software GmbH bzw. deren Li- zenzgebern Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, den Vertragsgegenstand die Software nach Bezahlung des ver- einbarten Entgelts ausschließlich vereinbarten Entgeltes zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl an Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegen- ständlichen gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewil- ligung Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossenunzulässig. Eine Weitergabe der Produkte oder Lizenzen der Paragraph-Software GmbH ist ohne deren schriftliche Zustimmung ebenfalls untersagt. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Leistung Software werden keine Rechte, Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus, erworben. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch Jede Verletzung der Urheberechte der Paragraph-Software GmbH zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
7.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.
7.3. Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber bei der Reproduktion ohne Genehmigung von itellico geändert werdenParagraph-Software GmbH gegen Kostenvergütung zu beauftragen. Nachahmungen, welcher Art auch immerKommt die Paragraph-Software GmbH dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind unzulässigdie Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von itellicoMissbrauch verpflichtet zum vollen Schadenersatz auch des entgangenen Gewinns.
7.4. Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verfügung gestellt, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststeht, oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Ver- kehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Entgelt aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Aus- arbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte Lizenzinhaber ein Dritter ist (CopyrightzB Standardsoftware von Microsoft). Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneinge- schränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrück- lich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für richtet sich die Ausarbeitung der in Auf- trag gegebenen Leistungen dar. itellico ist zur Anbringung eines Urheberrechtsvermerks Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (z.B.: website by itellico) und/oder Logos einschließlich des dazu- gehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und/oder ausgeführten Leistungen in angemessener Größe berechtigt. Dies gilt auch für eine von einem itellico Grafik- partner erstellen Leistung. itellico ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im Original oder auch abgeändert zu Werbezwecken und/oder als Refe- renz in itellico Drucksorten und anderen itellico Materialen und/oder auf der itellico Website zu verwenden und/oder öf- fentlich vorzuführen und von der Website des Auftraggeber zu Werbezwecken einen Link auf die Site von itellico zu legen. Der Auftraggeber bevollmächtigt itellico zur Erstellung von Kopien der Website-Daten zu diesem Zwecke. Die Vereinba- rung 10.7 gilt auch noch nach Vertragsbeendigung örtich und zeitlich uneingeschränkt. Alle Rechte an von itellico eingebrachten und verwirklichten oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Program- men, Programmteilen, Quellcodes und Konzepten bleiben exklusiv bei itellico, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. UWG dar. Der Auftraggeber haftet für die urheber- und wettbewerbs- rechtliche Unbedenklichkeit der vom Auftraggeber zur Ver- fügung gestellten Inhalte, und verpflichtet sich, itellico von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei und schad- und klaglos zu haltenHersteller).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheberrecht und Nutzung. Der Knappe1A überträgt dem Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von itellico nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden. Alle Urheberrechte jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den vereinbarten Leistungen (Soft- wareerstellten Auftragsarbeiten. Soweit nicht anders vereinbart, Dokumentationen etc.) stehen itellico bzwwird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. deren Li- zenzgebern zuDie Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Vergütung über. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, den Vertragsgegenstand nach Bezahlung des ver- einbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen zu verwenden. Durch den gegen- ständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewil- ligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung Vorschläge des Auftraggebers bei oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Herstellung der Leistung werden keine Rechte, über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus, erworbenVergütung. Urheberrechtlich geschützte Leistungen Sie begründen kein Miturheberrecht. Die Arbeiten von Knappe1A dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung von itellico geändert werden. NachahmungenJede Nachahmung, welcher Art auch immerdie von Teilen des Werkes, sind ist unzulässig. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von itellico, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststeht, oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Ver- kehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Entgelt aus zwei Teilen: zum einen als Zuwiderhandlung steht Knappe1A vom Kunden ein zusätzliches Honorar für die Aus- arbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Die Übertragung der eingeräumter Nutzungsrechte (Copyright). Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneinge- schränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrück- lich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auf- trag gegebenen Leistungen dar. itellico ist zur Anbringung eines Urheberrechtsvermerks (z.B.: website by itellico) an Dritte und/oder Logos einschließlich des dazu- gehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und/oder ausgeführten Leistungen in angemessener Größe berechtigt. Dies gilt auch für eine von einem itellico Grafik- partner erstellen Leistung. itellico ist berechtigtMehrfachnutzungen sind, den Vertragsgegenstand soweit nicht im Original Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Knappe1A. Über den Umfang der Nutzung steht Knappe1A ein Auskunftsanspruch zu. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die Knappe1A erstellt oder auch abgeändert erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu Werbezwecken und/erbringen, bleiben Eigentum von Knappe1A. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Knappe1A darf im Rahmen von Kundenaufträgen erstellte Produkte sowie geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden als Refe- renz in itellico Drucksorten Referenz anführen und anderen itellico Materialen und/oder auf der itellico Website zu verwenden und/oder öf- fentlich vorzuführen und von der Website des Auftraggeber zu Werbezwecken einen Link auf die Site von itellico zu legenvorführen. Der Auftraggeber bevollmächtigt itellico zur Erstellung von Kopien der Website-Daten versichert durch die Auftragserteilung, dass er zu diesem Zweckeden Knappe1A erteilten Aufträgen und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen berechtigt ist, dass ihm insbesondere etwaige urheberrechtlichen Nutzungsrechte zustehen. Die Vereinba- rung 10.7 gilt auch noch nach Vertragsbeendigung örtich und zeitlich uneingeschränkt. Alle Rechte an von itellico eingebrachten und verwirklichten In keinem Fall ist Knappe1A verpflichtet, Untersuchungen über Urheberrechtsverletzungen oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Program- men, Programmteilen, Quellcodes und Konzepten bleiben exklusiv bei itellico, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. UWG darsonstigen Schutzverletzungen anzustellen. Der Auftraggeber haftet für trägt das volle und alleinige Risiko der urheberrechtlichen und schutzrechtlichen Zulässigkeit des erteilten Auftrags und stellt Knappe1A in allen Fällen von der Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere Urheberrechts- und Schutzrechtsinhaber, frei. Beauftragt der Auftraggeber Knappe1A mit der Ausarbeitung einer Konzeption wie in Punkt 2. Vereinbarungsgegenstand beschrieben, so hat der Auftraggeber die urheber- Option, die ausgearbeiteten Vorschläge anzunehmen und wettbewerbs- rechtliche Unbedenklichkeit gemäß Auftragszweck zu nutzen oder abzulehnen. Im Falle der vom Auftraggeber zur Ver- fügung gestellten InhalteAblehnung wird Knappe1A in einem zumutbaren Rahmen eine Nachbesserung vornehmen. Kommt auch hier keine Einigung zustande, können beide Seiten den Auftrag unverzüglich kündigen. Da Knappe1A den eigentlichen Auftrag, die Schaffung eines Auftragswerkes, erfüllt hat, bleibt der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Honorars bestehen. Jeder Knappe1A erteilte Gestaltungsauftrag, auch wenn er Bestandteil einer Konzeption ist, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Gewährung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Urheber- und verpflichtet sich, itellico Eigentumsrechte an den von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei und schad- und klaglos zu haltenKnappe1A vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Zahlung eines Honorars bei Knappe1A.
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