Common use of Urheberrecht und Nutzung Clause in Contracts

Urheberrecht und Nutzung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von itellico nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Soft- ware, Dokumentationen etc.) stehen itellico bzw. deren Li- zenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, den Vertragsgegenstand nach Bezahlung des ver- einbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen zu verwenden. Durch den gegen- ständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewil- ligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Leistung werden keine Rechte, über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus, erworben. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung von itellico geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von itellico, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststeht, oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Ver- kehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Entgelt aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Aus- arbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright). Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneinge- schränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrück- lich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auf- trag gegebenen Leistungen dar. itellico ist zur Anbringung eines Urheberrechtsvermerks (z.B.: website by itellico) und/oder Logos einschließlich des dazu- gehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und/oder ausgeführten Leistungen in angemessener Größe berechtigt. Dies gilt auch für eine von einem itellico Grafik- partner erstellen Leistung. itellico ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im Original oder auch abgeändert zu Werbezwecken und/oder als Refe- renz in itellico Drucksorten und anderen itellico Materialen und/oder auf der itellico Website zu verwenden und/oder öf- fentlich vorzuführen und von der Website des Auftraggeber zu Werbezwecken einen Link auf die Site von itellico zu legen. Der Auftraggeber bevollmächtigt itellico zur Erstellung von Kopien der Website-Daten zu diesem Zwecke. Die Vereinba- rung 10.7 gilt auch noch nach Vertragsbeendigung örtich und zeitlich uneingeschränkt. Alle Rechte an von itellico eingebrachten und verwirklichten oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Program- men, Programmteilen, Quellcodes und Konzepten bleiben exklusiv bei itellico, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. UWG dar. Der Auftraggeber haftet für die urheber- und wettbewerbs- rechtliche Unbedenklichkeit der vom Auftraggeber zur Ver- fügung gestellten Inhalte, und verpflichtet sich, itellico von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei und schad- und klaglos zu halten itellico vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern die ge- wünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .xx.xx und .or.at-Adressen von der Registrierungsstel- le xxx.xx eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. itellico fungiert hinsichtlich der verwalteten Domains auf die Dauer des Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Ver- tragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Auftraggeber und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die itellico dem Auftraggeber verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Auftraggebers mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit itellico aufgelöst wird, sondern der Auftraggeber diesen vielmehr eigens bei der Registrie- rungsstelle kündigen muss. Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Ver- tragsbedingungen der jeweils zuständigen Registrierungs- stelle und ist es Sache des Auftraggebers, sich Kenntnis davon zu beschaffen. itellico ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, insbesondere in markenrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird itellico diesbezüglich schad- und klaglos halten. itellico behält sich vor, bei Nichteinhaltung der handelsüblichen Wartezeiten, die durch fehlende, fehlerhafte oder nicht zugesandte Daten (Vollmachten) an itellico auftreten, vom Vertrag zurückzutre- ten. Etwaige dadurch entstandene Kosten werden dem Auf- traggeber verrechnet.

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Urheberrecht und Nutzung. Der Knappe1A überträgt dem Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von itellico nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden. Alle Urheberrechte jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den vereinbarten Leistungen (Soft- wareerstellten Auftragsarbeiten. Soweit nicht anders vereinbart, Dokumentationen etc.) stehen itellico bzwwird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. deren Li- zenzgebern zuDie Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Vergütung über. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, den Vertragsgegenstand nach Bezahlung des ver- einbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen zu verwenden. Durch den gegen- ständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewil- ligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung Vorschläge des Auftraggebers bei oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Herstellung der Leistung werden keine Rechte, über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus, erworbenVergütung. Urheberrechtlich geschützte Leistungen Sie begründen kein Miturheberrecht. Die Arbeiten von Knappe1A dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung von itellico geändert werden. NachahmungenJede Nachahmung, welcher Art auch immerdie von Teilen des Werkes, sind ist unzulässig. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von itellico, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststeht, oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Ver- kehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Entgelt aus zwei Teilen: zum einen als Zuwiderhandlung steht Knappe1A vom Kunden ein zusätzliches Honorar für die Aus- arbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Die Übertragung der eingeräumter Nutzungsrechte (Copyright). Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneinge- schränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrück- lich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auf- trag gegebenen Leistungen dar. itellico ist zur Anbringung eines Urheberrechtsvermerks (z.B.: website by itellico) an Dritte und/oder Logos einschließlich des dazu- gehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und/oder ausgeführten Leistungen in angemessener Größe berechtigt. Dies gilt auch für eine von einem itellico Grafik- partner erstellen Leistung. itellico ist berechtigtMehrfachnutzungen sind, den Vertragsgegenstand soweit nicht im Original Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Knappe1A. Über den Umfang der Nutzung steht Knappe1A ein Auskunftsanspruch zu. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die Knappe1A erstellt oder auch abgeändert erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu Werbezwecken und/erbringen, bleiben Eigentum von Knappe1A. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Knappe1A darf im Rahmen von Kundenaufträgen erstellte Produkte sowie geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden als Refe- renz in itellico Drucksorten Referenz anführen und anderen itellico Materialen und/oder auf der itellico Website zu verwenden und/oder öf- fentlich vorzuführen und von der Website des Auftraggeber zu Werbezwecken einen Link auf die Site von itellico zu legenvorführen. Der Auftraggeber bevollmächtigt itellico zur Erstellung von Kopien der Website-Daten versichert durch die Auftragserteilung, dass er zu diesem Zweckeden Knappe1A erteilten Aufträgen und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen berechtigt ist, dass ihm insbesondere etwaige urheberrechtlichen Nutzungsrechte zustehen. Die Vereinba- rung 10.7 gilt auch noch nach Vertragsbeendigung örtich und zeitlich uneingeschränkt. Alle Rechte an von itellico eingebrachten und verwirklichten In keinem Fall ist Knappe1A verpflichtet, Untersuchungen über Urheberrechtsverletzungen oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Program- men, Programmteilen, Quellcodes und Konzepten bleiben exklusiv bei itellico, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. UWG darsonstigen Schutzverletzungen anzustellen. Der Auftraggeber haftet für trägt das volle und alleinige Risiko der urheberrechtlichen und schutzrechtlichen Zulässigkeit des erteilten Auftrags und stellt Knappe1A in allen Fällen von der Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere Urheberrechts- und Schutzrechtsinhaber, frei. Beauftragt der Auftraggeber Knappe1A mit der Ausarbeitung einer Konzeption wie in Punkt 2. Vereinbarungsgegenstand beschrieben, so hat der Auftraggeber die urheber- Option, die ausgearbeiteten Vorschläge anzunehmen und wettbewerbs- rechtliche Unbedenklichkeit gemäß Auftragszweck zu nutzen oder abzulehnen. Im Falle der vom Auftraggeber zur Ver- fügung gestellten InhalteAblehnung wird Knappe1A in einem zumutbaren Rahmen eine Nachbesserung vornehmen. Kommt auch hier keine Einigung zustande, und verpflichtet sichkönnen beide Seiten den Auftrag unverzüglich kündigen. Da Knappe1A den eigentlichen Auftrag, itellico die Schaffung eines Auftragswerkes, erfüllt hat, bleibt der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Honorars bestehen. Jeder Knappe1A erteilte Gestaltungsauftrag, auch wenn er Bestandteil einer Konzeption ist, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Gewährung von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei und schad- und klaglos zu halten itellico vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern die ge- wünschte Domain noch nicht vergeben Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Domain wird für .at, .xx.xx Urheber- und .or.at-Adressen Eigentumsrechte an den von der Registrierungsstel- le xxx.xx eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. itellico fungiert hinsichtlich der verwalteten Domains auf die Dauer des Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Ver- tragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Auftraggeber und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die itellico dem Auftraggeber verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Auftraggebers mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit itellico aufgelöst wird, sondern der Auftraggeber diesen vielmehr eigens Knappe1A vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei der Registrie- rungsstelle kündigen muss. Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Ver- tragsbedingungen der jeweils zuständigen Registrierungs- stelle und ist es Sache des Auftraggebers, sich Kenntnis davon zu beschaffen. itellico ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, insbesondere in markenrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird itellico diesbezüglich schad- und klaglos halten. itellico behält sich vor, Zahlung eines Honorars bei Nichteinhaltung der handelsüblichen Wartezeiten, die durch fehlende, fehlerhafte oder nicht zugesandte Daten (Vollmachten) an itellico auftreten, vom Vertrag zurückzutre- ten. Etwaige dadurch entstandene Kosten werden dem Auf- traggeber verrechnet.Knappe1A.

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Samples: knappe1a.de

Urheberrecht und Nutzung. Der Auftraggeber ist verpflichtetDas Copyright für von Knappe1A erstellte Webseiten oder andere digitale Entwicklungen liegt bei Knappe1A. Es werden nur Nutzungsrechte übertragen. Entwürfe in gedruckter oder elektronischer Form dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Knappe1A weder verändert, dafür Sorge veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden zur Nutzung überlassen. Er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die Knappe1A erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu tragenerbringen, dass die Leistungen bleiben Eigentum von itellico nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung findenKnappe1A. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Soft- wareKnappe1A darf im Rahmen von Kundenaufträgen erstellte Produkte sowie geschützte Marken, Dokumentationen etc.) stehen itellico bzw. deren Li- zenzgebern zuLogos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden als Referenz anführen und vorführen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Rechtversichert durch die Auftragserteilung, dass er zu den Vertragsgegenstand nach Bezahlung des ver- einbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen ZweckenKnappe1A erteilten Aufträgen und allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen berechtigt ist, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen zu verwendendass ihm insbesondere etwaige urheberrechtlichen Nutzungsrechte zustehen. Durch den gegen- ständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewil- ligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber In keinem Fall ist ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Leistung werden keine RechteKnappe1A verpflichtet, Untersuchungen über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus, erworben. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung von itellico geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von itellico, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststeht, Urheberrechtsverletzungen oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Ver- kehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Entgelt aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Aus- arbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright). Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneinge- schränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrück- lich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auf- trag gegebenen Leistungen dar. itellico ist zur Anbringung eines Urheberrechtsvermerks (z.B.: website by itellico) und/oder Logos einschließlich des dazu- gehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und/oder ausgeführten Leistungen in angemessener Größe berechtigt. Dies gilt auch für eine von einem itellico Grafik- partner erstellen Leistung. itellico ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im Original oder auch abgeändert zu Werbezwecken und/oder als Refe- renz in itellico Drucksorten und anderen itellico Materialen und/oder auf der itellico Website zu verwenden und/oder öf- fentlich vorzuführen und von der Website des Auftraggeber zu Werbezwecken einen Link auf die Site von itellico zu legensonstigen Schutzverletzungen anzustellen. Der Auftraggeber bevollmächtigt itellico zur Erstellung trägt das volle und alleinige Risiko der urheberrechtlichen und schutzrechtlichen Zulässigkeit des erteilten Auftrags und stellt Knappe1A in allen Fällen von Kopien der Website-Daten Inanspruchnahme durch Dritte, insbesondere Urheberrechts- und Schutzrechtsinhaber, frei. Beauftragt der Auftraggeber Knappe1A mit der Ausarbeitung einer Konzeption wie in Punkt 2. Vereinbarungsgegenstand beschrieben, so hat der Auftraggeber die Option, die ausgearbeiteten Vorschläge anzunehmen und gemäß Auftragszweck zu diesem Zweckenutzen oder abzulehnen. Die Vereinba- rung 10.7 gilt Im Falle der Ablehnung wird Knappe1A in einem zumutbaren Rahmen eine Nachbesserung vornehmen. Kommt auch noch nach Vertragsbeendigung örtich und zeitlich uneingeschränkthier keine Einigung zustande, können beide Seiten den Auftrag unverzüglich kündigen. Alle Rechte Da Knappe1A den eigentlichen Auftrag, die Schaffung eines Auftragswerkes, erfüllt hat, bleibt der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Honorars bestehen. Jeder Knappe1A erteilte Gestaltungsauftrag, auch wenn er Bestandteil einer Konzeption ist, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Gewährung von Nutzungsrechten an von itellico eingebrachten und verwirklichten oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Program- men, Programmteilen, Quellcodes und Konzepten bleiben exklusiv bei itellico, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. UWG dar. Der Auftraggeber haftet für die urheber- und wettbewerbs- rechtliche Unbedenklichkeit der vom Auftraggeber zur Ver- fügung gestellten Inhalte, und verpflichtet sich, itellico von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei und schad- und klaglos zu halten itellico vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern die ge- wünschte Domain noch nicht vergeben den Werkleistungen gerichtet ist. Die Domain wird für .at, .xx.xx Urheber- und .or.at-Adressen Eigentumsrechte an den von der Registrierungsstel- le xxx.xx eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. itellico fungiert hinsichtlich der verwalteten Domains auf die Dauer des Vertrages als Rechnungsstelle Knappe1A vorgelegten Arbeiten (sofern nicht anders vereinbart); das Ver- tragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Auftraggeber und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die itellico dem Auftraggeber verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Auftraggebers mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit itellico aufgelöst wird, sondern der Auftraggeber diesen vielmehr eigens z.B. Quellcodes) verbleiben auch bei der Registrie- rungsstelle kündigen muss. Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Ver- tragsbedingungen der jeweils zuständigen Registrierungs- stelle und ist es Sache des Auftraggebers, sich Kenntnis davon zu beschaffen. itellico ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, insbesondere in markenrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird itellico diesbezüglich schad- und klaglos halten. itellico behält sich vor, Zahlung eines Honorars bei Nichteinhaltung der handelsüblichen Wartezeiten, die durch fehlende, fehlerhafte oder nicht zugesandte Daten (Vollmachten) an itellico auftreten, vom Vertrag zurückzutre- ten. Etwaige dadurch entstandene Kosten werden dem Auf- traggeber verrechnet.Knappe1A.

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Samples: knappe1a.de

Urheberrecht und Nutzung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von itellico nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden8.1. Alle Urheberrechte Urheber- und Markenrechte sowie sonstigen Schutzrechte, Erfindungen, Techniken, vertraulichen Informationen an den vereinbarten Leistungen (Soft- wareProgramme, Dokumentationen etc.) ), welche von CELUM entwickelt wurden, stehen itellico CELUM bzw. deren Li- zenzgebern dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber KUNDE erhält ausschließlich lediglich das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, den Vertragsgegenstand während aufrechten Bestandes der Lizenzvereinbarung Software nach Bezahlung des ver- einbarten vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl von Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegen- ständlichen gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewil- ligung Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber Es ist ausgeschlossenuntersagt, das Lizenzmaterial ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, zu verleihen, zu verleasen, zu veräußern oder in welcher Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht Unternehmen oder Personen, wenn und solange sie mit der direkten Aufrechterhaltung des Serverbetriebs bzw. des Datenbankbetriebs der Produktivsysteme beauftragt sind und einer Geheimhaltungsvereinbarung z.B. im Rahmen eines Dienstvertrages mit dem KUNDEN unterliegen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers KUNDEN bei der Herstellung der Leistung Software werden keine Rechte, Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus, hinaus erworben. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei Jede Verletzung der Reproduktion ohne Genehmigung von itellico geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von itellico, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß noch nicht feststeht, oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Ver- kehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Entgelt aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Aus- arbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright). Ist bei Vertragsabschluß die Vergütung für die uneinge- schränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrück- lich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auf- trag gegebenen Leistungen dar. itellico ist zur Anbringung eines Urheberrechtsvermerks (z.B.: website by itellico) und/oder Logos einschließlich des dazu- gehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und/oder ausgeführten Leistungen in angemessener Größe berechtigt. Dies gilt auch für eine von einem itellico Grafik- partner erstellen Leistung. itellico ist berechtigt, den Vertragsgegenstand im Original oder auch abgeändert zu Werbezwecken und/oder als Refe- renz in itellico Drucksorten und anderen itellico Materialen und/oder auf der itellico Website zu verwenden und/oder öf- fentlich vorzuführen und von der Website des Auftraggeber zu Werbezwecken einen Link auf die Site von itellico zu legen. Der Auftraggeber bevollmächtigt itellico zur Erstellung von Kopien der WebsiteIP-Daten zu diesem Zwecke. Die Vereinba- rung 10.7 gilt auch noch Rechte CELUMs zieht insbesondere Schadenersatzansprüche nach Vertragsbeendigung örtich und zeitlich uneingeschränkt. Alle Rechte an von itellico eingebrachten und verwirklichten oder auch nicht verwirklichten Ideen, Entwürfen, Program- men, Programmteilen, Quellcodes und Konzepten bleiben exklusiv bei itellico, diese stellen anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. UWG dar. Der Auftraggeber haftet für die urheber- und wettbewerbs- rechtliche Unbedenklichkeit der vom Auftraggeber zur Ver- fügung gestellten Inhalte, und verpflichtet sich, itellico von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei und schad- und klaglos wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu halten itellico vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern die ge- wünschte Domain noch nicht vergeben leisten ist. Die Domain wird für .at, .xx.xx und .or.at-Adressen von der Registrierungsstel- le xxx.xx eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. itellico fungiert hinsichtlich der verwalteten Domains auf die Dauer des Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Ver- tragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Auftraggeber und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die itellico dem Auftraggeber verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Auftraggebers mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit itellico aufgelöst wird, sondern der Auftraggeber diesen vielmehr eigens bei der Registrie- rungsstelle kündigen muss. Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Ver- tragsbedingungen der jeweils zuständigen Registrierungs- stelle und ist es Sache des Auftraggebers, sich Kenntnis davon zu beschaffen. itellico ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, insbesondere in markenrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird itellico diesbezüglich schad- und klaglos halten. itellico behält sich vor, bei Nichteinhaltung der handelsüblichen Wartezeiten, die durch fehlende, fehlerhafte oder nicht zugesandte Daten (Vollmachten) an itellico auftreten, vom Vertrag zurückzutre- ten. Etwaige dadurch entstandene Kosten werden dem Auf- traggeber verrechnet.

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