Urheberrecht und Nutzung. 6.1 TRAFILITY gewährt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software und an allen auf der Grundlage des Vertrages von TRAFILITY erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben bei TRAFILITY. 6.2 Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte von TRAFILITY zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. 6.3 Die Werknutzungsbewilligung an den von TRAFILITY und ihren Gehilfen erstellten Entwicklungen und Leistungen dürfen vom Auftraggeber ohne Zustimmung von TRAFILITY nicht auf Dritte (dazu zählen ins- besondere auch Schwester-, Tochter- oder Enkelgesellschaften) übertragen werden. 6.4 Der Auftraggeber ist vorbehaltlich einer gesondert zu treffenden schriftlichen Vereinbarung berechtigt, • die von TRAFILITY erstellten Entwicklungen ausschließlich in seinem Betrieb / Unternehmen zu rein betrieblichen Zwecken zu verwenden. Der Auftraggeber bzw. von ihm beauftragte Dritte sind insbe- sondere nicht berechtigt, funktionale Änderungen in den von TRAFILITY erstellten Entwicklungen vorzunehmen. Der Auftraggeber haftet TRAFILITY für jeden aufgrund der nicht bestimmungsgemä- ßen Benutzung hervorgerufenen Schaden; • Vervielfältigungsstücke für Sicherungszwecke (Sicherungskopien) herzustellen, soweit dies für die Benutzung der von TRAFILITY erstellten Entwicklungen notwendig ist. 6.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. Benötigt der Auftraggeber Informationen, die zur Herstel- lung der Interoperabilität der Software mit anderen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine dahingehende Anfrage an TRAFILITY zu richten. 6.6 Sämtliche von TRAFILITY bzw. ihren Gehilfen dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Leistungs- erbringung überlassene Software, Softwareteile, Dienste, Dienstelemente, Daten und Unterlagen, Doku- mentationen, Benutzerhandbücher, Pflichtenhefte, Datenträger oder ähnliches bleiben ebenso wie Musterkataloge, Prospektabbildungen und dergleichen stets geistiges und tatsächliches Eigentum von TRAFILITY. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Vorführung oder sons- tige Verwertung bzw. sonstiger Gebrauch sind ausgeschlossen bzw. bedürfen der ausdrücklichen schrift- lichen Zustimmung von TRAFILITY.
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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen
Urheberrecht und Nutzung. 6.1 TRAFILITY gewährt Mangels gegenteiliger Vereinbarung verbleiben alle Urheber- und Wer- knutzungsrechte wie auch nicht übertragene Eigentumsrechte bei ISHAP. ISHAP räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein Kunden das nicht ausschließlichesausschließliche Recht ein, nicht übertragbaresdie von ISHAP erbrachten Leistungen inhaltlich, nicht unterlizenzierbares räumlich und auf zeitlich für die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht an Dauer der vertragsgegenständlichen Software Leistungserbringung gemäß der Beauftragung zu nutzen. Mangels gegenteiliger Vereinbarung kann und an allen auf darf der Grundlage des Vertrages von TRAFILITY erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenenKunde die er- brachten Leistungen weder kopieren, internen Gebrauchverändern, verwerten noch ande- ren entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben bei TRAFILITY.
6.2 Durch die Mitwirkung des Auftraggebers Kunden bei der Herstellung der Software werden wer- den keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag Auftrag festgelegte Nutzung Nut- zung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte von TRAFILITY ISHAP zieht Schadenersatzansprüche Scha- denersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
6.3 . Die Werknutzungsbewilligung an den Anfertigung von TRAFILITY Kopien für Archiv- und ihren Gehilfen erstellten Entwicklungen Datensicherungszwecke ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unverändert mit übertragen werden. Der Kunde darf die von ISHAP erbrachten Leistungen dürfen vom Auftraggeber erst nach vollstän- diger Bezahlung des Entgelts im vereinbarten Ausmaß nutzen. Der Kunde ist ohne Zustimmung von TRAFILITY ISHAP nicht auf Dritte (dazu zählen ins- besondere auch Schwester-berechtigt Inhalte, Tochter- Grafiken, Angebote, Logos, Firmenzeichen, Marken, Immaterialgüter- rechte oder Enkelgesellschaften) übertragen werden.
6.4 Der Auftraggeber ist vorbehaltlich einer gesondert zu treffenden schriftlichen Vereinbarung berechtigt, • die sonstige Inhalte von TRAFILITY erstellten Entwicklungen ausschließlich in seinem Betrieb / Unternehmen zu rein betrieblichen Zwecken ISHAP zu verwenden. Der Auftraggeber bzwISHAP weist den Kunden darauf hin, dass die Leistungen von ISHAP urheberrechtlich geschützt sind und dass eine Verletzung des Urhe- berrechts strafbar ist. Soweit die überlassene Software nicht urheber- rechtlich geschützt sein sollte, handelt es sich dabei um geheimhal- tungsbedürftiges Know-how von ihm beauftragte Dritte sind insbe- sondere nicht berechtigt, funktionale Änderungen in den von TRAFILITY erstellten Entwicklungen vorzunehmenISHAP. Der Auftraggeber haftet TRAFILITY Kunde erkennt für jeden aufgrund der nicht bestimmungsgemä- ßen Benutzung hervorgerufenen Schaden; • Vervielfältigungsstücke für Sicherungszwecke (Sicherungskopien) herzustellendiese Programme dieselben Bedingungen an, soweit dies wie sie für die Benutzung der urheberrechtlich geschützten Programme gelten. Sollte für die Herstellung von TRAFILITY erstellten Entwicklungen notwendig ist.
6.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. Benötigt der Auftraggeber Informationen, die zur Herstel- lung der Interoperabilität der gegenständlichen Software mit anderen Computerprogrammen unerlässlich sinddie Offenlegung der Schnittstellen erforderlich werden, hat er eine dahingehende Anfrage an TRAFILITY ist dies vom Kunden gegen Kostenvergütung bei ISHAP zu richtenbeauftragen. Missbrauch zieht schadenersatzrechtliche Folgen nach sich.
6.6 Sämtliche von TRAFILITY bzw. ihren Gehilfen dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Leistungs- erbringung überlassene Software, Softwareteile, Dienste, Dienstelemente, Daten und Unterlagen, Doku- mentationen, Benutzerhandbücher, Pflichtenhefte, Datenträger oder ähnliches bleiben ebenso wie Musterkataloge, Prospektabbildungen und dergleichen stets geistiges und tatsächliches Eigentum von TRAFILITY. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Vorführung oder sons- tige Verwertung bzw. sonstiger Gebrauch sind ausgeschlossen bzw. bedürfen der ausdrücklichen schrift- lichen Zustimmung von TRAFILITY.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheberrecht und Nutzung. 6.1 TRAFILITY gewährt 1. Alle aus dem Auftraggeber Urheberrecht an den vereinbarten Leistungen oder sonst aus der Schaffung der dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen abgeleiteten Rechte stehen xxxxxxxxxx.xx bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält lediglich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, diese Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang zu nutzen. Ist der Gegenstand des Vertrages eine spezifizierte Hardware, so hat der Kunde das Recht, diese ausschließlich am vereinbarten Aufstellungsort und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Die von xxxxxxxxxx.xx erbrachten Leistungen und Lieferungen darf der Kunde ohne gegenteilige Vereinbarung mit xxxxxxxxxx.xx nur selbst, insbesondere auch nicht ausschließlichesfür verbundene Unternehmen (z.B. Tochter-, Mutter-, Schwestergesellschaften und Zweigniederlassungen) und für die Dauer des Vertragsverhältnisses nutzen.
2. Konkret handelt es sich bei den urheberrechtlich geschützten Leistungen um sämtliche Leistungen von xxxxxxxxxx.xx, insbesondere auch in elektronischer Form, einschließlich jener aus Präsentationen wie zum Beispiel Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias.
3. Alle anderen Rechte sind xxxxxxxxxx.xx bzw. dem Lizenzgeber vorbehalten; ohne deren vorheriges schriftliches Einverständnis ist der Kunde daher insbesondere nicht übertragbaresberechtigt, nicht unterlizenzierbares und die Software, Datenbanken, graphischen Gestaltungen oder sonstigen Sachen, an denen Rechte von xxxxxxxxxx.xx oder Dritten bestehen, zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht an einer anderen als der vertragsgegenständlichen Software und an allen auf Hardware zu benutzen, sofern dies nicht anders vereinbart ist oder sich zwingend aus der Grundlage Natur des Vertrages von TRAFILITY erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben bei TRAFILITYAuftrags ergibt.
6.2 Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei 4. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Kunden unter der Herstellung Bedingung gestattet, dass in der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte von TRAFILITY zieht Schadenersatzansprüche nach sichkein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, wobei und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
6.3 Die Werknutzungsbewilligung an den von TRAFILITY und ihren Gehilfen erstellten Entwicklungen und Leistungen dürfen vom Auftraggeber ohne Zustimmung von TRAFILITY nicht auf Dritte (dazu zählen ins- besondere auch Schwester-, Tochter- oder Enkelgesellschaften) diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
6.4 Der Auftraggeber ist vorbehaltlich einer gesondert zu treffenden schriftlichen Vereinbarung berechtigt, • die von TRAFILITY erstellten Entwicklungen ausschließlich in seinem Betrieb / Unternehmen zu rein betrieblichen Zwecken zu verwenden5. Der Auftraggeber bzw. von ihm beauftragte Dritte sind insbe- sondere nicht berechtigt, funktionale Änderungen in den von TRAFILITY erstellten Entwicklungen vorzunehmen. Der Auftraggeber haftet TRAFILITY für jeden aufgrund der nicht bestimmungsgemä- ßen Benutzung hervorgerufenen Schaden; • Vervielfältigungsstücke für Sicherungszwecke (Sicherungskopien) herzustellen, soweit dies für die Benutzung der von TRAFILITY erstellten Entwicklungen notwendig ist.
6.5 Der Auftraggeber Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzenden Quellcode an Dritte, zu bearbeitenaus welchen Gründen auch immer, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblierenweiterzugeben und haftet bei der solchen Weitergabe auch im Sinne dieses Vertrages.
6. Benötigt der Auftraggeber Informationen, die zur Herstel- lung der Interoperabilität der Software mit anderen Computerprogrammen unerlässlich sindWerden Lizenzrechte für verwendete Werke angekauft, hat er eine dahingehende Anfrage an TRAFILITY der Kunde dafür Sorge zu richtentragen, dass die Nutzung nicht über den insbesondere inhaltlichen, zeitlichen und räumlichen Nutzungsbereich, für den die Lizenzrechte erworben wurden, hinausgeht. Sofern diese Leistung nicht gesondert vereinbart wurde, wird xxxxxxxxxx.xx die erworbenen Rechte (Bilder, Stockimages, Footage, Softwarelizenzen und andere Lizenzrechte, Domains usw.
6.6 Sämtliche von TRAFILITY bzw) nicht aktuell halten und nicht vor deren Ablauf warnen. ihren Gehilfen dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Leistungs- erbringung überlassene SoftwareDer Kunde hat dafür Sorge zu tragen, Softwareteile, Dienste, Dienstelemente, Daten und Unterlagen, Doku- mentationen, Benutzerhandbücher, Pflichtenhefte, Datenträger oder ähnliches bleiben ebenso wie Musterkataloge, Prospektabbildungen und dergleichen stets geistiges und tatsächliches Eigentum von TRAFILITY. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Vorführung oder sons- tige Verwertung bzw. sonstiger Gebrauch sind ausgeschlossen bzw. bedürfen der ausdrücklichen schrift- lichen Zustimmung von TRAFILITYzeitlich begrenzt erworbene Rechte fristgerecht zu verlängern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urheberrecht und Nutzung. 6.1 TRAFILITY gewährt 14.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Pro- gramme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragneh- mer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Durch den gegenständli- chen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Der Auftraggeber erhält somit nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf zeitlich unbe- grenztes Recht, die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software und an allen auf der Grundlage des Vertrages von TRAFILITY des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen GebrauchGebrauch zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben bei TRAFILITY.
6.2 Wurde im Rahmen des Auf- trags eine Software entwickelt oder eine Werknutzungsbe- willigung für die Software „EasyPro“ erworben, so darf die- se ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Ver- trag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbe- nen Anzahl der Lizenzen für die Nutzung je freigeschalte- tem Anwender verwendet werden. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausge- schlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung Herstel- lung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen gegen- ständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte von TRAFILITY des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
6.3 14.2 Die Werknutzungsbewilligung an den Anfertigung von TRAFILITY Kopien für Archiv- und ihren Gehilfen erstellten Entwicklungen Datensiche- rungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung ge- stattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist und Leistungen dürfen vom Auftraggeber ohne Zustimmung von TRAFILITY nicht auf Dritte (dazu zählen ins- besondere auch Schwester-, Tochter- oder Enkelgesellschaften) sämtliche Copy- right- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
6.4 Der 14.3 Die Rechte des Auftraggebers nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.
14.4 Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegen- ständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen er- forderlich sein, ist dies vom Auftraggeber ist vorbehaltlich einer gesondert gegen Kostenver- gütung beim Auftragnehmer zu treffenden schriftlichen Vereinbarung berechtigtbeauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt ei- ne Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, • sind die von TRAFILITY erstellten Entwicklungen Ergebnisse ausschließlich in seinem Betrieb / Unternehmen zu rein betrieblichen Zwecken zur Herstellung der Interoperabili- tät zu verwenden. Der Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
14.5 Wird dem Auftraggeber bzweine Software zur Verfügung ge- stellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (z.B. Standard- software von Microsoft oder Oracle), so richtet sich die Ein- räumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmun- gen des Lizenzinhabers (Hersteller).
14.6 Sofern nichts anderes vereinbart ist, unterliegt die vom Auftragnehmer installierte Oracle-Datenbank den Bestim- mungen lt. Anhang D (Besondere Bedingungen für die Nut- zung von ihm beauftragte Dritte sind Oracle Embedded Software Licence).
14.7 Die vom Auftragnehmer überlassenen Unterlagen, insbe- sondere nicht berechtigtdie Dokumentationen zu Softwareprodukten, funktionale Änderungen in den von TRAFILITY erstellten Entwicklungen vorzunehmendür- fen vom Auftraggeber für seine internen Zwecke genutzt werden. Der Über die internen Zwecke hinaus dürfen sie vom Auftraggeber haftet TRAFILITY für jeden aufgrund der nicht bestimmungsgemä- ßen Benutzung hervorgerufenen Schaden; • Vervielfältigungsstücke für Sicherungszwecke (Sicherungskopien) herzustellen, soweit dies für die Benutzung der von TRAFILITY erstellten Entwicklungen notwendig istweder vervielfältigt noch auf irgendeine Wei- se entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.
6.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. Benötigt der Auftraggeber Informationen, die zur Herstel- lung der Interoperabilität der Software mit anderen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine dahingehende Anfrage an TRAFILITY zu richten.
6.6 Sämtliche von TRAFILITY bzw. ihren Gehilfen dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Leistungs- erbringung überlassene Software, Softwareteile, Dienste, Dienstelemente, Daten und Unterlagen, Doku- mentationen, Benutzerhandbücher, Pflichtenhefte, Datenträger oder ähnliches bleiben ebenso wie Musterkataloge, Prospektabbildungen und dergleichen stets geistiges und tatsächliches Eigentum von TRAFILITY. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Vorführung oder sons- tige Verwertung bzw. sonstiger Gebrauch sind ausgeschlossen bzw. bedürfen der ausdrücklichen schrift- lichen Zustimmung von TRAFILITY.
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Urheberrecht und Nutzung. 6.1 TRAFILITY gewährt Mangels gegenteiliger Vereinbarung verbleiben alle Urheber- und Wer- knutzungsrechte wie auch nicht übertragene Eigentumsrechte bei ISHAP. ISHAP räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein Kunden das nicht ausschließlichesausschließliche Recht ein, nicht übertragbaresdie von ISHAP erbrachten Leistungen inhaltlich, nicht unterlizenzierbares räumlich und auf zeitlich für die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht an Dauer der vertragsgegenständlichen Software Leistungserbringung gemäß der Beauftragung zu nutzen. Mangels gegenteiliger Vereinbarung kann und an allen auf darf der Grundlage des Vertrages von TRAFILITY erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenenKunde die er- brachten Leistungen weder kopieren, internen Gebrauchverändern, verwerten noch ande- ren entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben bei TRAFILITY.
6.2 Durch die Mitwirkung des Auftraggebers Kunden bei der Herstellung der Software werden wer- den keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag Auftrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte von TRAFILITY ISHAP zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
6.3 . Die Werknutzungsbewilligung an den Anfertigung von TRAFILITY Kopien für Archiv- und ihren Gehilfen erstellten Entwicklungen Datensicherungszwecke ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diesen Kopien unverändert mit übertragen werden. Der Kunde darf die von ISHAP erbrachten Leistungen dürfen vom Auftraggeber erst nach vollstän- diger Bezahlung des Entgelts im vereinbarten Ausmaß nutzen. Der Kunde ist ohne Zustimmung von TRAFILITY ISHAP nicht auf Dritte (dazu zählen ins- besondere auch Schwester-berechtigt Inhalte, Tochter- Grafiken, Angebote, Logos, Firmenzeichen, Marken, Immaterialgüter- rechte oder Enkelgesellschaften) übertragen werden.
6.4 Der Auftraggeber ist vorbehaltlich einer gesondert zu treffenden schriftlichen Vereinbarung berechtigt, • die sonstige Inhalte von TRAFILITY erstellten Entwicklungen ausschließlich in seinem Betrieb / Unternehmen zu rein betrieblichen Zwecken ISHAP zu verwenden. Der Auftraggeber bzwISHAP weist den Kunden darauf hin, dass die Leistungen von ISHAP urheberrechtlich geschützt sind und dass eine Verletzung des Urhe- berrechts strafbar ist. Soweit die überlassene Software nicht urheber- rechtlich geschützt sein sollte, handelt es sich dabei um geheimhal- tungsbedürftiges Know-how von ihm beauftragte Dritte sind insbe- sondere nicht berechtigt, funktionale Änderungen in den von TRAFILITY erstellten Entwicklungen vorzunehmenISHAP. Der Auftraggeber haftet TRAFILITY Kunde erkennt für jeden aufgrund der nicht bestimmungsgemä- ßen Benutzung hervorgerufenen Schaden; • Vervielfältigungsstücke für Sicherungszwecke (Sicherungskopien) herzustellendiese Programme dieselben Bedingungen an, soweit dies wie sie für die Benutzung der urheberrechtlich geschützten Programme gelten. Sollte für die Herstellung von TRAFILITY erstellten Entwicklungen notwendig ist.
6.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. Benötigt der Auftraggeber Informationen, die zur Herstel- lung der Interoperabilität der gegenständlichen Software mit anderen Computerprogrammen unerlässlich sinddie Offenlegung der Schnittstellen erforderlich werden, hat er eine dahingehende Anfrage an TRAFILITY ist dies vom Kunden gegen Kostenvergütung bei ISHAP zu richtenbeauftragen. Missbrauch zieht schadenersatzrechtliche Folgen nach sich.
6.6 Sämtliche von TRAFILITY bzw. ihren Gehilfen dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Leistungs- erbringung überlassene Software, Softwareteile, Dienste, Dienstelemente, Daten und Unterlagen, Doku- mentationen, Benutzerhandbücher, Pflichtenhefte, Datenträger oder ähnliches bleiben ebenso wie Musterkataloge, Prospektabbildungen und dergleichen stets geistiges und tatsächliches Eigentum von TRAFILITY. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Vorführung oder sons- tige Verwertung bzw. sonstiger Gebrauch sind ausgeschlossen bzw. bedürfen der ausdrücklichen schrift- lichen Zustimmung von TRAFILITY.
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