Urlaubslohn Musterklauseln

Urlaubslohn. 2.1 Während des Urlaubs erhalten Beschäftigte den durchschnittlichen Lohn der letzten 12 Monate, mindestens jedoch den für ihre Tätigkeit zum Zeitpunkt des Urlaubsantritts jeweils gültigen tariflichen Mindestlohn, für ihre aktuelle regelmäßige Arbeitszeit. Unberücksichtigt bleiben dabei unverschuldete Fehltage, wie z.B. Krankheitstage außerhalb des gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraumes, Kurzarbeitszeiten usw. Bei der Berechnung des Xxxxxx bleiben außer Ansatz: Einmalvergütungen, Aufwendungsersatz, wie z. B. Gratifikationen, Fahrtkosten und Auslösung. Sofern Beschäftigte weniger als zwölf Monate im Unternehmen beschäftigt sind, werden diese Monate der Durchschnittsberechnung zugrunde gelegt.
Urlaubslohn. 1. Landarbeiter im STUNDENLOHN