Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise Musterklauseln

Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden börsentäglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx veröffentlicht.
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bei jeder Ausgabe und Rücknahme auf der Internetseite der Gesell- schaft xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx veröffentlicht.
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bewertungstäglich bei einer hinreichend verbreiteten Tages- und Wirtschaftszeitung oder/und im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxxxx-xx.xx veröffentlicht.
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bewertungstäglich im Internet auf der Website xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx veröffentlicht. Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile Werden Anteile über Dritte ausgegeben oder zurückgenommen, so wird der Dritte hierfür ggf. weitere eigene Kosten berechnen. Verwaltungs- und sonstige Kosten Die tägliche Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens beträgt für die Anteilklasse A (EUR) 1,50 % p.a. des anteiligen Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Daneben erhält die Gesellschaft eine tägliche Administrationsgebühr in Höhe von 0,50 % p.a. des Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Administrationsgebühr zu berechnen. Mit dieser Administrationsgebühr sind folgende Vergütungen und Aufwendungen abgedeckt und werden dem Sondervermögen nicht separat belastet: · Vergütung der Depotbank, · bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland, · Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten Jahres- und Halbjahresberichte, · Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte sowie des Auflösungsberichts, der Ausgabe- und Rücknahmepreise und der Ausschüttungen bzw. der thesaurierten Erträge, · Kosten für die Prüfung des Sondervermögens durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft, einschließlich der Kosten der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden, · ggf. Kosten zur Analyse des Anlageerfolgs durch Dritte, · ggf. Kosten für die Einlösung der Ertragsscheine, · ggf. Kosten für die Ertragsschein-Bogenerneuerung. Neben den oben genannten Vergütungen erhält die Gesellschaft eine weitere tägliche Vergütung. Die Vergütung beträgt 0,75 % p.a. des anteiligen Wertes des Sondervermögens, errechnet auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Die Gesellschaft kann diese Vergütung als Vertriebsprovision an die Vertriebsstellen weiterleiten. Es steht der Gesellschaft frei, eine niedrigere Vergütung zu berechnen. Die oben genannten Vergütungen können dem Sondervermögen jederzeit entnommen werden. Die Gesellschaft schöpft diese Gebührenrahmen derzeit nicht voll aus, sondern erhebt bis auf weiteres lediglich die in der Tabelle Kapital Plus...
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Der Wert eines Anteiles, der Ausgabe- und Rücknahmepreis wird an jedem österreichischen Börsentag mit Ausnahme von Bankfeiertagen von der Depotbank ermittelt und in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland und/oder in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Verwaltungsgesellschaft veröffentlicht. Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die Depotbank oder der Erwerb der Anteile erfolgt ohne Berechnung zusätzlicher Kosten mit Ausnahme der Berechnung eines Ausgabeaufschlags bzw. Rücknahmeabschlages gemäß den Fondsbestimmungen.
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bewertungstäglich im Internet auf der Website xxxxx://xx.xxxxxxxxx.xxx veröffentlicht. Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile Werden Anteile über Dritte ausgegeben oder zurückgenommen, so wird der Dritte hierfür ggf. weitere eigene Kosten berechnen.
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden bei jeder Ausgabe und Rücknahme in hinreichend verbreiteten Tages- und Wirtschaftszei- tungen und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.first-private. de) veröffentlicht.
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie gegebenenfalls der Nettoinventarwert je Anteil werden bei jeder Ausgabe und Rücknahme auf der Internetseite der Gesellschaft unter „xx.xxxx-xxx.xxx“ veröffentlicht.
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie ggf. der Nettoinventarwert je Anteil werden regelmäßig auf der Inter- netseite xxx.xxxxxxxxxxx.xxx veröffentlicht.
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie ggf. der Net- toinventarwert je Anteil sind am Sitz der Gesellschaft und der Verwahrstelle verfügbar. Die Preise sowie ggf. der Nettoinventarwert werden regelmäßig im Internet auf der Homepage der Gesellschaft (xxxxx://xxx.xxxx. xxxxxxxxxx.xx) veröffentlicht. Kosten bei Ausgabe und Xxxx­ nahme der Anteile Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile erfolgt durch die Gesellschaft beziehungsweise die Verwahrstelle zum Ausgabepreis beziehungsweise Rücknahmepreis ohne Berechnung weiterer Kosten. Werden Anteile durch Vermittlung Dritter ausgegeben oder zurückgenommen, so können zusätzliche Kosten anfallen.