Ausgangssituation Musterklauseln

Ausgangssituation. Angesichts der heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass der sparsame und effiziente Einsatz von Energie kurz- und mittelfristig die wichtigste Säule einer zukunftsfähigen und klimagerechten Energiepolitik darstellt. Entsprechend ambitioniert sind die Klimaschutzziele des Landes Berlin. Zur Erreichung dieser Ziele ist die Unterstützung aller Akteure der Stadtgesellschaft notwendig. Die Freie Universität Berlin leistet bereits seit fast zwei Jahrzehnten in ihrem eigenen institutionellen Verantwortungsbereich einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz und hat seit 2001 erhebliche und sehr gezielte Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung und Ressourceneffizienz unternommen. Mit der Kombination aus technisch-baulichen Energieeffizienzprogrammen, einem monetären Anreizsystem und einem universitätsweiten Energiecontrolling ist es der Freien Universität gelungen, ihren jährlichen Energieeinsatz innerhalb eines Jahrzehnts zwischen 2001 und 2011 um über 26 % bzw. 42,5 Millionen Kilowattstunden zu reduzieren. Die betriebsbedingten CO2- Emissionen wurden im selben Zeitraum um 12.400 Tonnen reduziert. Die inzwischen mit einer Gesamtkapazität von 721 kW el betriebenen Blockheizkraftwerke leisten einen wichtigen zusätzlichen Beitrag zur Primärenergieeinsparung und CO2-Minderung. Das im Botanischen Garten betriebene Blockheizkraftwerk wird zudem mit Bioerdgas betrieben. Im Bereich der Erneuerbaren Energien hat die Freie Universität bereits neun Dach-Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtkapazität von 675 kWp installiert. Für den PV-Bereich hat die Universität auf eigene Kosten eine Studie erstellt, die ein weiteres technisches Potential von bis zu 700 kWp nachweist, deren Wirtschaftlichkeit allerdings noch gebäudebezogen geprüft werden muss. Mit diesen und anderen Maßnahmen hat die Freie Universität in der deutschen Hochschul- landschaft Maßstäbe gesetzt und gleichzeitig verdeutlicht, dass Hochschulen bzw. öffent- liche Einrichtungen über entsprechende Handlungsspielräume in diesem wichtigen Hand- lungsfeld verfügen. 2011 war sie die erste Hochschule, die mit dem Land Berlin eine Klima- schutzvereinbarung abgeschlossen hat. Im Rahmen der abgelaufenen Klimaschutzverein- barung von 2011 – 2015 konnten die CO2-Emissionen flächenbereinigt um 1.500 Tonnen verringert werden. Die Freie Universität will diese Vorbildrolle auch in Zukunft ausüben und schließt deshalb die vorliegende Klimaschutzvereinbarung mit de...
Ausgangssituation. Die carexpert KFZ-Sachverständigen GmbH wurde 1994 mit dem Ziel ge- gründet, flexibler und wirtschaftlicher zu arbeiten, als es ein Netzwerk von freiberuflichen Kfz-Sachverständigen kann. Verschiedene Versicherungs- unternehmen führten als Gesellschafter ihre Dienstleistungen rund um Fahrzeugschäden in dem Unternehmen zusammen. In der ersten Phase nach der Gründung ging es um die erfolgreiche Zu- sammenführung der unterschiedlichen Unternehmensteile, der IT-Systeme und Unternehmenskulturen, in der zweiten Phase um die Bewältigung des starken Marktwachstums und in der dritten Phase um die Vereinheit- lichung der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer. Letztere sollte zum einen den Bedingungen des Absatzmarktes – angemessene Reaktion auf Kundenwünsche – und zum anderen den Bedingungen des Arbeitsmark- tes – qualifizierte Sachverständige – gerecht werden. Aufgrund der Zusammenführung der Mitarbeiter aus verschiedenen Un- ternehmen im Jahr 1994 und Fusionen bzw. Übernahmen in den Jahren danach waren die Arbeitsverträge bezüglich der wöchentlichen Regel- arbeitszeit, Überstundenpauschalen, Urlaubsentgeltansprüchen aus Mehr- arbeit etc. sehr unterschiedlich geregelt. Entsprechend differenziert bzw. komplex waren auch die Betriebs- und Gesamtbetriebsvereinbarungen. Dienstleistungen sind nicht auf Vorrat zu produzieren. Sie müssen immer dann erbracht werden, wenn sie anfallen bzw. benötigt werden. Im Be- reich der Kfz-Schäden kann man bei der Kapazitäts- und Personaleinsatz- planung der Beschäftigten einerseits von einer „normalen“, regional un- terschiedlichen, Unfallquote ausgehen – auch Urlaubsbeginn und -ende sowie Feiertagsverkehr sind mit den entsprechenden Unfallquoten be- dingt prognostizierbar. Andererseits erfordern Hagel, Blitzeis und der Win- tereinbruch mit entsprechenden regionalen Arbeitsspitzen eine kurzfristi- ge Reaktion des Unternehmens. Xxxxxxx Xxxxxxx Geschäftsführer der carexpert KFZ-Sachverständigen GmbH Xxxxxx XxxxxxxXxxxxxx, Geschäftsführer von carexpert: „Die Mitarbeiter in unserem Dienstleistungsunternehmen sind der entscheidende Erfolgs- faktor im Wettbewerb um zufriedene, langjährige Kunden. Mit der Quali- tät der Leistungen unserer Arbeitnehmer und ihrem angemessenen zeit- lichen und regional flexiblen Einsatz, können wir auch zukünftig am Markt bestehen und wachsen. Das zu erreichen, war das Ziel unserer 236 Arbeit und Arbeitsrecht · 4 / 15 Vergütung neuen unternehmensspezifischen Betriebsvereinbarungen und Arbeits- verträge. Dass w...
Ausgangssituation. Angesichts der heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass der sparsame und effiziente Einsatz von Energie kurz- und mittelfristig die wichtigste Säule einer zukunftsfähigen und klimagerechten Energiepolitik darstellt. Entsprechend ambitioniert sind die Klimaschutzziele des Landes Berlin. Zur Erreichung dieser Ziele ist die Unterstützung aller Akteure der Stadtgesellschaft notwendig. Die TU Berlin bekennt sich zu den unter § 3, Absatz 1 EWG genannten Klimaschutzzielen und erklärt sich mit der vorliegenden Klimaschutzvereinbarung dazu bereit, das Land Berlin im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei deren Erreichung zu unterstützen. Die Grundlage für die vorliegende Vereinbarung bildet der gebäudebezogene Energie- verbrauch des Basisjahres 2018 (siehe Anlage 1). Der damit verbundene CO 2-Ausstoß1, der als Basis für das unter Kapitel III vereinbarte Einsparziel dient, betrug 45.934 Tonnen. Das entspricht bei einer Nettogeschossfläche (NGF) von 627.185 m² einem Wert von 73,2 kg CO2/m²NGF. Der Energieverbrauch wird hauptsächlich verursacht durch die
Ausgangssituation. Angesichts der heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass der sparsame und effiziente Einsatz von Energie kurz- und mittelfristig die wichtigste Säule einer zukunftsfähigen und klimagerechten Energiepolitik darstellt. Entsprechend ambitioniert sind die Klimaschutzziele des Landes Berlin. Zur Erreichung dieser Ziele ist die Unterstützung aller Akteure der Stadtgesellschaft notwendig. Das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH hat in den letzten Jahren bereits diverse Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz, Energieeinsparung und Ressourceneffizienz unternommen. So wurden z.B. im Rahmen der abgelaufenen Klimaschutzvereinbarung von 2009 – 2015 Einsparungen in Höhe von 23.000 Tonnen CO2-Emissionen realisiert. Das SILB c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH bekennt sich zu den unter § 3, Absatz 1 EWG genannten Klimaschutzzielen des Landes Berlin und erklärt sich mit der vorliegenden Klimaschutzvereinbarung dazu bereit, das Land Berlin weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei deren Erreichung zu unterstützen. Die Grundlage für die vorliegende Vereinbarung bildet der gebäudebezogene Energieverbrauch des Basisjahres 2014 (siehe Anlage 1). Der Energieverbrauch wird hauptsächlich verursacht durch die Beheizung, Klimatisierung und Nutzung der verwalteten Gebäude. Insbesondere in den Bereichen der Gebäudesanierung (Gebäudetechnik und Gebäudehülle), der Betriebsoptimierung und der Nutzung von erneuerbaren Energien liegen weitere Einsparpotenziale für die Zukunft. Hier setzt die vorliegende Vereinbarung an.
Ausgangssituation. Der Bund förderte im gleichnamigen Aktionsprogramm I rund 500 Mehrgenerationen- häuser flächendeckend in ganz Deutschland. Ab Januar 2008 unterstützte das Bundes- ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus ESF-Mitteln 200 der rund 500 bundesweiten Mehrgenerationenhäuser. In den Mehrgenerationenhäusern unterstützen derzeit mehr als 17.000 freiwillig Enga- gierte aller Generationen die Arbeit. Mehrgenerationenhäuser kooperieren erfolgreich mit lokalen Partnern, wie Kommunen, Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Medien, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Handwerksbetrieben etc. Um den erfolgreichen Mehrgenerationenhausansatz weiterzuentwickeln, startete An- fang 2012 ein Folgeprogramm des Bundes mit dreijähriger Laufzeit (2012-2014) und bundesweit rund 450 Standorten. Ab 01.01.2015 wird das Programm um ein Jahr bis zum 31.12.2015 verlängert. Das BMFSFJ führt mit dem Ziel der Verstetigung der Mehr- generationenhäuser Gespräche mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden. Die programmbegleitende Wirkungsforschung im Aktionsprogramm I hat belegt, dass für den nachhaltigen Erfolg der Arbeit der Mehrgenerationenhäuser die enge Kooperati- on mit der jeweiligen Standortkommune ein zentraler Erfolgsfaktor ist. Im Aktionspro- gramm Mehrgenerationenhäuser II wird deshalb die Kooperation mit der Kommune – u.a. durch eine finanzielle Beteiligung – gestärkt. Ziel ist es, die Mehrgenerationenhäuser nachhaltig in die lokale Infrastruktur einzugliedern.
Ausgangssituation. Im Studienjahr 2001/2002 werden an der Universität 322 Studienanfänger in der Humanmedizin und 58 Studienanfänger in der Zahnmedizin zugelassen. Die Medizinische Fakultät bietet außerdem - gemeinsam mit der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät - den Diplomstudiengang Gesundheitsökonomie an (34 Studienanfänger im Wintersemester 2001/2002). Der Zuschuß des Landes für die Medizinische Fakultät betrug im Haushaltsjahr 2001 188.314.300 DM. Die derzeitigen Forschungsschwerpunkte der Medizinischen Fakultät sind Folgende: - Herz- und Gefäßerkrankungen Die Erforschung von Ursachen und Pathomechanismen kardiovaskulärer Erkrankungen ist ein traditioneller Schwerpunkt und findet u.a. in Konzept und Planung des Herzzentrums seinen Ausdruck. Die breite interdisziplinäre Vernetzung sowie die Implementierung in das fakultätsübergreifende Zentrum für Molekulare Medizin (ZMMK) der Universität zu Köln sollen noch weiter vorangebracht werden. Das ZMMK ist eines von bundesweit acht interdisziplinären klinischen Forschungszentren, die vom BMBF gefördert werden.
Ausgangssituation. Die Diskussion um die geplante Unterkunft mit der Perspektive Wohnen am Poppenbütteler Berg ist sehr kontrovers, aber immer konstruktiv geführt worden. Zunächst war die temporäre Aufstellung von Unterbringungsmöglichkeiten in Wohncontainern vorgesehen. Diese sollten anschließend durch feste Wohngebäude mit 170 Wohnungen gemäß den Anforderungen für geförderten Wohnungsbau abgelöst werden. Die Planung wurde in zwei öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt. Der Senat hat am 06.10.2015 die schnellstmögliche Realisierung von 300 Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen am Poppenbütteler Berg beschlossen. Bauherr ist fördern und wohnen AöR (f & w), die die Neubauten für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren betreiben wird. Nach Ablauf dieser Zeit sollen alle Wohnungen dauerhaft dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben wurden im Bezirk Wandsbek und im Stadtteil Poppenbüttel in den vergangenen Monaten zahlreiche öffentliche Informations- und Beteiligungsveranstaltungen durchgeführt und Gespräche mit Bürgerinitiativen und den befassten Behörden geführt. Bei den Verhandlungen für diese Eckpunkte konnte zur Frage der Gesamtdimension der neuen Wohnquartiere keine vollständige Einigkeit, aber ein für alle Beteiligten guter Kompromiss hergestellt werden. Gleichwohl besteht der feste gemeinsame Wille der Unterzeichnenden in Poppenbüttel auf dieser Basis ein stabiles Quartier zu schaffen.
Ausgangssituation. Die Wismarbucht besitzt eine große Bedeutung für den Naturschutz, aber auch für alle Arten des Wassersports und des Angelns. Die letzte Eiszeit hat die heuti- ge Form der Wismarbucht nach dem Rückzug der Gletscher und dem Ansteigen des Wasserspiegels geschaffen. Die Naturgewalten bewirkten und bewirken eine ständige Veränderung der marinen Lebensräume (Meeresarme und Buchten, La- gunen, Flachwasserbereiche, Sandbänke usw.) und Küsten (Sandhaken, Strandwälle, Dünen, Salzwiesen, Steilküsten usw.) Diese vielfältigen Gelände- formen werden von den verschiedensten wildwachsenden Pflanzenarten und wildlebenden Tierarten besiedelt. Die ausgedehnten Flachwassergebiete mit 2 m bis 4 m Wassertiefe und die windgeschützten Buchten mit den anschließenden Salzwiesen stellen einen besonderen Anziehungspunkt für eine große Anzahl von Wat- und Wasservögeln dar. Neben den in der Bucht brütenden Küstenvogelarten, wie dem Austernfischer, der Sturmmöwe, der Küstenseeschwalbe, dem Mittelsäger u. a. halten sich in der Bucht zehntausende von Rastvögeln auf ihrem Weg zwischen den Brutplätzen und dem Winterquartier auf. In dieser Zeit sind Tausende Sing- und Höcker- schwäne, Grau- und Blässgänse, Schell- und Eiderenten, Blässhühner sowie zahlreiche Watvogelarten unsere Gäste. Schon im vorigen Jahrhundert wurden aus diesen Gründen mehrere Naturschutzgebiete im Bereich der Wismarbucht eingerichtet. Die bekanntesten sind die Vogelinseln „Langenwerder“ und „Wal- fisch“, aber auch „Tarnewitzer Huk“, „Fauler See–Rustwerder/Poel“, „Rustwerder“ (Boiensdorfer Werder) und „Wustrow“ genießen diesen Schutzstatus. Auf Grund seiner geschützten Lage hat die Bucht aber auch eine außerordentli- che Bedeutung für den Wassersport und das Angeln in allen Formen dieser Sportarten. Gute Häfen und geschützte Ankerplätze machen die Ausübung des Wassersports in diesem Revier für alle Sportler interessant. Mehrere Regatten, vor allem für Kinder und Jugendliche, haben die Bucht weit über ihre Grenzen hinaus bekannt und beliebt gemacht. Die Angler finden hier das ganze Jahr über gute Fangbedingungen. Dorsch, Hering, Meerforelle, Hornfisch, Flunder und Aal werden in den verschiedenen Jahreszeiten geangelt. Fahrwasserkanten, Flach- wasserbereiche und Blocksteinfelder sind für die Angler von besonderer Bedeu- tung. Das Angeln wird in der Regel vom Boot oder vom Ufer ausgeübt. Bis in ei- nem Meter Wassertiefe ist das Watangeln ebenfalls weit verbreitet.
Ausgangssituation. Auf dem Gelände des ehemaligen Anzuchtgartens am Ohlsdorfer Friedhof in Klein Borstel sollte nach den ursprünglichen Plänen eine Folgeunterbringung mit 700 Flüchtlingen errichtet werden. Nachbarklagen führten zu einem Baustopp in erster Instanz. Der dagegen gerichteten Beschwerde der Freien und Hansestadt Hamburg hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 9. Mai 2016 stattgegeben (2 Bs 38/16). Damit darf die Baugenehmigung vollzogen und die Folgeunterkunft vorerst errichtet und betrieben werden. (xxxx://xxxxxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxx− presseerklaerungen/6053382/pressemitteilung/). Nach der Vermittlung durch die Regierungsfraktionen in der Bürgerschaft und der Bezirks- versammlung vereinbaren wir folgende Punkte:
Ausgangssituation. In diesem Unternehmen gibt es seit einiger Zeit bereits alternierende Tele- arbeit – jedoch ungeregelt. Dies hatte zur Folge, dass die Umsetzung un- terschiedlich in den Abteilungen gehandhabt wurde. Zu Beginn wurde al- ternierende Telearbeit nur von höheren Hierarchieebenen gelebt. Grundla- ge für eine kollektive Regelung war das Betriebliche Eingliederungsma- nagement (BEM). Durch Telearbeit wurde der Kollegin bzw. dem Kollegen die Teilnahme am Arbeitsleben weiterhin ermöglicht. Dem Betriebsrat war aber klar: Es bedarf allgemeingültiger Regeln. Nicht nur Personen mit Ein- schränkungen, sondern allen müsse eine flexibilisierte Arbeitsweise ermög- licht werden: „Das ist einfach näher am Leben, das ist einfach so. Wir müssen uns zugestehen, dass die Leute da draußen einen anderen Zu- gang zu dieser Materie wünschen.“ (Betriebsrat) Eine zentrale Herausforderung war und ist es noch, Grenzen zwischen Eigenverantwortung und kollektiver Regelung zu ziehen. An welcher Stelle, zu welchen Themen kann den Beschäftigten Eigenverantwortung abver- langt werden? Manche Regelungen sind von der Belegschaft nicht ge- wünscht. Andere wollen alles geregelt haben, aber nur so, wie es ihnen persönlich am besten passt. Mit dieser Vereinbarung möchte der Betriebs- rat einen Rahmen schaffen, in dem sich die Beschäftigten bewegen kön- nen. Überlegungen zur Ressourcenausstattung (z. B. technische Hilfsmit- tel) und zu Mitspracherechten (z. B. bei Ablehnung von Anträgen) werden daher miteinbezogen: Wir können vieles regeln. Wir sind aber nicht die Babysitter der Belegschaft.“ (Betriebsrat) Möglich ist alternierende Arbeit für alle, deren Tätigkeit sich dazu eignet. Das Unternehmen hat in den letzten Jahren seine gesamte Infrastruktur digitalisiert, was Arbeiten von zu Hause aus stark vereinfacht. Sowohl Fahrdienst und Werkstatt als auch die Verwaltung sind mit digitalen Assis- tenzsystemen (Laptop, Tablet etc.) ausgestattet. Auch sämtliche Dokumen- te sind digitalisiert. Die digitale Personalakte ist eines der Herzstücke die- ses Unternehmens und zugleich hinsichtlich der Arbeit von zu Hause aus kritisch zu betrachten. Zwar kann die Personalabteilung dadurch ebenfalls an Telearbeit teilhaben; jedoch war dies aufgrund des Datenschutzes – Stichwort: Verarbeitung personenbezogener Daten – ein heikles Thema, das jedoch abschließend geklärt werden konnte.